Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland weiterhin unvereinbar mit geltendem EU-Recht. RGA befürwortet eine bundesweit einheitliche und marktkonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland.
London, 14.12.2011, die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, bedauert die für morgen geplante Verabschiedung eines nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarendem Glücksspielstaatsvertrages durch 15 Ministerpräsidenten. „Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission vermehrt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch die unterdessen vorgenommenen Änderungen ändern aus unserer Sicht nichts an dieser Unvereinbarkeit“, stellte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA), fest.
„Es ist entmutigend, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht ausweicht, den EU-Vertrag durchzusetzen. Sollte die EU die Unterzeichnung des vorgelegten Glücksspielstaatsvertrages widerspruchslos hinnehmen, signalisiert sie den nationalen Regierungen, dass diese auch weiterhin protektionistische Maßnahmen unter dem Deckmantel der EU-Rechtskonformität vornehmen können“, so Hawkswood weiter.
Insbesondere die Tatsache, dass den Nutzern weiterhin das legale Spielen von Online-Poker und Casinospielen vorenthalten werden soll sowie eine nicht marktkonforme Besteuerung von Online-Sportwetten werden keine effektive Kanalisierung des Glücksspielmarktes herbeiführen und damit auch das Erreichen der Ziele des Staatsvertrages verhindern.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Vertrag nicht dazu beiträgt, dass Spieleverhalten deutscher Nutzer zu verändern. Die Kunden werden weiterhin die im in anderen EU-Staaten regulierten und lizensierten Angebote von Poker- und Casinospielen nutzen. Die Mitgliedsunternehmen der RGA prüfen deshalb, eine Lizenz in Schleswig-Holstein zu beantragen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das ein Glücksspielgesetz verabschiedet hat, welches den Marktrealitäten entspricht und den Wünschen der deutschen Nutzer nachkommt“, kommentierte Hawkswood.
Die RGA begrüßt ausdrücklich das in Schleswig-Holstein verabschiedete Gesetz, spricht sich aber klar für eine bundesweit einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland aus. Nur über eine einheitliche, markt- und EU-rechtskonforme Lösung kann sichergestellt werden, dass den Wünschen der deutschen Verbraucher ebenso Rechnung getragen wird wie den Zielen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Bekämpfung von Spielsucht.
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