Donnerstag, 21. Juli 2011

DOSB begrüßt EU-Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper nimmt zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages folgende Position ein.

“Wir begrüßen die heute bekannt gewordene ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages von 15 der 16 Länder. Darin zieht sie einerseits das weiterhin vorgesehene Lotteriemonopol mit keinem Wort in Zweifel. Das bestätigt unsere Auffassung, dass die notwendige Öffnung des Bereichs der Sportwetten mit dem Lotteriemonopol, durch das der gemeinnützige Sport in Deutschland wesentlich finanziert wird, vereinbar ist; die sogenannte ‘Dominotheorie’ erweist sich als Schimäre.

Andererseits stellt die Kommission eine Reihe kritischer Fragen, die sich zwar nicht gegen das auch von uns befürwortete Grundmodell konzessionierter Sportwetten-Angebote richten, aber erhebliche Bedenken gegen dessen konkrete Ausgestaltung und Regulierung erkennen lassen. Diese Bedenken betreffen u. a. die als willkürlich empfundene Begrenzung auf sieben Konzessionen, die unverständliche Regulierung der Werbemöglichkeiten und die nach wie vor fehlende Kohärenz zu anderen, stärker suchtgefährdenden Glücksspielen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz wird diese Bedenken zu berücksichtigen haben, will sie nicht riskieren, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch den neuen Staatsvertrag für europarechtswidrig erklärt. In dem Vertragsentwurf des Sports, den wir bereits im Februar vorgelegt haben, sind dazu konkrete Lösungsvorschläge enthalten.

Dem Sport geht es in erster Linie darum, den inakzeptablen Zustand zu beenden, dass mehr als 90 Prozent aller in Deutschland platzierten Sportwetten komplett am staatlichen Ordnungssystem und auch am Sport – ohne den es keine Sportwetten gäbe – vorbeigeht. Es geht um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, um eine Kanalisierung der derzeit illegalen Wetten in das Rechts- und Abgabensystem; dazu muss das Modell im europäischen Kontext marktfähgig ausgestaltet sein. Wir plädieren dafür, den Entwurf in diesem Sinne deutlich nachzubessern und vor allem zu einem für ganz Deutschland geltenden Konzessionsmodell im Bereich der Sportwetten zu kommen.”

Quelle: DOSB

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