Donnerstag, 12. Juni 2014

Deutscher Sportwettenverband: Bundesgerichtshof muss Verhältnismäßigkeit der deutschen Glücksspielregelung prüfen

  • Probleme des Glücksspielstaatsvertrags bleiben bestehen
  • Schleswig-Holsteinisches Regulierungsmodell bestätigt
  • Unsichere Zukunft für bundesweites Sportwetten-Lizenzvergabeverfahren
  • Glücksspielstaatsvertrag muss grundlegend reformiert werden

  • Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof im Verfahren Digibet und Albers (C-156/13). Zwar löst der Richterspruch nicht die bestehenden faktischen Probleme auf dem Sportwettenmarkt. Doch soll der Glücksspielstaatsvertrag nun vom Bundesgerichtshof auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft werden, weil er eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt.

    Mathias Dahms, Präsident des DSWV, kommentiert:

    „Es ist offenkundig, dass die Restriktionen des Staatsvertrags unverhältnismäßig sind. Beispielsweise ist die begrenzte Anzahl der Sportwettlizenzen nicht objektiv zu rechtfertigen.“

    Mit seiner Entscheidung bestätigt der Gerichtshof zudem das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz, das auch nach Auffassung der EU-Kommission europarechtlich unproblematisch ist.

    Wolfram Kessler, Vizepräsident des DSWV, sagt:

    „Das Urteil stärkt den Schleswig-Holsteinischen Sonderweg. Dessen Koexistenz neben dem Glücksspielstaatsvertrag wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der 48 bestehenden Sportwetten- und Casinolizenzen bekräftigt.“

    Das Land Schleswig-Holstein hatte sich 2012 nicht am Glücksspielstaatsvertrag beteiligt und stattdessen ein eigenes Glücksspielgesetz erlassen. Schleswig-Holstein war bereits zuvor von der Europäischen Kommission im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens bestätigt worden, dass sein Glücksspielgesetz europarechtskonform sei.

    Im Gegensatz dazu wurde der Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer von den Brüsseler Wettbewerbshütern in einer „Detailed Opinion“ mehrfach beanstandet. Die Länder wurden verpflichtet, spätestens im Juli 2014 einen Evaluierungsbericht in Brüssel vorzulegen.
    Es ist jedoch fraglich, ob die Bundesländer der EU-Kommission überhaupt einen inhaltlich substantiellen Bericht vorlegen können: Das Vergabeverfahren für Sportwettlizenzen zieht sich seit zwei Jahren hin, ohne dass eine einzige Lizenz erteilt worden wäre.

    Dirk Quermann, Vizepräsident des DSWV, kommentiert:

    „Ein Ende dieses intransparenten Verwaltungsverfahrens ist nicht in Sicht. Man muss ernsthaft hinterfragen, ob auf Grundlage des aktuellen Staatsvertrags jemals eine rechtsgültige Lizenz erteilt wird. Daran ändert auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts.“

    Wie problembehaftet der Glücksspielstaatsvertrag tatsächlich ist, zeigt sich daran, dass selbst staatliche Glücksspielunternehmen juristische Schritte gegen das Regelwerk ergreifen. Lotto Hessen klagte gegen die Werberichtlinie des Staatsvertrags. Auch das staatseigene Sportwettenunternehmen ODS Oddset führte einen Rechtsstreit gegen das zuständige Hessische Innenministerium, um eine Lizenz zu erlangen.

    In Anbetracht der Schwierigkeiten mit dem Glücksspielstaatsvertrag und der höchstrichterlichen Zustimmung zum Modell Schleswig-Holstein, sollte ernsthaft darüber nachgedacht werden, den Staatsvertrag grundlegend zu reformieren.

    Mathias Dahms kommentiert:

    „Wir bemühen uns seit Jahren um bundesweite Lizenzen und wollen unseren Teil dazu beitragen, dass in Deutschland endlich ein attraktiver, rechtssicherer und wettbewerbsorientierter Sportwettmarkt entsteht, von dem auch der deutsche Sport profitieren kann. Wir appellieren an die Länder nun den Glücksspielstaatsvertrag nach dem Vorbild des Schleswig-Holsteinischen Modells zu überarbeiten.“

    Über den DSWV
    Der Deutsche Sportwettenverband ist ein Zusammenschluss von zehn führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern, der sich für eine rechtskonforme und wettbewerbsorientierte staatliche Regulierung und Kontrolle des deutschen Sportwettmarktes einsetzt.

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