Vier-Parteien-Zustimmung im Finanzausschuss
Wien - Das neue Glücksspielgesetz hat heute den Finanzausschuss des Parlaments passiert. "Damit kann das Gesetz diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Mehr Spielerschutz und ein wirkungsvoller Kampf gegen das illegale Glücksspiel können nun umgesetzt werden", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka.
Die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes:
1. Absicherung des Glücksspielmonopols durch Umsetzung europarechtlicher Erfordernisse
2. Mehr Spielerschutz durch österreichweite einheitliche Mindeststandards beim Glücksspiel (z. B. Zugang nur mit Lichtbildausweis ab dem 18. Lebensjahr)
3. Mehr Kontrolle durch 100%ige Automatenanbindung an das Bundesrechenzentrum
4. Mehr Aufsicht und wirkungsvoller Kampf gegen illegales Glücksspiel durch eine SOKO Glücksspiel
5. Erstmalige Förderung von Suchtprävention und Spielerberatung
6. Beendigung des Wildwuchses illegaler Automaten durch Einziehung dieser
7. Bessere Absicherung der Sportförderung
Lopatka: "In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Grenzen beim Kleinen Automatenglücksspiel durch technische Entwicklungen beliebig aufgeweicht. In Zukunft gibt es erstmals österreichweit transparente und echte Mindestgrenzen für das Automatenspiel, eine transparente Mindestgewinnausschüttung und eine Ausweispflicht werden eingeführt."
"Alle Automaten werden verpflichtend elektronisch vernetzt. Und zwar mit dem Bundesrechenzentrum. In monatelanger Arbeit haben Experten des BRZ gemeinsam mit Experten des BMF Vorarbeiten gemacht, wie Automaten grundsätzlich elektronisch angebunden werden können.
Weitere intensive Arbeiten werden in der Umsetzungsphase notwendig sein, da dies eine große technische Herausforderung ist. Österreich möchte mit dieser Anbindungspflicht in Europa aber beispielgebend sein", betont Lopatka.
Österreich gehöre mit diesem Gesetz in Europa zu den Ländern mit den strengsten Spielerschutzstandards, so der Finanzstaatssekretär. Um bestmöglichen Spielerschutz zu gewährleisten, werde im BMF eine Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung unter Beiziehung von Gesundheits- und Konsumentenschutz eingerichtet.
Die parlamentarischen Verhandlungen brachten noch einige wichtige Verbesserungen, so Lopatka.
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka
Mag. Iris Brüggler
Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 085, Mob: +43 (0)664 2249512
iris.brueggler@bmf.gv.at
www.bmf.gv.at
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
A-1030 Wien
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