Donnerstag, 12. Juni 2014

VEWU: Der EuGH spielt den Ball zurück

Der EuGH hatte erneut die glückspielrechtlichen Regelungen in Deutschland zu beurteilen. In seinem Urteil vom heutigen Tag weist der Gerichtshof erstens darauf hin, „dass das Verbot, in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten und zu bewerben, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, die jedoch durch Ziele des Allgemeinwohls wie die in der deutschen Regelung genannten gerechtfertigt sein kann. Der Gerichtshof stellt zweitens fest, dass, selbst wenn man annehmen wollte, dass die weniger strenge Regelung von Schleswig-Holstein die Kohärenz der Verbotspolitik der übrigen Länder habe beeinträchtigen können, *die Anwendung dieser liberalen Regelung zeitlich auf weniger als 14 Monate und räumlich auf ein Bundesland begrenzt war.*“ „Somit stellt aus Sicht des EuGH das vorübergehende Vorliegen weniger strenger Vorschriften im Land Schleswig-Holstein die Eignung der in den anderen Ländern geltenden Beschränkungen zur Erreichung der verfolgten Ziele des Allgemeinwohls nicht ernsthaft in Frage.“

Der Gerichtshof hat von daher entschieden „dass die deutsche Regelung im Bereich der Glücksspiele in Bezug auf die mit ihr verfolgten Ziele des Allgemeininteresses verhältnismäßig und infolgedessen mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sein kann. Der Bundesgerichtshof hat allerdings zu prüfen, ob die in Rede stehende Regelung allen sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügt.“ (Zitate: Pressemitteilung des EuGH Rechtssache C-156/13 – Digibet Ltd und Gert Albers/Westdeutsche Lotterie, Hervorh. d. Verf.).

„Natürlich haben wir auf deutlichere Worte aus Luxemburg gehofft. Der EuGH stellt jedoch klar, dass er es grundsätzlich als inkohärent und europarechtswidrig ansieht, wenn in einem Mitgliedstaat verschiedene hohe Regulierungsmaßstäbe herrschen. Außerdem weist er im Hinblick auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, die die deutschen Gerichte vorzunehmen haben, deutlich auf seine bisherige Rechtsprechung hin.

Zur Beurteilung der momentanen Rechtslage in Deutschland muss man sich folgendes vor Augen führen: Die Konzessionen, die Schleswig-Holstein 2011 vergeben hat, waren nicht nur 14 Monate gültig, sondern bis heute bieten zahlreiche Unternehmen, aufgrund dieser Lizenzen online Sportwetten, Casino und Poker an. Und zwar streng geprüft, überwacht und steuerpflichtig. Die Lizenzen sehen eine Laufzeit bis 2016 vor und es besteht ein Verlängerungsanspruch. Das begrenzte Konzessionsmodell der anderen 15 Bundesländer hingegen steckt in der Sackgasse und hat seit Mitte 2012 bis heute noch keine einzige Konzession hervorgebracht. Davon, dass der EuGH diesem E-15-Konzessionsmodell eine Absolution erteilt hätte, kann also keine Rede sein.“ kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer – VEWU.

„Der EuGH hat den Ball zurückgespielt. Im Ergebnis muss die deutsche Politik jetzt erkennen, dass der Weg, den Gelb/Schwarz damals in Schleswig-Holstein gegangen sind, der einzig richtige ist. Nur durch ein Lizenzverfahren, das höchsten Ansprüchen in puncto Sicherheit, Spielerschutz und Prävention genügt, kann der unregulierte Markt ausgetrocknet werden und nur so kann der Spieler zu seriösen Anbietern geführt werden, die in Deutschland Steuern zahlen. Die Anzahl der Konzessionen willkürlich zu beschränken und das Angebot an Glücks- und Unterhaltungsspielen an der Nachfrage vorbei zu regulieren, ist nicht nur rechtlich zum Scheitern verurteilt, es verletzt auch den Schutzauftrag, den der Gesetzgeber für sich in Anspruch nimmt. Im Online-Poker z. B. stellt Deutschland weltweit den zweitgrößten Markt dar. Durch das Verbot von Online-Poker im Glückspieländerungsstaatsvertrag werden die Spieler unkontrollierten Anbietern überlassen. Bei ihnen bestehen keine Verpflichtungen für Präventionsmaßnahmen, deutsche Behörden überwachen nicht deren Spielbetrieb und im schlimmsten Fall kann der Spieler seinen Gewinn nicht einklagen, weil der Anbieter in der Karibik sitzt. Von den Steuereinahmen, die dem deutschen Fiskus entgehen, ganz abgesehen.“ sagt Markus Maul.

„Ich habe mich gefreut und es macht Hoffnung, dass der der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen, in seiner Pressemitteilung zum Urteil des EuGH erklärt hat, dass die Grünen die Evaluation des Staatsvertrags dazu nutzen wollen, beim Online-Glücksspiel zu einer liberaleren realitätsnahen Lösung zu kommen. Dabei betonte Andresen: „Das Komplettverbot im Onlinebereich ist und bleibt falsch.“ Davon bin auch ich überzeugt!“ so Markus Maul abschließend.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen