Donnerstag, 12. Juli 2012

Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im Vertrieb deutscher Lotterien

Glückspieländerungsstaatsvertrag: "grundsätzliche Überarbeitung notwendig"

Hamburg 11.07.2012 – Wenige Tage nach seinem Inkrafttreten kommt aus Bonn die erste amtliche Kritik am neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die unabhängige Monopolkommission hat zu Beginn ihres aktuellen, an die Bundesregierung gerichteten Zweijahres-Gutachtens (19. Hauptgutachten 2010/2011) ausführlich zur Novelle Stellung genommen. Ihr Fazit: die gesellschaftlichen Ziele – Bekämpfung der Spielsucht und Verhinderung der Manipulation – können mit dieser Regulierung weder effektiv noch effizient erreicht werden; eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei notwendig. Explizit ist die Kommission in ihrem Gutachten der Auffassung, dass die zunehmenden regulativen Einschränkungen der gewerblichen Spielvermittler aufgehoben werden müssen, da sie nicht den gesellschaftlichen Zielen dienen.

Die Kommission macht konkrete Vorschläge, wie die Beschränkungen für die Lotterievermittlung beseitigt werden können. Bis zu einer solchen erforderlichen Neuregelung sei es fraglich, ob überhaupt hinreichende Voraussetzungen für das Geschäftsmodell unabhängiger Spielvermittler bestehen. Um Rechtsverstöße und Kartell- und Gerichtsverfahren zu vermeiden, raten die Regierungsberater daher den staatlichen Lotteriegesellschaften ausdrücklich, durch faire Vereinbarungen einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler vorzubeugen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, appelliert an die verantwortlichen Politiker, die Warnungen und Hinweise der Kommission ernst zu nehmen: "Wir fordern einen diskriminierungsfreien Wettbewerb um die Vermittlung von Lotterien und eine leistungsgerechte Provisionierung der Vermittler." Die Monopolkommission selbst empfiehlt den Lottogesellschaften in ihrem Gutachten, bei den Provisionsvereinbarungen mit privaten Vermittlern diejenigen Leistungen als Orientierungswert heranzuziehen, die sie ihren Lottoannahmestellen gewähren. Sonst drohe ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 GWB. Die mangelnde Bereitschaft einzelner Lotteriegesellschaften zur angemessenen Provisionierung gewerblicher Spielvermittler habe bereits anhängige Verfahren des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ausgelöst und könne Zivilklagen nach sich ziehen.

"Ein fairer Wettbewerb mit entsprechenden werblichen Aktivitäten wird letztlich zur Kanalisierung der Spieler hin zu kontrollierten und nachweislich suchtungefährlichen Glücksspielangeboten beitragen," so Faber. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und den damit verbundenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen insbesondere bei Lotto sind die Umsätze um 14 Mrd. Euro (- 26%) Milliarden eingebrochen, während illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland boomen. "Das zeigt deutlich den Irrweg der aktuellen Gesetzgebung."
Quelle: Deutscher Lottoverband

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