Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert die Aussetzung der Gesetzgebungsverfahren gegen das gewerbliche Automatenspiel
Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, sofort die Verfahren zu den Landesspielhallengesetzen und zur Novellierung zur Spielverordnung auszusetzen.
Dies wäre die einzig richtige Reaktion auf die Feststellung des EU-Kommissars Michael Barnier, dass die Bedenken der EU-Kommission gegen den vorliegenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag keineswegs ausgeräumt seien. Im Gegenteil: Entscheidende Fragen in Bezug auf die Kohärenz seien nach wie vor ungeklärt.
"Ein ausgewogenes Regelwerk, das den hohen Anforderungen an die Kohärenz entsprechen muss, kann erst geschaffen werden, wenn die Eckwerte dafür feststehen. Bei der augenblicklich völlig unübersichtlichen Gemengelage könne davon aber keine Rede sein" so der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann. "Die Bundesländer haben ausdrücklich von der EU-Kommission keinen Freibrief bekommen, Sonderregelungen für das gewerbliche Automatenspiel ohne Rücksicht auf die Gesamtkohärenz zu schaffen", stellt Gauselmann unmissverständlich fest. Deswegen seien die Bundesländern, aber auch der Bund zu gesetzgeberischer Zurückhaltung gezwungen.
Klarheit und Kohärenz sind gerade in Bezug auf die in der parlamentarischen Beratung befindlichen Landesspielhallengesetze unabdingbar, da diese in engem Bezug zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag stehen. Darin fügt sich auch die Novellierung der Spielverordnung ein, die als weiteres Regulativ gilt und die gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Automatenspiel ist. Es droht ein inkohärentes Regelungschaos, wie es sich jetzt schon bei dem neuen ausufernden Lotto-Jackpot zeigt.
So auch Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer: "Wenn nicht klar ist, was im Glücksspieländerungsstaatsvertrag und in den Landesspielhallengesetzen rechtssicher geregelt sein darf, kann eine Novellierung der Spielverordnung keinen Sinn machen. Der Automatenunternehmer zahlt dann die Zeche für unausgegorene Gesetze auf Landes- und Bundesebene – das darf nicht sein!"
Der Glücksspielstaatsvertrag ist nach Auffassung der Deutschen Automatenwirtschaft in seiner jetzigen Form gescheitert. "Der Gesetzgeber ist gut beraten, auf populistische Schnellschüsse zu verzichten und eine grundlegende Überarbeitung des Glücks- und Gewinnspielmarktes – auch angesichts der Entwicklungen im Online-Bereich - vorzunehmen", so Gauselmann und Meindl abschließend.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
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Freitag, 23. März 2012
AWI Aktuell: Vernunftentscheidung zu Sperrzeiten in Frankfurt
Die DEUTSCHE AUTOMATENWIRTSCHAFT begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel in Sachen Sperrzeiten.
So hatte die Stadt Frankfurt eine Sperrzeitenregelung verfügt, die den Spielstätten vorschreibt, acht Stunden am Tag schließen müssen. Diese Regelung ist nach An-sicht des Gerichtes aber nicht mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit vereinbar. Die Verlängerung der Sperrzeit wäre nach Auffassung des Gerichts nur gerechtfertigt, wenn ein „erhöhtes Gefahrenpotential“ durch Spielhallen vorliegt. Dies sei in Frankfurt nicht gegeben.
Weiterhin kommt das Gericht zu dem Schluss, dass es keine so bedeutende Sucht-gefahr in Frankfurt gibt, welche eine derartige Ausweitung der Sperrzeiten rechtferti-gen würde, so heißt es wörtlich: „Auch angesichts der Zahl der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen bzw. ihrer Zunahme lässt sich in der Stadt Frankfurt am Main keine auffällige Zahl an Personen feststellen, die von der Glücksspielsucht betroffen sind. Weder sind die absoluten Zahlen besonders hoch noch lässt sich eine erhebliche Zunahme im Verhältnis zu den zusätzlich verfügbaren Geldspielgeräten feststellen, was insbesondere aufgrund des Gerätezuwachses von dem Jahr 2009 zum Jahre 2010 um 210 Spielgeräte hätte erwartet werden können.“
„Wir sind froh, dass das Verwaltungsgericht Kassel sein Urteil auf der Basis von Fakten und nicht auf der Basis von Vorurteilen gefällt hat“, kommentiert der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann, das Urteil. „Damit hat das Gericht letztendlich auch den Spielerschutz gestärkt, denn bei einer Verlängerung der Sperrzeiten wäre es zu einer weiteren Abwanderung der Spielgäste ins grenzenlose Angebot im unkontrollierten Internet gekommen, in dem identische Spiele wie in den Spielstätten ohne jegliche Verlustgrenzen angeboten werden. Diese allein rund 2.000 Spielangebote im Internet – über 600 allein in deutscher Sprache – können an den über 30 Millionen stationären Internetanschlüssen und darüber hinaus an mobilen Internetzugängen in Deutschland 24 Stunden lang abgerufen werden – ohne Alkoholverbote, ohne Rauchverbote und vor allen Dingen ohne jegliche soziale Kontrolle und das kann wohl nicht im Sinne eines deutschen Gerichtes sein, obwohl das Gericht im Moment grundsätzlich zu spürbaren Sperrzeiten okay sagt. Ob dies allerdings so bleibt, wenn die Wucht und die Maßlosigkeit des Angebotes aus dem Internet voll zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten“, so Paul Gauselmann abschließend.
Quelle: AWI
So hatte die Stadt Frankfurt eine Sperrzeitenregelung verfügt, die den Spielstätten vorschreibt, acht Stunden am Tag schließen müssen. Diese Regelung ist nach An-sicht des Gerichtes aber nicht mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit vereinbar. Die Verlängerung der Sperrzeit wäre nach Auffassung des Gerichts nur gerechtfertigt, wenn ein „erhöhtes Gefahrenpotential“ durch Spielhallen vorliegt. Dies sei in Frankfurt nicht gegeben.
Weiterhin kommt das Gericht zu dem Schluss, dass es keine so bedeutende Sucht-gefahr in Frankfurt gibt, welche eine derartige Ausweitung der Sperrzeiten rechtferti-gen würde, so heißt es wörtlich: „Auch angesichts der Zahl der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen bzw. ihrer Zunahme lässt sich in der Stadt Frankfurt am Main keine auffällige Zahl an Personen feststellen, die von der Glücksspielsucht betroffen sind. Weder sind die absoluten Zahlen besonders hoch noch lässt sich eine erhebliche Zunahme im Verhältnis zu den zusätzlich verfügbaren Geldspielgeräten feststellen, was insbesondere aufgrund des Gerätezuwachses von dem Jahr 2009 zum Jahre 2010 um 210 Spielgeräte hätte erwartet werden können.“
„Wir sind froh, dass das Verwaltungsgericht Kassel sein Urteil auf der Basis von Fakten und nicht auf der Basis von Vorurteilen gefällt hat“, kommentiert der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann, das Urteil. „Damit hat das Gericht letztendlich auch den Spielerschutz gestärkt, denn bei einer Verlängerung der Sperrzeiten wäre es zu einer weiteren Abwanderung der Spielgäste ins grenzenlose Angebot im unkontrollierten Internet gekommen, in dem identische Spiele wie in den Spielstätten ohne jegliche Verlustgrenzen angeboten werden. Diese allein rund 2.000 Spielangebote im Internet – über 600 allein in deutscher Sprache – können an den über 30 Millionen stationären Internetanschlüssen und darüber hinaus an mobilen Internetzugängen in Deutschland 24 Stunden lang abgerufen werden – ohne Alkoholverbote, ohne Rauchverbote und vor allen Dingen ohne jegliche soziale Kontrolle und das kann wohl nicht im Sinne eines deutschen Gerichtes sein, obwohl das Gericht im Moment grundsätzlich zu spürbaren Sperrzeiten okay sagt. Ob dies allerdings so bleibt, wenn die Wucht und die Maßlosigkeit des Angebotes aus dem Internet voll zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten“, so Paul Gauselmann abschließend.
Quelle: AWI
AWI Aktuell: Gründung der „Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft“
Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Gastronomie nahm ihre Arbeit auf
Berlin, 22.03.2012 Auf der Sitzung der Vorstände der Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft am 1. März 2012 haben sich die Verbände unter anderem nachdrücklich für die Gastronomieaufstellung ausgesprochen.
Auf dieser Grundlage nahm am 19. März 2012 die verbandsübergreifende „Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft“ ihre Arbeit auf. Zu den Mitgliedern der Gruppe gehören Wolfgang Götz, Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), Elfriede Lauser und Pit Arndt, Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e. V. (DAGV), Katrin Koch, Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) sowie Freddy Fischer, FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V. (FORUM), der den Arbeitskreis leitet.
Die Arbeitsgruppe wird sich verstärkt um die Belange der Gastronomie kümmern. Dabei stehen Themen wie effektiver Jugend- und Spielerschutz ebenso auf der Agenda wie Sachkundenachweis und Nichtraucherschutz. Die „Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft“ soll für die gesamte Branche und gegenüber anderen Verbänden, wie z.B. für den DEHOGA Bundesverband, kompetenter Ansprechpartner sein.
„Die von DAGV und FORUM initiierte Interessenvertretung der Gastroaufsteller wird die gute Einzelarbeit verbändeübergreifend verstärken, so dass wir mit klaren Positionen, voller Kraft und Leidenschaft unseren Berufsstand vertreten und das Spielvergnügen für kleines Geld in der Gastronomie verteidigen!“, so Freddy Fischer. “Namhafte und traditionsgemäß mit der Gastronomieaufstellung eng verbundene Unternehmer haben sich bereit erklärt, aktiv an der Gestaltung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Konzept der Gastronomieaufstellung mitzuwirken und diesen wichtigen Zweig der Unterhaltungsauto-matenwirtschaft sicher zu gestalten.”
Kontakt:
Freddy Fischer
mail@initiativgruppe-gastronomie.de
Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft
Berlin, 22.03.2012 Auf der Sitzung der Vorstände der Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft am 1. März 2012 haben sich die Verbände unter anderem nachdrücklich für die Gastronomieaufstellung ausgesprochen.
Auf dieser Grundlage nahm am 19. März 2012 die verbandsübergreifende „Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft“ ihre Arbeit auf. Zu den Mitgliedern der Gruppe gehören Wolfgang Götz, Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), Elfriede Lauser und Pit Arndt, Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e. V. (DAGV), Katrin Koch, Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) sowie Freddy Fischer, FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V. (FORUM), der den Arbeitskreis leitet.
Die Arbeitsgruppe wird sich verstärkt um die Belange der Gastronomie kümmern. Dabei stehen Themen wie effektiver Jugend- und Spielerschutz ebenso auf der Agenda wie Sachkundenachweis und Nichtraucherschutz. Die „Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft“ soll für die gesamte Branche und gegenüber anderen Verbänden, wie z.B. für den DEHOGA Bundesverband, kompetenter Ansprechpartner sein.
„Die von DAGV und FORUM initiierte Interessenvertretung der Gastroaufsteller wird die gute Einzelarbeit verbändeübergreifend verstärken, so dass wir mit klaren Positionen, voller Kraft und Leidenschaft unseren Berufsstand vertreten und das Spielvergnügen für kleines Geld in der Gastronomie verteidigen!“, so Freddy Fischer. “Namhafte und traditionsgemäß mit der Gastronomieaufstellung eng verbundene Unternehmer haben sich bereit erklärt, aktiv an der Gestaltung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Konzept der Gastronomieaufstellung mitzuwirken und diesen wichtigen Zweig der Unterhaltungsauto-matenwirtschaft sicher zu gestalten.”
Kontakt:
Freddy Fischer
mail@initiativgruppe-gastronomie.de
Initiativgruppe Gastronomie der Deutschen Automatenwirtschaft
AWI Aktuell: STELLUNGNAHME von Paul Gauselmann
zur Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. März 2012 zum Antrag der Fraktion der SPD "Glücksspielsucht bekämpfen" (BT-Drs. 17/6338)
1. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfang der 50er Jahre auf gesicherter, gewerberechtlicher Grundlage. Die über 5.000 Unternehmen des Gewerbezweiges sind mittelständisch strukturiert. Die Branche stellt und sichert über 70.000 moderne Arbeitsplätze, davon ca. 75 % für weibliche Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt Beschäftigte. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige automatenspezifische Ausbildungsberufe. Die Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft entrichten ca. 1,5 Mrd. Euro Steuern und Sozialabgaben, davon rund 440 Mio. Euro kommunale Vergnügungssteuern (2011).
2. Das gewerbliche Geld-Gewinnspiel wird insbesondere durch die Gewerbeordnung (GewO) sowie die durch die auf ihrer Grundlage ergangene Spielverordnung (SpielV) näher ausgestaltet und begrenzt. Letztmalig wurde die SpielV zum 01. Januar 2006 geändert. Gemäß Beschlussfassung der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Mai 2000 war es wesentliches Ziel der Änderung, der Unterhaltungsautomatenwirtschaft Perspektiven zu geben, um den Wettbewerb mit dem öffentlichrechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu können. Die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV brachte schnellere Spielabläufe, die größere Aufmerksamkeit erfordern, wodurch die gleichzeitige Bespielung von mehreren Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG) von durchschnittlich 2,6 Geräten auf durchschnittlich 1,4 Geräte zurückgegangen ist. Gleichzeitig hat sich der Spieleraufwand pro Stunde von durchschnittlich 22,50 Euro auf 10,89 Euro pro Stunde mehr als halbiert. Bei der Mehrfachbespielung von durchschnittlich 2,6 Geräten wurden bis 2005 pro Stunde ca. 60,00 Euro aufgewendet (2,6 x 22,50 Euro). Seit 2006 sind es nur noch ca. 15,00 Euro (1,4 x 11,00 Euro). Das Spielvergnügen in Spielhallen ist dadurch im gleichen Zeitraum um den Faktor 4 preiswerter geworden.
3. Ende 2005 waren in Deutschland 183.000 GGSG sowie ca. 80.000 Fun Games aufgestellt (zusammen über 260.000 Geräte). Durch die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung der SpielV wurden Fun Games, d.h. Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit mit Ausgabe von Weiterspielmarken, verboten. Die Fun Games, die nicht selten zum illegalen Spiel missbraucht wurden, mussten ohne Übergangszeit abgebaut werden. Als Teilkompensation wurde die zulässige Zahl maximal aufstellbarer Geräte in Spielhallen von 10 auf 12 und in Gaststätten von 2 auf 3 erhöht. Ende 2011 gab es in Deutschland 242.250 legal betriebene GGSG. Fun Games sind am Markt nicht mehr vorhanden. Die Zahl der GGSG Ende 2011 liegt noch unter der im Jahr 1995 mit damals 245.000 Geräten. Bei Umsatzvergleichen wird von Kritikern des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels der bis Ende 2005 auf Fun Games entfallende Umsatzanteil völlig ausgeblendet.
4. Die Behauptung, Spielbanken seien streng reguliert, Spielhallen dagegen nicht, stellt die Tatsachen auf den Kopf. Spielbanken und Spielhallen unterliegen unterschiedlichen Regelungskonzepten. In Spielbanken wird allein der Zugang kontrolliert. Gewinne, Verluste, Jackpots der Glücksspielautomaten und deren Anzahl pro Automatensaal sind dagegen völlig frei. Vermögensverschiebungen in beachtlicher Höhe in kurzer Zeit sind in Spielbanken in keiner Weise ausgeschlossen. Im Unterschied dazu unterliegt das gewerbliche Geld-Gewinnspiel einem gerätebezogenen Regelungskonzept. In Spielhallen und Gaststätten sind die Geräte streng reguliert: Die Einsätze betragen maximal 0,20 Euro pro 5 Sekunden und die Gewinne maximal 2,00 Euro. Nach einer Stunde legen die Geräte 5 Minuten Pause ein. Der maximale Stundenaufwand in einer einzelnen Stunde beträgt 80 Euro, die maximale Gewinnsumme pro Stunde 500 Euro. Der durchschnittliche Höchstaufwand je Stunde liegt bei 33 Euro; in der Praxis sind es durchschnittlich 10,89 Euro (5,00 bis 15,00 Euro). Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit sind an Spielhallen- und Gaststättengeräten ausgeschlossen. Jedes Gerät hat eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Es dürfen nur maximal zwei Geräte nebeneinander mit einem Mindestabstand zur nächsten Gerätegruppe aufgestellt werden. Jackpots sind verboten. Ebenfalls, und zwar bereits seit 1985, ist Alkohol in Spielhallen verboten: Der Kopf beim Spielen soll klar sein!
5. Gemäß Evaluierungsbericht zur 5. Verordnung zur Änderung der SpielV wird dem Jugendschutz in Spielhallen vollumfänglich Rechnung getragen. Der Aufenthalt in Spielhallen und das Spiel an GGSG ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Dies wird in Zweifelsfällen kontrolliert. Um dies noch effektiver zu gestalten, rege ich ausdrücklich die Einführung einer Gerätefreischaltkarte zur weiteren Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes an. Die personenungebundene Gerätefreischaltkarte soll von dem in Fragen des Jugend- und Spielerschutzes geschulten Servicepersonal bzw. dem Gastwirt nach einer Gesichtskontrolle an den Spielgast ausgegeben werden. Sollten Zweifel an der Volljährigkeit oder Zuverlässigkeit des Gastes bestehen, wird bei jungen Menschen das Personal einen Altersnachweis verlangen. Eine personengebundene Spielerkarte ist nach Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar. Hinzu käme ein nicht vertretbarer technischer, logistischer und auch kostenmäßiger Aufwand.
6. In gewerblichen Spielstätten sind als Präventionsmaßnahme zum Spielerschutz seit über 20 Jahren in die Frontscheiben aller über 200.000 in Gast- und Spielstätten aufgestellten GGSG unauswechselbar Piktogramme mit dem Hinweis eingedruckt, dass exzessives Spielen keine Lösung bei persönlichen Problemen ist. Die Formulierung wurde 1989 zusammen mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (damals dort zuständig: MinRat Dr. Rainer Scholz) entwickelt. Weiterhin beinhaltet das Piktogramm die Info-Telefonnummer 01801-372700. Diese ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – einer nachgeordneten Behörde des Bundesgesundheitsministeriums – aufgeschaltet. Spieler, die sich durch ihr Spielverhalten krankhaft belastet fühlen, können mit einem geschulten Berater in Kontakt treten und erhalten Hinweise auf Hilfsangebote in der Region. Seit ca. 4 Jahren wird behauptet, 80 % der Spieler mit Problemen entfallen auf GGSG. Eine Bezugsgröße wird zumeist nicht genannt. Hierdurch werden hohe Belastungszahlen suggeriert. Zutreffend aber ist, dass insgesamt 72,6 % der bei ambulanten Beratungsstellen Rat suchenden Spieler auf GGSG entfallen. Dies sind bei insgesamt ca. 7.000 Personen gut 5.000 Ratsuchende. Von ca. 5 Mio. Stammgästen sind das nur 0,1 %. Die langjährigen Präventionsmaßnahmen zeigen Wirkung. Dies ist der Fluch der guten Tat!
7. Der Anteil pathologischer Spieler an der erwachsenen Bevölkerung wird für Deutschland in sechs großen Bevölkerungsstudien auf eine Spannweite von 0,19 bis 0,56 % (= ca. 100.000 bis 290.000 Personen) beziffert. Mehr als 99 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland spielen ohne Probleme. In Europa gehen die Werte bis 2,2 %. Deutschland liegt damit am unteren Ende des Spektrums. Der Spielerschutz in seiner Gesamtheit funktioniert! Der Umsatzanteil der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft am gesamten Glücks- und Gewinnspielmarkt liegt – bezogen auf die Bruttospielerträge (Kassen) – bei ca. 46 %. Der Anteil pathologischer Spieler am gewerblichen Geld-Gewinnspiel liegt nach Feststellung des Instituts für Therapieforschung bei rund 30 %6, nach anderen Untersuchungen etwas höher. Den überwiegenden Umsatzanteil, den pathologische Spieler aufwenden, verantworten also die Länder! Nach Feststellungen von Prof. Peren (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) kommen auf jeweils 100 Mio. Euro Ausgaben für das Online-Glücksspiel 6,67 % aller pathologischen Spieler. Bei Roulette und den Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken sind es 2,56 %. Weit weniger gefährlich für ein pathologisches Spielverhalten sind Lotto und auch GGSG in Gaststätten und Spielhallen. Bei jeweils 100 Mio. Euro Ausgaben der Spieler entfallen beim Lotto nur 0,35 % und bei GGSG nur 0,9 % auf krankhafte Spieler.
8. Nachdrücklich wird die Absicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begrüßt, im Rahmen der aktuell diskutierten Änderung der SpielV die Manipulationssicherheit von GGSG durch die Vorlage von Gutachten einer vom Bundesamt für Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle zu erhöhen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hersteller von GGSG das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie, München, beauftragt haben, eine digitale Signatur zu entwickeln, um damit Steuermanipulationen noch umfassender als bisher ausschließen zu können. Die beabsichtigte Codierung des Kasseninhalts sollte zusätzlich verpflichtend in der SpielV vorgeschrieben werden.
9. Ausdrücklich befürworte ich die Absicht des BMWi, eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, um eine „Schulung des Spielstättenpersonals“ sowie eine „Unterrichtung der Spielstättenbetreiber“ verbindlich vorzuschreiben. Dies ist eine nachhaltige Ergänzung der Bemühungen der Automatenwirtschaft um einen effektiven Jugend- und Spielerschutz. Auf freiwilliger Basis haben die Spitzenverbände der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft bereits eine Vereinbarung mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. geschlossen. Seit Januar 2011 schult der Caritasverband bundesweit Mitarbeiter von Spielstätten, im Jahr 2011 waren es ca. 1.700 Mitarbeiter. Auch mit anderen Organisationen, z.B. der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva), gibt es eine Zusammenarbeit. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches Spielverhalten zu erkennen sowie Betroffene in regionale Hilfeeinrichtungen zu vermitteln. Spieler mit Problemen sollten nicht ausgesperrt werden wie bei den Spielbanken, sondern „an die Hand genommen werden“
10. Nur ein ausreichend dimensioniertes legales und flächendeckendes Glücks- und Gewinnspielangebot stellt sicher, dass das illegale Spiel nicht expandiert. Eine übermäßige Beschneidung des streng regulierten und kontrollierten gewerblichen Geld-Gewinnspiels hat zwangsläufig eine Abwanderung von Spielgästen zu unregulierten und unkontrollierten Spielangeboten zur Folge, insbesondere zum Glücksspiel im Internet. Dort besteht die Gefahr von unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit. Eine soziale Kontrolle existiert dort nicht. In Deutschland gibt es über 30 Mio. private Haushalte mit Internetzugang. Hinzu kommen Smartphones und andere elektronische Geräte mit Internetzugang. Die Angebote sind rund um die Uhr verfügbar und im mehrfachen Sinne grenzenlos.
11. Beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel gibt es kein Regelungsdefizit, sondern in einigen Großstädten, z.B. in Berlin, ein Vollzugsdefizit. Ich appelliere nachdrücklich an Länder und Kommunen, mit allen gesetzlich zulässigen Maßnahmen gegen das illegale Glücksspiel vorzugehen und zudem das existierende gewerbe- und bauplanungsrechtliche Instrumentarium auszuschöpfen. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft bekennt sich zum Rechtsstaat und fordert die Kontrolle der Einhaltung der vielfältigen, die Branche betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nachdrücklich ein. Wir distanzieren uns vom illegalen Glücksspiel sowie auch vorhandenen schwarzen Schafen, die auf Kosten des Rufes der gesamten Branche ihr „Geschäft“ machen wollen! Gerade in modernen Unterhaltungszentren (vergleichbar mit Kino- und Sportzentren sowie Supermärkten) ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein äußerst wichtiger Faktor für erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit.
Berlin, 14.03.2012
Quelle: AWI
1. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfang der 50er Jahre auf gesicherter, gewerberechtlicher Grundlage. Die über 5.000 Unternehmen des Gewerbezweiges sind mittelständisch strukturiert. Die Branche stellt und sichert über 70.000 moderne Arbeitsplätze, davon ca. 75 % für weibliche Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt Beschäftigte. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige automatenspezifische Ausbildungsberufe. Die Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft entrichten ca. 1,5 Mrd. Euro Steuern und Sozialabgaben, davon rund 440 Mio. Euro kommunale Vergnügungssteuern (2011).
2. Das gewerbliche Geld-Gewinnspiel wird insbesondere durch die Gewerbeordnung (GewO) sowie die durch die auf ihrer Grundlage ergangene Spielverordnung (SpielV) näher ausgestaltet und begrenzt. Letztmalig wurde die SpielV zum 01. Januar 2006 geändert. Gemäß Beschlussfassung der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Mai 2000 war es wesentliches Ziel der Änderung, der Unterhaltungsautomatenwirtschaft Perspektiven zu geben, um den Wettbewerb mit dem öffentlichrechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu können. Die 5. Verordnung zur Änderung der SpielV brachte schnellere Spielabläufe, die größere Aufmerksamkeit erfordern, wodurch die gleichzeitige Bespielung von mehreren Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG) von durchschnittlich 2,6 Geräten auf durchschnittlich 1,4 Geräte zurückgegangen ist. Gleichzeitig hat sich der Spieleraufwand pro Stunde von durchschnittlich 22,50 Euro auf 10,89 Euro pro Stunde mehr als halbiert. Bei der Mehrfachbespielung von durchschnittlich 2,6 Geräten wurden bis 2005 pro Stunde ca. 60,00 Euro aufgewendet (2,6 x 22,50 Euro). Seit 2006 sind es nur noch ca. 15,00 Euro (1,4 x 11,00 Euro). Das Spielvergnügen in Spielhallen ist dadurch im gleichen Zeitraum um den Faktor 4 preiswerter geworden.
3. Ende 2005 waren in Deutschland 183.000 GGSG sowie ca. 80.000 Fun Games aufgestellt (zusammen über 260.000 Geräte). Durch die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung der SpielV wurden Fun Games, d.h. Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit mit Ausgabe von Weiterspielmarken, verboten. Die Fun Games, die nicht selten zum illegalen Spiel missbraucht wurden, mussten ohne Übergangszeit abgebaut werden. Als Teilkompensation wurde die zulässige Zahl maximal aufstellbarer Geräte in Spielhallen von 10 auf 12 und in Gaststätten von 2 auf 3 erhöht. Ende 2011 gab es in Deutschland 242.250 legal betriebene GGSG. Fun Games sind am Markt nicht mehr vorhanden. Die Zahl der GGSG Ende 2011 liegt noch unter der im Jahr 1995 mit damals 245.000 Geräten. Bei Umsatzvergleichen wird von Kritikern des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels der bis Ende 2005 auf Fun Games entfallende Umsatzanteil völlig ausgeblendet.
4. Die Behauptung, Spielbanken seien streng reguliert, Spielhallen dagegen nicht, stellt die Tatsachen auf den Kopf. Spielbanken und Spielhallen unterliegen unterschiedlichen Regelungskonzepten. In Spielbanken wird allein der Zugang kontrolliert. Gewinne, Verluste, Jackpots der Glücksspielautomaten und deren Anzahl pro Automatensaal sind dagegen völlig frei. Vermögensverschiebungen in beachtlicher Höhe in kurzer Zeit sind in Spielbanken in keiner Weise ausgeschlossen. Im Unterschied dazu unterliegt das gewerbliche Geld-Gewinnspiel einem gerätebezogenen Regelungskonzept. In Spielhallen und Gaststätten sind die Geräte streng reguliert: Die Einsätze betragen maximal 0,20 Euro pro 5 Sekunden und die Gewinne maximal 2,00 Euro. Nach einer Stunde legen die Geräte 5 Minuten Pause ein. Der maximale Stundenaufwand in einer einzelnen Stunde beträgt 80 Euro, die maximale Gewinnsumme pro Stunde 500 Euro. Der durchschnittliche Höchstaufwand je Stunde liegt bei 33 Euro; in der Praxis sind es durchschnittlich 10,89 Euro (5,00 bis 15,00 Euro). Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit sind an Spielhallen- und Gaststättengeräten ausgeschlossen. Jedes Gerät hat eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Es dürfen nur maximal zwei Geräte nebeneinander mit einem Mindestabstand zur nächsten Gerätegruppe aufgestellt werden. Jackpots sind verboten. Ebenfalls, und zwar bereits seit 1985, ist Alkohol in Spielhallen verboten: Der Kopf beim Spielen soll klar sein!
5. Gemäß Evaluierungsbericht zur 5. Verordnung zur Änderung der SpielV wird dem Jugendschutz in Spielhallen vollumfänglich Rechnung getragen. Der Aufenthalt in Spielhallen und das Spiel an GGSG ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Dies wird in Zweifelsfällen kontrolliert. Um dies noch effektiver zu gestalten, rege ich ausdrücklich die Einführung einer Gerätefreischaltkarte zur weiteren Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes an. Die personenungebundene Gerätefreischaltkarte soll von dem in Fragen des Jugend- und Spielerschutzes geschulten Servicepersonal bzw. dem Gastwirt nach einer Gesichtskontrolle an den Spielgast ausgegeben werden. Sollten Zweifel an der Volljährigkeit oder Zuverlässigkeit des Gastes bestehen, wird bei jungen Menschen das Personal einen Altersnachweis verlangen. Eine personengebundene Spielerkarte ist nach Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar. Hinzu käme ein nicht vertretbarer technischer, logistischer und auch kostenmäßiger Aufwand.
6. In gewerblichen Spielstätten sind als Präventionsmaßnahme zum Spielerschutz seit über 20 Jahren in die Frontscheiben aller über 200.000 in Gast- und Spielstätten aufgestellten GGSG unauswechselbar Piktogramme mit dem Hinweis eingedruckt, dass exzessives Spielen keine Lösung bei persönlichen Problemen ist. Die Formulierung wurde 1989 zusammen mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (damals dort zuständig: MinRat Dr. Rainer Scholz) entwickelt. Weiterhin beinhaltet das Piktogramm die Info-Telefonnummer 01801-372700. Diese ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – einer nachgeordneten Behörde des Bundesgesundheitsministeriums – aufgeschaltet. Spieler, die sich durch ihr Spielverhalten krankhaft belastet fühlen, können mit einem geschulten Berater in Kontakt treten und erhalten Hinweise auf Hilfsangebote in der Region. Seit ca. 4 Jahren wird behauptet, 80 % der Spieler mit Problemen entfallen auf GGSG. Eine Bezugsgröße wird zumeist nicht genannt. Hierdurch werden hohe Belastungszahlen suggeriert. Zutreffend aber ist, dass insgesamt 72,6 % der bei ambulanten Beratungsstellen Rat suchenden Spieler auf GGSG entfallen. Dies sind bei insgesamt ca. 7.000 Personen gut 5.000 Ratsuchende. Von ca. 5 Mio. Stammgästen sind das nur 0,1 %. Die langjährigen Präventionsmaßnahmen zeigen Wirkung. Dies ist der Fluch der guten Tat!
7. Der Anteil pathologischer Spieler an der erwachsenen Bevölkerung wird für Deutschland in sechs großen Bevölkerungsstudien auf eine Spannweite von 0,19 bis 0,56 % (= ca. 100.000 bis 290.000 Personen) beziffert. Mehr als 99 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland spielen ohne Probleme. In Europa gehen die Werte bis 2,2 %. Deutschland liegt damit am unteren Ende des Spektrums. Der Spielerschutz in seiner Gesamtheit funktioniert! Der Umsatzanteil der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft am gesamten Glücks- und Gewinnspielmarkt liegt – bezogen auf die Bruttospielerträge (Kassen) – bei ca. 46 %. Der Anteil pathologischer Spieler am gewerblichen Geld-Gewinnspiel liegt nach Feststellung des Instituts für Therapieforschung bei rund 30 %6, nach anderen Untersuchungen etwas höher. Den überwiegenden Umsatzanteil, den pathologische Spieler aufwenden, verantworten also die Länder! Nach Feststellungen von Prof. Peren (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) kommen auf jeweils 100 Mio. Euro Ausgaben für das Online-Glücksspiel 6,67 % aller pathologischen Spieler. Bei Roulette und den Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken sind es 2,56 %. Weit weniger gefährlich für ein pathologisches Spielverhalten sind Lotto und auch GGSG in Gaststätten und Spielhallen. Bei jeweils 100 Mio. Euro Ausgaben der Spieler entfallen beim Lotto nur 0,35 % und bei GGSG nur 0,9 % auf krankhafte Spieler.
8. Nachdrücklich wird die Absicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begrüßt, im Rahmen der aktuell diskutierten Änderung der SpielV die Manipulationssicherheit von GGSG durch die Vorlage von Gutachten einer vom Bundesamt für Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle zu erhöhen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hersteller von GGSG das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie, München, beauftragt haben, eine digitale Signatur zu entwickeln, um damit Steuermanipulationen noch umfassender als bisher ausschließen zu können. Die beabsichtigte Codierung des Kasseninhalts sollte zusätzlich verpflichtend in der SpielV vorgeschrieben werden.
9. Ausdrücklich befürworte ich die Absicht des BMWi, eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, um eine „Schulung des Spielstättenpersonals“ sowie eine „Unterrichtung der Spielstättenbetreiber“ verbindlich vorzuschreiben. Dies ist eine nachhaltige Ergänzung der Bemühungen der Automatenwirtschaft um einen effektiven Jugend- und Spielerschutz. Auf freiwilliger Basis haben die Spitzenverbände der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft bereits eine Vereinbarung mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. geschlossen. Seit Januar 2011 schult der Caritasverband bundesweit Mitarbeiter von Spielstätten, im Jahr 2011 waren es ca. 1.700 Mitarbeiter. Auch mit anderen Organisationen, z.B. der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva), gibt es eine Zusammenarbeit. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches Spielverhalten zu erkennen sowie Betroffene in regionale Hilfeeinrichtungen zu vermitteln. Spieler mit Problemen sollten nicht ausgesperrt werden wie bei den Spielbanken, sondern „an die Hand genommen werden“
10. Nur ein ausreichend dimensioniertes legales und flächendeckendes Glücks- und Gewinnspielangebot stellt sicher, dass das illegale Spiel nicht expandiert. Eine übermäßige Beschneidung des streng regulierten und kontrollierten gewerblichen Geld-Gewinnspiels hat zwangsläufig eine Abwanderung von Spielgästen zu unregulierten und unkontrollierten Spielangeboten zur Folge, insbesondere zum Glücksspiel im Internet. Dort besteht die Gefahr von unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit. Eine soziale Kontrolle existiert dort nicht. In Deutschland gibt es über 30 Mio. private Haushalte mit Internetzugang. Hinzu kommen Smartphones und andere elektronische Geräte mit Internetzugang. Die Angebote sind rund um die Uhr verfügbar und im mehrfachen Sinne grenzenlos.
11. Beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel gibt es kein Regelungsdefizit, sondern in einigen Großstädten, z.B. in Berlin, ein Vollzugsdefizit. Ich appelliere nachdrücklich an Länder und Kommunen, mit allen gesetzlich zulässigen Maßnahmen gegen das illegale Glücksspiel vorzugehen und zudem das existierende gewerbe- und bauplanungsrechtliche Instrumentarium auszuschöpfen. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft bekennt sich zum Rechtsstaat und fordert die Kontrolle der Einhaltung der vielfältigen, die Branche betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nachdrücklich ein. Wir distanzieren uns vom illegalen Glücksspiel sowie auch vorhandenen schwarzen Schafen, die auf Kosten des Rufes der gesamten Branche ihr „Geschäft“ machen wollen! Gerade in modernen Unterhaltungszentren (vergleichbar mit Kino- und Sportzentren sowie Supermärkten) ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein äußerst wichtiger Faktor für erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit.
Berlin, 14.03.2012
Quelle: AWI
EU-Feedback zum Glücksspielstaatsvertrag: digibet kritisiert zweijährige Evaluierungsfrist
Momentane Regelungen zu Online-Poker und -Casino nicht nachvollziehbar
Berlin, 23. März 2012. Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes Feedback zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV), dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein am 15.12.2011 zugestimmt hatten, gegeben. Sie äußert unter anderem Kritik an den Regelungen zu Online-Casinospielen und -Poker als nicht EU-konform, denn diese sind mit dem neuen Vertrag in den 15 Bundesländern weiterhin verboten. "Wir begrüßen die Anmerkung der EU-Kommission zu diesem Aspekt ausdrücklich", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd.. "Für die Argumentation der Ministerpräsidenten, dass diese Spiele süchtig machen und der Gefahr der Geldwäsche unterliegen, fehlen auch der EU-Kommission die notwendigen Beweise."
"Jedoch verstehen wir nicht, warum die EU-Kommission den Ländern nun zwei Jahre Zeit gibt, die genannten Bedenken zu evaluieren", so Boyks weiter. "Die Online-Angebote sind seit 2008 in Deutschland verboten. Interessanterweise erfreut sich Poker einer großen Beliebtheit und Akzeptanz in Deutschland, auch Prominente spielen es hierzulande sogar zur besten Sendezeit im Fernsehen. Die Expansion in dem Bereich konnte demnach nicht durch ein Verbot verhindert werden. Im Gegenteil: Wer spielen möchte, spielt scheinbar auf anderen, nicht durch den Staat reglementierten Wegen weiter und gerade dadurch wird dem Staat die Kontrolle entzogen, die er bei ordentlich lizensierten Anbietern haben würde, um seine Ziele besser verfolgen zu können."
Quelle: markengold PR GmbH
Berlin, 23. März 2012. Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes Feedback zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV), dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein am 15.12.2011 zugestimmt hatten, gegeben. Sie äußert unter anderem Kritik an den Regelungen zu Online-Casinospielen und -Poker als nicht EU-konform, denn diese sind mit dem neuen Vertrag in den 15 Bundesländern weiterhin verboten. "Wir begrüßen die Anmerkung der EU-Kommission zu diesem Aspekt ausdrücklich", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd.. "Für die Argumentation der Ministerpräsidenten, dass diese Spiele süchtig machen und der Gefahr der Geldwäsche unterliegen, fehlen auch der EU-Kommission die notwendigen Beweise."
"Jedoch verstehen wir nicht, warum die EU-Kommission den Ländern nun zwei Jahre Zeit gibt, die genannten Bedenken zu evaluieren", so Boyks weiter. "Die Online-Angebote sind seit 2008 in Deutschland verboten. Interessanterweise erfreut sich Poker einer großen Beliebtheit und Akzeptanz in Deutschland, auch Prominente spielen es hierzulande sogar zur besten Sendezeit im Fernsehen. Die Expansion in dem Bereich konnte demnach nicht durch ein Verbot verhindert werden. Im Gegenteil: Wer spielen möchte, spielt scheinbar auf anderen, nicht durch den Staat reglementierten Wegen weiter und gerade dadurch wird dem Staat die Kontrolle entzogen, die er bei ordentlich lizensierten Anbietern haben würde, um seine Ziele besser verfolgen zu können."
Quelle: markengold PR GmbH
Donnerstag, 22. März 2012
Deutscher Bundestag: Massive Bedenken gegen Bundesrats-Entwurf zur Sportwetten-Besteuerung
Finanzausschuss (Anhörung) - 21.03.2012
Berlin: (hib/HLE) Sachverständige haben aus verschiedenen Gründen Bedenken gegen einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Besteuerung sämtlicher Sportwetten (17/8494) vorgebracht. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch wurden auch Sorgen vor einer Gefährdung der Sportpferdezucht in Deutschland laut.
Der Bundesrat will mit der Neuregelung besonders das Problem illegaler Wetten über das Internet in den Griff bekommen. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Die Steuer für die Pferdewetten soll von 16,66 auf fünf Prozent gesenkt werden. Für Lotterien soll weiter der Satz von 16,66 Prozent gelten. Es geht um einen Milliarden-Markt: Nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft werden im Bereich der Sportwetten in Deutschland rund 3,4 Milliarden Euro umgesetzt.
Professor Andreas Musil (Universität Potsdam) erklärte in seiner Stellungnahme, in der unterschiedlichen Besteuerung von Lotterieangeboten und Sportwetten könnte ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes liegen. Die Ausdehnung der Steuerpflicht auf ausländische Anbieter könnte die Gefahr einer Doppelbelastung mit sich bringen. In der Stellungnahme von Professor Stephan Eilers (Freshfields Bruckhaus Deringer) hieß es unter anderem, die Steuer auf Sportwetten verstoße in der gewählten Ausstattung gegen die Grundrechte betroffener Veranstalter.
Die Spreizung des Steuersatzes würde nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zu erheblichen Problemen führen. Eine Möglichkeit, im Ausland getätigte Wetten in die Besteuerung einzubeziehen, wäre die Einführung einer „gesamtschuldnerischen Haftung“, so dass auch die Spieler steuerpflichtig würden. Das wurde von Suchtbekämpfungs-Experten zurückgewiesen. Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin lehnte auch die Einführung unterschiedliche Steuersätze ab, weil diese nicht plausibel zu erklären seien. Professor Tilman Becker (Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim) forderte die Gründung einer neuen Behörde (Gambling Commission), die den gesamten Glücksspielbereich in Deutschland regulieren soll. Becker sah angesichts verschiedener Regelungen auf Bundes- und Länderebene in Deutschland „rechtsfreie Räume“. Andreas Frank (FRANK Consultancy Services) nannte die Absenkung des Steuersatzes „unter Spielschutzgesichtspunkten nicht plausibel“.
Probleme mit dem EU-Recht sah Ronald Reichert (Redeker Sellner Dahs). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung könne dazu führen, dass die deutschen Rennvereine die Mittel, die sie aus der Steuer zur Durchführung öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde erhalten hätten, zurückzahlen müssten. Nach Angaben des Hauptverbandes für Traberzucht werden ohnehin nur noch 15 Prozent aller in Deutschland getätigten Pferdewetten noch im Inland gehalten und ordentlich versteuert. Am Beispiel der Trabrennen wurde erläutert, in den letzten acht Jahren seien die Wetten in die Totalisatoren deutscher Trabrennvereine um 87 Prozent gesunken – von ursprünglich 214 Millionen auf gerade noch 27 Millionen Euro. Durch die gesunkenen Rückerstattungen sei die Zahl der Leistungsprüfungen im Bereich der Traberzucht um 70 Prozent zurückgegangen. Seien 1993 6,6 Millionen Euro an Züchterprämien ausgeschüttet worden, so seien es 2011 nur noch 720.000 Euro gewesen. Im Gegensatz dazu würden in Frankreich jedes Jahr 11.000 Trabrennen veranstaltet und aus Totalisatorwetten 27,5 Millionen Euro ausgeschüttet. „Das Pferd ist nicht nur ein Kulturgut in Frankreich“, appellierte ein Vertreter des Hauptverbandes für Traberzucht an die Politik.
Quelle: Deutscher Bundestag
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_03/2012_151/02.html
Berlin: (hib/HLE) Sachverständige haben aus verschiedenen Gründen Bedenken gegen einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Besteuerung sämtlicher Sportwetten (17/8494) vorgebracht. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch wurden auch Sorgen vor einer Gefährdung der Sportpferdezucht in Deutschland laut.
Der Bundesrat will mit der Neuregelung besonders das Problem illegaler Wetten über das Internet in den Griff bekommen. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Die Steuer für die Pferdewetten soll von 16,66 auf fünf Prozent gesenkt werden. Für Lotterien soll weiter der Satz von 16,66 Prozent gelten. Es geht um einen Milliarden-Markt: Nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft werden im Bereich der Sportwetten in Deutschland rund 3,4 Milliarden Euro umgesetzt.
Professor Andreas Musil (Universität Potsdam) erklärte in seiner Stellungnahme, in der unterschiedlichen Besteuerung von Lotterieangeboten und Sportwetten könnte ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes liegen. Die Ausdehnung der Steuerpflicht auf ausländische Anbieter könnte die Gefahr einer Doppelbelastung mit sich bringen. In der Stellungnahme von Professor Stephan Eilers (Freshfields Bruckhaus Deringer) hieß es unter anderem, die Steuer auf Sportwetten verstoße in der gewählten Ausstattung gegen die Grundrechte betroffener Veranstalter.
Die Spreizung des Steuersatzes würde nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zu erheblichen Problemen führen. Eine Möglichkeit, im Ausland getätigte Wetten in die Besteuerung einzubeziehen, wäre die Einführung einer „gesamtschuldnerischen Haftung“, so dass auch die Spieler steuerpflichtig würden. Das wurde von Suchtbekämpfungs-Experten zurückgewiesen. Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin lehnte auch die Einführung unterschiedliche Steuersätze ab, weil diese nicht plausibel zu erklären seien. Professor Tilman Becker (Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim) forderte die Gründung einer neuen Behörde (Gambling Commission), die den gesamten Glücksspielbereich in Deutschland regulieren soll. Becker sah angesichts verschiedener Regelungen auf Bundes- und Länderebene in Deutschland „rechtsfreie Räume“. Andreas Frank (FRANK Consultancy Services) nannte die Absenkung des Steuersatzes „unter Spielschutzgesichtspunkten nicht plausibel“.
Probleme mit dem EU-Recht sah Ronald Reichert (Redeker Sellner Dahs). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung könne dazu führen, dass die deutschen Rennvereine die Mittel, die sie aus der Steuer zur Durchführung öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde erhalten hätten, zurückzahlen müssten. Nach Angaben des Hauptverbandes für Traberzucht werden ohnehin nur noch 15 Prozent aller in Deutschland getätigten Pferdewetten noch im Inland gehalten und ordentlich versteuert. Am Beispiel der Trabrennen wurde erläutert, in den letzten acht Jahren seien die Wetten in die Totalisatoren deutscher Trabrennvereine um 87 Prozent gesunken – von ursprünglich 214 Millionen auf gerade noch 27 Millionen Euro. Durch die gesunkenen Rückerstattungen sei die Zahl der Leistungsprüfungen im Bereich der Traberzucht um 70 Prozent zurückgegangen. Seien 1993 6,6 Millionen Euro an Züchterprämien ausgeschüttet worden, so seien es 2011 nur noch 720.000 Euro gewesen. Im Gegensatz dazu würden in Frankreich jedes Jahr 11.000 Trabrennen veranstaltet und aus Totalisatorwetten 27,5 Millionen Euro ausgeschüttet. „Das Pferd ist nicht nur ein Kulturgut in Frankreich“, appellierte ein Vertreter des Hauptverbandes für Traberzucht an die Politik.
Quelle: Deutscher Bundestag
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_03/2012_151/02.html
Mittwoch, 21. März 2012
MdEP Creutzmann: Kommission erteilt dem Glückspielstaatsvertrag keinen Freibrief
Die EU-Kommission behält sich weiterhin eine abschließende Beurteilung über die Vereinbarkeit des Glückspielstaatsvertrags mit Unionsrecht vor. Dies geht aus der Reaktion der Behörde auf den Gesetzentwurf hervor, auf den sich alle deutschen Bundesländer außer Schleswig-Holstein im Dezember 2011 geeinigt hatten. Jürgen Creutzmann sieht seine Kritik am Glückspielsstaatsvertrag bestätigt:
„Die Kommission hat den 15 deutschen Bundesländern mit ihrer heutigen Reaktion nicht den ersehnten Freibrief erteilt. Sie betont, dass die im Gesetzentwurf beabsichtigten Beschränkungen der im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten geeignet und verhältnismäßig sein müssen, um die angestrebten Ziele zu erfüllen. Ferner ermahnt die Kommission die Bundesländer, dass die Lizenzvergabe transparent gestaltet sein muss und die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter nicht bevorzugen darf.“
Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beurteilung der Kommission gemäß des in Richtlinie 98/34/EG niedergelegten Notifizierungsverfahrens auf die technischen Normen des Gesetzentwurfs beschränkt. Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens impliziert jedoch nicht die Vereinbarkeit des Gesamttextes mit dem EU-Vertrag. Die Kommission behält sich daher ausdrücklich die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer am 7. Dezember den überarbeiteten Text vor. Nach seiner Ratifizierung in den 15 Landtagen soll der Staatsvertrag ab dem 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Quelle: Pressemeldungen von Jürgen Creutzmann, MdEP, FDP, vom 21. März 2012
„Die Kommission hat den 15 deutschen Bundesländern mit ihrer heutigen Reaktion nicht den ersehnten Freibrief erteilt. Sie betont, dass die im Gesetzentwurf beabsichtigten Beschränkungen der im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten geeignet und verhältnismäßig sein müssen, um die angestrebten Ziele zu erfüllen. Ferner ermahnt die Kommission die Bundesländer, dass die Lizenzvergabe transparent gestaltet sein muss und die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter nicht bevorzugen darf.“
Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beurteilung der Kommission gemäß des in Richtlinie 98/34/EG niedergelegten Notifizierungsverfahrens auf die technischen Normen des Gesetzentwurfs beschränkt. Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens impliziert jedoch nicht die Vereinbarkeit des Gesamttextes mit dem EU-Vertrag. Die Kommission behält sich daher ausdrücklich die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer am 7. Dezember den überarbeiteten Text vor. Nach seiner Ratifizierung in den 15 Landtagen soll der Staatsvertrag ab dem 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Quelle: Pressemeldungen von Jürgen Creutzmann, MdEP, FDP, vom 21. März 2012
Wirtschaftsminister Jörg Bode zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag
"Vertrag ist in der jetzigen Form gescheitert."
Hannover - Nach der heutigen Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages sieht der Niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode den Vertrag in seiner jetzigen Form gescheitert:
"Die Europäische Kommission fordert in Ihrer Stellungnahme erhebliche Nachbesserungen in für das Land Niedersachsen zentralen Bereichen - so etwa bei der gewerblichen Spielvermittlung. Den Ländern ist es offenbar nicht gelungen, der Kommission überzeugend darzulegen, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist. Meine Bedenken, die ich bereits Ende letzten Jahres geäußert habe, bestätigen sich damit leider. Insbesondere zeigt sich, dass die für alle Beteiligten notwendige Rechtssicherheit auch mit diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht erreicht werden wird."
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Hannover - Nach der heutigen Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages sieht der Niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode den Vertrag in seiner jetzigen Form gescheitert:
"Die Europäische Kommission fordert in Ihrer Stellungnahme erhebliche Nachbesserungen in für das Land Niedersachsen zentralen Bereichen - so etwa bei der gewerblichen Spielvermittlung. Den Ländern ist es offenbar nicht gelungen, der Kommission überzeugend darzulegen, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist. Meine Bedenken, die ich bereits Ende letzten Jahres geäußert habe, bestätigen sich damit leider. Insbesondere zeigt sich, dass die für alle Beteiligten notwendige Rechtssicherheit auch mit diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht erreicht werden wird."
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Weitere Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag: Keine Billigung, keine Verdammung
eine Kurzanalyse von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Selten ist ein diplomatisch formulierter juristischer Text so unterschiedlich und interessengeleitet interpretiert worden wie die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 20. März 2012 zu dem überarbeiteten Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. So bezeichnete der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck das Schreiben als ein „positives Votum“ und die bisherigen Monopolunternehmen, zusammengeschlossen in dem Deutschen Lotto- und Totoblock meinten, dass die Kommission „grünes Licht“ gegeben habe. Das private Glücksspielunternehmen JAXX sah dagegen das „Aus für den Glücksspielgesetz-entwurf“ und die Zeitschrift E-Gaming Review EGR bezeichnete die Stellungnahme als “damning letter“ („EC slams German State Treaty proposals“).
Beide Seiten liegen aus meiner Sicht falsch. Die Kommission beurteilt den Entwurf keineswegs als problemlos, sondern äußert durchaus erhebliche Bedenken. Von einem Durchwinken und „positiven Votum“ kann nicht die Rede sein. Andererseits ist der Glücksspielstaatsvertrag politisch gesehen auch nicht endgültig tot, auch wenn Nachbesserungen erforderlich sind.
1. Hintergrund
Um das Schreiben der Kommission richtig einzuordnen, sollte man sich zunächst kurz das bereits seit fast einem Jahr dauernde Notifizierungsverfahren und dessen Struktur anschauen.
Der erste Entwurf für einen Änderungsstaatsvertrag zu dem zum Jahresende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatvertrag wurde am 15. April 2011 der Europäischen Kommission notifiziert. Diese formliche Mitteilung ist für technische Regelungen bei sog. Diensten der Informationsgesellschaft (Information Society Services), vor allem Internetdienstleistungen, vorgesehen und in der Richtlinie 98/34/EG geregelt. Es handelt sich somit nicht um eine umfassende europarechtliche Prüfung. Die Kommission kann auch den Sachverhalt innerhalb des engen Zeitrahmens (Stellungnahme in der Regel innerhalb von drei Monaten, Verlängerung bei einer ausführlichen Stellungnahme eines anderen Mitgliedstaats, wie etwa Malta bei der ersten Notifizierung) nicht weiter klären, sondern ist auf die Angaben des notifizierenden Mitgliedstaats angewiesen.
Nicht geprüft und erst recht nicht gebilligt hat die Kommission den aufgrund der sehr kritischen ersten Stellungnahme er Kommission überarbeiteten Entwurf hinsichtlich der nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH erforderlichen Kohärenz und Konsistenz glücksspielrechtlicher Regelungen. Hinsichtlich der bisherigen Regelungen in Deutschland ist der EuGH in seinen Urteilen vom 8. September 2010 zu mehreren deutschen Sportwetten-Vorlageverfahren von einer Unvereinbarkeit mit Europarecht ausgegangen. Diese Inkohärenz ist bislang nicht beseitigt, sondern durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz weiter verschärft worden.
Aus dem Umstand, dass die Kommission nur wenig zu nicht-technischen Regelungen, wie etwa die vorgesehene Steuerreglung ausführt, heißt nicht, dass diese von der Kommission gebilligt werden (so etwa eine Fehlinterpretation des Deutschen Lotto- und Totoblocks zur ersten Stellungnahme der Kommission vom 18. Juli 2011). Auch ein Abschluss des Notifizierungsverfahrens bedeutet nicht, dass die Kommission die Neuregelung nicht anschließend umfassend in einem Vertragsverletzungsverfahren überprüft, wie sie dies bereits hinsichtlich des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags gemacht hat. Am Ende der weiteren Stellungnahme hat sich die Kommission ausdrücklich die Durchführung eines derartigen Vertrags-verletzungsverfahrens vorbehalten.
2. Der Änderungsstaatsvertrag
Gegenstand der Notifizierung ist der Entwurf eines – so der offizielle Titel „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)“. Die deutschen Länder (außer Schleswig-Holstein) wollen damit das für ihre Staatseinnahmen wichtige Monopol für Lotterien aufrecht erhalten und dafür das rechtlich nicht mehr haltbare Monopol für Sportwetten aufgeben. Für Wetten soll ein Lizensierungssystem eingeführt werden. Während in dem am 15. April 2011 zunächst notifizierten ersten Entwurf eine Anzahl von sieben Lizenzen genannt war, sind nunmehr 20 Lizenznehmer vorgesehen. Auch der zunächst vorgesehene, für Wetten extrem hohe Steuersatz von 16 2/3% im ersten Entwurf wurde nunmehr auf 5% des Wetteinsatzes reduziert (was im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch ist). Der Höchsteinsatz wurde von EUR 750,- im Monat auf EUR 1.000,- angehoben.
In ersten Entwurf war vorgesehen, dass in Deutschland zugelassene Spielbanken auch online Casinospiele und Poker anbieten konnten. Diese von der Kommission als diskriminierend beurteilte Möglichkeit ist in der Neufassung nicht mehr vorgesehen. Online-Casinospiele und -Poker sind (anders als die Regelung in Schleswig-Holstein) laut dem Entwurf weiterhin verboten.
3. Die Stellungnahme der Kommission
Die Stellungnahme ist – wie bei Notifizierungsverfahren üblich – in eine Stellungnahme zu den technischen Regelungen („Detailed Opinion“ unter Ziff. 1) und weiteren Anmerkungen („Comments“ unter Ziff. 2) aufgeteilt.
Die Kommission lobt zunächst die oben dargestellten Verbesserungen zu der von ihr in der ersten Stellungnahme kritisierten ersten Fassung des Änderungsstaatsvertrags. Sie führt aus, dass europarechtlich grundsätzlich ein Konzessionssystem zulässig ist, verweist dann jedoch auf die Geeignetheits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH. Im Übrigen hält die Kommission fest, dass das Lizensierungsverfahren in transparenter und nicht-diskriminierender Weise durchzuführen ist. Die bisherigen Anbieter und die neuen Lizenznehmer müssen den gleichen Bedingungen unterliegen (vgl. hierzu Arendts, Costa-Urteil: Europäischer Gerichtshof verschärft Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen, Sportwettenrecht aktuell Nr. 125, S. 2 ff.).
Die Kommission hinterfragt, ob aufgrund des kumulativen Effekts der einschränkenden Regelungen eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage für die Lizenznehmer gegeben ist. Aufgrund der ihr von Deutschland zur Verfügung gestellten Informationen sieht sich die Kommission außerstande, die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu beurteilen.
Hinsichtlich des Verbots von Online-Casinospielen und Online-Poker verweist die Kommission auf die einschlägige EuGH-Rechtsprechung, nach der insbesondere die Kriminalitätsbekämpfung eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen kann. Diesbezüglich kritisiert die Kommission, dass hierfür keine hinreichende Datengrundlage vorgelegt wurde. So müsste Deutschland nachweisen, dass es sich bei der Kriminalitäts- und Spielsuchtbekämpfung um ernsthafte Probleme handele und das Internetverbot bestimmter Spiel geeignet ist, diese Probleme zu lösen. Aufgrund der bislang vorgelegten Informationen sieht sich die Kommission außerstande, die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu beurteilen.
Abschließend weist die Kommission darauf hin, dass weitere Regelungen (etwa in den Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag) ebenfalls zu notifizieren sind, soweit technische Regelungen im Sinne der Richtlinie 98/34/EG betroffen sind.
4. Ausblick
Die Länder sind weit hinter ihrem Zeitplan. Ein Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 dürfte aus meiner Sicht nicht machbar sein. So sind drei Lesungen in den Länderparlamenten (mit einer politischen Diskussion) erforderlich, während in den nächsten Monaten mehrere Landtagswahlen anstehen.
Europarechtlich kommt es auf die Sach- und Rechtslage im gesamten Gebiet des Mitgliedstaats an. Auf unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bundes- und Landeebene kann sich ein Mitgliedstaat nicht berufen. Daher müsste, wenn man tatsächlich mit dem Glücksspielstaatsvertrag weiter machen will, eine umfassende kohärente und systematische Regelung auf Bundes- und Länderebene gefunden werden. Hierzu müssen die durch Bundesgesetz geregelte Pferdewetten sowie Geldspielgeräte in ein einheitliches Regelungssystem eingepasst werden. Auch müsste Schleswig-Holstein sich einer einheitlichen Regelung anschließen. Die Schaffung eines kohärenten und in sich konsistenten Regelungssystems – wie vom EuGH gefordert – ist bislang nicht absehbar.
Unabhängig von der rechtlichen Regelung müsste auch die Praxis sich grundlegend ändern. Davon ist derzeit nicht auszugehen. So ist es europarechtlich schlichtwegs nicht haltbar, ein staatliches Monopol für Lotterien mit der Suchtbekämpfung zu begründen, während man mit dem neu eingeführten Angebot „Eurojackpot“ (mit Höchstgewinnen bis EUR 90 Millionen) erhebliche zusätzliche Einnahmen generieren will.
Selten ist ein diplomatisch formulierter juristischer Text so unterschiedlich und interessengeleitet interpretiert worden wie die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 20. März 2012 zu dem überarbeiteten Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. So bezeichnete der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck das Schreiben als ein „positives Votum“ und die bisherigen Monopolunternehmen, zusammengeschlossen in dem Deutschen Lotto- und Totoblock meinten, dass die Kommission „grünes Licht“ gegeben habe. Das private Glücksspielunternehmen JAXX sah dagegen das „Aus für den Glücksspielgesetz-entwurf“ und die Zeitschrift E-Gaming Review EGR bezeichnete die Stellungnahme als “damning letter“ („EC slams German State Treaty proposals“).
Beide Seiten liegen aus meiner Sicht falsch. Die Kommission beurteilt den Entwurf keineswegs als problemlos, sondern äußert durchaus erhebliche Bedenken. Von einem Durchwinken und „positiven Votum“ kann nicht die Rede sein. Andererseits ist der Glücksspielstaatsvertrag politisch gesehen auch nicht endgültig tot, auch wenn Nachbesserungen erforderlich sind.
1. Hintergrund
Um das Schreiben der Kommission richtig einzuordnen, sollte man sich zunächst kurz das bereits seit fast einem Jahr dauernde Notifizierungsverfahren und dessen Struktur anschauen.
Der erste Entwurf für einen Änderungsstaatsvertrag zu dem zum Jahresende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatvertrag wurde am 15. April 2011 der Europäischen Kommission notifiziert. Diese formliche Mitteilung ist für technische Regelungen bei sog. Diensten der Informationsgesellschaft (Information Society Services), vor allem Internetdienstleistungen, vorgesehen und in der Richtlinie 98/34/EG geregelt. Es handelt sich somit nicht um eine umfassende europarechtliche Prüfung. Die Kommission kann auch den Sachverhalt innerhalb des engen Zeitrahmens (Stellungnahme in der Regel innerhalb von drei Monaten, Verlängerung bei einer ausführlichen Stellungnahme eines anderen Mitgliedstaats, wie etwa Malta bei der ersten Notifizierung) nicht weiter klären, sondern ist auf die Angaben des notifizierenden Mitgliedstaats angewiesen.
Nicht geprüft und erst recht nicht gebilligt hat die Kommission den aufgrund der sehr kritischen ersten Stellungnahme er Kommission überarbeiteten Entwurf hinsichtlich der nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH erforderlichen Kohärenz und Konsistenz glücksspielrechtlicher Regelungen. Hinsichtlich der bisherigen Regelungen in Deutschland ist der EuGH in seinen Urteilen vom 8. September 2010 zu mehreren deutschen Sportwetten-Vorlageverfahren von einer Unvereinbarkeit mit Europarecht ausgegangen. Diese Inkohärenz ist bislang nicht beseitigt, sondern durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz weiter verschärft worden.
Aus dem Umstand, dass die Kommission nur wenig zu nicht-technischen Regelungen, wie etwa die vorgesehene Steuerreglung ausführt, heißt nicht, dass diese von der Kommission gebilligt werden (so etwa eine Fehlinterpretation des Deutschen Lotto- und Totoblocks zur ersten Stellungnahme der Kommission vom 18. Juli 2011). Auch ein Abschluss des Notifizierungsverfahrens bedeutet nicht, dass die Kommission die Neuregelung nicht anschließend umfassend in einem Vertragsverletzungsverfahren überprüft, wie sie dies bereits hinsichtlich des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags gemacht hat. Am Ende der weiteren Stellungnahme hat sich die Kommission ausdrücklich die Durchführung eines derartigen Vertrags-verletzungsverfahrens vorbehalten.
2. Der Änderungsstaatsvertrag
Gegenstand der Notifizierung ist der Entwurf eines – so der offizielle Titel „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)“. Die deutschen Länder (außer Schleswig-Holstein) wollen damit das für ihre Staatseinnahmen wichtige Monopol für Lotterien aufrecht erhalten und dafür das rechtlich nicht mehr haltbare Monopol für Sportwetten aufgeben. Für Wetten soll ein Lizensierungssystem eingeführt werden. Während in dem am 15. April 2011 zunächst notifizierten ersten Entwurf eine Anzahl von sieben Lizenzen genannt war, sind nunmehr 20 Lizenznehmer vorgesehen. Auch der zunächst vorgesehene, für Wetten extrem hohe Steuersatz von 16 2/3% im ersten Entwurf wurde nunmehr auf 5% des Wetteinsatzes reduziert (was im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch ist). Der Höchsteinsatz wurde von EUR 750,- im Monat auf EUR 1.000,- angehoben.
In ersten Entwurf war vorgesehen, dass in Deutschland zugelassene Spielbanken auch online Casinospiele und Poker anbieten konnten. Diese von der Kommission als diskriminierend beurteilte Möglichkeit ist in der Neufassung nicht mehr vorgesehen. Online-Casinospiele und -Poker sind (anders als die Regelung in Schleswig-Holstein) laut dem Entwurf weiterhin verboten.
3. Die Stellungnahme der Kommission
Die Stellungnahme ist – wie bei Notifizierungsverfahren üblich – in eine Stellungnahme zu den technischen Regelungen („Detailed Opinion“ unter Ziff. 1) und weiteren Anmerkungen („Comments“ unter Ziff. 2) aufgeteilt.
Die Kommission lobt zunächst die oben dargestellten Verbesserungen zu der von ihr in der ersten Stellungnahme kritisierten ersten Fassung des Änderungsstaatsvertrags. Sie führt aus, dass europarechtlich grundsätzlich ein Konzessionssystem zulässig ist, verweist dann jedoch auf die Geeignetheits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH. Im Übrigen hält die Kommission fest, dass das Lizensierungsverfahren in transparenter und nicht-diskriminierender Weise durchzuführen ist. Die bisherigen Anbieter und die neuen Lizenznehmer müssen den gleichen Bedingungen unterliegen (vgl. hierzu Arendts, Costa-Urteil: Europäischer Gerichtshof verschärft Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen, Sportwettenrecht aktuell Nr. 125, S. 2 ff.).
Die Kommission hinterfragt, ob aufgrund des kumulativen Effekts der einschränkenden Regelungen eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage für die Lizenznehmer gegeben ist. Aufgrund der ihr von Deutschland zur Verfügung gestellten Informationen sieht sich die Kommission außerstande, die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu beurteilen.
Hinsichtlich des Verbots von Online-Casinospielen und Online-Poker verweist die Kommission auf die einschlägige EuGH-Rechtsprechung, nach der insbesondere die Kriminalitätsbekämpfung eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen kann. Diesbezüglich kritisiert die Kommission, dass hierfür keine hinreichende Datengrundlage vorgelegt wurde. So müsste Deutschland nachweisen, dass es sich bei der Kriminalitäts- und Spielsuchtbekämpfung um ernsthafte Probleme handele und das Internetverbot bestimmter Spiel geeignet ist, diese Probleme zu lösen. Aufgrund der bislang vorgelegten Informationen sieht sich die Kommission außerstande, die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu beurteilen.
Abschließend weist die Kommission darauf hin, dass weitere Regelungen (etwa in den Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag) ebenfalls zu notifizieren sind, soweit technische Regelungen im Sinne der Richtlinie 98/34/EG betroffen sind.
4. Ausblick
Die Länder sind weit hinter ihrem Zeitplan. Ein Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 dürfte aus meiner Sicht nicht machbar sein. So sind drei Lesungen in den Länderparlamenten (mit einer politischen Diskussion) erforderlich, während in den nächsten Monaten mehrere Landtagswahlen anstehen.
Europarechtlich kommt es auf die Sach- und Rechtslage im gesamten Gebiet des Mitgliedstaats an. Auf unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bundes- und Landeebene kann sich ein Mitgliedstaat nicht berufen. Daher müsste, wenn man tatsächlich mit dem Glücksspielstaatsvertrag weiter machen will, eine umfassende kohärente und systematische Regelung auf Bundes- und Länderebene gefunden werden. Hierzu müssen die durch Bundesgesetz geregelte Pferdewetten sowie Geldspielgeräte in ein einheitliches Regelungssystem eingepasst werden. Auch müsste Schleswig-Holstein sich einer einheitlichen Regelung anschließen. Die Schaffung eines kohärenten und in sich konsistenten Regelungssystems – wie vom EuGH gefordert – ist bislang nicht absehbar.
Unabhängig von der rechtlichen Regelung müsste auch die Praxis sich grundlegend ändern. Davon ist derzeit nicht auszugehen. So ist es europarechtlich schlichtwegs nicht haltbar, ein staatliches Monopol für Lotterien mit der Suchtbekämpfung zu begründen, während man mit dem neu eingeführten Angebot „Eurojackpot“ (mit Höchstgewinnen bis EUR 90 Millionen) erhebliche zusätzliche Einnahmen generieren will.
Dienstag, 20. März 2012
Betfair: EU-Kommission weist Glücksspielstaatsvertrag erneut zurück - Kommission behält sich Vertragsverletzungsverfahren vor
Der erst im Dezember von 15 Ministerpräsidenten (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) unterschriebene Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde von der EU-Kommission erneut gerügt. Die Länder, so die EU-Kommission, haben nicht dargelegt, wie sie die Vorgaben des EU-Rechts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten wollen. In vielen Bereichen meldet die Kommission weiteren Prüfungsbedarf an und fordert die Länder auf, weitere Informationen zu liefern. Von der von den 15 Ländern erhofften "abschließend positiven Stellungnahme" kann keine Rede sein.
Juliane Hilf, Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer, sagte dazu:
"Der diplomatisch formulierte Text kann nicht über die deutliche Kritik der Kommission hinwegtäuschen, dass die Länder entgegen der EuGH-Rechtssprechung nach wie vor keine Nachweise für die geplanten Beschränkungen der Grundfreiheiten geliefert haben. Bevor auch die Regelungen auf Bundesebene im Rennwettlotteriegesetz und zu den Automatenspielen nicht geändert werden, sieht sich die Kommission außer Stande, eine abschliessende Einschätzung abzugeben. Besonders bemerkenswert ist die von der Kommission ausdrücklich betonte Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu können. Bevor die Regelungen des Entwurfs des Staatsvertrages durch die Landtage ratifiziert werden, sollten diese nochmals einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen werden, um das rechtliche Risiko zu minimieren."
Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von "Betfair", bewertete die Stellungnahme der EU-Kommission wie folgt:
"Die Kommission hat richtig erkannt, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Regulierung weiterhin höchst fraglich ist. Es überrascht uns nicht, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten von der EU-Kommission gerügt wird; schließlich wurde die bereits im Juli 2011 geäußerte Kritik der EU bei der Überarbeitung des GlüÄndStV fast vollständig ignoriert: Die Erhöhung der geplanten Lizenzen von 7 auf 20 Lizenzen bleibt noch immer willkürlich. Das gewählte Besteuerungsmodell einer Spieleinsatzsteuer sowie die Begrenzung der Spieleinsätze auf 1.000 Euro pro Monat erlauben es privaten Anbietern nicht, international konkurrenzfähige Angebote zu liefern. Zudem erschwert das umständliche Lizenzierungsverfahren privaten Anbietern die Zulassung, während die ehemaligen staatlichen Monopolisten ohne Prüfung sofort am Markt aktiv werden dürfen.
Der Entwurf der 15 Bundesländer steht damit vor dem Aus. Allerdings existiert mit dem bereits von der EU-Kommission befürworteten Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein eine rechtskonforme Alternative. Anstatt sich weiterhin an dem erneut kritisierten Modell festzuklammern, bleibt kaum eine andere Option, als sich nun dem Schleswig-Holsteinischen Weg anzuschließen. Andernfalls dürften Klagen vor dem EuGH und ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich sein.
Das in Schleswig-Holstein bereits gültige und EU-konforme Gesetz zeigt, wie es geht. Neben Betfair bewerben sich dort aktuell auch viele andere Anbieter von Onlineglücksspielen für eine Lizenz – und das Land profitiert bereits jetzt davon: So engagiert sich Betfair zum Beispiel als Sponsor der Kieler Woche und holt mit der "MOD 70 European Tour 2012" eine der bedeutendsten Segelregatten der Welt nach Kiel."
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und den USA über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt – ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
Pressekontakt:
Florian Reher
Pressebüro Betfair
Tel: +49 (0)30 300 144 -132
florian.reher@blumberry.de
Juliane Hilf, Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer, sagte dazu:
"Der diplomatisch formulierte Text kann nicht über die deutliche Kritik der Kommission hinwegtäuschen, dass die Länder entgegen der EuGH-Rechtssprechung nach wie vor keine Nachweise für die geplanten Beschränkungen der Grundfreiheiten geliefert haben. Bevor auch die Regelungen auf Bundesebene im Rennwettlotteriegesetz und zu den Automatenspielen nicht geändert werden, sieht sich die Kommission außer Stande, eine abschliessende Einschätzung abzugeben. Besonders bemerkenswert ist die von der Kommission ausdrücklich betonte Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu können. Bevor die Regelungen des Entwurfs des Staatsvertrages durch die Landtage ratifiziert werden, sollten diese nochmals einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen werden, um das rechtliche Risiko zu minimieren."
Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von "Betfair", bewertete die Stellungnahme der EU-Kommission wie folgt:
"Die Kommission hat richtig erkannt, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Regulierung weiterhin höchst fraglich ist. Es überrascht uns nicht, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten von der EU-Kommission gerügt wird; schließlich wurde die bereits im Juli 2011 geäußerte Kritik der EU bei der Überarbeitung des GlüÄndStV fast vollständig ignoriert: Die Erhöhung der geplanten Lizenzen von 7 auf 20 Lizenzen bleibt noch immer willkürlich. Das gewählte Besteuerungsmodell einer Spieleinsatzsteuer sowie die Begrenzung der Spieleinsätze auf 1.000 Euro pro Monat erlauben es privaten Anbietern nicht, international konkurrenzfähige Angebote zu liefern. Zudem erschwert das umständliche Lizenzierungsverfahren privaten Anbietern die Zulassung, während die ehemaligen staatlichen Monopolisten ohne Prüfung sofort am Markt aktiv werden dürfen.
Der Entwurf der 15 Bundesländer steht damit vor dem Aus. Allerdings existiert mit dem bereits von der EU-Kommission befürworteten Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein eine rechtskonforme Alternative. Anstatt sich weiterhin an dem erneut kritisierten Modell festzuklammern, bleibt kaum eine andere Option, als sich nun dem Schleswig-Holsteinischen Weg anzuschließen. Andernfalls dürften Klagen vor dem EuGH und ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich sein.
Das in Schleswig-Holstein bereits gültige und EU-konforme Gesetz zeigt, wie es geht. Neben Betfair bewerben sich dort aktuell auch viele andere Anbieter von Onlineglücksspielen für eine Lizenz – und das Land profitiert bereits jetzt davon: So engagiert sich Betfair zum Beispiel als Sponsor der Kieler Woche und holt mit der "MOD 70 European Tour 2012" eine der bedeutendsten Segelregatten der Welt nach Kiel."
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und den USA über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt – ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
Pressekontakt:
Florian Reher
Pressebüro Betfair
Tel: +49 (0)30 300 144 -132
florian.reher@blumberry.de
Deutscher Lottoverband: Glücksspieländerungsstaatsvertrag: Ministerpräsident Kurt Beck täuscht Öffentlichkeit und Landtage
Lottoverband warnt vor vorsätzlich falscher Interpretation der Stellungnahme der EU-Kommission
Hamburg 20.03.2012 – In einer soeben veröffentlichten Presseinformation "begrüßt" Ministerpräsident Kurt Beck das "positive Votum aus Brüssel". Damit kann er kaum das heute bei ihm eingegangene Schreiben der EU-Kommission gemeint haben. Denn das bescherte ihm eine Niederlage, die kaum gravierender hätte ausfallen können. Dass eine Staatskanzlei die negative Stellungnahme der Kommission jetzt fälschlich als Zustimmung zum unterschriebenen Staatsvertrag uminterpretiert, bestätigt, dass dahinter taktisches Kalkül steckt.
In der Tat hat die EU-Kommission die 15 Bundesländer in ihrer heutigen Stellungnahme diplomatisch, aber sehr bestimmt in mehreren Punkten kritisiert:
- Die Stellungnahme der Kommission ist keine "abschließend positive Stellungnahme" (eine solche Stellungnahme haben die übrigen Länder zur Voraussetzung gemacht, um den Ratifikationsprozess in den Landtagen einzuleiten).
- Die Kommission kann Gesamtkohärenz des GlüÄndStV noch nicht beurteilen (dazu müssen alle glücksspielrechtlichen Vorschriften, also auch Bundesrecht zu Pferdewetten und Automatenspielen, geändert und notifiziert werden).
- Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die notifizierte Regelung unionsrechtskonform ist, und schließt die spätere Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen den GlüÄndStV nicht aus.
- Die Kommission fordert erneut eine Erklärung dafür, warum gewerbliche Spielvermittler insgesamt 32 Einzelerlaubnisse für eine bundesweite Tätigkeit einholen müssen (Sportwettenlizenzen und Erlaubnisse für Klassenlotterie-Einnehmer gelten dagegen bundesweit).
- Die Kommission weist erneut darauf hin, dass Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen für Sportwettenlizenzen (begrenzte Lizenzanzahl, Einsatzlimits, Werbebeschränkungen und -verbote) nachgewiesen werden müssen.
- Die Kommission erinnert mehrfach daran, dass Erlaubnisverfahren transparent und nichtdiskriminierend ausgestaltet sein müssen und bestehende (= staatliche) Anbieter nicht bevorzugt werden dürfen.
- Die Kommission kann nicht einschätzen, ob die sehr restriktiven Lizenzbedingungen ein wirtschaftlich tragfähiges legales Glücksspielangebot in Deutschland ermöglichen (das ist Voraussetzung für die Geeignetheit des Lizenzsystems).
- Kein Nachweis von besonderen Geldwäsche- und Suchtgefahren bei Online-Kasinospielen und Poker.
- Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit des Totalverbots für Online-Kasinospiele und Poker wurden nicht nachgewiesen.
- Werberichtlinien sollen zur Überprüfung eingereicht werden, sobald diese erstellt sind.
- Die Kommission erinnert die Länder erneut an ihre weiter bestehenden Notifizierungspflichten (z.B. in Bezug auf Ausführungsgesetze zum GlüÄndStV).
- Die Kommission fordert die Länder mehrfach zur zeitnahen Evaluierung des GlüÄndStV auf, die Ergebnisse sind der Kommission mitzuteilen.
Um eine "abschließend positive Stellungnahme" aus Brüssel zu erhalten, müssen die Länder den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüAndStV) und die weiteren Gesetze, die für eine konsistente Lösung erforderlich wären, dort zunächst formell einreichen. Dies ist bislang noch überhaupt nicht geschehen. Die Europäische Kommission nimmt in ihrem heute veröffentlichten Schreiben daher lediglich Stellung zu einem Schreiben der Bundesländer aus dem Dezember vergangenen Jahres. Sie betont, dass ihr für eine Beurteilung der Ausgewogenheit noch nicht einmal alle maßgeblichen Vorschriften vorgelegt worden sind, geschweige denn Nachweise zum Ausmaß der mit dem GlüÄndStV bekämpften Gefahrensituation. Eine offizielle Nachnotifizierung würde wohl das vorzeitige Aus für den neuen Staatsvertrag bedeuten.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands
Hamburg 20.03.2012 – In einer soeben veröffentlichten Presseinformation "begrüßt" Ministerpräsident Kurt Beck das "positive Votum aus Brüssel". Damit kann er kaum das heute bei ihm eingegangene Schreiben der EU-Kommission gemeint haben. Denn das bescherte ihm eine Niederlage, die kaum gravierender hätte ausfallen können. Dass eine Staatskanzlei die negative Stellungnahme der Kommission jetzt fälschlich als Zustimmung zum unterschriebenen Staatsvertrag uminterpretiert, bestätigt, dass dahinter taktisches Kalkül steckt.
In der Tat hat die EU-Kommission die 15 Bundesländer in ihrer heutigen Stellungnahme diplomatisch, aber sehr bestimmt in mehreren Punkten kritisiert:
- Die Stellungnahme der Kommission ist keine "abschließend positive Stellungnahme" (eine solche Stellungnahme haben die übrigen Länder zur Voraussetzung gemacht, um den Ratifikationsprozess in den Landtagen einzuleiten).
- Die Kommission kann Gesamtkohärenz des GlüÄndStV noch nicht beurteilen (dazu müssen alle glücksspielrechtlichen Vorschriften, also auch Bundesrecht zu Pferdewetten und Automatenspielen, geändert und notifiziert werden).
- Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die notifizierte Regelung unionsrechtskonform ist, und schließt die spätere Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen den GlüÄndStV nicht aus.
- Die Kommission fordert erneut eine Erklärung dafür, warum gewerbliche Spielvermittler insgesamt 32 Einzelerlaubnisse für eine bundesweite Tätigkeit einholen müssen (Sportwettenlizenzen und Erlaubnisse für Klassenlotterie-Einnehmer gelten dagegen bundesweit).
- Die Kommission weist erneut darauf hin, dass Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen für Sportwettenlizenzen (begrenzte Lizenzanzahl, Einsatzlimits, Werbebeschränkungen und -verbote) nachgewiesen werden müssen.
- Die Kommission erinnert mehrfach daran, dass Erlaubnisverfahren transparent und nichtdiskriminierend ausgestaltet sein müssen und bestehende (= staatliche) Anbieter nicht bevorzugt werden dürfen.
- Die Kommission kann nicht einschätzen, ob die sehr restriktiven Lizenzbedingungen ein wirtschaftlich tragfähiges legales Glücksspielangebot in Deutschland ermöglichen (das ist Voraussetzung für die Geeignetheit des Lizenzsystems).
- Kein Nachweis von besonderen Geldwäsche- und Suchtgefahren bei Online-Kasinospielen und Poker.
- Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit des Totalverbots für Online-Kasinospiele und Poker wurden nicht nachgewiesen.
- Werberichtlinien sollen zur Überprüfung eingereicht werden, sobald diese erstellt sind.
- Die Kommission erinnert die Länder erneut an ihre weiter bestehenden Notifizierungspflichten (z.B. in Bezug auf Ausführungsgesetze zum GlüÄndStV).
- Die Kommission fordert die Länder mehrfach zur zeitnahen Evaluierung des GlüÄndStV auf, die Ergebnisse sind der Kommission mitzuteilen.
Um eine "abschließend positive Stellungnahme" aus Brüssel zu erhalten, müssen die Länder den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüAndStV) und die weiteren Gesetze, die für eine konsistente Lösung erforderlich wären, dort zunächst formell einreichen. Dies ist bislang noch überhaupt nicht geschehen. Die Europäische Kommission nimmt in ihrem heute veröffentlichten Schreiben daher lediglich Stellung zu einem Schreiben der Bundesländer aus dem Dezember vergangenen Jahres. Sie betont, dass ihr für eine Beurteilung der Ausgewogenheit noch nicht einmal alle maßgeblichen Vorschriften vorgelegt worden sind, geschweige denn Nachweise zum Ausmaß der mit dem GlüÄndStV bekämpften Gefahrensituation. Eine offizielle Nachnotifizierung würde wohl das vorzeitige Aus für den neuen Staatsvertrag bedeuten.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands
JAXX SE: Stellungnahme der EU-Kommission besiegelt Aus für Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer
- Keine abschließend positive Stellungnahme der EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens
- Massive europarechtliche Bedenken am Glücksspielstaatsvertragsentwurf der 15 Bundesländer werden nicht entkräftet
- JAXX-Chef Mathias Dahms erwartet Annäherung an schleswig-holsteinische Regelung
Das heute veröffentlichte Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung bedeutet das Aus für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer außer Schleswig-Holstein. Die massiven europarechtlichen Bedenken der Kommission konnten demnach nicht ausgeräumt werden, womit die zentrale Voraussetzung für das Inkrafttreten des Staatsvertrags gescheitert ist.
Die Kommission lobt die Länder zwar für ihre Bemühungen nachzubessern, hat allerdings erhebliche Zweifel daran, ob diese Nachbesserungen ausreichend sind. Sie weist an mehreren Stellen darauf hin, dass die Maßnahmen der Länder transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen haben. Dies bezieht sich u.a. auf die Bevorzugung der staatlichen Glücksspielanbieter.
Weiterhin hat die EU-Kommission erhebliche Zweifel daran, dass die aktuell geplanten Bedingungen attraktiv genug sind, um Lizenznehmer zu gewinnen. Weiterhin fehlen ihr schlüssige Begründungen für das Verbot von Online-Poker und Online-Casinos.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2011 stellten alle Länderchefs ihre Zustimmung zum umstrittenen Staatsvertrag und dessen Weiterleitung an die Länderparlamente zur Ratifizierung unter die Bedingung, dass die EU-Kommission das Notifizierungsverfahren mit einer abschließend positiven Stellungnahme beendet. Diese Voraussetzung konnte nicht erfüllt werden.
Die Zeit für die 15 Länder wird nun knapp. Seit Anfang des Jahres gilt der alte Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr. Nur die alten Ausführungsgesetze wurden verlängert. Allein in Schleswig-Holstein, wo seit dem 1. Januar 2012 ein fortschrittliches und EU-konformes Glücksspielgesetz in Kraft ist, laufen sich Unternehmen wie mybet warm, um mit einer Nord-Lizenz Sportwetten, Casino und Poker anzubieten.
Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: "Wir haben für die mybet den Lizenzantrag in Kiel eingereicht und freuen uns darauf, demnächst wieder in Deutschland durchstarten zu können. Den anderen Ländern empfehlen wir dringend, einen Blick ins schleswig-holsteinische Gesetz zu werfen: das ist zeitgemäß, es entspricht europäischen Standards und ist vor allem mit einer abschließend positiven Stellungnahme von der EU-Kommission geadelt."
Pressemitteilung der JAXX SE vom 20. März 2012
- Massive europarechtliche Bedenken am Glücksspielstaatsvertragsentwurf der 15 Bundesländer werden nicht entkräftet
- JAXX-Chef Mathias Dahms erwartet Annäherung an schleswig-holsteinische Regelung
Das heute veröffentlichte Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung bedeutet das Aus für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer außer Schleswig-Holstein. Die massiven europarechtlichen Bedenken der Kommission konnten demnach nicht ausgeräumt werden, womit die zentrale Voraussetzung für das Inkrafttreten des Staatsvertrags gescheitert ist.
Die Kommission lobt die Länder zwar für ihre Bemühungen nachzubessern, hat allerdings erhebliche Zweifel daran, ob diese Nachbesserungen ausreichend sind. Sie weist an mehreren Stellen darauf hin, dass die Maßnahmen der Länder transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen haben. Dies bezieht sich u.a. auf die Bevorzugung der staatlichen Glücksspielanbieter.
Weiterhin hat die EU-Kommission erhebliche Zweifel daran, dass die aktuell geplanten Bedingungen attraktiv genug sind, um Lizenznehmer zu gewinnen. Weiterhin fehlen ihr schlüssige Begründungen für das Verbot von Online-Poker und Online-Casinos.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2011 stellten alle Länderchefs ihre Zustimmung zum umstrittenen Staatsvertrag und dessen Weiterleitung an die Länderparlamente zur Ratifizierung unter die Bedingung, dass die EU-Kommission das Notifizierungsverfahren mit einer abschließend positiven Stellungnahme beendet. Diese Voraussetzung konnte nicht erfüllt werden.
Die Zeit für die 15 Länder wird nun knapp. Seit Anfang des Jahres gilt der alte Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr. Nur die alten Ausführungsgesetze wurden verlängert. Allein in Schleswig-Holstein, wo seit dem 1. Januar 2012 ein fortschrittliches und EU-konformes Glücksspielgesetz in Kraft ist, laufen sich Unternehmen wie mybet warm, um mit einer Nord-Lizenz Sportwetten, Casino und Poker anzubieten.
Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: "Wir haben für die mybet den Lizenzantrag in Kiel eingereicht und freuen uns darauf, demnächst wieder in Deutschland durchstarten zu können. Den anderen Ländern empfehlen wir dringend, einen Blick ins schleswig-holsteinische Gesetz zu werfen: das ist zeitgemäß, es entspricht europäischen Standards und ist vor allem mit einer abschließend positiven Stellungnahme von der EU-Kommission geadelt."
Pressemitteilung der JAXX SE vom 20. März 2012
Landesregierung Rheinland-Pfalz: Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Ministerpräsident begrüßt positives Votum aus Brüssel
Ministerpräsident Beck begrüßt das positive Votum aus Brüssel. Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie keine Bedenken mehr gegen den unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ausgehandelten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat. Der Weg zur Neuordnung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags sei jetzt frei, sagte Ministerpräsident Kurt Beck.
Beck forderte seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Ministerpräsident Carstensen auf, wie zugesagt, dem schleswig-holsteinischen Landtag zu empfehlen, den von Schleswig-Holstein eingeschlagenen Sonderweg aufzugeben.
Die Kommission hat die Änderungen bei der Experimentierklausel für Sportwetten (höhere Zahl der Konzessionen, geringere Abgabensatz) begrüßt. Sie bezeichnet die dabei verfolgten Ziele (Bekämpfung des Schwarzmarktes, der Glücksspielsucht und von Kriminalität) als überragende Gründe des Allgemeinwohls, die geeignet sind, solche Beschränkungen zu rechtfertigen. Sie erwartet eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe der Konzessionen und lobt die nach dem Staatsvertrag mögliche Anpassung der Zahl der Konzessionen wie der zulässigen Höchsteinsätze. Sie begrüßt die begleitende Evaluierung und die von den Ländern angekündigte Vorlage erster Ergebnisse nach zwei Jahren.
Zum Thema Spielbanken und Poker im Internet hebt die Kommission hervor, dass nach der Rechtsprechung des EuGH ein solches Verbot als geeignet zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Allgemeinheit angesehen werden kann, auch wenn die gleichen Glücksspiele zu Lande angeboten werden. Sie mahnt allerdings spezifische Daten zum Ausmaß der Kriminalitätsbelastung und Spielsuchtgefährdung durch diese Spiele in Deutschland an. Auch in diesem Zusammenhang betont sie die Notwendigkeit einer Evaluierung und begrüßt die Vorlage erster Ergebnisse nach zwei Jahren.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten bereits im Dezember 2011 zum Ausdruck gebracht, dass sie die Auffassung der EU-Kommission teilen, dass die Öffnung des Sportwettmarktes mit Hilfe einer zeitlich befristeten Experimentierklausel kontinuierlich zu evaluieren ist. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Änderungsstaatsvertrages wird ein erster Zwischenbericht vorgelegt.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von 15 Ländern hatten am 15. Dezember 2011 den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. In einer Protokollerklärung hatten sie ihre Absicht erklärt, den Staatsvertrag erst nach Vorliegen der von der EU-Kommission angekündigten, abschließend positiven Stellungnahme im Notifizierungsverfahren den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten.
Der unterzeichnete Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nach Ratifizierung in den Länderparlamenten am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Quelle: Land Rheinland-Pfalz - Die Landesregierung
Beck forderte seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Ministerpräsident Carstensen auf, wie zugesagt, dem schleswig-holsteinischen Landtag zu empfehlen, den von Schleswig-Holstein eingeschlagenen Sonderweg aufzugeben.
Die Kommission hat die Änderungen bei der Experimentierklausel für Sportwetten (höhere Zahl der Konzessionen, geringere Abgabensatz) begrüßt. Sie bezeichnet die dabei verfolgten Ziele (Bekämpfung des Schwarzmarktes, der Glücksspielsucht und von Kriminalität) als überragende Gründe des Allgemeinwohls, die geeignet sind, solche Beschränkungen zu rechtfertigen. Sie erwartet eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe der Konzessionen und lobt die nach dem Staatsvertrag mögliche Anpassung der Zahl der Konzessionen wie der zulässigen Höchsteinsätze. Sie begrüßt die begleitende Evaluierung und die von den Ländern angekündigte Vorlage erster Ergebnisse nach zwei Jahren.
Zum Thema Spielbanken und Poker im Internet hebt die Kommission hervor, dass nach der Rechtsprechung des EuGH ein solches Verbot als geeignet zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Allgemeinheit angesehen werden kann, auch wenn die gleichen Glücksspiele zu Lande angeboten werden. Sie mahnt allerdings spezifische Daten zum Ausmaß der Kriminalitätsbelastung und Spielsuchtgefährdung durch diese Spiele in Deutschland an. Auch in diesem Zusammenhang betont sie die Notwendigkeit einer Evaluierung und begrüßt die Vorlage erster Ergebnisse nach zwei Jahren.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten bereits im Dezember 2011 zum Ausdruck gebracht, dass sie die Auffassung der EU-Kommission teilen, dass die Öffnung des Sportwettmarktes mit Hilfe einer zeitlich befristeten Experimentierklausel kontinuierlich zu evaluieren ist. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Änderungsstaatsvertrages wird ein erster Zwischenbericht vorgelegt.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von 15 Ländern hatten am 15. Dezember 2011 den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. In einer Protokollerklärung hatten sie ihre Absicht erklärt, den Staatsvertrag erst nach Vorliegen der von der EU-Kommission angekündigten, abschließend positiven Stellungnahme im Notifizierungsverfahren den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten.
Der unterzeichnete Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nach Ratifizierung in den Länderparlamenten am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Quelle: Land Rheinland-Pfalz - Die Landesregierung
Lotto informiert: Grünes Licht für Glücksspieländerungsstaatsvertrag – EU-Kommission billigt gemeinsamen Weg der Länder
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Notifizierung am 20. März 2012 schriftlich zum Glücksspielstaatsvertrag Stellung genommen und den Entwurf der 15 Länder gebilligt.
Der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Erwin Horak, kommentierte: "Die EU-Kommission gibt dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder grünes Licht. Damit gibt es jetzt für Schleswig-Holstein die Möglichkeit, dem Staatsvertrag der 15 Länder beizutreten, um mit einem einheitlichen Glücksspielrecht in Deutschland fortzufahren. Jetzt liegt der Ball im Feld von Schleswig-Holstein."
Die wesentlichen Punkte im Einzelnen:
Die Kommission hatte in ihrer ersten Stellungnahme vom 18. Juli 2011 Bedenken hinsichtlich der Zahl der Sportwettenkonzessionen und des Steuersatzes. Die Länder haben daraufhin die Zahl der Konzessionen auf 20 erhöht und den Steuersatz auf 5 Prozent gesenkt. Die Kommission begrüßt nun diese Änderungen und erkennt die Möglichkeit der Länder an, die Zahl der Konzessionen zu begrenzen. Sie macht die Länder darauf aufmerksam, dass die Ausschreibung gemäß EU-Recht verlaufen möge und begrüßt, dass die Zahl der Konzessionen in die Evaluierung einbezogen werden soll.
Die Kommission erkennt die Entscheidung der Länder, Online-, Casino-, und Poker-Games zu verbieten, als grundsätzlich möglich an und bittet die Länder, dies im Rahmen der Evaluierung mit mehr Daten und Informationen zu begründen. Die Kommission betont in diesem Zusammenhang noch einmal die Bedeutung der Evaluierung und begrüßt, dass diese von den Ländern nach zwei Jahren angekündigt sei.
Weitere untergeordnete Punkte sind nach Angaben des Federführers des Deutschen Lotto- und Totoblocks:
- Die Kommission begrüßt die Klarstellung, dass die Ausschreibung transparent und nicht diskriminierend verlaufen soll
- Die Kommission begrüßt, dass ein physischer Wettshop / eine Geschäftsstelle nicht mehr Bedingung für eine Lizenz ist
- Die Kommission begrüßt, dass auch derzeit legale Anbieter eine neue Lizenz beantragen müssen
- Die Kommission begrüßt, dass das Zulassungsverfahren für Lotterievermittler gebündelt (eine Behörde für 16) möglich ist
- Die Kommission begrüßt den flexiblen Ansatz bei der finalen Festlegung der Einsatzbeschränkungen (1000 Euro pro Monat je Lizenz)
- Die Kommission bittet die Länder, die geplanten Werberichtlinien der Kommission zur Kenntnis zu senden
- Die Kommission bittet die deutschen Behörden um Information hinsichtlich der anstehenden Regulierungsnovellierung bei den Spielautomaten in Spielhallen - anerkennend, dass die Länder die Spielhallen in den Staatsvertrag aufgenommen haben - dies alles im Kontext der Frage der Kohärenz der Regelungen
- Die Kommission erachtet laut Schreiben mit der Stellungnahme die Notifizierung als abgeschlossen an
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Erwin Horak, kommentierte: "Die EU-Kommission gibt dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder grünes Licht. Damit gibt es jetzt für Schleswig-Holstein die Möglichkeit, dem Staatsvertrag der 15 Länder beizutreten, um mit einem einheitlichen Glücksspielrecht in Deutschland fortzufahren. Jetzt liegt der Ball im Feld von Schleswig-Holstein."
Die wesentlichen Punkte im Einzelnen:
Die Kommission hatte in ihrer ersten Stellungnahme vom 18. Juli 2011 Bedenken hinsichtlich der Zahl der Sportwettenkonzessionen und des Steuersatzes. Die Länder haben daraufhin die Zahl der Konzessionen auf 20 erhöht und den Steuersatz auf 5 Prozent gesenkt. Die Kommission begrüßt nun diese Änderungen und erkennt die Möglichkeit der Länder an, die Zahl der Konzessionen zu begrenzen. Sie macht die Länder darauf aufmerksam, dass die Ausschreibung gemäß EU-Recht verlaufen möge und begrüßt, dass die Zahl der Konzessionen in die Evaluierung einbezogen werden soll.
Die Kommission erkennt die Entscheidung der Länder, Online-, Casino-, und Poker-Games zu verbieten, als grundsätzlich möglich an und bittet die Länder, dies im Rahmen der Evaluierung mit mehr Daten und Informationen zu begründen. Die Kommission betont in diesem Zusammenhang noch einmal die Bedeutung der Evaluierung und begrüßt, dass diese von den Ländern nach zwei Jahren angekündigt sei.
Weitere untergeordnete Punkte sind nach Angaben des Federführers des Deutschen Lotto- und Totoblocks:
- Die Kommission begrüßt die Klarstellung, dass die Ausschreibung transparent und nicht diskriminierend verlaufen soll
- Die Kommission begrüßt, dass ein physischer Wettshop / eine Geschäftsstelle nicht mehr Bedingung für eine Lizenz ist
- Die Kommission begrüßt, dass auch derzeit legale Anbieter eine neue Lizenz beantragen müssen
- Die Kommission begrüßt, dass das Zulassungsverfahren für Lotterievermittler gebündelt (eine Behörde für 16) möglich ist
- Die Kommission begrüßt den flexiblen Ansatz bei der finalen Festlegung der Einsatzbeschränkungen (1000 Euro pro Monat je Lizenz)
- Die Kommission bittet die Länder, die geplanten Werberichtlinien der Kommission zur Kenntnis zu senden
- Die Kommission bittet die deutschen Behörden um Information hinsichtlich der anstehenden Regulierungsnovellierung bei den Spielautomaten in Spielhallen - anerkennend, dass die Länder die Spielhallen in den Staatsvertrag aufgenommen haben - dies alles im Kontext der Frage der Kohärenz der Regelungen
- Die Kommission erachtet laut Schreiben mit der Stellungnahme die Notifizierung als abgeschlossen an
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)