Sonntag, 11. Dezember 2011

Deutscher Lottoverband: Nordwestlotto bleibt im Deutschen Lotto- und Totoblock

Weiterhin Lotto im hohen Norden

Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).

Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.

Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.

Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.

Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.

Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.

Quelle: Deutscher Lottoverband

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