Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehend von entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegen sieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland, Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge der Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Frage stehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, diese Verfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zu führen.
Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaaten weiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar. In Ermangelung von Sekundärrecht – Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen – ist es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelner Mitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.
Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschränkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.
Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils des EuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen." "So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wie Frankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zu erarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen," ergänzt bwin Co-CEO Manfred Bodner.
Pressemitteilung bwin Interactive Entertainment AG
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Samstag, 7. April 2007
Freitag, 6. April 2007
Betrugsrisiko durch Schwindellotterien
Diverse Personen haben in den letzten Wochen E-Mails oder Briefe erhalten, die im Namen von Euromillions oder Swiss National Lottery oder ähnlichen Absendern versendet wurden. Den Empfängern wird dabei weisgemacht, sie hätten einen grossen Betrag gewonnen, müssten aber erst ihre Adressdaten und Kontodetails bekannt geben oder sogar eine Spesenvorauszahlung leisten, um den Gewinn zu erhalten.
Ziemlich sicher handelt es sich hierbei um einen Betrugsversuch. Wir raten Ihnen, falls Sie eine solche Korrespondenz erhalten haben, nicht darauf zu antworten. Sie können nur gewinnen, sofern Sie mitgespielt haben und eine gültige Spielquittung vorweisen können.
Quelle: SWISSLOS
Ziemlich sicher handelt es sich hierbei um einen Betrugsversuch. Wir raten Ihnen, falls Sie eine solche Korrespondenz erhalten haben, nicht darauf zu antworten. Sie können nur gewinnen, sofern Sie mitgespielt haben und eine gültige Spielquittung vorweisen können.
Quelle: SWISSLOS
Börse Express-Fazits: bwin
Der Online-Gamingkonzern erlebt turbulente Zeiten. Die regulatorischen Hürden führten dazu, dass bwin seine Geschäftstätigkeit in einigen Ländern, wie USA oder Türkei, einstellen musste. Positive Statements seitens des EuGH sorgen aber für Optimismus. Mittelfristig wird es zur Konsolidierung kommen (bwin/Sportingbet?).
BE-Fazit: Die Aktie fiel im Jahr 2006 vom Höchststand bei etwa 105 Euro auf unter 20 Euro. Im laufenden Jahr geht es aufgrund der Zuversicht hinsichtlich der rechtlichen Situation wieder aufwärts, jedoch mit einer spürbaren Vorsicht. Auch Analysten wagen wieder Statements, wenn auch mit Risikohinweis. Wir meinen: No risk, no fun.
AT0000767553
boerse-express.com/bwin
BE-Fazit: Die Aktie fiel im Jahr 2006 vom Höchststand bei etwa 105 Euro auf unter 20 Euro. Im laufenden Jahr geht es aufgrund der Zuversicht hinsichtlich der rechtlichen Situation wieder aufwärts, jedoch mit einer spürbaren Vorsicht. Auch Analysten wagen wieder Statements, wenn auch mit Risikohinweis. Wir meinen: No risk, no fun.
AT0000767553
boerse-express.com/bwin
Kreisverwaltungsreferat München droht AC Milan wegen bwin-Werbung mit Zwangsgeld in Höhe von Euro 100.000,-
Der Trikotstreit zwischen der Münchner Ordnungsbehörde und dem AC Milan droht zu eskalieren. Die Italiener bestehen darauf, im Champions-League-Rückspiel in München mit Werbung auf der Brust aufzulaufen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) droht den "Rossoneri" mit 100.000 Euro Zwangsgeld, sollten sie tatsächlich mit bwin-Logo antreten.
In der heimischen Serie A wirbt der AC Milan auf seinen Trikots für den Wettanbieter bwin, so auch beim Hinspiel in Mailand, doch beim Viertelfinal-Rückspiel der Champions League am kommenden Mittwoch in München soll dies verboten werden, obwohl die Europäischen Fußball-Union (Uefa) die Hemden mit diesem Werbeaufdruck genehmigt hatte.
Das KVR war am 23. März 2007 von der Regierung von Oberbayern angewiesen worden, dem AC Milan die Trikotwerbung zu verbieten. Nach der derzeit in Bayern gültigen Rechtslage sei die Werbung für private Anbieter von Sportwetten illegal, teilte die Behörde mit (Strafbarkeit nach § 284 StGB). Das KVR habe dem Klub diesen Sachverhalt in einem Schreiben erläutert, zunächst aber keine Antwort erhalten.
Erst nachdem man dem Klub in einer Unterlassungsanordnung mit einem Zwangsgeld und der "Unterbindung" der Werbung vor Ort gedroht hatte, habe sich der AC Milan gemeldet. Man behalte sich das Recht vor, in München in den normalen Trikots - mit dem Schriftzug des Sponsors - zu spielen, weil die bayerische Rechtsauffassung europäisches Recht verletze, heißt es in dem Schreiben des AC Milan. Der Fußballclub verwies insbesondere auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.
Daraufhin hat sich das KVR nun entschlossen, "mit Bescheid vom 05.04.2007 unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 100.000 Euro die Trikotwerbung" zu untersagen.
Theoretisch ist laut dem Informationsdienst sid folgendes Szenario denkbar: Das Kreisverwaltungsreferat setzt auf Kosten des Steuerzahlers zwei Dutzend Polizisten in Marsch, welche die Milan-Spieler am Betreten des Spielfeldes hindern. Verantwortlich wäre der FC Bayern München als Hausherr. Er würde unweigerlich von der Uefa mit einem 0:3 am Grünen Tisch belegt und wäre so nach dem 2:2 im Hinspiel aus der Champions League ausgeschieden.
Wilfried Straub, der Wettbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), sagte zu dem Streit: "Ich bin froh, dass der DFB weder Hausherr noch Veranstalter ist und uns das Problem deshalb nicht direkt betrifft. Grundsätzlich kann es der AC Mailand meiner Meinung nach aber durchaus wagen, für seinen Sponsor aufzulaufen."
Jörg Wacker, Deutschland-Drektor von bwin e.K., ist sich sogar sicher, dass die Mailänder den Spieß umdrehen werden: "Der AC Milan hat dem Kreisverwaltungsreferat mitgeteilt, dass er ein Werbeverbot für eklatant gemeinschaftsrechtswidrig hält. Dies ergibt sich eindeutig aus dem jüngsten Schreiben der EU-Kommission an Deutschland. Sollte das KVR dennoch die Werbung untersagen, wird dies sicher Schadensersatzklagen zur Folge haben."
Auch ist denkbar, dass die Italiener gegen die Verhängung des Zwangsgeld juristisch vorgehen. Dann wäre eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof möglich. "Das dauert Jahre, kostet viel Geld, aber dann hätten wir endlich mal Klarheit", deutete ein UEFA-Sprecher die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung an.
Kommentar:
Der Trikotstreit bezüglich des privaten, aber staatlich zugelassenen und laufend überwachten Buchmacher bwin nimmt immer groteskere Formen an. Das offenbar auf ministerielle Weisung erfolgte Vorgehen des KVR führte zu so lustigen Überschriften wie "Milan will nicht nackt spielen." In der Tat wäre eine gerichtliche Klärung sinnvoll, nachdem die EU-Kommission bereits mehrfach festgestellt hat, dass die derzeitige Situation in Deutschland mit der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht zu vereinbaren ist.
Quellen: sid, Sportgate, SPIEGEL Online
In der heimischen Serie A wirbt der AC Milan auf seinen Trikots für den Wettanbieter bwin, so auch beim Hinspiel in Mailand, doch beim Viertelfinal-Rückspiel der Champions League am kommenden Mittwoch in München soll dies verboten werden, obwohl die Europäischen Fußball-Union (Uefa) die Hemden mit diesem Werbeaufdruck genehmigt hatte.
Das KVR war am 23. März 2007 von der Regierung von Oberbayern angewiesen worden, dem AC Milan die Trikotwerbung zu verbieten. Nach der derzeit in Bayern gültigen Rechtslage sei die Werbung für private Anbieter von Sportwetten illegal, teilte die Behörde mit (Strafbarkeit nach § 284 StGB). Das KVR habe dem Klub diesen Sachverhalt in einem Schreiben erläutert, zunächst aber keine Antwort erhalten.
Erst nachdem man dem Klub in einer Unterlassungsanordnung mit einem Zwangsgeld und der "Unterbindung" der Werbung vor Ort gedroht hatte, habe sich der AC Milan gemeldet. Man behalte sich das Recht vor, in München in den normalen Trikots - mit dem Schriftzug des Sponsors - zu spielen, weil die bayerische Rechtsauffassung europäisches Recht verletze, heißt es in dem Schreiben des AC Milan. Der Fußballclub verwies insbesondere auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.
Daraufhin hat sich das KVR nun entschlossen, "mit Bescheid vom 05.04.2007 unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 100.000 Euro die Trikotwerbung" zu untersagen.
Theoretisch ist laut dem Informationsdienst sid folgendes Szenario denkbar: Das Kreisverwaltungsreferat setzt auf Kosten des Steuerzahlers zwei Dutzend Polizisten in Marsch, welche die Milan-Spieler am Betreten des Spielfeldes hindern. Verantwortlich wäre der FC Bayern München als Hausherr. Er würde unweigerlich von der Uefa mit einem 0:3 am Grünen Tisch belegt und wäre so nach dem 2:2 im Hinspiel aus der Champions League ausgeschieden.
Wilfried Straub, der Wettbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), sagte zu dem Streit: "Ich bin froh, dass der DFB weder Hausherr noch Veranstalter ist und uns das Problem deshalb nicht direkt betrifft. Grundsätzlich kann es der AC Mailand meiner Meinung nach aber durchaus wagen, für seinen Sponsor aufzulaufen."
Jörg Wacker, Deutschland-Drektor von bwin e.K., ist sich sogar sicher, dass die Mailänder den Spieß umdrehen werden: "Der AC Milan hat dem Kreisverwaltungsreferat mitgeteilt, dass er ein Werbeverbot für eklatant gemeinschaftsrechtswidrig hält. Dies ergibt sich eindeutig aus dem jüngsten Schreiben der EU-Kommission an Deutschland. Sollte das KVR dennoch die Werbung untersagen, wird dies sicher Schadensersatzklagen zur Folge haben."
Auch ist denkbar, dass die Italiener gegen die Verhängung des Zwangsgeld juristisch vorgehen. Dann wäre eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof möglich. "Das dauert Jahre, kostet viel Geld, aber dann hätten wir endlich mal Klarheit", deutete ein UEFA-Sprecher die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung an.
Kommentar:
Der Trikotstreit bezüglich des privaten, aber staatlich zugelassenen und laufend überwachten Buchmacher bwin nimmt immer groteskere Formen an. Das offenbar auf ministerielle Weisung erfolgte Vorgehen des KVR führte zu so lustigen Überschriften wie "Milan will nicht nackt spielen." In der Tat wäre eine gerichtliche Klärung sinnvoll, nachdem die EU-Kommission bereits mehrfach festgestellt hat, dass die derzeitige Situation in Deutschland mit der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht zu vereinbaren ist.
Quellen: sid, Sportgate, SPIEGEL Online
Donnerstag, 5. April 2007
Sportzertifikate: Streit spitzt sich zu
Der Streit um die vom Handel ausgesetzten Sportwettenzertifikate spitzt sich zu. Die Lobbyvereinigung Deutsches Derivate Institut (DDI) fordert, die in Frankfurt nicht mehr gehandelten umstrittenen Papiere auch in Berlin vom Kurszettel zu nehmen. "Die dortige Börse sollte darüber nachdenken, ob sie angesichts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen Sportwetten nicht vom Kurszettel nimmt", sagte der geschäftsführende Vorstand des DDI, Dieter Lendle, am Donnerstag Reuters.
Vor wenigen Tagen hatte die Frankfurter Börse 36 von der österreichischen Ex-tra Sportwetten angebotene Zertifikate bis auf weiteres vom Handel ausgesetzt, weil die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf verbotenes Glücksspiel ermittelt. In Berlin sind die Zertifikate jedoch weiter handelbar, wie Andreas Weihmüller, Rechtsanwalt bei der Berliner Börse, sagte. Das Land habe dazu sein Einverständnis gegeben. "Es hat ein Gespräch mit unserer Börsenaufsicht gegeben, das gezeigt hat, dass sie keine Bedenken hat. Dass es eine Grauzone gibt, ist aber allen Beteiligten klar", sagte der Justiziar.
Anleger können bei den Sportzertifikaten - ähnlich wie bei Sportwetten - etwa darauf spekulieren, dass eine bestimmte Fußball-Mannschaft Deutscher Meister wird. Tritt das Ereignis ein, erhält der Anleger 100 Euro - wenn nicht, geht er leer aus. Die Wertpapierhandelsbank Tradegate, die die Sportzertifikate in Deutschland anbietet, sieht in den Papieren keinen Unterschied zu allen anderen strukturierten Produkten, die in Deutschland gehandelt werden.
DDI-Chef Lendle ist anderer Meinung. Derartige "schwarze Schafe" würden die gesamte, noch sehr junge Zertifikatebranche in Verruf bringen, die sich um seriöse Anleger bemühe. "Das ist uns ein Dorn im Auge, Sportwetten gehören nicht an die Börse", macht er seinen Standpunkt klar. Die Anbieter nutzen den ungeschützten Begriff "Zertifikat" aus und verkauften "Zockerei" in einem seriösen Mantel.
Banken müssen sich wehren
Eine zusätzliche Regulierung des Marktes hält Lendle aber für den falschen Weg, um das Problem zu bewältigen. Die Gesetze reichten aus. Neue Regeln würden der boomenden Branche, die ihre Strukturen erst noch entwickeln müsse, eher schaden als nutzen. Er fordert die Banken auf, Position zu beziehen. "Die Banken sollen sich wehren, dass solche Zertifikate über sie geordert werden", sagt Lendle. In der Beratung seien Sportzertifikate ein Problem, weil Finanzinstitute ihre Kunden nur über Geldanlage, nicht aber über Sportwetten aufklären könnten.
Sobald eine Bank für eine verlorene Wette haftbar gemacht werde, könnte sie das Interesse an Zertifikaten verlieren, fürchtet Lendle. "Das ist das gleiche Problem wie bei großen Fußballvereinen. Wenn wenige Hooligans kommen und große Randale machen, bringen sie den ganzen Verein in Verruf." Dagegen helfe nur Aufklärungsarbeit bei den Kunden. Aus der Sicht von Lendle sind die Sportzertifikate bislang die einzigen Produkte, die derart in die Nähe der Zockerei gerückt seien und dem Markt schaden könnten. "Ich hoffe, dass es ein abschreckendes Beispiel ist", sagte der DDI-Chef.
von Angelika Gruber (n-tv.de)
Vor wenigen Tagen hatte die Frankfurter Börse 36 von der österreichischen Ex-tra Sportwetten angebotene Zertifikate bis auf weiteres vom Handel ausgesetzt, weil die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf verbotenes Glücksspiel ermittelt. In Berlin sind die Zertifikate jedoch weiter handelbar, wie Andreas Weihmüller, Rechtsanwalt bei der Berliner Börse, sagte. Das Land habe dazu sein Einverständnis gegeben. "Es hat ein Gespräch mit unserer Börsenaufsicht gegeben, das gezeigt hat, dass sie keine Bedenken hat. Dass es eine Grauzone gibt, ist aber allen Beteiligten klar", sagte der Justiziar.
Anleger können bei den Sportzertifikaten - ähnlich wie bei Sportwetten - etwa darauf spekulieren, dass eine bestimmte Fußball-Mannschaft Deutscher Meister wird. Tritt das Ereignis ein, erhält der Anleger 100 Euro - wenn nicht, geht er leer aus. Die Wertpapierhandelsbank Tradegate, die die Sportzertifikate in Deutschland anbietet, sieht in den Papieren keinen Unterschied zu allen anderen strukturierten Produkten, die in Deutschland gehandelt werden.
DDI-Chef Lendle ist anderer Meinung. Derartige "schwarze Schafe" würden die gesamte, noch sehr junge Zertifikatebranche in Verruf bringen, die sich um seriöse Anleger bemühe. "Das ist uns ein Dorn im Auge, Sportwetten gehören nicht an die Börse", macht er seinen Standpunkt klar. Die Anbieter nutzen den ungeschützten Begriff "Zertifikat" aus und verkauften "Zockerei" in einem seriösen Mantel.
Banken müssen sich wehren
Eine zusätzliche Regulierung des Marktes hält Lendle aber für den falschen Weg, um das Problem zu bewältigen. Die Gesetze reichten aus. Neue Regeln würden der boomenden Branche, die ihre Strukturen erst noch entwickeln müsse, eher schaden als nutzen. Er fordert die Banken auf, Position zu beziehen. "Die Banken sollen sich wehren, dass solche Zertifikate über sie geordert werden", sagt Lendle. In der Beratung seien Sportzertifikate ein Problem, weil Finanzinstitute ihre Kunden nur über Geldanlage, nicht aber über Sportwetten aufklären könnten.
Sobald eine Bank für eine verlorene Wette haftbar gemacht werde, könnte sie das Interesse an Zertifikaten verlieren, fürchtet Lendle. "Das ist das gleiche Problem wie bei großen Fußballvereinen. Wenn wenige Hooligans kommen und große Randale machen, bringen sie den ganzen Verein in Verruf." Dagegen helfe nur Aufklärungsarbeit bei den Kunden. Aus der Sicht von Lendle sind die Sportzertifikate bislang die einzigen Produkte, die derart in die Nähe der Zockerei gerückt seien und dem Markt schaden könnten. "Ich hoffe, dass es ein abschreckendes Beispiel ist", sagte der DDI-Chef.
von Angelika Gruber (n-tv.de)
Aktien der SPORTWETTEN.DE AG nicht von Handelsaussetzung betroffen
Pressemitteilung der SPORTWETTEN.DE AG:
Der Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG, München, weist nach Anfragen besorgter Aktionäre darauf hin, dass zwischen den in den vergangenen Tagen vom Handel an der Frankfurter Börse ausgesetzten Sportwett-Zertifikaten und den davon überhaupt nicht betroffenen Aktien der SPORTWETTEN.DE AG keinerlei Zusammenhang besteht.
In den vergangenen Tagen ist in der einschlägigen Presse häufig unter der Überschrift 'Frankfurter Börse stoppt Sportwetten' darüber berichtet worden, dass auf Veranlassung der hessischen Börsenaufsicht an der Frankfurter Börse der Handel mit 36 Sportwetten-Zertifikaten ausgesetzt worden ist.
Anleger können mit diesen Zertifikaten nicht etwa auf die Wertentwicklung der Aktie der SPORTWETTEN.DE AG spekulieren, sondern nur zum Beispiel darauf, dass eine bestimmte Fußballmannschaft Deutscher Meister wird oder einen bestimmten Platz belegt. Die fraglichen Sportwetten-Zertifikate hatte die Firma Extra Sportwetten aus Wien in Österreich Anfang März 2007 aufgelegt, was von den dortigen Aufsichtsbehörden auch genehmigt worden ist.
Vonseiten deutscher staatlicher Stellen wird die Ansicht vertreten, die angebotenen Zertifikate seien mit der Veranstaltung von Sportwetten verwandt, so dass von einer Erlaubnispflicht ausgegangen wird und diesbezügliche Ermittlungen aufgenommen worden sind.
Nur wegen dieses, auf den noch ungewissen Ausgang eines Sportereignisses gerichteten Inhalts der betreffenden Zertifikate ist deshalb der Handel mit diesen an der Frankfurter Börse ausgesetzt worden. Bei den Aktien der SPORTWETTEN.DE AG werden hingegen Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft vermittelt, die selbst keine Sportwetten anbietet, so dass die Aktien der SPORTWETTEN.DE AG von den beschriebenen Ermittlungen nicht betroffen sind.
Dieser Sachverhalt schließt sich aus Sicht der Gesellschaft in den seit geraumer Zeit in Deutschland bestehenden Streit über die Zulassung privater Wettanbieter an.
In diesem Zusammenhang hatte die EU-Kommission an der Rechtmäßigkeit des von den deutschen Bundesländern geplanten Glücksspiel-Staatsvertrages - insbesondere an dem in diesem Vertrag enthaltenen Ausschluss der privaten Lotterie- und Sportwetten-Anbieter - Zweifel geäußert und mit der Ausweitung des gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gedroht.
Rückfragen an: SPORTWETTEN.DE AG Günther Gudert, Vorstand, Tel. +49(0)89 454 616 61, Fax +49(0)89 454 616 62 Schatzbogen 58, 81829 München, Deutschland
Über SPORTWETTEN.DE AG:
Die SPORTWETTEN.DE AG ist mit mehr als 30.000 registrierten Kunden der Marktführer von internationalen Online-Pferdewetten in Deutschland. Die Wetten können dabei über die Domain www.pferdewetten.de oder telefonisch über das Call Center der Gesellschaft (01805 87 88 90) platziert werden. Das Angebot umfasst attraktive Pferderennen aus z.Zt.14 verschiedenen Ländern, die in TV-Qualität live übertragen werden und für ein einmaliges Wetterlebnissorgen. Darüber hinaus kann der Wetter über 40.000 archivierte Renn-Videos abrufen. Ergänzt wird der Bereich Pferdewetten um Online-Sportwetten, die unter www.sportwetten.de angeboten werden. Die SPORTWETTEN.DE AG mit in Deutschland (Pferdewetten), Malta und Österreich (Sport- und Pferdewetten) erteilten Lizenzen hat es sich zum Ziel gesetzt, sich bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Situation im Bereich Sportwetten in Deutschland vordringlich auf den im Gegensatz zur Sportwette nicht reglementierten Geschäftsbereich Pferdewette zu konzentrieren, diesen weiter auszubauen und sukzessive zu internationalisieren. Der Bereich Sportwetten wird international kontinuierlich erweitert.
Der Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG, München, weist nach Anfragen besorgter Aktionäre darauf hin, dass zwischen den in den vergangenen Tagen vom Handel an der Frankfurter Börse ausgesetzten Sportwett-Zertifikaten und den davon überhaupt nicht betroffenen Aktien der SPORTWETTEN.DE AG keinerlei Zusammenhang besteht.
In den vergangenen Tagen ist in der einschlägigen Presse häufig unter der Überschrift 'Frankfurter Börse stoppt Sportwetten' darüber berichtet worden, dass auf Veranlassung der hessischen Börsenaufsicht an der Frankfurter Börse der Handel mit 36 Sportwetten-Zertifikaten ausgesetzt worden ist.
Anleger können mit diesen Zertifikaten nicht etwa auf die Wertentwicklung der Aktie der SPORTWETTEN.DE AG spekulieren, sondern nur zum Beispiel darauf, dass eine bestimmte Fußballmannschaft Deutscher Meister wird oder einen bestimmten Platz belegt. Die fraglichen Sportwetten-Zertifikate hatte die Firma Extra Sportwetten aus Wien in Österreich Anfang März 2007 aufgelegt, was von den dortigen Aufsichtsbehörden auch genehmigt worden ist.
Vonseiten deutscher staatlicher Stellen wird die Ansicht vertreten, die angebotenen Zertifikate seien mit der Veranstaltung von Sportwetten verwandt, so dass von einer Erlaubnispflicht ausgegangen wird und diesbezügliche Ermittlungen aufgenommen worden sind.
Nur wegen dieses, auf den noch ungewissen Ausgang eines Sportereignisses gerichteten Inhalts der betreffenden Zertifikate ist deshalb der Handel mit diesen an der Frankfurter Börse ausgesetzt worden. Bei den Aktien der SPORTWETTEN.DE AG werden hingegen Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft vermittelt, die selbst keine Sportwetten anbietet, so dass die Aktien der SPORTWETTEN.DE AG von den beschriebenen Ermittlungen nicht betroffen sind.
Dieser Sachverhalt schließt sich aus Sicht der Gesellschaft in den seit geraumer Zeit in Deutschland bestehenden Streit über die Zulassung privater Wettanbieter an.
In diesem Zusammenhang hatte die EU-Kommission an der Rechtmäßigkeit des von den deutschen Bundesländern geplanten Glücksspiel-Staatsvertrages - insbesondere an dem in diesem Vertrag enthaltenen Ausschluss der privaten Lotterie- und Sportwetten-Anbieter - Zweifel geäußert und mit der Ausweitung des gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gedroht.
Rückfragen an: SPORTWETTEN.DE AG Günther Gudert, Vorstand, Tel. +49(0)89 454 616 61, Fax +49(0)89 454 616 62 Schatzbogen 58, 81829 München, Deutschland
Über SPORTWETTEN.DE AG:
Die SPORTWETTEN.DE AG ist mit mehr als 30.000 registrierten Kunden der Marktführer von internationalen Online-Pferdewetten in Deutschland. Die Wetten können dabei über die Domain www.pferdewetten.de oder telefonisch über das Call Center der Gesellschaft (01805 87 88 90) platziert werden. Das Angebot umfasst attraktive Pferderennen aus z.Zt.14 verschiedenen Ländern, die in TV-Qualität live übertragen werden und für ein einmaliges Wetterlebnissorgen. Darüber hinaus kann der Wetter über 40.000 archivierte Renn-Videos abrufen. Ergänzt wird der Bereich Pferdewetten um Online-Sportwetten, die unter www.sportwetten.de angeboten werden. Die SPORTWETTEN.DE AG mit in Deutschland (Pferdewetten), Malta und Österreich (Sport- und Pferdewetten) erteilten Lizenzen hat es sich zum Ziel gesetzt, sich bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Situation im Bereich Sportwetten in Deutschland vordringlich auf den im Gegensatz zur Sportwette nicht reglementierten Geschäftsbereich Pferdewette zu konzentrieren, diesen weiter auszubauen und sukzessive zu internationalisieren. Der Bereich Sportwetten wird international kontinuierlich erweitert.
FBI überprüft Second-Life-Casinos wegen illegalen Glücksspiels
Die Casinos in der virtuellen Welt von "Second Life" sind in das Visier von FBI-Ermittlern geraten. Dem Erfinder des populären Internetspiels, der Firma Linden Lab, droht Anwälten zufolge angeblich sogar eine Anklage wegen illegalen Glücksspiels im Internet.
"Second Life" ist eine virtuelle Welt, die von ihren Bewohnern erschaffen und weiterentwickelt wird. Das Spiel besitzt eine eigene Wirtschaft und eine virtuelle Währung, den "Linden-Dollar". Linden Lab hat das Spiel 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es wird mittlerweile von Millionen Menschen weltweit genutzt.
"Second Life" habe das FBI eingeladen, sich in den virtuellen Casinos umzusehen und zu prüfen, ob diese gegen US-Gesetze verstießen, sagte am Dienstag Ginsu Yoon, Vizepräsident für wirtschaftliche Angelegenheiten bei Linden Lab. Das Unternehmen wolle gerne Richtlinien für das virtuelle Glücksspiel festlegen, aber es fehlten bisher klare Vorgaben der Behörden.
In "Second Life" gibt es hunderte virtuelle Casinos. Die drei größten Spielhallen machen ihren Besitzern zufolge einen bescheidenen Gewinn von etwa 1.100 Euro pro Monat. Viele Anwälte sagen aber, die virtuelle Kasinos verstießen wahrscheinlich gegen das Glücksspielverbot im Internet oder das Gesetz gegen illegales Glücksspiel von 1970. Dennoch bleibt unklar, inwieweit Linden Lab dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Das FBI und die Staatsanwaltschaft von North Carolina wollten sich zu dem Fall zunächst nicht äußern.
Quelle: APA/Reuters
"Second Life" ist eine virtuelle Welt, die von ihren Bewohnern erschaffen und weiterentwickelt wird. Das Spiel besitzt eine eigene Wirtschaft und eine virtuelle Währung, den "Linden-Dollar". Linden Lab hat das Spiel 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es wird mittlerweile von Millionen Menschen weltweit genutzt.
"Second Life" habe das FBI eingeladen, sich in den virtuellen Casinos umzusehen und zu prüfen, ob diese gegen US-Gesetze verstießen, sagte am Dienstag Ginsu Yoon, Vizepräsident für wirtschaftliche Angelegenheiten bei Linden Lab. Das Unternehmen wolle gerne Richtlinien für das virtuelle Glücksspiel festlegen, aber es fehlten bisher klare Vorgaben der Behörden.
In "Second Life" gibt es hunderte virtuelle Casinos. Die drei größten Spielhallen machen ihren Besitzern zufolge einen bescheidenen Gewinn von etwa 1.100 Euro pro Monat. Viele Anwälte sagen aber, die virtuelle Kasinos verstießen wahrscheinlich gegen das Glücksspielverbot im Internet oder das Gesetz gegen illegales Glücksspiel von 1970. Dennoch bleibt unklar, inwieweit Linden Lab dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Das FBI und die Staatsanwaltschaft von North Carolina wollten sich zu dem Fall zunächst nicht äußern.
Quelle: APA/Reuters
Mittwoch, 4. April 2007
Staatsanwaltschaft Frankfurt geht in Sportzertifikate-Streit in die Offensive
Im Streit um die in Frankfurt vom Börsenhandel ausgesetzten SportZertifikate geht die Staatsanwaltschaft nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters in die Offensive. Die SportZertifikate seien verwandt mit in Hessen verbotenen Sportwetten, sagte der zuständige Staatsanwalt Oliver Kuhn am Dienstag gegenüber Reuters. "Es gibt keine Unterschiede, ob Wetten in einem Wettbüro abgeschlossen werden oder ob Sportzertifikate begeben werden", sagte er. Fraglich ist, ob diese Rechtsauffassung bei einem zugelassenen Börsenprodukt haltbar ist.
Am Freitag hatte die Börse in Frankfurt nach einem Bericht der "Börsen-Zeitung" insgesamt 36 von der Ex-tra Sportwetten AG angebotene Zertifikate bis auf weiteres vom Handel ausgesetzt. Die Zertifikate wurden seit dem 7. März 2007 im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt. Anleger können beispielsweise mit Zertifikate darauf spekulieren, dass eine bestimmte Fussballmannschaft Deutscher Meister wird (Meisterzertfikat) oder mit einem möglichst guten Rang abschneidet (Platzierungszertifikat).
Von der Handelsaussetzung ist lediglich der Handel in Frankfurt betroffen. Hier haben nach Angaben eines Börsensprechers nur relativ wenig Zertifikate den Besitzer gewechselt. An der Börse Berlin-Bremen ist ein Handel dagegen weiter möglich. Die Schuldverschreibungen werden von der Wertpapierhandelsbank Tradegate weiter auf deren Online-Portal angeboten (www.tradegate.de). Tradegate-Vorstandschef Holger Timm sagte: "Ich handle nur Wertpapiere, die sich nicht von sämtlichen anderen strukturierten Produkten unterscheiden."
Quellen: Reuters, Börsen-Zeitung
Am Freitag hatte die Börse in Frankfurt nach einem Bericht der "Börsen-Zeitung" insgesamt 36 von der Ex-tra Sportwetten AG angebotene Zertifikate bis auf weiteres vom Handel ausgesetzt. Die Zertifikate wurden seit dem 7. März 2007 im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt. Anleger können beispielsweise mit Zertifikate darauf spekulieren, dass eine bestimmte Fussballmannschaft Deutscher Meister wird (Meisterzertfikat) oder mit einem möglichst guten Rang abschneidet (Platzierungszertifikat).
Von der Handelsaussetzung ist lediglich der Handel in Frankfurt betroffen. Hier haben nach Angaben eines Börsensprechers nur relativ wenig Zertifikate den Besitzer gewechselt. An der Börse Berlin-Bremen ist ein Handel dagegen weiter möglich. Die Schuldverschreibungen werden von der Wertpapierhandelsbank Tradegate weiter auf deren Online-Portal angeboten (www.tradegate.de). Tradegate-Vorstandschef Holger Timm sagte: "Ich handle nur Wertpapiere, die sich nicht von sämtlichen anderen strukturierten Produkten unterscheiden."
Quellen: Reuters, Börsen-Zeitung
Montag, 2. April 2007
Börse Frankfurt setzt Handel mit SportZertifikaten aus
Die Frankfurter Börse hat sich von dem gerade erst gestarteten Handel mit Sportwetten getrennt, die in Form von Zertifikaten (sog. "SportZertifikaten") verbrieft worden waren (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 69). Bei der erstmaligen Ausgabe dieser Wertpapiere schließt der Emittent mit dem Käufer wirtschaftlich gesehen eine Langzeitwette auf ein Sportereignis ab.
Der Handel von 36 SportZertifikaten sei auf Veranlassung der hessischen Börsenaufsicht ausgesetzt worden, bestätigte ein Sprecher der Börse einen entsprechenden Bericht der "Börsen-Zeitung" vom Wochenende. Zuvor habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels (§ 284 StGB) aufgenommen, was bei einem zugelassenen Börsenprodukt allerdings überrascht.
Für den Börsenhandel hatte die Firma Ex-tra Sportwetten AG mit Sitz in Wien Wertpapiere in Österreich aufgelegt und entsprechende Prospekte veröffentlicht, die von den dortigen Aufsichtsbehörden FMA (www.fma.gv.at) auch offiziell genehmigt worden waren. Da EU-Regelungen gelten, können die Zertifikate damit grundsätzlich auch in Deutschland zum Handel zugelassen werden. Mit der Notierung an der Börse sollte nach Einschätzung von Händlern jedoch das umstrittene staatliche Wettmonopol in Deutschland umgangen werden. Die Firma Ex-tra hat allerdings eine entsprechende staatliche Zulassung des Magistrates der Stadt Wien als Buchmacher und darf damit gewerblich Sportwetten halten und anbieten.
Der Handel mit den SportZertifikaten an der Berliner Börse und im Internet über Tradegate (www.tradegate.de) ging trotz der Handelsaussetzung in Frankfurt ungehindert weiter. Der Börsenhandel mit den SportZertifikaten war erst am 7. März 2007 zunächst mit Meister- und Platzierungszertifikaten auf die Mannschaften der deutsche Bundesliga aufgenommen worden. Inzwischen wurden auch Zertifikate auf die Formel 1 sowie auf die Champions League aufgelegt.
Die Ex-tra Sportwetten AG ist ein Mitte letzten Jahres gegründetes Tochterunternehmen der Berliner Effektengesellschaft. Deren Vorstandsvorsitzender Holger Timm kündigte umgehend an, rechtliche Schritte gegen die Börse zu prüfen. Bei den Papieren handele es sich um Schuldverschreibungen, die auf jeden Fall auch ohne weiteren Handel zum Laufzeitende ausgezahlt würden. An der Frankfurter Börse gekaufte Papiere könnten aber auch in Berlin oder auf der firmeneigenen Online-Plattform Tradegate gehandelt werden. Nach seiner Schätzung haben Sportbegeisterte bislang zusammen rund eine Million Euro in die Papiere gesteckt.
Die hessische Börsenaufsicht wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren bislang nicht äußern. Es werde aber noch in dieser Woche eine offizielle Mitteilung an die Frankfurter Börse gehen.
Kommentar:
Das Vorgehen der Frankfurter Börse und der Staatsanwaltschaft dürfte rechtlich nicht haltbar sein und zu Schadensersatzansprüchen führen. In einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgrund dort veröffentlichter Prospekte zugelassene Wertpapiere kann man nicht ernsthaft in Deutschland als rechtwidrig ansehen und deswegen einfach vom Handel verbannen. Die Emittentin der Zertifikate, die Firma Ex-tra Sportwetten AG, ist darüber hinaus auch in Österreich staatlich als Buchmacher zugelassen, so dass die nach österreichischem Recht herausgegebenen Zertifikate rechtlich unbedenklich sind. Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden in Frankfurt zeigt, wie völlig unangemessen die deutschen Behörden vorgehen, um ein längst nicht mehr haltbares Sportwettenmonopol mit allen Mitteln zu verteidigen.
Quellen: Börsen-Zeitung, dpa, Archiv
Der Handel von 36 SportZertifikaten sei auf Veranlassung der hessischen Börsenaufsicht ausgesetzt worden, bestätigte ein Sprecher der Börse einen entsprechenden Bericht der "Börsen-Zeitung" vom Wochenende. Zuvor habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels (§ 284 StGB) aufgenommen, was bei einem zugelassenen Börsenprodukt allerdings überrascht.
Für den Börsenhandel hatte die Firma Ex-tra Sportwetten AG mit Sitz in Wien Wertpapiere in Österreich aufgelegt und entsprechende Prospekte veröffentlicht, die von den dortigen Aufsichtsbehörden FMA (www.fma.gv.at) auch offiziell genehmigt worden waren. Da EU-Regelungen gelten, können die Zertifikate damit grundsätzlich auch in Deutschland zum Handel zugelassen werden. Mit der Notierung an der Börse sollte nach Einschätzung von Händlern jedoch das umstrittene staatliche Wettmonopol in Deutschland umgangen werden. Die Firma Ex-tra hat allerdings eine entsprechende staatliche Zulassung des Magistrates der Stadt Wien als Buchmacher und darf damit gewerblich Sportwetten halten und anbieten.
Der Handel mit den SportZertifikaten an der Berliner Börse und im Internet über Tradegate (www.tradegate.de) ging trotz der Handelsaussetzung in Frankfurt ungehindert weiter. Der Börsenhandel mit den SportZertifikaten war erst am 7. März 2007 zunächst mit Meister- und Platzierungszertifikaten auf die Mannschaften der deutsche Bundesliga aufgenommen worden. Inzwischen wurden auch Zertifikate auf die Formel 1 sowie auf die Champions League aufgelegt.
Die Ex-tra Sportwetten AG ist ein Mitte letzten Jahres gegründetes Tochterunternehmen der Berliner Effektengesellschaft. Deren Vorstandsvorsitzender Holger Timm kündigte umgehend an, rechtliche Schritte gegen die Börse zu prüfen. Bei den Papieren handele es sich um Schuldverschreibungen, die auf jeden Fall auch ohne weiteren Handel zum Laufzeitende ausgezahlt würden. An der Frankfurter Börse gekaufte Papiere könnten aber auch in Berlin oder auf der firmeneigenen Online-Plattform Tradegate gehandelt werden. Nach seiner Schätzung haben Sportbegeisterte bislang zusammen rund eine Million Euro in die Papiere gesteckt.
Die hessische Börsenaufsicht wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren bislang nicht äußern. Es werde aber noch in dieser Woche eine offizielle Mitteilung an die Frankfurter Börse gehen.
Kommentar:
Das Vorgehen der Frankfurter Börse und der Staatsanwaltschaft dürfte rechtlich nicht haltbar sein und zu Schadensersatzansprüchen führen. In einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgrund dort veröffentlichter Prospekte zugelassene Wertpapiere kann man nicht ernsthaft in Deutschland als rechtwidrig ansehen und deswegen einfach vom Handel verbannen. Die Emittentin der Zertifikate, die Firma Ex-tra Sportwetten AG, ist darüber hinaus auch in Österreich staatlich als Buchmacher zugelassen, so dass die nach österreichischem Recht herausgegebenen Zertifikate rechtlich unbedenklich sind. Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden in Frankfurt zeigt, wie völlig unangemessen die deutschen Behörden vorgehen, um ein längst nicht mehr haltbares Sportwettenmonopol mit allen Mitteln zu verteidigen.
Quellen: Börsen-Zeitung, dpa, Archiv
Gründer des Online-Casinos BetOnSports Kaplan verhaftet
Der Unternehmensgründer des Online-Casinos BetOnSports (www.betonsports.com), Gary Stephen Kaplan, wurde am Mittwoch, den 28. März 2007, in einem Hotel in Santo Domingo, Dominikanische Republik, auf Betreiben des FBI aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhaftet. Kaplan wurde von den dortigen Behörden nach Puerto Rico überstellt und den US-Strafverfolgungsbehörden übergeben. Er wird zunächst einem US-Richter vorgeführt und von dort voraussichtlich nach St. Luis gebracht werden, wo gegen ihn im letzten Jahr Anklage erhoben worden war. Damit setzen die US-Strafverfolger ihren weltweiten Feldzug gegen das nach ihrer Ansicht illegale Online-Glücksspiel fort.
Die Anklage vom 1. Juni 2006 richtet sich neben Kaplan gegen zehn weitere Angeklagte, darunter auch dem Miteigentümer Nortman Steinberg, sowie gegen vier Unternehmen. FBI-Agenten hatten von St. Luis aus unter vorgetäuschten Identitäten Wettkonten eröffnet.
Kaplan ist nicht der erste Manager von BetOnSports, der von den US-Behörden international gesucht und schließlich geschnappt wurde. Schon im vergangenen Sommer wurde der damalige BetOnSports-Chef David Carruthers bei einer Zwischenlandung in Dallas, Texas, auf dem Weg nach Costa Rica verhaftet. Er befindet sich in St. Luis bis zum Abschluss des Verfahrens unter Hausarrest.
Damals forderte man von Carruthers unter anderem, dass BetOnSports keine Wetten mehr aus den USA annehme und von US-Bürgern bereits gesetztes Geld zurückzahe. Diese Forderungen hat BetOnSports inzwischen erfüllt. Auf der Webseite wird darauf hingewiesen, dass man keine Wetten aus den USA annehme, da dies nach US-Recht rechtswidrig sei. Die Geschäftstätigkeit wurde eingestellt. Auch wurde die bislang an der Börse London (London Stock Exchange) gehandelte Firma BetOnSports inzwischen delistet.
Doch mochten die Strafverfolger nicht von der Spur des Gary Kaplan ablassen, denn da wäre noch der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe. Das Glücksspiel haben die USA zwar verboten, doch auf die Steuern auf die Wetteinsätze mag der Staat offenbar nicht verzichten.
Quellen: U.S. Department of Justice, E-Gaming Review, wett.info
Die Anklage vom 1. Juni 2006 richtet sich neben Kaplan gegen zehn weitere Angeklagte, darunter auch dem Miteigentümer Nortman Steinberg, sowie gegen vier Unternehmen. FBI-Agenten hatten von St. Luis aus unter vorgetäuschten Identitäten Wettkonten eröffnet.
Kaplan ist nicht der erste Manager von BetOnSports, der von den US-Behörden international gesucht und schließlich geschnappt wurde. Schon im vergangenen Sommer wurde der damalige BetOnSports-Chef David Carruthers bei einer Zwischenlandung in Dallas, Texas, auf dem Weg nach Costa Rica verhaftet. Er befindet sich in St. Luis bis zum Abschluss des Verfahrens unter Hausarrest.
Damals forderte man von Carruthers unter anderem, dass BetOnSports keine Wetten mehr aus den USA annehme und von US-Bürgern bereits gesetztes Geld zurückzahe. Diese Forderungen hat BetOnSports inzwischen erfüllt. Auf der Webseite wird darauf hingewiesen, dass man keine Wetten aus den USA annehme, da dies nach US-Recht rechtswidrig sei. Die Geschäftstätigkeit wurde eingestellt. Auch wurde die bislang an der Börse London (London Stock Exchange) gehandelte Firma BetOnSports inzwischen delistet.
Doch mochten die Strafverfolger nicht von der Spur des Gary Kaplan ablassen, denn da wäre noch der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe. Das Glücksspiel haben die USA zwar verboten, doch auf die Steuern auf die Wetteinsätze mag der Staat offenbar nicht verzichten.
Quellen: U.S. Department of Justice, E-Gaming Review, wett.info
Kreisverwaltungsreferat München droht AC Mailand wegen bwin-Werbung auf Trikot
Der AC Mailand soll im Viertelfinal-Rückspiel der Champions League bei FC Bayern München auf seine übliche Trikotwerbung für den privaten Sportwettenanbieter bwin verzichten. Dies forderte das Kreisverwaltungsreferat (KVR), die Ordnungsbehörde der Landeshauptstadt München, nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.
"Aufgrund der geltenden Rechtslage gehen wir davon aus, dass der AC Mailand am 11. April in München auf die Trikotwerbung für den privaten Sportwettenanbieter bwin verzichten wird", heißt es in einem Brief des KVR vom 13. März 2007. Das Schreiben war auch der Europäischen Fußball-Union (Uefa) zugeschickt worden.
Sollte sich Mailand bei der Partie am 11. April 2007 weigern, der Aufforderung nachzukommen, könnte das KVR einen Bescheid erlassen. Im Moment geht das KVR davon aus, dass Milan freiwillig auf die Werbung verzichten wird. Zuletzt war Bundesligist Werder Bremen, der ebenfalls für bwin wirbt, beim Auftritt in München vom Verbot der Werbung für private Sportwettenanbieter betroffen gewesen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
"Aufgrund der geltenden Rechtslage gehen wir davon aus, dass der AC Mailand am 11. April in München auf die Trikotwerbung für den privaten Sportwettenanbieter bwin verzichten wird", heißt es in einem Brief des KVR vom 13. März 2007. Das Schreiben war auch der Europäischen Fußball-Union (Uefa) zugeschickt worden.
Sollte sich Mailand bei der Partie am 11. April 2007 weigern, der Aufforderung nachzukommen, könnte das KVR einen Bescheid erlassen. Im Moment geht das KVR davon aus, dass Milan freiwillig auf die Werbung verzichten wird. Zuletzt war Bundesligist Werder Bremen, der ebenfalls für bwin wirbt, beim Auftritt in München vom Verbot der Werbung für private Sportwettenanbieter betroffen gewesen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Konzession für Wiesbadener Internetspielbank bis 2011 verlängert
Die Betreibererlaubnis der Spielbank Wiesbaden wurde vom hessischen Innenminister Volker Bouffier bis 2011 verlängert. Der Vertragsinhalt sei aber ebenso geheim wie die Tatsache selbst, dass die Betriebserlaubnis mittlerweile bis 2011 verlängert wurde. "Das wurde so geheim gehalten, dass keiner davon wusste, auch die Gewerkschaft nicht", sagte der Betriebsratsvorsitzende.
Verlängert wurde damit die Erlaubnis, via Internet Glücksspiele anzubieten. Immerhin 75.000 Spieler beteiligten sich 2006 über das World-Wide-Web am Roulette in Wiesbaden. Für die Spielbank ist das Internet-Spiel ein riesiger Ertragsposten. Normalerweise müssen 90 Prozent an Abgaben gezahlt werden, bei Internet-Spielen jedoch nur 60 Prozent. Der Ertrag lag 2006 bei 4,6 Millionen Euro.
Quelle: Pressemitteilung Oddscompany
Verlängert wurde damit die Erlaubnis, via Internet Glücksspiele anzubieten. Immerhin 75.000 Spieler beteiligten sich 2006 über das World-Wide-Web am Roulette in Wiesbaden. Für die Spielbank ist das Internet-Spiel ein riesiger Ertragsposten. Normalerweise müssen 90 Prozent an Abgaben gezahlt werden, bei Internet-Spielen jedoch nur 60 Prozent. Der Ertrag lag 2006 bei 4,6 Millionen Euro.
Quelle: Pressemitteilung Oddscompany
Sonntag, 1. April 2007
WTO verurteilt USA wegen Marktabschottung bei Glücksspielen
Die Problematik des grenzüberschreitenden Angebots von Glücksspielen beschäftigt schon seit mehreren Jahren die Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisation). Nachdem die USA eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums (Dispute Settlement Body) der WTO vom 20. April 2005 nicht umgesetzt hatten, wurden sie nunmehr mit einem Spruch eines Gremiums der WTO, dem sog. Compliance Panel, verurteilt (41-seitiger „Report of the Panel“ vom 30. März 2007, Az. WT/DS285/RW, abrufbar unter www.wto.org).
Der Karibikstaat Antigua und Barbuda ist in dem bereits 2003 eingeleiteten Ausgangsverfahren gegen die USA mit dem Argument vorgegangen, dass die amerikanische Gesetzgebung zum Internet-Glücksspiel WTO-Recht verletze. Der kleine Karibikstaat mit lediglich 67.000 Einwohnern berief sich dabei auf die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, die Internet-Casinos und andere Online-Glücksspielangebote für ihn hätten. Die durch das Allgemeine Abkommen über dem Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services - GATS) garantierte Dienstleistungsfreiheit werde durch das Gesetzesregelungen der USA und deren Bundesstaaten verletzt. Nach amerikanischer Rechtsauffassung werden insbesondere nach dem 1961 erlassenen Wire Act alle Online-Glücksspiele als illegal betrachtet, während nach dem Interstate Horseracing Act (IHA) Ausnahmen denkbar sind.
Bereits in dem Ausgangsverfahren wurde festgestellt, dass das Angebot von Glücksspielen als „andere Unhaltungsdienstleistungen“ in den Anwendungsbereich dieses WTO-Abkommens fällt. Ein Grundprinzip der WTO-Übereinkommen stellt das Gebot der Inländerbehandlung dar. Dieses verpflichtet die Mitgliedstaaten (zu denen seit Anfang 1995 auch Antigua gehört), ausländische Dienstleistungen nicht schlechter zu behandeln als gleichartige inländische. Antigua argumentierte, dass Glücksspielanbieter aus Antigua gegenüber amerikanischen Anbietern diskriminiert würden. Damit verletzten die USA die Art. II, VI, VIII, XI, XVI und XVII des GATS.
Mit seiner Rechtsauffassung war Antigua zumindest teilweise erfolgreich, auch wenn das Berufungsgremium der WTO (Appelate Body) einige Feststellungen des Ausschusses (Panel) abgeändert hatte (Report of the Appelate Body vom 7. April 2005).
Die USA erklärten daraufhin bei einem Treffen des Streitbeilegungsgremiums am 19. Mai 2005, dessen Empfehlungen innerhalb einer „angemessenen Frist“ umzusetzen. Ein von dem WTO-Generaldirektor benannter Schiedsrichter, Herr Dr. Claus-Dieter Ehlermann, setzte als entsprechend „angemessene Frist“ für die Umsetzung den 3. April 2006 fest (Schiedsspruch vom 19. August 2005).
Nachdem Antigua der Auffassung war, dass die USA keine Maßnahmen ergriffen hätten, die Empfehlungen und Anordnungen des WTO-Streitbeilegungsgremiums umzusetzen, wurde das vorliegende Verletzungsverfahren nach Ablauf der Umsetzungsfrist eingeleitet. Dies führte zu der nunmehrigen Verurteilung der USA. Das WTO-Gremium stellte fest, dass die USA nicht die Entscheidung im Ausgangsverfahren umgesetzt haben. Die im Ausgangsverfahren bereits von den USA genannten Maßnahmen stellten keine Umsetzung dar.
Das WTO-Gremium verwarf damit die Auffassung der USA, dass die amerikanischen Regelungen nicht im Sinne des GATS diskriminierend seien. So bestehe zwischen dem Interstate Horseracing Act und dem Wire Act ein nicht eindeutiges Verhältnis. Dies habe sich auch durch den im Oktober 2006 vom US-Kongress verabschiedeten Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIEGA) nicht geändert.
Kommentar:
Die vorliegende Entscheidung zeigt, wie wenig die USA bereit sind, die von ihnen übernommen internationalen Verpflichtungen auch einzuhalten. Das WTO-Panel kritisiert in seinem Spruch bereits eingangs das Verhalten der USA, eine vorläufige, ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Fassung in unangemessener Weise öffentlich zu kommentieren. Das Gremium stellt mehrfach fest, dass die USA keinerlei Maßnahmen ergriffen hätten, die Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO vom April 2005 auch umzusetzen.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 77
Der Karibikstaat Antigua und Barbuda ist in dem bereits 2003 eingeleiteten Ausgangsverfahren gegen die USA mit dem Argument vorgegangen, dass die amerikanische Gesetzgebung zum Internet-Glücksspiel WTO-Recht verletze. Der kleine Karibikstaat mit lediglich 67.000 Einwohnern berief sich dabei auf die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, die Internet-Casinos und andere Online-Glücksspielangebote für ihn hätten. Die durch das Allgemeine Abkommen über dem Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services - GATS) garantierte Dienstleistungsfreiheit werde durch das Gesetzesregelungen der USA und deren Bundesstaaten verletzt. Nach amerikanischer Rechtsauffassung werden insbesondere nach dem 1961 erlassenen Wire Act alle Online-Glücksspiele als illegal betrachtet, während nach dem Interstate Horseracing Act (IHA) Ausnahmen denkbar sind.
Bereits in dem Ausgangsverfahren wurde festgestellt, dass das Angebot von Glücksspielen als „andere Unhaltungsdienstleistungen“ in den Anwendungsbereich dieses WTO-Abkommens fällt. Ein Grundprinzip der WTO-Übereinkommen stellt das Gebot der Inländerbehandlung dar. Dieses verpflichtet die Mitgliedstaaten (zu denen seit Anfang 1995 auch Antigua gehört), ausländische Dienstleistungen nicht schlechter zu behandeln als gleichartige inländische. Antigua argumentierte, dass Glücksspielanbieter aus Antigua gegenüber amerikanischen Anbietern diskriminiert würden. Damit verletzten die USA die Art. II, VI, VIII, XI, XVI und XVII des GATS.
Mit seiner Rechtsauffassung war Antigua zumindest teilweise erfolgreich, auch wenn das Berufungsgremium der WTO (Appelate Body) einige Feststellungen des Ausschusses (Panel) abgeändert hatte (Report of the Appelate Body vom 7. April 2005).
Die USA erklärten daraufhin bei einem Treffen des Streitbeilegungsgremiums am 19. Mai 2005, dessen Empfehlungen innerhalb einer „angemessenen Frist“ umzusetzen. Ein von dem WTO-Generaldirektor benannter Schiedsrichter, Herr Dr. Claus-Dieter Ehlermann, setzte als entsprechend „angemessene Frist“ für die Umsetzung den 3. April 2006 fest (Schiedsspruch vom 19. August 2005).
Nachdem Antigua der Auffassung war, dass die USA keine Maßnahmen ergriffen hätten, die Empfehlungen und Anordnungen des WTO-Streitbeilegungsgremiums umzusetzen, wurde das vorliegende Verletzungsverfahren nach Ablauf der Umsetzungsfrist eingeleitet. Dies führte zu der nunmehrigen Verurteilung der USA. Das WTO-Gremium stellte fest, dass die USA nicht die Entscheidung im Ausgangsverfahren umgesetzt haben. Die im Ausgangsverfahren bereits von den USA genannten Maßnahmen stellten keine Umsetzung dar.
Das WTO-Gremium verwarf damit die Auffassung der USA, dass die amerikanischen Regelungen nicht im Sinne des GATS diskriminierend seien. So bestehe zwischen dem Interstate Horseracing Act und dem Wire Act ein nicht eindeutiges Verhältnis. Dies habe sich auch durch den im Oktober 2006 vom US-Kongress verabschiedeten Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIEGA) nicht geändert.
Kommentar:
Die vorliegende Entscheidung zeigt, wie wenig die USA bereit sind, die von ihnen übernommen internationalen Verpflichtungen auch einzuhalten. Das WTO-Panel kritisiert in seinem Spruch bereits eingangs das Verhalten der USA, eine vorläufige, ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Fassung in unangemessener Weise öffentlich zu kommentieren. Das Gremium stellt mehrfach fest, dass die USA keinerlei Maßnahmen ergriffen hätten, die Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO vom April 2005 auch umzusetzen.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 77