Montag, 12. März 2012

FDP: Bundesländer müssen Glückspielstaatsvertrag nachbessern

Pressemitteilung der FDP im Europäischen Parlament vom 6. März 2012

Die EU-Kommission zögert bei der Annahme des überarbeiteten Glückspielstaatsvertrags der deutschen Bundesländer (ohne Schleswig-Holstein). Dies geht aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Jürgen Creutzmann an die EU-Kommission hervor:

„Wäre der neue Glückspielstaatsvertrag in den Augen der Kommission europarechtskonform, würde sie grünes Licht geben. Statt dessen hält sich die Kommission die Möglichkeit einer Klage vor dem EuGH offen, der auch den neuen Glückspielstaatsvertrag für ungültig erklären könnte.

Das ist nicht unwahrscheinlich, denn der Entwurf bevorzugt die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter und verletzt damit die im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Dem Anschein nach ein Konzessionsmodell, ist der Entwurf tatsächlich eine verdeckte Fortführung des bestehenden Monopols. Die betroffenen Bundesländer müssen jetzt reagieren, nachbessern und einen akzeptablen Vorschlag vorlegen.“

Der im neuen Gesetzentwurf erzielte Kompromiss sieht vor, das Lottomonopol beizubehalten und den Sportwettenbereich zu liberalisieren, allerdings nur unter Auflagen: so soll die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen auf 20 begrenzt und eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten erhoben werden.

„Die Festlegung der Konzessionen für Sportwetten ist willkürlich und nicht sachlich zu rechtfertigen. Wenn allein die 16 staatlichen Anbieter jeweils eine Lizenz für sich beanspruchen, dann bleibt ein großer Teil der privaten Anbieter außen vor“, so Creutzmann. Der Gesetzentwurf widerspricht zudem in zentralen Punkten der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011, die mehr Transparenz und Wettbewerb für staatliche Lizenzierungsmodelle gefordert hatte.

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer erst am 7. Dezember den überarbeiteten Text vor.

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