Sonntag, 29. Juli 2012

Urteil in der Rechtssache Fortuna: Europäischer Gerichtshof bestätigt Notifizierungspflicht bei der Änderung technischer Normen für Glücksspielautomaten


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) müssen geplante Gesetzesänderungen hinsichtlich Glücksspielautomaten der Europäischen Kommission vorab notifiziert (d.h. im Entwurf mitgeteilt) werden, wenn diese Bestimmungen die Art und die Vermarktung wesentlich beeinflussen können (Urteil vom 19. Juli 2012 in den verbundenen Rechtssachen Fortuna C-213/11, Grand C-214/11 und Forta C-217/11). 

Der EuGH war vom Verwaltungsgericht Danzig um Vorabentscheidung gebeten worden, nachdem mehrere Automatenaufsteller mit Klagen geltend gemacht hatten, durch eine nicht notifizierte Gesetzesänderung würden ihre Automaten praktisch nutzlos. Durch das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene polnische Glücksspielgesetz waren Automatenspiele nunmehr nur noch in Spielkasinos zulässig. Davor war lediglich eine Erlaubnis der örtlich zuständigen Finanzbehörde erforderlich. Auch war nunmehr nach den Übergangsbestimmungen eine Änderung der Orte der Spielveranstaltung nicht mehr möglich.

Rechtlich ging es vor dem EuGH um die Frage, ob diese Gesetzesänderungen als „technische Vorschriften“ im Sinne der Richtlinie 98/34/EG zu betrachten sind, deren Entwürfe der Europäischen Kommission übermittelt hätten werden müssen. Nach Ansicht des EuGH wird durch die Übergangsbestimmungen die Vermarktung der Spielautomaten beeinträchtigt. Das Verbot der Ausstellung, der Verlängerung und der Änderung der Erlaubnisse für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Automatenspiele mit niedrigen Gewinnen außerhalb von Spielkasinos sei nämlich geeignet, den Handel mit den Automaten für Spiele mit niedrigen Gewinnen unmittelbar zu beeinträchtigen (Rn. 36). Nach Auffassung des EuGH muss das nationale Gericht neben der Möglichkeit einer (Um-)Programmierung der Automaten nunmehr prüfen, ob die Verringerung der Stätten für Automatenspiele auch mit einer Begrenzung der Höchstzahl der Spielkasinos und der dort benutzbaren Spielautomaten einhergeht.

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