Der SPD-Europaabgeordnete Leinen hat Vertreter der EU-Kommission als "Ayatolahs der Liberalisierung" kritisiert. Es geht um das Verfahren der Kommission wegen des Glücksspielstaatsvertrages.
Leinen sagte, das erfolgreiche Glücksspielsystem in Deutschland dürfe nicht untergraben werden. Es sei öffentlich kontrolliert und diene der Förderung von Sport, Kultur und Umweltschutz.
Die EU-Kommission hat das in Deutschland festgelegte Verbot von Sportwetten und anderen Wetten im Internet kritisiert. Sie verlangt von der Bundesregierung Aufklärung darüber.
Quelle: SR-online
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Samstag, 2. Februar 2008
Freitag, 1. Februar 2008
VEWU: EU-Kommission lässt nicht locker
Deutschland muss Stellung nehmen zum neuen Glückspielstaatsvertrag
Dannenberg - Die EU-Kommission prüft auch weiterhin hartnäckig die neuen Regelungen des Glücksspiels in Deutschland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. In einem Schreiben fordert sie die Bundesrepublik Deutschland nun erneut auf, bis Ende März 2008 Auskunft über die Angebotsbeschränkungen bei Glücksspielen zu geben. Bereits in ihrer Stellungnahme vom Mai 2007 hatte sich die EU-Kommission äußerst kritisch zu den geplanten Neuregelungen im Glücksspielstaatsvertrag geäußert.
Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die mangelnde Kohärenz des deutschen Glückspiels. Pferdewetten und Automatenspiel sind weiterhin privaten Anbietern erlaubt, Lotto und Sportwetten dagegen sollen dem Staat vorbehalten sein. Diskriminierend und unverhältnismäßig seien insbesondere das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die Werbebeschränkung für Glücksspielanbieter, die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die Wettbewerbsbeschränkungen sowie die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) begrüßt die konsequente Haltung der EU-Kommission. "Europa wird nicht dulden, dass fest verankerte Grundrechte der Mitgliedsstaaten in Deutschland mit Füßen getreten werden", kommentiert Markus Maul, Präsident des VEWU, die Nachricht aus Brüssel. "Wenn an den Vorwürfen der EU-Vertragsverletzungen nichts dran wäre, würde die Kommission nicht so massiv gegenüber Deutschland auftreten. Nach Stuttgart, Gießen und Köln hat nun auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht den Streit über die Rechtmäßigkeit des Wettmonopols dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, weil die Richter europarechtliche Zweifel haben. Die Inkohärenz des deutschen Glückspielrechts und die Scheinheiligkeit, mit der die staatlichen Lottogesellschaften agieren, sind offenkundig. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die Kommission und die deutschen Gerichte nicht wissen, was sie tun", so Maul weiter.
Der VEWU wünscht sich eine schnelle Entscheidung aus Brüssel und aus Straßburg. Die noch immer anhaltende Prozessflut ist ein Irrsinn und in Deutschland herrscht nach wie vor juristisches Chaos. Nahezu unerträglich ist, dass die Politik in Kauf nimmt, dass deutsche Unternehmen ruiniert werden, anstatt ihnen eine klare und verlässliche Wirtschaftsgrundlage zu bieten. Da darf man sich nicht wundern, wenn Unternehmen aus Deutschland ins Ausland abwandern. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind protektionistisch. "In Deutschland wird man den Eindruck nicht los, dass die Politik noch immer glaubt, die Globalisierung sei aufzuhalten. Das ist sie nicht, auch nicht beim Glücksspiel. Als verantwortliche Regierung habe ich nur zwei Alternativen: Man kann versuchen, chinesische Mauern zu errichten, um sich vor dem 21. Jahrhundert und den Globalisierungseinflüssen zu schützen. Man kann aber auch die Herausforderung annehmen und diese volkswirtschaftliche Chance gewinnbringend nutzen. Die letzte Option erfordert den Mut, alte Zöpfe abzuschneiden und eine vernünftige Strategie zu entwickeln. An beidem scheint es in Deutschland zu mangeln", so Markus Maul abschließend.
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
Dannenberg - Die EU-Kommission prüft auch weiterhin hartnäckig die neuen Regelungen des Glücksspiels in Deutschland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. In einem Schreiben fordert sie die Bundesrepublik Deutschland nun erneut auf, bis Ende März 2008 Auskunft über die Angebotsbeschränkungen bei Glücksspielen zu geben. Bereits in ihrer Stellungnahme vom Mai 2007 hatte sich die EU-Kommission äußerst kritisch zu den geplanten Neuregelungen im Glücksspielstaatsvertrag geäußert.
Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die mangelnde Kohärenz des deutschen Glückspiels. Pferdewetten und Automatenspiel sind weiterhin privaten Anbietern erlaubt, Lotto und Sportwetten dagegen sollen dem Staat vorbehalten sein. Diskriminierend und unverhältnismäßig seien insbesondere das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die Werbebeschränkung für Glücksspielanbieter, die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die Wettbewerbsbeschränkungen sowie die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) begrüßt die konsequente Haltung der EU-Kommission. "Europa wird nicht dulden, dass fest verankerte Grundrechte der Mitgliedsstaaten in Deutschland mit Füßen getreten werden", kommentiert Markus Maul, Präsident des VEWU, die Nachricht aus Brüssel. "Wenn an den Vorwürfen der EU-Vertragsverletzungen nichts dran wäre, würde die Kommission nicht so massiv gegenüber Deutschland auftreten. Nach Stuttgart, Gießen und Köln hat nun auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht den Streit über die Rechtmäßigkeit des Wettmonopols dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, weil die Richter europarechtliche Zweifel haben. Die Inkohärenz des deutschen Glückspielrechts und die Scheinheiligkeit, mit der die staatlichen Lottogesellschaften agieren, sind offenkundig. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die Kommission und die deutschen Gerichte nicht wissen, was sie tun", so Maul weiter.
Der VEWU wünscht sich eine schnelle Entscheidung aus Brüssel und aus Straßburg. Die noch immer anhaltende Prozessflut ist ein Irrsinn und in Deutschland herrscht nach wie vor juristisches Chaos. Nahezu unerträglich ist, dass die Politik in Kauf nimmt, dass deutsche Unternehmen ruiniert werden, anstatt ihnen eine klare und verlässliche Wirtschaftsgrundlage zu bieten. Da darf man sich nicht wundern, wenn Unternehmen aus Deutschland ins Ausland abwandern. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind protektionistisch. "In Deutschland wird man den Eindruck nicht los, dass die Politik noch immer glaubt, die Globalisierung sei aufzuhalten. Das ist sie nicht, auch nicht beim Glücksspiel. Als verantwortliche Regierung habe ich nur zwei Alternativen: Man kann versuchen, chinesische Mauern zu errichten, um sich vor dem 21. Jahrhundert und den Globalisierungseinflüssen zu schützen. Man kann aber auch die Herausforderung annehmen und diese volkswirtschaftliche Chance gewinnbringend nutzen. Die letzte Option erfordert den Mut, alte Zöpfe abzuschneiden und eine vernünftige Strategie zu entwickeln. An beidem scheint es in Deutschland zu mangeln", so Markus Maul abschließend.
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
VPRT begrüßt Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU Kommission gegen deutschen Glücksspielstaatsvertrag
Pressemitteilung des VPRT
- EU-Verfahren sollte als Chance für die Ausgestaltung eines dualen Marktmodells für Sportwetten genutzt werden
- Verband beauftragt Gutachten zu rechtlichen Schritten gegen Staatsvertrag
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) hat die Entscheidung der EU-Kommmission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des im Januar in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrages einzuleiten, nachdrücklich begrüßt. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in dem im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und seine Ausführungsgesetze mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Neben anderen hatte VPRT-Präsident Jürgen Doetz letzte Woche in einem Schreiben an EU-Kommissar Charlie McGreevy und weitere Kommissionskollegen appelliert, die von dem EU-Kommissar im Mai gegenüber der Bundesregierung adressierte Position, welche die Unvereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit EU-Recht begründete, konsequent weiterzuverfolgen. Doetz kündigte an, dass der AK Wetten im VPRT zur Zeit gutachterlich prüfen lasse, welche rechtliche Schritte der Verband gegen den Glücksspielstaatsvertrag einleiten könne.
Der VPRT tritt für eine Öffnung des Sportwettenmarktes und damit für ein duales System staatlicher und privater Anbieter im Rahmen eines Konzessionsmodells bei gleichzeitiger Gewährleistung prioritärer Ziele des Jugendschutzes und der Suchtprävention ein.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir begrüßen das schnelle und konsequente Vorgehen der EU-Kommission gegen das staatliche Wettmonopol. Die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Verbote greifen vehement in die Rundfunkfreiheit ein. Der Glücksspielstaatsvertrag und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze verstoßen nicht nur gegen das Gemeinschaftsrecht, sondern beschränken zudem unsere Refinanzierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und führen zu drastischen Werberückgängen beim privaten Rundfunk. Wir prüfen alle rechtlichen Schritte, um schnellstmöglich wieder eine EU-rechtskonforme Regelung in Deutschland durchzusetzen und entstandene Schäden zu kompensieren. Die Politik sollte den deutlichen Fingerzeig aus Brüssel als Chance zur umgehenden Entwicklung eines dualen Marktmodells nutzen. Nur so kann vermieden werden, dass am Ende des Tages Brüssel die Inhalte für die zukünftige Glücksspielregulierung in Deutschland vorgibt."
Thomas Deissenberger, stellv. Vorsitzender des AK Wetten im VPRT: "Die Länder haben eine Notifizierungspflicht ihrer Ausführungsgesetze teilweise dadurch verhindert, das kritische Passagen wie Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen das Internetverbot gestrichen wurden. Die ändert jedoch nichts an der Europarechtswidrigkeit des Staatsvertrages insgesamt. Das deutsche Glücksspielsystem ist unverhältnismäßig und inkohärent. So bezieht der Glücksspielstaatsvertrag bestimmte Arten des Glücksspiels wie Pferdewetten oder Automatenspiel nicht mit ein und schafft immer wieder Ausnahmen vom Monopol. Die Eingriffe in die Rundfunkfreiheit sind durch so eine Regulierung nicht zu rechtfertigen. Der AK-Wetten im VPRT wird seine Gespräche mit der Politik fortsetzen, um auf eine baldige Entwicklung eines dualen Marktmodels mit entsprechenden Möglichkeiten für die privaten Medienunternehmen hinzuwirken."
Über den Arbeitskreis Wetten
Der Arbeitskreis Wetten ist ein Zusammenschluss u.a. von DSF Deutsches SportFernsehen, ProSiebenSat.1 Media AG, Premiere sowie RTL Interactive. Die Interessensvertretung der führenden deutschen Medienhäuser wurde im Mai 2006 ins Leben gerufen und setzt sich für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ein. Seit Anfang 2007 ist der AK Wetten in den VPRT integriert.
- EU-Verfahren sollte als Chance für die Ausgestaltung eines dualen Marktmodells für Sportwetten genutzt werden
- Verband beauftragt Gutachten zu rechtlichen Schritten gegen Staatsvertrag
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) hat die Entscheidung der EU-Kommmission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des im Januar in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrages einzuleiten, nachdrücklich begrüßt. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in dem im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und seine Ausführungsgesetze mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Neben anderen hatte VPRT-Präsident Jürgen Doetz letzte Woche in einem Schreiben an EU-Kommissar Charlie McGreevy und weitere Kommissionskollegen appelliert, die von dem EU-Kommissar im Mai gegenüber der Bundesregierung adressierte Position, welche die Unvereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit EU-Recht begründete, konsequent weiterzuverfolgen. Doetz kündigte an, dass der AK Wetten im VPRT zur Zeit gutachterlich prüfen lasse, welche rechtliche Schritte der Verband gegen den Glücksspielstaatsvertrag einleiten könne.
Der VPRT tritt für eine Öffnung des Sportwettenmarktes und damit für ein duales System staatlicher und privater Anbieter im Rahmen eines Konzessionsmodells bei gleichzeitiger Gewährleistung prioritärer Ziele des Jugendschutzes und der Suchtprävention ein.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir begrüßen das schnelle und konsequente Vorgehen der EU-Kommission gegen das staatliche Wettmonopol. Die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Verbote greifen vehement in die Rundfunkfreiheit ein. Der Glücksspielstaatsvertrag und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze verstoßen nicht nur gegen das Gemeinschaftsrecht, sondern beschränken zudem unsere Refinanzierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und führen zu drastischen Werberückgängen beim privaten Rundfunk. Wir prüfen alle rechtlichen Schritte, um schnellstmöglich wieder eine EU-rechtskonforme Regelung in Deutschland durchzusetzen und entstandene Schäden zu kompensieren. Die Politik sollte den deutlichen Fingerzeig aus Brüssel als Chance zur umgehenden Entwicklung eines dualen Marktmodells nutzen. Nur so kann vermieden werden, dass am Ende des Tages Brüssel die Inhalte für die zukünftige Glücksspielregulierung in Deutschland vorgibt."
Thomas Deissenberger, stellv. Vorsitzender des AK Wetten im VPRT: "Die Länder haben eine Notifizierungspflicht ihrer Ausführungsgesetze teilweise dadurch verhindert, das kritische Passagen wie Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen das Internetverbot gestrichen wurden. Die ändert jedoch nichts an der Europarechtswidrigkeit des Staatsvertrages insgesamt. Das deutsche Glücksspielsystem ist unverhältnismäßig und inkohärent. So bezieht der Glücksspielstaatsvertrag bestimmte Arten des Glücksspiels wie Pferdewetten oder Automatenspiel nicht mit ein und schafft immer wieder Ausnahmen vom Monopol. Die Eingriffe in die Rundfunkfreiheit sind durch so eine Regulierung nicht zu rechtfertigen. Der AK-Wetten im VPRT wird seine Gespräche mit der Politik fortsetzen, um auf eine baldige Entwicklung eines dualen Marktmodels mit entsprechenden Möglichkeiten für die privaten Medienunternehmen hinzuwirken."
Über den Arbeitskreis Wetten
Der Arbeitskreis Wetten ist ein Zusammenschluss u.a. von DSF Deutsches SportFernsehen, ProSiebenSat.1 Media AG, Premiere sowie RTL Interactive. Die Interessensvertretung der führenden deutschen Medienhäuser wurde im Mai 2006 ins Leben gerufen und setzt sich für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ein. Seit Anfang 2007 ist der AK Wetten in den VPRT integriert.
Donnerstag, 31. Januar 2008
Stanleybet International: EU erhöht Druck auf deutsches Glücksspielmonopol
Pressemitteilung von Stanleybet International
Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden ein
Brüssel, 31. Januar 2008 – Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden zu eröffnen. Die Kommission kritisiert die Regelungen der beiden Länder, die den Zugang zu Sportwetten und Glücksspielmärkten beschränken.
Im deutschen Fall bezieht sich die Kritik auf die Einführung des neuen Staatsvertrages zum Glücksspielwesen am 1. Januar 2008. Dieser Vertrag ersetzte die bestehende Gesetzgebung, die bereits im April 2006 Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission war.
Der neue Staatsvertrag sieht ein wesentlich restriktiveres Vorgehen gegen Wettanbieter vor und überlässt den Sportwettenmarkt der Kontrolle der staatlichen Lottounternehmen. Der Vertrag verbietet durch eine Reihe diskriminierender und unverhältnismäßiger Regelungen etwa Internet-Wetten privater Anbieter und sogenannte "Bricks and Mortar" Sportwettenangebote. Bereits vor der Einführung des Staatsvertrages hatte die Europäische Kommission Deutschland in mehreren Schreiben über ihre Bedenken informiert. Die von Günther Verheugen, Industrie- und Unternehmens-Kommissar, und Jörgen Holmquist, Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen, verfassten Dokumente wiesen auf die Unvereinbarkeit der deutschen Regelung mit dem EU-Vertrag und EU-Recht hin.
Trotz dieser Warnungen hatten die Bundesländer den Staatsvertrag Ende 2007 verabschiedet. Die Europäische Kommission hatte keine andere Möglichkeit, als das Vertragsverletzungsverfahren zu initiieren. Zudem zweifelte auch eine zunehmende Zahl deutscher Gerichte die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen an.
Im schwedischen Fall richtet sich die Kritik gegen die Einführung von Online Pokerspielen durch den staatlichen Wettanbieter Svenska Spel. Schweden hatte zuvor jedoch ein Verbot für alle Internetwettanbieter ausgesprochen. Gegen das Land laufen bereits seit 2007 Vertragsverletzungsverfahren. Darin verweist die Kommission auf die Unvereinbarkeit der schwedischen Regelungen gegen private Sportwettenanbieter mit Artikel 49 des EU-Vertrages zur Dienstleistungsfreiheit.
Stanleybet International begrüßt die Eröffnung der Verfahren als weiteren Schritt zur Einführung einheitlicher Regelungen im Bereich grenzüberschreitender Sportwetten und Lotterien. "Die Beharrlichkeit der deutschen Behörden bei der Einführung und Verschärfung des staatlichen Wettmonopols und die gleichzeitige Missachtung der Europäischen Kommission ließ Kommissar McCreevy keine andere Wahl", erläutert John Whittaker, Managing Director von Stanleybet International. "Wir haben die Europäische Kommission immer bei der Einhaltung des EU-Vertrages unterstützt. Die Kommission muss in diesem Zusammenhang gewährleisten, dass die Rechtssprechung in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht gegen europäisches Recht verstößt. Glücklicherweise ist die Verletzung von EU-Recht nicht die Regel. Mitgliedsstaaten, die sich EU-Recht bewusst widersetzen und in der EU lizenzierten Unternehmen den Markteintritt untersagen, um staatliche Einkommen zu sichern, müssen zur Rechenschaft gezogen werden", sagt John Whittaker. Deutschland und Schweden haben nun bis Ende März Zeit, auf das Verfahren der Kommission mit einer Stellungnahme zu reagieren.
Über Stanleybet International:
Seit der Gründung 1997 ist Stanleybet International als Sportwettenanbieter in Großbritannien lizenziert. Das Unternehmen baute seine Geschäftstätigkeit, zunächst in Italien, über ein neuartiges grenzüberschreitendes Vermittlungsmodell aus. In den Urteilen zu den Verfahren Gambelli und Placanica bestätigte der Europäische Gerichtshof die EU-Rechtskonformität dieses Modells. Heute ist Stanleybet International der führende Anbieter von grenzüberschreitenden Wettangeboten in Europa. Der Großteil der Wettvermittler ist in Zypern, Deutschland und Italien ansässig; daneben gibt es vor Ort lizenzierte Wettbüros in Belgien, Kroatien und Rumänien. Insgesamt verfügt Stanleybet International über mehr als 750 Vertriebsstellen.
Das Unternehmen mit Sitz in Liverpool befindet sich seit dem Verkauf durch Stanley Leisure plc im März 2007 im Privatbesitz. Es wird von dem Managementteam geleitet, das bereits das erfolgreiche Wettgeschäft von Stanley Leisure in Großbritannien, Stanley Racing, aufgebaut und geleitet hat. Stanley Racing war 2005 für über 500 Millionen Pfund verkauft worden.
Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden ein
Brüssel, 31. Januar 2008 – Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden zu eröffnen. Die Kommission kritisiert die Regelungen der beiden Länder, die den Zugang zu Sportwetten und Glücksspielmärkten beschränken.
Im deutschen Fall bezieht sich die Kritik auf die Einführung des neuen Staatsvertrages zum Glücksspielwesen am 1. Januar 2008. Dieser Vertrag ersetzte die bestehende Gesetzgebung, die bereits im April 2006 Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission war.
Der neue Staatsvertrag sieht ein wesentlich restriktiveres Vorgehen gegen Wettanbieter vor und überlässt den Sportwettenmarkt der Kontrolle der staatlichen Lottounternehmen. Der Vertrag verbietet durch eine Reihe diskriminierender und unverhältnismäßiger Regelungen etwa Internet-Wetten privater Anbieter und sogenannte "Bricks and Mortar" Sportwettenangebote. Bereits vor der Einführung des Staatsvertrages hatte die Europäische Kommission Deutschland in mehreren Schreiben über ihre Bedenken informiert. Die von Günther Verheugen, Industrie- und Unternehmens-Kommissar, und Jörgen Holmquist, Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen, verfassten Dokumente wiesen auf die Unvereinbarkeit der deutschen Regelung mit dem EU-Vertrag und EU-Recht hin.
Trotz dieser Warnungen hatten die Bundesländer den Staatsvertrag Ende 2007 verabschiedet. Die Europäische Kommission hatte keine andere Möglichkeit, als das Vertragsverletzungsverfahren zu initiieren. Zudem zweifelte auch eine zunehmende Zahl deutscher Gerichte die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen an.
Im schwedischen Fall richtet sich die Kritik gegen die Einführung von Online Pokerspielen durch den staatlichen Wettanbieter Svenska Spel. Schweden hatte zuvor jedoch ein Verbot für alle Internetwettanbieter ausgesprochen. Gegen das Land laufen bereits seit 2007 Vertragsverletzungsverfahren. Darin verweist die Kommission auf die Unvereinbarkeit der schwedischen Regelungen gegen private Sportwettenanbieter mit Artikel 49 des EU-Vertrages zur Dienstleistungsfreiheit.
Stanleybet International begrüßt die Eröffnung der Verfahren als weiteren Schritt zur Einführung einheitlicher Regelungen im Bereich grenzüberschreitender Sportwetten und Lotterien. "Die Beharrlichkeit der deutschen Behörden bei der Einführung und Verschärfung des staatlichen Wettmonopols und die gleichzeitige Missachtung der Europäischen Kommission ließ Kommissar McCreevy keine andere Wahl", erläutert John Whittaker, Managing Director von Stanleybet International. "Wir haben die Europäische Kommission immer bei der Einhaltung des EU-Vertrages unterstützt. Die Kommission muss in diesem Zusammenhang gewährleisten, dass die Rechtssprechung in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht gegen europäisches Recht verstößt. Glücklicherweise ist die Verletzung von EU-Recht nicht die Regel. Mitgliedsstaaten, die sich EU-Recht bewusst widersetzen und in der EU lizenzierten Unternehmen den Markteintritt untersagen, um staatliche Einkommen zu sichern, müssen zur Rechenschaft gezogen werden", sagt John Whittaker. Deutschland und Schweden haben nun bis Ende März Zeit, auf das Verfahren der Kommission mit einer Stellungnahme zu reagieren.
Über Stanleybet International:
Seit der Gründung 1997 ist Stanleybet International als Sportwettenanbieter in Großbritannien lizenziert. Das Unternehmen baute seine Geschäftstätigkeit, zunächst in Italien, über ein neuartiges grenzüberschreitendes Vermittlungsmodell aus. In den Urteilen zu den Verfahren Gambelli und Placanica bestätigte der Europäische Gerichtshof die EU-Rechtskonformität dieses Modells. Heute ist Stanleybet International der führende Anbieter von grenzüberschreitenden Wettangeboten in Europa. Der Großteil der Wettvermittler ist in Zypern, Deutschland und Italien ansässig; daneben gibt es vor Ort lizenzierte Wettbüros in Belgien, Kroatien und Rumänien. Insgesamt verfügt Stanleybet International über mehr als 750 Vertriebsstellen.
Das Unternehmen mit Sitz in Liverpool befindet sich seit dem Verkauf durch Stanley Leisure plc im März 2007 im Privatbesitz. Es wird von dem Managementteam geleitet, das bereits das erfolgreiche Wettgeschäft von Stanley Leisure in Großbritannien, Stanley Racing, aufgebaut und geleitet hat. Stanley Racing war 2005 für über 500 Millionen Pfund verkauft worden.
Deutscher Lottoverband: EU setzt Ländern letzte Frist bei Lotto
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands
- Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
- Glücksspielstaatsvertrag verstößt auf ganzer Linie gegen den EG-Vertrag
- Deutschland bleiben zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme
- Deutscher Lottoverband appelliert an Bundesländer einzulenken
Berlin, 31. Januar 2008. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten hat die EU-Kommission in Brüssel heute den neuen Glücksspielstaatsvertrag in zentralen Punkten als EG-rechtswidrig bezeichnet und das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. "In der Summe bleibt von den Bestimmungen des Staatsvertrages nicht mehr viel übrig," so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Zentraler Kritikpunkt der Kommission ist unter anderem das Zulassungsverfahren für die privaten Spielvermittler und die damit verbundenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die Vermittlern bei der Veranstaltung von Glücksspielen im Internet und der Werbung drohen.
Das Verbot der Fernseh-, Internet-, Trikot-, und Bandenwerbung sei ebenso nicht mit EG-Recht vereinbar wie das für Finanzinstitute geltende Verbot für Zahlungen, die mit der Vermittlung von Glücksspielen in Verbindung stehen.
Diese Drangsalierung der privaten Vermittler für staatliche Glücksspiele verstoße eindeutig gegen die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in der EU. Es gebe auch mildere und wirksamere Mittel, die einen effektiven Spielerschutz sichern.
Der Bundesregierung steht damit (stellvertretend für die Bundesländer) ein teures und wenig aussichtsreiches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bevor. "Um die Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof noch abwenden zu können, bedarf es einer schnellen und substantiellen Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben", so der in Brüssel tätige Rechtsanwalt Dr. Andreas Rosenfeld (Kanzlei Redeker).
Die Erfolgsaussichten der Klagen privater Lottovermittler steigen dagegen mit dieser Ankündigung weiter. "Der Druck auf die Länder nimmt zu", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Sollten die Länder in Luxemburg verlieren, drohen Straf- und Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Bereits mehrfach, auch während des Gesetzgebungsverfahrens, hatte die EU-Kommission Deutschland mit deutlichen Worten ermahnt. "Die Ministerpräsidenten haben über Monate nicht reagiert. Jetzt wird der Steuerzahler bald die Quittung dafür bekommen", so Faber. Die EU-Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass dies die letzte Warnung der Kommission vor der Klageeinreichung in Luxemburg ist.
Die deutschen Ministerpräsidenten sollten jetzt weiteren Schaden abwenden und schnellstmöglich eine europarechts- und verfassungskonforme Lösung herbeiführen. Sollte es nicht dazu kommen, muss sich nun die Bundesregierung einschalten. Das Vertragsverletzungsverfahren ist nicht mehr nur Sache einzelner Länder, sondern der gesamten Bundesrepublik.
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
- Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
- Glücksspielstaatsvertrag verstößt auf ganzer Linie gegen den EG-Vertrag
- Deutschland bleiben zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme
- Deutscher Lottoverband appelliert an Bundesländer einzulenken
Berlin, 31. Januar 2008. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten hat die EU-Kommission in Brüssel heute den neuen Glücksspielstaatsvertrag in zentralen Punkten als EG-rechtswidrig bezeichnet und das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. "In der Summe bleibt von den Bestimmungen des Staatsvertrages nicht mehr viel übrig," so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Zentraler Kritikpunkt der Kommission ist unter anderem das Zulassungsverfahren für die privaten Spielvermittler und die damit verbundenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die Vermittlern bei der Veranstaltung von Glücksspielen im Internet und der Werbung drohen.
Das Verbot der Fernseh-, Internet-, Trikot-, und Bandenwerbung sei ebenso nicht mit EG-Recht vereinbar wie das für Finanzinstitute geltende Verbot für Zahlungen, die mit der Vermittlung von Glücksspielen in Verbindung stehen.
Diese Drangsalierung der privaten Vermittler für staatliche Glücksspiele verstoße eindeutig gegen die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in der EU. Es gebe auch mildere und wirksamere Mittel, die einen effektiven Spielerschutz sichern.
Der Bundesregierung steht damit (stellvertretend für die Bundesländer) ein teures und wenig aussichtsreiches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bevor. "Um die Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof noch abwenden zu können, bedarf es einer schnellen und substantiellen Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben", so der in Brüssel tätige Rechtsanwalt Dr. Andreas Rosenfeld (Kanzlei Redeker).
Die Erfolgsaussichten der Klagen privater Lottovermittler steigen dagegen mit dieser Ankündigung weiter. "Der Druck auf die Länder nimmt zu", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Sollten die Länder in Luxemburg verlieren, drohen Straf- und Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Bereits mehrfach, auch während des Gesetzgebungsverfahrens, hatte die EU-Kommission Deutschland mit deutlichen Worten ermahnt. "Die Ministerpräsidenten haben über Monate nicht reagiert. Jetzt wird der Steuerzahler bald die Quittung dafür bekommen", so Faber. Die EU-Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass dies die letzte Warnung der Kommission vor der Klageeinreichung in Luxemburg ist.
Die deutschen Ministerpräsidenten sollten jetzt weiteren Schaden abwenden und schnellstmöglich eine europarechts- und verfassungskonforme Lösung herbeiführen. Sollte es nicht dazu kommen, muss sich nun die Bundesregierung einschalten. Das Vertragsverletzungsverfahren ist nicht mehr nur Sache einzelner Länder, sondern der gesamten Bundesrepublik.
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
FLUXX sieht Wende im Glücksspielmarkt: EU-Kommission zählt Deutschland an
Pressemitteilung der FLUXX AG
- Kommission zündet erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
- FLUXX begrüßt Vorstoß der Kommission und fordert Korrektur der deutschen Glücksspielpolitik
Altenholz, 31. Januar 2008 Die EU-Kommission hat heute angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Glücksspielpolitik der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Die Kommission hat in ihrer Sitzung beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über zahlreiche Regelungen in dem seit Anfang des Jahres gültigen Glücksspielstaatsvertrag zu ersuchen. Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren, das in einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren.
Bereits zwei Mal hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr der Bundesrepublik offiziell ihre Bedenken über die Glücksspielpolitik in Deutschland mitgeteilt. Die Kommission kritisierte darin vor allem das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die zahlreichen Werbebeschränkungen sowie das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen. Die Bundesregierung teilte in ihren offiziellen Antwortschreiben lediglich lapidar mit, dass man die Bedenken der Kommission nicht teile.
Als problematisch bezeichnet die Kommission nunmehr auch das im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind.
Die Kommission weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) 'kohärent und systematisch' zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen müsse. Ein Mitgliedstaat könne somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntere, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.
In Deutschland ist die Situation derzeit nämlich besonders bizarr: Während Lotto und Sportwetten aus dem Internet verbannt werden, sind Pferdewetten von dem Verbot ausgenommen. Die Frage nach der Gültigkeit so genannter DDR-Lizenzen ist nicht abschließend geklärt: Derzeit darf man zum Beispiel im Ostteil Berlins wetten, im Westen nicht. Das Angebot von Spielautomaten wurde sogar stark ausgeweitet. Auch die Werbung ist in Teilen noch zulässig: Post-, Print- und Radiowerbung - die bevorzugte Reklameform der staatlichen Lottogesellschaften - ist weiterhin möglich.
'Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unverzüglich handelt und den juristischen und wirtschaftlichen Irrsinn des Glücksspielstaatsvertrags korrigiert', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Noch deutlicher kann die Kritik der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag nicht ausfallen. Wenn Deutschland erneut alle Bedenken der EU in den Wind schießt, wird die Glücksspielpolitik vor dem EuGH scheitern und auf Deutschland kommen Schadenersatzforderungen und Geldstrafen in Millardenhöhe zu. Die Zeche übernimmt am Ende wieder einmal der Steuerzahler.'
Über FLUXX:
FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben eigenvermarkteten Angeboten wie JAXX oder myBet stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen AOL, Freenet, Lycos und Yahoo!, Premiere, Burda oder SCHLECKER. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 150 Mitarbeiter.
- Kommission zündet erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
- FLUXX begrüßt Vorstoß der Kommission und fordert Korrektur der deutschen Glücksspielpolitik
Altenholz, 31. Januar 2008 Die EU-Kommission hat heute angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Glücksspielpolitik der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Die Kommission hat in ihrer Sitzung beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über zahlreiche Regelungen in dem seit Anfang des Jahres gültigen Glücksspielstaatsvertrag zu ersuchen. Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren, das in einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren.
Bereits zwei Mal hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr der Bundesrepublik offiziell ihre Bedenken über die Glücksspielpolitik in Deutschland mitgeteilt. Die Kommission kritisierte darin vor allem das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die zahlreichen Werbebeschränkungen sowie das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen. Die Bundesregierung teilte in ihren offiziellen Antwortschreiben lediglich lapidar mit, dass man die Bedenken der Kommission nicht teile.
Als problematisch bezeichnet die Kommission nunmehr auch das im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind.
Die Kommission weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) 'kohärent und systematisch' zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen müsse. Ein Mitgliedstaat könne somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntere, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.
In Deutschland ist die Situation derzeit nämlich besonders bizarr: Während Lotto und Sportwetten aus dem Internet verbannt werden, sind Pferdewetten von dem Verbot ausgenommen. Die Frage nach der Gültigkeit so genannter DDR-Lizenzen ist nicht abschließend geklärt: Derzeit darf man zum Beispiel im Ostteil Berlins wetten, im Westen nicht. Das Angebot von Spielautomaten wurde sogar stark ausgeweitet. Auch die Werbung ist in Teilen noch zulässig: Post-, Print- und Radiowerbung - die bevorzugte Reklameform der staatlichen Lottogesellschaften - ist weiterhin möglich.
'Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unverzüglich handelt und den juristischen und wirtschaftlichen Irrsinn des Glücksspielstaatsvertrags korrigiert', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Noch deutlicher kann die Kritik der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag nicht ausfallen. Wenn Deutschland erneut alle Bedenken der EU in den Wind schießt, wird die Glücksspielpolitik vor dem EuGH scheitern und auf Deutschland kommen Schadenersatzforderungen und Geldstrafen in Millardenhöhe zu. Die Zeche übernimmt am Ende wieder einmal der Steuerzahler.'
Über FLUXX:
FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben eigenvermarkteten Angeboten wie JAXX oder myBet stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen AOL, Freenet, Lycos und Yahoo!, Premiere, Burda oder SCHLECKER. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 150 Mitarbeiter.
Freier Dienstleistungsverkehr: Kommission untersucht Beschränkungen des Glücksspielangebots in Deutschland
IP/08/119
Brüssel, den 31. Januar 2008
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über nationale Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Angebots von Glücksspielen zu ersuchen. Die Kommission möchte prüfen, ob die in Frage stehenden Maßnahmen mit den Artikeln 43, 49 und 56 EG-Vertrag vereinbar sind. Die Untersuchung beschränkt sich auf die Vereinbarkeit der fraglichen einzelstaatlichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht und berührt in keiner Weise die Liberalisierung des Markts für Glücksspiele oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen. Einschlägige Maßnahmen müssen jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, d. h. notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sein. Das Aufforderungsschreiben stellt die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Die Kommission hofft, dass die Angelegenheit im Anschluss an die Antworten rasch und in befriedigender Weise beigelegt werden kann.
Im Mittelpunkt der Anfrage der Kommission stehen verschiedene Bestimmungen der neuen, am 1.1.2008 in Kraft getretenen Rechtsvorschriften. Bei einigen der wichtigsten Beschränkungen stellt sich nämlich die Frage, ob sie mit den Binnenmarktbestimmungen des EG-Vertrags vereinbar sind. Dies betrifft das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten, zu denen die Kommission bereits im März 2007 eine ausführliche Stellungnahme an Deutschland richtete, sowie Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung und das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen. Problematisch sind ferner das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Internet-Pferdewetten in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde. Zudem ist die Werbung für Glücksspiele per Post, in der Presse und im Radio nach wie vor erlaubt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) „kohärent und systematisch“ zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen. Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.
Die Kommission fasste den Beschluss, die Vereinbarkeit der fraglichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht zu prüfen, nachdem bei ihr Beschwerden verschiedener Veranstalter eingegangen waren und ihre Dienststellen daraufhin Informationen einholten.
Aktuelle Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/community_law/index_en.htm
Brüssel, den 31. Januar 2008
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über nationale Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Angebots von Glücksspielen zu ersuchen. Die Kommission möchte prüfen, ob die in Frage stehenden Maßnahmen mit den Artikeln 43, 49 und 56 EG-Vertrag vereinbar sind. Die Untersuchung beschränkt sich auf die Vereinbarkeit der fraglichen einzelstaatlichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht und berührt in keiner Weise die Liberalisierung des Markts für Glücksspiele oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen. Einschlägige Maßnahmen müssen jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, d. h. notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sein. Das Aufforderungsschreiben stellt die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Die Kommission hofft, dass die Angelegenheit im Anschluss an die Antworten rasch und in befriedigender Weise beigelegt werden kann.
Im Mittelpunkt der Anfrage der Kommission stehen verschiedene Bestimmungen der neuen, am 1.1.2008 in Kraft getretenen Rechtsvorschriften. Bei einigen der wichtigsten Beschränkungen stellt sich nämlich die Frage, ob sie mit den Binnenmarktbestimmungen des EG-Vertrags vereinbar sind. Dies betrifft das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten, zu denen die Kommission bereits im März 2007 eine ausführliche Stellungnahme an Deutschland richtete, sowie Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung und das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen. Problematisch sind ferner das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Internet-Pferdewetten in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde. Zudem ist die Werbung für Glücksspiele per Post, in der Presse und im Radio nach wie vor erlaubt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) „kohärent und systematisch“ zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen. Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.
Die Kommission fasste den Beschluss, die Vereinbarkeit der fraglichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht zu prüfen, nachdem bei ihr Beschwerden verschiedener Veranstalter eingegangen waren und ihre Dienststellen daraufhin Informationen einholten.
Aktuelle Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/community_law/index_en.htm
EGBA begrüßt Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden
Verband der führenden Online-Gaming und -Wettanbieter wertet Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Online-Poker-Monopol als weitere Meilensteine
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die heute nach der Kommissionssitzung in Brüssel bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission, in Zusammenhang mit dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. In Form eines Auskunftsersuchens, des ersten Schrittes im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, hat die Kommission deutlich Stellung gegen den erst jüngst eingeführten Staatsvertrag bezogen. Zusätzlich hat die Kommission ein Auskunftsersuchen in Bezug auf „einzelstaatlichen Bestimmungen für Pokerspiele und Pokerturniere“ an Schweden gerichtet.
Trotz massiver im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte deutsche Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag, der ein vollständiges Verbot von Glücksspiel und Wetten im Internet (mit Ausnahme von Pferdewetten) vorsieht, am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Erstmals hinterfragt die Kommission nun eine nationale Glücksspielregulierung nicht nur im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG), sondern auch auf die Niederlassungsfreiheit (Art. 43) und den freien Zahlungs- und Kapitalverkehr (Art. 56). In ihrem Auskunftsersuchen adressiert die Kommission „das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten … sowie Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung und das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen.” Als problematisch werden ferner „das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind“, angesehen.
EGBA-Generalsektretärin Sigrid Ligné dazu: „Die Tatsache, dass die Kommission bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, nämlich im Rahmen des ersten Kommissionstreffens nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags ein auf Artikel 43, 49 und 56 basierendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, verdeutlicht, dass es der Kommission ein Anliegen ist, nicht EU-rechtskonforme Beschränkungen aufzuheben, besonders, wenn es sich dabei um Verbote handelt, denen andere Motive als der Konsumentenschutz oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zugrundeliegen. Am Beispiel der USA haben wir gesehen, dass Verbote der falsche Weg sind. Verantwortungsbewusste und transparente Anbieter haben sich vom US-Markt zurückgezogen. Was blieb, ist ein Graumarkt, in dem keinerlei Auflagen in punkto Konsumentenschutz, Spielsuchtprävention und Schutz Minderjähriger eingehalten werden“. Die EGBA hat Anfang Januar bei der EU eine formale Klage gegen die deutsche Gesetzgebung eingereicht, in der sie nicht nur die Ineffizienz dieses Gesetzes, sondern auch dessen kontraproduktive Auswirkungen aufgezeigt hat.
Mit dem heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf das von ‘Svenska Spel’ betriebene Poker-Monopol steht erstmals Online-Poker im Fokus. Seit 2006 weitet Schweden kontinuierlich sein Monopol aus, indem es Online-Poker anbietet, während gleichzeitig EU-lizenzierte Anbieter vom Markt ausgeschlossen werden. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um das bereits zweite im Zusammenhang mit Schwedens protektionistischer Glücksspielgesetzgebung initiierte Vertragsverletzungsverfahren. Ein früheres mit Sportwetten befasstes Verfahren wurde im Jahr 2006 eingeleitet. Der nächste konsequente Schritt wäre, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Die heute gegen Schweden eingeleitete Maßnahme zeigt, dass sich die Kommission bei der Prüfung nationaler Regelungen auf deren Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht auf Sportwetten beschränkt. Alle nationalen Poker-Regelungen mit grenzüberschreitendem Charakter müssen den Anforderungen der EU genüge tun und ferner im Einklang mit einer umfassenden Glücksspielpolitik stehen.
Sigrid Ligné fügt hinzu: “Die heutige Entscheidung ist für EU-lizenzierte Anbieter von besonderer Bedeutung. Die Kommission hat wiederholt das Recht der EGBA-Mitglieder auf fairen Markt-Zugang für Sportwetten und Poker bestätigt. Das Vorgehen gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Poker-Monopol sind ein deutliches Signal an all jene EU-Mitgliedstaaten, die noch immer an anachronistischen und protektionistischen Glücksspielregulierungen festhalten. Wir begrüßen die Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren und unterstützen die Kommission im Bestreben, ähnliche Schritte gegen weitere Mitgliedstaaten zu setzen, die EU-Recht nicht umsetzen.“
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die heute nach der Kommissionssitzung in Brüssel bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission, in Zusammenhang mit dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. In Form eines Auskunftsersuchens, des ersten Schrittes im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, hat die Kommission deutlich Stellung gegen den erst jüngst eingeführten Staatsvertrag bezogen. Zusätzlich hat die Kommission ein Auskunftsersuchen in Bezug auf „einzelstaatlichen Bestimmungen für Pokerspiele und Pokerturniere“ an Schweden gerichtet.
Trotz massiver im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte deutsche Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag, der ein vollständiges Verbot von Glücksspiel und Wetten im Internet (mit Ausnahme von Pferdewetten) vorsieht, am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Erstmals hinterfragt die Kommission nun eine nationale Glücksspielregulierung nicht nur im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG), sondern auch auf die Niederlassungsfreiheit (Art. 43) und den freien Zahlungs- und Kapitalverkehr (Art. 56). In ihrem Auskunftsersuchen adressiert die Kommission „das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten … sowie Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung und das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen.” Als problematisch werden ferner „das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind“, angesehen.
EGBA-Generalsektretärin Sigrid Ligné dazu: „Die Tatsache, dass die Kommission bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, nämlich im Rahmen des ersten Kommissionstreffens nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags ein auf Artikel 43, 49 und 56 basierendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, verdeutlicht, dass es der Kommission ein Anliegen ist, nicht EU-rechtskonforme Beschränkungen aufzuheben, besonders, wenn es sich dabei um Verbote handelt, denen andere Motive als der Konsumentenschutz oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zugrundeliegen. Am Beispiel der USA haben wir gesehen, dass Verbote der falsche Weg sind. Verantwortungsbewusste und transparente Anbieter haben sich vom US-Markt zurückgezogen. Was blieb, ist ein Graumarkt, in dem keinerlei Auflagen in punkto Konsumentenschutz, Spielsuchtprävention und Schutz Minderjähriger eingehalten werden“. Die EGBA hat Anfang Januar bei der EU eine formale Klage gegen die deutsche Gesetzgebung eingereicht, in der sie nicht nur die Ineffizienz dieses Gesetzes, sondern auch dessen kontraproduktive Auswirkungen aufgezeigt hat.
Mit dem heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf das von ‘Svenska Spel’ betriebene Poker-Monopol steht erstmals Online-Poker im Fokus. Seit 2006 weitet Schweden kontinuierlich sein Monopol aus, indem es Online-Poker anbietet, während gleichzeitig EU-lizenzierte Anbieter vom Markt ausgeschlossen werden. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um das bereits zweite im Zusammenhang mit Schwedens protektionistischer Glücksspielgesetzgebung initiierte Vertragsverletzungsverfahren. Ein früheres mit Sportwetten befasstes Verfahren wurde im Jahr 2006 eingeleitet. Der nächste konsequente Schritt wäre, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Die heute gegen Schweden eingeleitete Maßnahme zeigt, dass sich die Kommission bei der Prüfung nationaler Regelungen auf deren Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht auf Sportwetten beschränkt. Alle nationalen Poker-Regelungen mit grenzüberschreitendem Charakter müssen den Anforderungen der EU genüge tun und ferner im Einklang mit einer umfassenden Glücksspielpolitik stehen.
Sigrid Ligné fügt hinzu: “Die heutige Entscheidung ist für EU-lizenzierte Anbieter von besonderer Bedeutung. Die Kommission hat wiederholt das Recht der EGBA-Mitglieder auf fairen Markt-Zugang für Sportwetten und Poker bestätigt. Das Vorgehen gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Poker-Monopol sind ein deutliches Signal an all jene EU-Mitgliedstaaten, die noch immer an anachronistischen und protektionistischen Glücksspielregulierungen festhalten. Wir begrüßen die Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren und unterstützen die Kommission im Bestreben, ähnliche Schritte gegen weitere Mitgliedstaaten zu setzen, die EU-Recht nicht umsetzen.“
Konferenz „Multi-Channel Betting & Gambling“ am 25. und 26. Februar 2008 in Berlin
Der renommierte Seminarveranstalter Everest Conference führt am 25. und 26. Februar eine zweitägige internationale Konferenz zum Thema „Multi-Channel Betting & Gambling 2008“ durch. Die Veranstaltung findet im Hotel Concorde in Berlin statt. Zahlreiche Experten und Vertreter internationaler Glücksspielunternehmen werden zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen in einem sich verändernden Umfeld reden.
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Glücksspielstaatsvertrag
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht legt Frage der Zulässigkeit des Sportwettenmonopols vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat durchgreifende Zweifel an dem Glücksspielstaatsvertrag geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine staatliche Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein binnengrenzüberschreitend über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land jedoch mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten abgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen bereits 2006 Klage eingereicht. Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. Diese Grundfreiheit darf nur durch zwingende Gründe des allgemeinen Wohls eingeschränkt werden.
Das Verwaltungsgericht hat rechtliche Bedenken geäußert, ob die dem Länder-Staatsvertrag zugrunde liegende Absicht der Prävention von Spielsucht und des Jugendschutzes nur im Bereich von Lotterie und Sportwetten private Anbieter ausschließen darf. Denn andere bundesgesetzlich geregelte Glücksspiele, wie z.B. Automatenspiele unterliegen nicht solchen Beschränkungen. Diese inkonsistente Regelung ist europarechtlich bedenklich.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäußert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind. Das neue Verfahren aus Schleswig betrifft ausdrücklich die neue Rechtslage nach dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und die nach Ansicht des Verwaltungsgerichts weiterhin nicht konsistente rechtliche Regelung des Glücksspielbereichs.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 93
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat durchgreifende Zweifel an dem Glücksspielstaatsvertrag geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine staatliche Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein binnengrenzüberschreitend über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land jedoch mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten abgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen bereits 2006 Klage eingereicht. Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. Diese Grundfreiheit darf nur durch zwingende Gründe des allgemeinen Wohls eingeschränkt werden.
Das Verwaltungsgericht hat rechtliche Bedenken geäußert, ob die dem Länder-Staatsvertrag zugrunde liegende Absicht der Prävention von Spielsucht und des Jugendschutzes nur im Bereich von Lotterie und Sportwetten private Anbieter ausschließen darf. Denn andere bundesgesetzlich geregelte Glücksspiele, wie z.B. Automatenspiele unterliegen nicht solchen Beschränkungen. Diese inkonsistente Regelung ist europarechtlich bedenklich.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäußert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind. Das neue Verfahren aus Schleswig betrifft ausdrücklich die neue Rechtslage nach dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und die nach Ansicht des Verwaltungsgerichts weiterhin nicht konsistente rechtliche Regelung des Glücksspielbereichs.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 93
Lotto informiert: Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag streng an Vorgaben des BVerfG und EuGH ausgerichtet / Keineswegs "letzte Warnung" für Deutschland
Pressemitteilung der European Lotteries
Brüssel, 31. Januar 2008. Zur heute bekanntgegebenen Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag einzuleiten, erklärt der Präsident von European Lotteries und Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie (Lotto NRW), Dr. Winfried Wortmann:
"Der neue Staatsvertrag hält sich strikt an die durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2006 gemachten Vorgaben. Wie auch von der kommerziellen Glücksspielindustrie nicht bestritten wird, steht jenes Urteil in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der EuGH – sollte die Kommission letztendlich vor Gericht ziehen wollen – die Konformität des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags mit europäischem Recht bestätigen wird."
Dr. Wortmann verwies auf die ständige Rechtsprechung der europäischen Gerichte [s.u., Hintergrundinformationen], nach der ein Alleinrecht staatlicher Anbieter im Bereich Glücksspiel bei konsequenter Verfolgung von Allgemeininteressen wie etwa Verbraucherschutz (insbesondere die Vermeidung von Spielsucht) und Kriminalitätsbekämpfung rechtmäßig ist.
Dr. Wortmann betonte, dass es sich – anders als von der privaten Glücksspielindustrie behauptet und von einigen Medien vorab berichtet - bei der heutigen Entscheidung nicht um eine "letzte Warnung" für Deutschland vor einer Klage beim EuGH handelt, sondern um den ersten Schritt im Verfahren, eine Aufforderung zur Stellungnahme. Er wies darauf hin, dass von den anderen, im Frühjahr 2006 oder danach eingeleiten Glücksspiel-Vertragsverletzungs-verfahren gegen neun EU-Mitgliedstaaten bis dato – also knapp zwei Jahre später - noch keines in einem Gerichtsverfahren geendet habe.
* * *
European Lotteries (EL) ist der europäische Dachverband der staatlichen Lotterien und Sportwettenabieter sowie von anderen staatlich konzessionierten Organisationen, die Glücksspiele zum öffentlichen Nutzen organisieren. EL vertritt 74 Organisationen aus 43 europäischen Ländern.
Hintergrundinformation:
- Am 6. März 2007 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung seit 1994 dahingehend, dass die EU-Mitgliedsstaaten das Recht haben, das Glücksspielangebot und die Anzahl der Veranstalter auf ihrem Staatsgebiet – und damit die EU-Dienstleistungsfreiheit – zu beschränken, soweit dies aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie z.B. Verbraucherschutz, Kriminalitätsprävention oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt ist (Placanica-Fall, C-338/04; www.curia.europa.eu).
- Am 13. März 2007 hat der EFTA-Gerichtshof das erste Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspiel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgewiesen, welches vom EFTA-Pendant der Europäischen Kommission eingeleitet worden war. Das staatliche norwegische Glücksspielmonopol für Spielautomaten wurde ausdrücklich bestätigt (Rs. E-1/06; www.eftacourt.lu).
- Der EU-Gesetzgeber – das Europäische Parlament und der Ministerrat – haben stets anerkannt, dass Glücksspiel in all seinen Ausprägungen, einschließlich Sportwetten, eine sehr sensible Aktivität ist, die von den nationalen Regierungen effektiv überwacht werden muss. Dementsprechend haben sie die Öffnung der nationalen Glücksspielmärkte für grenzüberschreitende Angebote stets abgelehnt, durch den expliziten, grundsätzlichen Ausschluss von Wetten und anderem Glücksspiel aus den Anwendungsbereichen der EU-Richtlinien zum Elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce; 2000), zu Dienstleistungen im Binnenmarkt (2006) und zu Audiovisuellen Mediendiensten (2007).
Brüssel, 31. Januar 2008. Zur heute bekanntgegebenen Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag einzuleiten, erklärt der Präsident von European Lotteries und Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie (Lotto NRW), Dr. Winfried Wortmann:
"Der neue Staatsvertrag hält sich strikt an die durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2006 gemachten Vorgaben. Wie auch von der kommerziellen Glücksspielindustrie nicht bestritten wird, steht jenes Urteil in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der EuGH – sollte die Kommission letztendlich vor Gericht ziehen wollen – die Konformität des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags mit europäischem Recht bestätigen wird."
Dr. Wortmann verwies auf die ständige Rechtsprechung der europäischen Gerichte [s.u., Hintergrundinformationen], nach der ein Alleinrecht staatlicher Anbieter im Bereich Glücksspiel bei konsequenter Verfolgung von Allgemeininteressen wie etwa Verbraucherschutz (insbesondere die Vermeidung von Spielsucht) und Kriminalitätsbekämpfung rechtmäßig ist.
Dr. Wortmann betonte, dass es sich – anders als von der privaten Glücksspielindustrie behauptet und von einigen Medien vorab berichtet - bei der heutigen Entscheidung nicht um eine "letzte Warnung" für Deutschland vor einer Klage beim EuGH handelt, sondern um den ersten Schritt im Verfahren, eine Aufforderung zur Stellungnahme. Er wies darauf hin, dass von den anderen, im Frühjahr 2006 oder danach eingeleiten Glücksspiel-Vertragsverletzungs-verfahren gegen neun EU-Mitgliedstaaten bis dato – also knapp zwei Jahre später - noch keines in einem Gerichtsverfahren geendet habe.
* * *
European Lotteries (EL) ist der europäische Dachverband der staatlichen Lotterien und Sportwettenabieter sowie von anderen staatlich konzessionierten Organisationen, die Glücksspiele zum öffentlichen Nutzen organisieren. EL vertritt 74 Organisationen aus 43 europäischen Ländern.
Hintergrundinformation:
- Am 6. März 2007 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung seit 1994 dahingehend, dass die EU-Mitgliedsstaaten das Recht haben, das Glücksspielangebot und die Anzahl der Veranstalter auf ihrem Staatsgebiet – und damit die EU-Dienstleistungsfreiheit – zu beschränken, soweit dies aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie z.B. Verbraucherschutz, Kriminalitätsprävention oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt ist (Placanica-Fall, C-338/04; www.curia.europa.eu).
- Am 13. März 2007 hat der EFTA-Gerichtshof das erste Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspiel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgewiesen, welches vom EFTA-Pendant der Europäischen Kommission eingeleitet worden war. Das staatliche norwegische Glücksspielmonopol für Spielautomaten wurde ausdrücklich bestätigt (Rs. E-1/06; www.eftacourt.lu).
- Der EU-Gesetzgeber – das Europäische Parlament und der Ministerrat – haben stets anerkannt, dass Glücksspiel in all seinen Ausprägungen, einschließlich Sportwetten, eine sehr sensible Aktivität ist, die von den nationalen Regierungen effektiv überwacht werden muss. Dementsprechend haben sie die Öffnung der nationalen Glücksspielmärkte für grenzüberschreitende Angebote stets abgelehnt, durch den expliziten, grundsätzlichen Ausschluss von Wetten und anderem Glücksspiel aus den Anwendungsbereichen der EU-Richtlinien zum Elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce; 2000), zu Dienstleistungen im Binnenmarkt (2006) und zu Audiovisuellen Mediendiensten (2007).
Mittwoch, 30. Januar 2008
Verwaltungsgericht Schleswig legt Sportwetten-Monopol dem Europäischen Gerichtshof vor
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten abgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt (Aktenzeichen 12 A 102/06). Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.
Das VG Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäuert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind.
Quelle: dpa
Das VG Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäuert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind.
Quelle: dpa
Hans-Jörn Arp: Unsere Spielcasinos dürfen nicht zu Automatenspielhöllen verkommen
Der Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp hat heute (28. Januar) die Anregungen der Gewerkschaft ver.di im Hinblick auf die Organisation der Spielcasinos im Land grundsätzlich begrüßt:
„Unsere Spielcasinos dürfen nicht zu Automatenspielhöllen verkommen“, so Arp. Dies sei weder im Interesse der Mitarbeiter noch der Spieler und des Landes.
Der Landtagsabgeordnete sprach sich dafür aus, im Zuge einer Modernisierung der schleswig-holsteinischen Spielcasinos auch über eine Senkung der Abgaben bei klassischem Glückspiel sowie über eine Privatisierung der fünf Spielcasinos im nördlichsten Bundesland nachzudenken. Das Land Niedersachsen habe gezeigt, wie die Spielcasinos erfolgreich reformiert werden können.
Pressemitteilung Hans-Jörn Arp, MdL
„Unsere Spielcasinos dürfen nicht zu Automatenspielhöllen verkommen“, so Arp. Dies sei weder im Interesse der Mitarbeiter noch der Spieler und des Landes.
Der Landtagsabgeordnete sprach sich dafür aus, im Zuge einer Modernisierung der schleswig-holsteinischen Spielcasinos auch über eine Senkung der Abgaben bei klassischem Glückspiel sowie über eine Privatisierung der fünf Spielcasinos im nördlichsten Bundesland nachzudenken. Das Land Niedersachsen habe gezeigt, wie die Spielcasinos erfolgreich reformiert werden können.
Pressemitteilung Hans-Jörn Arp, MdL
Österreichische Lotterien und Casinos Austria erweitern Spieleplattform
Online Poker ab 7. Februar auf win2day.at
In acht Tagen ist es so weit: Am 7. Februar 2008 starten die Österreichischen Lotterien und Casinos Austria auf ihrer gemeinsamen Spieleplattform win2day.at den "Pokerroom". Damit kann ganz Österreich im ersten und einzigen österreichischen Pokerroom online pokern.
Der win2day.at Pokerroom wird vorerst zwei Poker Varianten anbieten: "Texas Hold'em", die beliebteste und populärste Spielart, und "Five Card Draw", die klassische, auch in Österreich sehr bekannte Variante.
Info Site ab 31. Jänner 2008
Am Donnerstag, den 31. Jänner wird auf win2day.at vorerst eine Poker Info-Site freigeschaltet, auf der man sich bis zum Spielstart mit dem Poker Angebot, den Spielabläufen und den Voraussetzungen für die Spielteilnahme vertraut machen kann.
Mel Merio, Sängerin, Radio- und TV-Moderatorin mit Hang zum Kartenspiel und begeisterte Poker-Spielerin, erklärt dort in einem Video leicht verständlich die Grundregeln und die wichtigsten Kniffe für den Erfolg am Pokertisch. Sie wird den Pokerroom auf win2day.at als Testimonial auch weiterhin begleiten.
Ganz Österreich pokert online - seriös und sicher
Der Poker Boom ist ungebrochen - sowohl in den Casinos als auch im Internet. Bei Casinos Austria ist die Zahl der Pokergäste im Vorjahr um 300 Prozent gestiegen. Poker fasziniert durch seine Spannung, Schnelligkeit, Dynamik und die Aussicht auf einen mitunter beachtlichen Gewinn.
Um den Einstieg möglichst einfach und sicher zu gestalten, haben die Österreichischen Lotterien und Casinos Austria das neue Internet Poker Angebot in die bewährte Spieleplattform win2day.at integriert. Für den win2day.at-User heißt das: Pokern mit maximalem Unterhaltungswert unter Einsatz neuester Technologie und höchster Sicherheitsstandards. Die bewährten Spielerschutzmaßnahmen von win2day.at gewährleisten, dass dort auch Poker als "Glücksspiel mit Verantwortung" geführt wird.
Pressemitteilung Österreichische Lotterien und Casinos Austria
In acht Tagen ist es so weit: Am 7. Februar 2008 starten die Österreichischen Lotterien und Casinos Austria auf ihrer gemeinsamen Spieleplattform win2day.at den "Pokerroom". Damit kann ganz Österreich im ersten und einzigen österreichischen Pokerroom online pokern.
Der win2day.at Pokerroom wird vorerst zwei Poker Varianten anbieten: "Texas Hold'em", die beliebteste und populärste Spielart, und "Five Card Draw", die klassische, auch in Österreich sehr bekannte Variante.
Info Site ab 31. Jänner 2008
Am Donnerstag, den 31. Jänner wird auf win2day.at vorerst eine Poker Info-Site freigeschaltet, auf der man sich bis zum Spielstart mit dem Poker Angebot, den Spielabläufen und den Voraussetzungen für die Spielteilnahme vertraut machen kann.
Mel Merio, Sängerin, Radio- und TV-Moderatorin mit Hang zum Kartenspiel und begeisterte Poker-Spielerin, erklärt dort in einem Video leicht verständlich die Grundregeln und die wichtigsten Kniffe für den Erfolg am Pokertisch. Sie wird den Pokerroom auf win2day.at als Testimonial auch weiterhin begleiten.
Ganz Österreich pokert online - seriös und sicher
Der Poker Boom ist ungebrochen - sowohl in den Casinos als auch im Internet. Bei Casinos Austria ist die Zahl der Pokergäste im Vorjahr um 300 Prozent gestiegen. Poker fasziniert durch seine Spannung, Schnelligkeit, Dynamik und die Aussicht auf einen mitunter beachtlichen Gewinn.
Um den Einstieg möglichst einfach und sicher zu gestalten, haben die Österreichischen Lotterien und Casinos Austria das neue Internet Poker Angebot in die bewährte Spieleplattform win2day.at integriert. Für den win2day.at-User heißt das: Pokern mit maximalem Unterhaltungswert unter Einsatz neuester Technologie und höchster Sicherheitsstandards. Die bewährten Spielerschutzmaßnahmen von win2day.at gewährleisten, dass dort auch Poker als "Glücksspiel mit Verantwortung" geführt wird.
Pressemitteilung Österreichische Lotterien und Casinos Austria
Dienstag, 29. Januar 2008
Jugendschutz im Internet: KJM bewertet mit Konzept von Lotto Bayern zweites Konzept für geschlossene Benutzergruppe für Online-Lotto positiv
Zum zweiten Mal hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene im Bereich Online-Lotto positiv bewertet: das Konzept „SMS-PIN-Verfahren“ der Staatlichen Lotterieverwaltung München (Lotto Bayern).
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (AV-Systeme = Altersverifikationssysteme) eingesetzt. Diese Anforderungen der KJM gelten gemäß dem neuen „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“, der zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, auch für Online-Lotto, das unter dieser Voraussetzung für einen Übergangszeitraum von einem Jahr gestattet werden kann.
Das „SMS-PIN-Verfahren“ von Lotto Bayern sieht die Identifizierung der Internet-Nutzer über das Lotto-Ident-Verfahren oder Post-Ident-Verfahren vor: Die Volljährigkeit des Kunden wird dabei persönlich und mit Abgleich von Personalausweis oder Reisepass überprüft, z.B. in einer Lotto-Annahmestelle oder bei der Post. Bei jedem Online-Spiel am PC ist eine Authentifizierung des Kunden erforderlich. Hierfür hat der Kunde das „SMS-PIN-Verfahren“ zu durchlaufen: Der Server generiert dabei als Zugangspasswort für die geschlossene Benutzergruppe per Zufall eine begrenzt gültige PIN. Der Kunde muss von seinem bei der Registrierung angegebenen Handy eine SMS mit dieser PIN an Lotto Bayern senden. Die empfangene SMS kann von Lotto Bayern über die Handynummer des Absenders eindeutig dem Kunden zugeordnet werden, der diese Handynummer bei der Identifizierung angegeben hat. Da dem berechtigten Nutzer bei Weitergabe seiner Zugangsdaten erhebliche Kosten entstehen können und gleichzeitig mögliche Gewinne immer nur auf sein Konto fließen, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Missbrauch der Zugangsdaten gering.
Bei der Prüfung des Konzepts von Lotto Bayern kam die KJM somit zum Ergebnis, dass das System bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen wird. Mit den Konzepten von Lotto Bayern (SMS-PIN-Verfahren) und Lotto Hamburg (USB-Stick) liegen somit zwei unterschiedliche Lösungsansätze vor, die von weiteren Lotterie-Anbietern in Eigenverantwortung umgesetzt werden können, ohne dass eine erneute Prüfung in der KJM erforderlich ist. Insgesamt gibt es bereits 21 Konzepte für Altersverifikations-Systeme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die von der KJM positiv bewertet worden sind (vgl. Liste unter www.kjm-online.de: Jugendschutz im Internet/Geschlossene Benutzergruppen/Altersprüfsysteme).
* * *
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.
Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Pressemitteilung 04/2008 der KJM
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (AV-Systeme = Altersverifikationssysteme) eingesetzt. Diese Anforderungen der KJM gelten gemäß dem neuen „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“, der zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, auch für Online-Lotto, das unter dieser Voraussetzung für einen Übergangszeitraum von einem Jahr gestattet werden kann.
Das „SMS-PIN-Verfahren“ von Lotto Bayern sieht die Identifizierung der Internet-Nutzer über das Lotto-Ident-Verfahren oder Post-Ident-Verfahren vor: Die Volljährigkeit des Kunden wird dabei persönlich und mit Abgleich von Personalausweis oder Reisepass überprüft, z.B. in einer Lotto-Annahmestelle oder bei der Post. Bei jedem Online-Spiel am PC ist eine Authentifizierung des Kunden erforderlich. Hierfür hat der Kunde das „SMS-PIN-Verfahren“ zu durchlaufen: Der Server generiert dabei als Zugangspasswort für die geschlossene Benutzergruppe per Zufall eine begrenzt gültige PIN. Der Kunde muss von seinem bei der Registrierung angegebenen Handy eine SMS mit dieser PIN an Lotto Bayern senden. Die empfangene SMS kann von Lotto Bayern über die Handynummer des Absenders eindeutig dem Kunden zugeordnet werden, der diese Handynummer bei der Identifizierung angegeben hat. Da dem berechtigten Nutzer bei Weitergabe seiner Zugangsdaten erhebliche Kosten entstehen können und gleichzeitig mögliche Gewinne immer nur auf sein Konto fließen, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Missbrauch der Zugangsdaten gering.
Bei der Prüfung des Konzepts von Lotto Bayern kam die KJM somit zum Ergebnis, dass das System bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügen wird. Mit den Konzepten von Lotto Bayern (SMS-PIN-Verfahren) und Lotto Hamburg (USB-Stick) liegen somit zwei unterschiedliche Lösungsansätze vor, die von weiteren Lotterie-Anbietern in Eigenverantwortung umgesetzt werden können, ohne dass eine erneute Prüfung in der KJM erforderlich ist. Insgesamt gibt es bereits 21 Konzepte für Altersverifikations-Systeme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die von der KJM positiv bewertet worden sind (vgl. Liste unter www.kjm-online.de: Jugendschutz im Internet/Geschlossene Benutzergruppen/Altersprüfsysteme).
* * *
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.
Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Pressemitteilung 04/2008 der KJM