Veröffentlichung gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz, BGBl I Nr. 111/2010
Wien, 15. Dezember 2011 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.
Eine "Allgemeine Information" zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlage zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche für das zweite Konzessionserteilungsverfahren wurden am 15. Dezember 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für das zweite Konzessionserteilungsverfahren endet am 16. Mai 2012, die Bewerbungsfristen für die übrigen Konzessionserteilungsverfahren werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbanken- und Pokersalonkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen über den Beginn der nächsten Konzessionserteilungsverfahren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen