Pressemitteilung der Deutschen Sporthochschule Köln
Es ist ein Milliardenmarkt, der, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, ab 2012 neu geregelt werden muss. Ende 2011 läuft der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag aus, und danach sollen auch private Anbieter eine Chance bekommen – mit strengen Auflagen natürlich. Anfang April einigten sich die 16 Länderchefs auf die Eckpunkte einer neuen Regelung: Bundesweit wollen die Ministerpräsidenten sieben Konzessionen an private Anbieter vergeben – zunächst für eine 5-jährige Testphase. Das staatliche Lotto-Monopol soll dagegen unangetastet bleiben. Ratifiziert werden soll der neue Vertrag im Sommer.
Weitere Details: Erlaubt wäre dann das lukrative Werbegeschäft mit Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten – Fernsehwerbung für Sportwetten im Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Live-Wetten – auf Zwischenstände oder den nächsten Torschützen – bleiben verboten. Gewettet werden darf nur auf das Endergebnis.
Was bedeutet das für den Glücksspiel-Markt? Machen Sportwetten reich? Wie problematisch ist das Suchtpotenzial? Wie kann Wettmanipulationen entgegengewirkt werden? Diese und weitere Fragen werden am 13. Mai (10-18 Uhr) beim 3. Kölner Sportrechtstag an der Deutschen Sporthochschule Köln diskutiert. Die beiden Ausrichter – Dr. Johannes Horst, Kanzler der Deutschen Sporthochschule, und Professor Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln – freuen sich, Ute Schäfer, Ministerin für Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, bei der dritten Auflage des Sportrechtstages begrüßen zu können.
Nach interdisziplinären Vorträgen mit anschließender Diskussion zu den Themenfeldern „Sportwetten zwischen Geld, Sucht und Manipulation“ sowie „Sportwetten im Fadenkreuz“ folgt die Abschluss-Podiumsdiskussion mit überaus interessanten Gästen auf dem Podium: Professor Martin Nolte (Universität zu Kiel), deutschlandweit anerkannter Rechtsexperte und zukünftiger Lehrstuhlinhaber „Sportrecht“ an der Deutschen Sporthochschule Köln, Matthias Dahms, Vorstandssprecher des im Glücksspielmarkt tätigen Unternehmens JAXX SE, und Jörg Wacker, Geschäftsführender Gesellschafter der sportCASA GmbH. Für den Deutschen Olympischen Sportbund wird DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper teilnehmen.
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 13. Mai 2011
Mittwoch, 11. Mai 2011
Deutscher Lottoverband begrüßt positive Antwort aus Brüssel
EU-Kommission gibt grünes Licht für das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz
Hamburg, 11. Mai 2011. Wie die schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen gestern in Kiel bekannt gegeben haben, hat die EU-Kommission aus europarechtlicher Sicht keine Bedenken gegen ihren Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels. Schleswig-Holstein hatte als einziges Bundesland die Entscheidung der Ministerpräsidenten vom 6. April über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags nicht mitgetragen und einen eigenen Entwurf der Kommission zur Notifizierung vorgelegt.
"Der Deutsche Lottoverband begrüßt die Antwort der Kommission", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der schleswig-holsteinische Entwurf schafft vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen die dringend nötige Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen im Land."
Der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein räumt konsequent mit der Fiktion einer "Lottosucht" auf. Das Lotterieveranstaltungsmonopol wird so in seinem Bestand gesichert und der Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien von zahlreichen unverhältnismäßigen Beschränkungen befreit. Die vorgesehenen Regelungen für gewerbliche Spielvermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien sicher.
Im Gegensatz dazu würde der von den Ministerpräsidenten am 6. April 2011 eingebrachte "Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" die Vermittlung staatlicher Lotterien unter einen willkürlichen Erlaubnisvorbehalt, ohne klare Kriterien, ohne Rechtsanspruch, stellen. Den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag als unionsrechtswidrig zurückgewiesen hat, wird damit nicht Rechnung getragen. Zudem sieht der geplante Staatsvertrag der 15 Länder über kurz oder lang eine kartellrechtswidrige Zusammenlegung staatlicher Lotteriegesellschaften vor. Damit wird auch der neue Glücksspielstaatsvertrag vor den Gerichten scheitern.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Hamburg, 11. Mai 2011. Wie die schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen gestern in Kiel bekannt gegeben haben, hat die EU-Kommission aus europarechtlicher Sicht keine Bedenken gegen ihren Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels. Schleswig-Holstein hatte als einziges Bundesland die Entscheidung der Ministerpräsidenten vom 6. April über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags nicht mitgetragen und einen eigenen Entwurf der Kommission zur Notifizierung vorgelegt.
"Der Deutsche Lottoverband begrüßt die Antwort der Kommission", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der schleswig-holsteinische Entwurf schafft vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen die dringend nötige Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen im Land."
Der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein räumt konsequent mit der Fiktion einer "Lottosucht" auf. Das Lotterieveranstaltungsmonopol wird so in seinem Bestand gesichert und der Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien von zahlreichen unverhältnismäßigen Beschränkungen befreit. Die vorgesehenen Regelungen für gewerbliche Spielvermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien sicher.
Im Gegensatz dazu würde der von den Ministerpräsidenten am 6. April 2011 eingebrachte "Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" die Vermittlung staatlicher Lotterien unter einen willkürlichen Erlaubnisvorbehalt, ohne klare Kriterien, ohne Rechtsanspruch, stellen. Den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag als unionsrechtswidrig zurückgewiesen hat, wird damit nicht Rechnung getragen. Zudem sieht der geplante Staatsvertrag der 15 Länder über kurz oder lang eine kartellrechtswidrige Zusammenlegung staatlicher Lotteriegesellschaften vor. Damit wird auch der neue Glücksspielstaatsvertrag vor den Gerichten scheitern.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Glücksspielstaatsvertrag: EU gibt grünes Licht für Schleswig-Holstein
Pressemitteilung von Betfair
Betfair begrüßt EU-Entscheidung und plant Lizenzerwerb für das kommende Jahr
Am Dienstag hat die EU-Kommission dem Schleswig-Holsteinischen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz grünes Licht erteilt. Betfair, der weltweit größte Anbieter von Sportwetten im Internet, begrüßt diese Entwicklung. Sollte das Gesetz wie geplant diesen Sommer vom Kieler Parlament verabschiedet werden, könnte die Lizenzvergabe für 2012 bereits im Herbst dieses Jahres beginnen. Betfair wäre dann unter den ersten, die eine Lizenz für das kommende Jahr beantragen würden.
„Europa sagt ja zu unserem Kurs“, unterstrichen am Dienstag die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki. Die Kommentare der Kommission zu dem Gesetzentwurf seien allgemeiner Natur und ließen sich „schnell beantworten“, so von Boetticher.
Der Kieler Entwurf sieht marktkonforme und in anderen europäischen Staaten bewährte Regelungen bei einem hohen Verbraucherschutzniveau vor. Damit, so betonen die Schleswig-Holsteiner Regierungsfraktionen, unterscheidet er sich deutlich von dem am 6. April durch die anderen 15 Bundesländer veröffentlichten Eckpunktepapier für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Mit diesem werde es ein „böses Erwachen“ geben, so der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp. Denn es bringe Netzsperren, Abschottungssteuern und eine willkürliche Beschränkung auf sieben Konzessionen mit sich. Außerdem widerspreche es dem EU-Recht, betonte Wolfgang Kubicki.
Peter Reinhardt von Betfair dazu:
„Betfair begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission zum Schleswig-Holsteinischen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz. Dies ist ein Schritt vorwärts im politischen Prozess hin zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Sobald der Schleswig-Holsteinische Landtag das Glücksspielgesetz verabschiedet, wird Betfair dort eine Lizenz beantragen.“
Professor Bernd Grzeszick, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg dazu:
„Ob die geplante Regulierung der anderen 15 Bundesländer dem europarechtlichen Gebot der Regelungskohärenz entsprechen wird, ist nun noch zweifelhafter geworden. Denn neben der Friktion zwischen den weiterhin stark beschränkten Sportwetten einerseits und den weiterhin recht frei zugänglichen Glücksspielautomaten andererseits kommen nun die Differenzen zwischen den Ansätzen der Bundesländer hinzu, und der EuGH hat betont, daß die Kohärenz aus Sicht des Europarechts in Deutschland insgesamt bestehen muß, weshalb der Verweis auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder keine Durchbrechungen erlaubt.“
Hintergrund
Nachdem der deutsche Glücksspielstaatsvertrag im September 2010 vom EuGH als europarechtswidrig erklärt wurde, einigten sich am 6. April diesen Jahres 15 Bundesländer auf Eckdaten für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Der geplanten Novelle werden von der Industrie, zahlreichen Experten und dem Land Schleswig-Holstein eine „de-facto-Fortführung des Sportwettmonopols“ und „massive Wettbewerbsbeschränkungen“ vorgeworfen. Sie wir derzeit von der EU-Kommission geprüft.
Über Betfair
Betfair mit Sitz in London ist der größte Online-Wettanbieter weltweit. Auf der Sportwettbörse www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst ereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip hat sich Betfair im zehnten Jahr nach der Gründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit entwickelt und verarbeitet heute mit über 2.000 Mitarbeitern mehr als fünf Millionen Transaktionen pro Tag. Derzeit sind über drei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Neben Sportwetten bietet Betfair ein Portfolio an innovativen Produkten, darunter Casino, Games und Poker Exchange. Betfair wurde zweimal als Unternehmen des Jahres in Großbritannien ausgezeichnet und gewann 2003 wie 2008 den renommierten Unternehmenspreis Queen's Award.
Betfair begrüßt EU-Entscheidung und plant Lizenzerwerb für das kommende Jahr
Am Dienstag hat die EU-Kommission dem Schleswig-Holsteinischen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz grünes Licht erteilt. Betfair, der weltweit größte Anbieter von Sportwetten im Internet, begrüßt diese Entwicklung. Sollte das Gesetz wie geplant diesen Sommer vom Kieler Parlament verabschiedet werden, könnte die Lizenzvergabe für 2012 bereits im Herbst dieses Jahres beginnen. Betfair wäre dann unter den ersten, die eine Lizenz für das kommende Jahr beantragen würden.
„Europa sagt ja zu unserem Kurs“, unterstrichen am Dienstag die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki. Die Kommentare der Kommission zu dem Gesetzentwurf seien allgemeiner Natur und ließen sich „schnell beantworten“, so von Boetticher.
Der Kieler Entwurf sieht marktkonforme und in anderen europäischen Staaten bewährte Regelungen bei einem hohen Verbraucherschutzniveau vor. Damit, so betonen die Schleswig-Holsteiner Regierungsfraktionen, unterscheidet er sich deutlich von dem am 6. April durch die anderen 15 Bundesländer veröffentlichten Eckpunktepapier für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Mit diesem werde es ein „böses Erwachen“ geben, so der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp. Denn es bringe Netzsperren, Abschottungssteuern und eine willkürliche Beschränkung auf sieben Konzessionen mit sich. Außerdem widerspreche es dem EU-Recht, betonte Wolfgang Kubicki.
Peter Reinhardt von Betfair dazu:
„Betfair begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission zum Schleswig-Holsteinischen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz. Dies ist ein Schritt vorwärts im politischen Prozess hin zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Sobald der Schleswig-Holsteinische Landtag das Glücksspielgesetz verabschiedet, wird Betfair dort eine Lizenz beantragen.“
Professor Bernd Grzeszick, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg dazu:
„Ob die geplante Regulierung der anderen 15 Bundesländer dem europarechtlichen Gebot der Regelungskohärenz entsprechen wird, ist nun noch zweifelhafter geworden. Denn neben der Friktion zwischen den weiterhin stark beschränkten Sportwetten einerseits und den weiterhin recht frei zugänglichen Glücksspielautomaten andererseits kommen nun die Differenzen zwischen den Ansätzen der Bundesländer hinzu, und der EuGH hat betont, daß die Kohärenz aus Sicht des Europarechts in Deutschland insgesamt bestehen muß, weshalb der Verweis auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder keine Durchbrechungen erlaubt.“
Hintergrund
Nachdem der deutsche Glücksspielstaatsvertrag im September 2010 vom EuGH als europarechtswidrig erklärt wurde, einigten sich am 6. April diesen Jahres 15 Bundesländer auf Eckdaten für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Der geplanten Novelle werden von der Industrie, zahlreichen Experten und dem Land Schleswig-Holstein eine „de-facto-Fortführung des Sportwettmonopols“ und „massive Wettbewerbsbeschränkungen“ vorgeworfen. Sie wir derzeit von der EU-Kommission geprüft.
Über Betfair
Betfair mit Sitz in London ist der größte Online-Wettanbieter weltweit. Auf der Sportwettbörse www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst ereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip hat sich Betfair im zehnten Jahr nach der Gründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit entwickelt und verarbeitet heute mit über 2.000 Mitarbeitern mehr als fünf Millionen Transaktionen pro Tag. Derzeit sind über drei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Neben Sportwetten bietet Betfair ein Portfolio an innovativen Produkten, darunter Casino, Games und Poker Exchange. Betfair wurde zweimal als Unternehmen des Jahres in Großbritannien ausgezeichnet und gewann 2003 wie 2008 den renommierten Unternehmenspreis Queen's Award.
Dienstag, 10. Mai 2011
Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp zum Notifizierungsverfahren des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes: Europa sagt Ja zu unserem Glücksspielgesetz
Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat gestern (09. Mai 2011) dem Innen- und Rechtsausschuss die Bemerkungen der EU-Kommission zum Schleswig-Holsteinischen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels zur Kenntnis gegeben (Umdruck 17/2391,
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2300/umdruck-17-2391.pdf)
"Aus europarechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen unseren Entwurf. Europa sagt Ja zu unserem Kurs. Schleswig-Holstein geht damit in Vorlage", erklärten die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, heute (10. Mai 2011) dazu.
Die Bemerkungen der Kommission beziehen sich darauf, ob die Betrauung privatrechtlicher Gesellschaften mit der Veranstaltung von Lotterien in einem "transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren erfolgt" und bei welchen europäischen Banken die Anbieter Sicherheiten hinterlegen müssen.
Dazu Christian von Boetticher (CDU): "Unser Verfahren stellt Transparenz und Diskriminierungsfreiheit durch klare und für alle einheitlich geltende Voraussetzungen sicher. Die Frage der Kommission nach den Banken ist deklaratorischer Natur und lässt sich ebenso schnell beantworten."
Die Schleswig-Holsteiner sehen in dieser Bemerkung bereits einen klaren Fingerzeig der Kommission in Richtung der anderen 15 Bundesländer: "Es ist schlicht unmöglich, die Begrenzung auf sieben Anbieter in einem transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren sicher zu stellen. Und auch Internetsperren, die sich in einem europäischen Binnenmarkt gegen in anderen europäischen Ländern ansässige Unternehmen richten sollen, widersprechen klar dem europäischen Recht", betonte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Beides sei im Entwurf der 15 Ministerpräsidenten vorgesehen.
Mit Spannung warten die Fraktionen von CDU und FDP nun auf die Bemerkungen der Kommission zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer: "Angesichts von Netzsperren, Abschottungssteuern und der willkürlichen Beschränkung auf sieben Konzessionen wird das ein böses Erwachen geben", zeigte sich der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp überzeugt.
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Pressesprecher
Frank Zabel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de
Internet: http://www.fdp-sh.de
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2300/umdruck-17-2391.pdf)
"Aus europarechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen unseren Entwurf. Europa sagt Ja zu unserem Kurs. Schleswig-Holstein geht damit in Vorlage", erklärten die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, heute (10. Mai 2011) dazu.
Die Bemerkungen der Kommission beziehen sich darauf, ob die Betrauung privatrechtlicher Gesellschaften mit der Veranstaltung von Lotterien in einem "transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren erfolgt" und bei welchen europäischen Banken die Anbieter Sicherheiten hinterlegen müssen.
Dazu Christian von Boetticher (CDU): "Unser Verfahren stellt Transparenz und Diskriminierungsfreiheit durch klare und für alle einheitlich geltende Voraussetzungen sicher. Die Frage der Kommission nach den Banken ist deklaratorischer Natur und lässt sich ebenso schnell beantworten."
Die Schleswig-Holsteiner sehen in dieser Bemerkung bereits einen klaren Fingerzeig der Kommission in Richtung der anderen 15 Bundesländer: "Es ist schlicht unmöglich, die Begrenzung auf sieben Anbieter in einem transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren sicher zu stellen. Und auch Internetsperren, die sich in einem europäischen Binnenmarkt gegen in anderen europäischen Ländern ansässige Unternehmen richten sollen, widersprechen klar dem europäischen Recht", betonte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Beides sei im Entwurf der 15 Ministerpräsidenten vorgesehen.
Mit Spannung warten die Fraktionen von CDU und FDP nun auf die Bemerkungen der Kommission zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer: "Angesichts von Netzsperren, Abschottungssteuern und der willkürlichen Beschränkung auf sieben Konzessionen wird das ein böses Erwachen geben", zeigte sich der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp überzeugt.
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
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