Neugersdorf - Bundesverwaltungsgericht hebt Sportwettenuntersagungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben, mit denen dieser der Stadt Nürnberg recht gegeben hatte, die die Vermittlung von Sportwetten mit Hinweis auf das geltende Glücksspielmonopol in Deutschland untersagt hatte. Laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht sei das in Bayern - ebenso wie in anderen Bundesländern - auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages bestehende staatliche Monopol für Sportwetten nur dann mit europäischem Recht vereinbar, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzlichen Ziel der Suchtbekämpfung orientiert. Außerdem dürften Regelung und Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht widersprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss jetzt prüfen, ob die verschiedenen Glücksspielarten in Deutschland unterschiedlich behandelt werden, in diesem Fall wäre das Glücksspielmonopol rechtswidrig und würde gegen Europarecht verstoßen. Bereits im September hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass der deutsche Monopolstaatsvertrag nicht EU-konform ist. Am 18. November hatte der BGH als oberstes deutsches Zivilgericht festgestellt, dass Westlotto keine Unterlassungsansprüche gegen private Gaminganbieter wie bwin in Deutschland zustehen.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Nach dem EuGH haben nun innerhalb von einer Woche zwei höchste deutsche Gerichte Grundsatzentscheidungen zur Sportwettenregulierung getroffen. Sie setzen damit einen unmissverständlichen und klaren Rahmen für die Beratungen der Länder zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle sein. Nur eine zeitgemäße Regulierung kann den gewachsenen Schwarzmarkt eindämmen, die staatlichen Regulierungsziele durchsetzen und eine marktkonforme Abgabe auf das Wettgeschäft in Deutschland gewährleisten. Hiervon werden die Wettkunden gleichermaßen wie der Profi- und Breitensport profitieren."
Wacker betonte, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Mit Ihnen seien weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarktes entstanden, der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich 2009 rund 7,8 Milliarden Euro.
"Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten Regeln für alle Marktteilnehmer wieder in den Griff zu bekommen", so Wacker.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Pressekontakt:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen