Montag, 29. November 2010

BupriS: Grundsatzurteil zum Glücksspiel erzwingt konsequentes Konzessionssystem

Berlin, 29. November 2010. Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 erklärt Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS):

Das Bundesverwaltungsgericht hat verbindlich bestätigt, dass eine Begrenzung des Glücksspiels nur durch eine widerspruchsfreie Regulierung zulässig ist, die alle Regulierungsstufen und den gesamten Glücksspielmarkt umfassen muss. Das ist am besten möglich durch ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele.

Die Urteile des obersten Verwaltungsgerichts in Leipzig machen deutlich, dass der unabweisbare Regulierungsbedarf für Glücksspiele einheitlich erfolgen muss. Die bestehende Gesetzeslage in Bund und Ländern hat eine wilde Mischung aus Monopol (Lotto und Sportwetten), Totalverbot (Internet) und Gewerbefreiheit (gewerbliches Automatenspiel) beschert, was nicht als widerspruchsfreie Regulierung bezeichnet werden kann. Anstelle dieses Wildwuchses mit seinen negativen Folgen für Verbraucherschutz und Fiskus ist ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele einzuführen, wie es bereits für Spielbanken besteht. Eine Ausnahme hiervon ist für bestimmte staatliche Lotterien vorzusehen.

Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in begrenzte und mit Auflagen versehene Angebote unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Zielen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention. Gleichklang der Schutzniveaus erreicht man durch Begrenzungen dort, wo sie fehlen, und Öffnungen dort, wo sie zur Kanalisierung erforderlich sind. Das Konzessionssystem für private und staatliche Spielbanken hat sich seit Jahrzehnten bewährt und steht beispielhaft für eine verantwortungsbewusste Glücksspielregulierung – es ist Ausgangspunkt für eine abgestufte zukunftsfähige Glücksspielregulierung in allen Bereichen.

Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

- Der BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 35 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).

- Sitz des BupriS ist Berlin.

- Vorstandsvorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).

- 2,9 Mio. Gäste haben 2009 die 36 privaten Spielbanken besucht.

- Die Spielbanken im BupriS erzielten 2009 einen Bruttospielertrag in Höhe von 264,7 Mio. Euro. Hiervon wurden dem Fiskus 147 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern bereitgestellt.

In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

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