Sonntag, 4. Mai 2008

LOTTOMONOPOL: OLG-Watschen für staatliche 'Sucht'-Werbung

MÜNCHEN (ZAW) - Wie sich Doppel-Moral doch entlarven kann: Da machten die Bundesländer einen Lotto-Staatsvertrag, der angeblich die Bürger durch Werbezensur vor "Spielsucht" - also vor sich selber - schützen soll. Tatsächlich aber ging es den Ländern nur um den Schutz ihres Lottomonopols. Das verdeutlicht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Das Gericht untersagte dem Freistaat Bayern eine Werbemaßnahme, die mit dem plakativ herausgestellten Hinweis auf einen hohen Gewinn auf Kundenfang war: "Spiel mit", hieß da die Aufforderung mit dem Blickfang "Lotto - Aktueller Jackpot: ca. 18 Millionen €".

Diese Werbung watschte das OLG dem Freistaat Bayern mit dem peinlichen Hinweis ab: Die staatliche Lotteriegesellschaft verstoße mit dieser Werbeform gegen den auch von Bayern unterschriebenen Staatsvertrag. In § 5 haben die Länder festgelegt, dass sich Werbung für öffentliches Glücksspiel auf Information und Aufklärung zu beschränken hat. Diesen Anforderungen genüge die Werbung nicht.

Damit stellten sich die Richter auf die Seite der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die gegen die Werbung geklagt hatte. Die Entscheidung des OLG "verdeutlicht, dass sich der Freistaat Bayern als Lotterieveranstalter nicht an die von ihm selbst aufgestellten Werbegrundsätze hält", sagte ein Sprecher der Institution in München. Der Staat könne nicht auf der einen Seite das Lotteriemonopol mit dem Schutz der Bürger vor Spielsucht begründen und auf der anderen Seite selbst plakativ zur Teilnahme an Glücksspielen auffordern.

Doch Bayern darf hoffen - auf die sonst so werbeunfreundliche EU-Kommission. Die will das Glücksspiel-Monopol der deutschen Länder kippen. Dann darf Bayern vielleicht wieder die Spiel-"Sucht" werben. Die Kugeln dafür rollen.

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
http://zaw.eu

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