Montag, 29. November 2010

Baden-württembergisches Innenministerium: Glücksspielmonopol - Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010

Innenminister Heribert Rech: "Baden-Württembergs Linie im Glücksspiel bestätigt"

"Erfreulich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht unser Glücksspielmonopol nicht als europarechtswidrig einstuft. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.November 2010 sind wichtige Hinweise für die künftige Ausgestaltung des Glückspielrechts. Sie zeigen aber auch auf, dass wir in Baden-Württemberg mit unserer restriktiven Linie richtig liegen", sagte Innenminister Rech am Freitag, 26. November 2010, in Stuttgart.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in drei bayerischen Verfahren festgestellt, dass das auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags bestehende Monopol für Sportwetten nur dann mit europäischem Recht vereinbar sei, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzten Ziel der Suchtbekämpfung orientiere und Regelung und Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht widersprächen.

Das Gericht greift damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf, der verlangt, dass alle Glücksspielarten betrachtet werden müssten. Nur dann könne ein Glücksspielmonopol mit der Dienst- und Niederfassungsfreiheit vereinbar sein.

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