von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte am 12. November 2009 die Rechtssachen Sporting Exchange (besser bekannt unter der Marke Betfair, die größte Wettbörse der Welt) und Ladbrokes verhandelt. Die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Verfahren werden noch vor Weihnachten, am 17. Dezember 2009, veröffentlicht werden. Ein Urteil des EuGH könnte daher bereits Anfang 2010 ergehen, d. h. wohl deutlich vor den am 8. und 9. Dezember 2009 verhandelten deutschen Vorlageverfahren.
Zu dem Hintergrund der beiden Vorlagen aus den Niederlanden:
a) Rechtssache Betfair (C-203/08)
In der Rechtssache Betfair hatte der niederländische Staatsrat (Raad van State), in seiner Eigenschaft als höchstes Verwaltungsgericht der Niederlande, im Mai 2008 dem EuGH mehrere Vorlagefragen gestellt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein sich bereits mehrere Jahre hinziehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der Wettbörse Betfair (offizieller Firmenname: The Sporting Exchange Ltd) und dem niederländischen Justizminister. Die Vorlage betrifft im Übrigen auch die Vergabe einer Glücksspielkonzession.
b) Rechtssache Ladbrokes (C-258/08)
Kurz nach dem Staatsrat hatte auch das niederländische Höchstgericht (Hoge Raad der Nederlanden), das oberste Gericht der Niederlande für Straf- und Zivilrechtssachen, einen weiteren Fall dem EuGH vorgelegt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein umfangreiches Gerichtsverfahren zwischen dem privaten Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter De Lotto. Dem Buchmacher Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen.
Wir werden die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Rechtssachen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen unmittelbar nach der Veröffentlichung analysieren.
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