Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben heute einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits im Herbst 2009 hatte das Bundesland angekündigt, den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht zu verlängern.
Dazu erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Der Vorstoß aus Schleswig-Holstein findet unsere volle Unterstützung und ist eine gute Grundlage für Gespräche unter den Bundesländern.
Die Öffnung von Lotterien, Sportwetten und Online-Casinos für private Anbieter, die vorher auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde überprüft wurden, würde den Markt für private Anbieter sinnvoll regulieren. Es kann nicht das Ziel sein, insbesondere Online-Glücksspiele aus Deutschland noch weiter ins Ausland zu verdrängen und damit in eine rechtliche Grauzone zu verlagern.
Die gegenwärtige Monopolstellung des Staates schließt private Anbieter aus. Sie verhindert oder vernichtet damit deutsche Arbeitsplätze und lässt die Einnahmen Staates zurückgehen. Die fortgesetzte Verlagerung von Glücksspielaktivitäten auf ausländische Internetanbieter macht zudem die Suchtprävention immer schwieriger.
Im Sinne des Spielerschutzes und der Stabilisierung der staatlichen Einnahmen gibt es keine Alternative für einen Systemwechsel hin zu einem regulierten deutschen Glückspielmarkt mit gemeinsamen Regeln für staatliche und private Anbieter."
Pressemitteilung der FDP Sachsen vom 9. Juni 2010
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Samstag, 12. Juni 2010
Donnerstag, 10. Juni 2010
BITKOM: Alle Spiele der Fußball-WM in HDTV
- ARD und ZDF zeigen WM in HDTV über Kabel, Satellit und DSL
- BITKOM gibt umfassende Tipps zum hochauflösenden Fernsehen
Berlin, 10. Juni 2010 - Alle 64 Spiele der Fußball-WM 2010 werden erstmals auch in hochauflösenden Bildern ausgestrahlt. Im Free-TV übertragen ARD und ZDF 55 WM-Begegnungen, davon 49 in HD-Qualität. RTL überträgt neun WM-Spiele in HD-Qualität, allerdings verschlüsselt. Der BITKOM gibt detaillierte Tipps zum Empfang dieser Spiele über Kabel, Satellit und IPTV.
1. Digitaler TV-Anschluss
Für HDTV wird in jedem Fall ein digitaler TV-Anschluss benötigt. Hochauflösendes Fernsehen ist über einen digitalen Kabelanschluss (DVB-C), einen digitalen Satellitenanschluss (DVB-S) oder einen V-DSL-Anschluss (IPTV) möglich. Über einen digitalen Antennenanschluss (DVB-T) oder einen analogen Kabelanschluss ist HDTV nicht empfangbar.
2. HD-Fernseher
Fast alle Flachbildfernseher können HD-Bilder anzeigen. Das Logo „HD- ready“ stellt sicher, dass der Fernseher die HDTV-Bildauflösung von 720p oder 1080i anzeigen kann. Viele Blu-ray-Discs bieten eine nochmals verdoppelte Auflösung von 1080p. Für die Darstellung dieser Auflösung muss der Fernseher mit dem „HD-ready 1080p“- oder „Full HD“-Logo gekennzeichnet sein.
3. Zusatzgeräte je nach Empfangsweg
a) HDTV über DSL (IPTV): Für HDTV über DSL wird vom Anschlussanbieter eine Set-Top-Box bereitgestellt. In der Box ist bereits ein HDTV-Empfänger integriert, besondere Zusatzangebote wie Video-on-Demand können direkt über die Box zugebucht oder abbestellt werden. HDTV benötigt über den IPTV eine Bandbreite von mindestens 25MBit/s (VDSL). Für Videos auf Abruf (Video-on-Demand) reichen derzeit auch 16MBit/s. Informationen über die vor Ort verfügbare Bandbreite gibt der jeweilige DSL-Anbieter.
b) HDTV über Kabel und Satellit (DVB-C/DVB-S): Wenn im Fernseher bereits ein HDTV-Empfänger eingebaut ist, wird für unverschlüsseltes HD-Fernsehen kein zusätzliches Gerät benötigt. Das TV-Gerät ist in diesem Fall normalerweise mit dem „HDTV“-Logo gekennzeichnet – nicht zur verwechseln mit dem „HD-ready“-Logo. Wichtig: Bei einem integrierten Empfänger sollte darauf geachtet werden, dass er zum jeweiligen digitalen TV-Anschluss passt (DVB-C bzw. DVB-S). Ein eingebauter HDTV-Kabeltuner (DVB-C) ist bei neuen Geräten inzwischen nahezu Standard, ein eingebauter HDTV-Satellitentuner (DVB-S) noch nicht.
Wenn im TV-Gerät kein HDTV-Empfänger eingebaut ist, wird eine Set-Top-Box mit HDTV-Empfänger benötigt. Auch hier sollte auf die Ausstattung mit dem passenden Empfangsteil für Kabel (DVB-C) oder Satellit (DVB-S) geachtet werden. Um die HD-Bilder von der Set-Top-Box an den Fernseher zu übertragen, ist ein so genanntes HDMI-Kabel erforderlich; das weit verbreitete SCART-Kabel kann keine HD-Signale übertragen.
4. Auswahl und Speicherung der HD-Kanäle
Die HDTV-Programme werden in eigenen Kanälen parallel zu den Ausstrahlungen in normaler Auflösung übertragen. Um Programme in HD-Qualität ansehen zu können, müssen daher die Sender mit dem Zusatz „HD“ gewählt werden, also „Das Erste HD“ oder „ZDF HD“. Sind diese Programme noch nicht im TV-Gerät oder der Set-Top-Box gespeichert, sollte zunächst ein Sendersuchlauf durchgeführt werden.
5. Private HDTV-Sender und HDTV im Pay-TV
Zum Empfang von privaten Free- und Pay-TV-Sendern in HD-Qualität existieren für Kabel, Satellit und DSL unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren und damit unterschiedliche technische Voraussetzungen und Ausbaustufen. Individuelle Informationen gibt der Fachhandel oder Anschlussbetreiber.
- BITKOM gibt umfassende Tipps zum hochauflösenden Fernsehen
Berlin, 10. Juni 2010 - Alle 64 Spiele der Fußball-WM 2010 werden erstmals auch in hochauflösenden Bildern ausgestrahlt. Im Free-TV übertragen ARD und ZDF 55 WM-Begegnungen, davon 49 in HD-Qualität. RTL überträgt neun WM-Spiele in HD-Qualität, allerdings verschlüsselt. Der BITKOM gibt detaillierte Tipps zum Empfang dieser Spiele über Kabel, Satellit und IPTV.
1. Digitaler TV-Anschluss
Für HDTV wird in jedem Fall ein digitaler TV-Anschluss benötigt. Hochauflösendes Fernsehen ist über einen digitalen Kabelanschluss (DVB-C), einen digitalen Satellitenanschluss (DVB-S) oder einen V-DSL-Anschluss (IPTV) möglich. Über einen digitalen Antennenanschluss (DVB-T) oder einen analogen Kabelanschluss ist HDTV nicht empfangbar.
2. HD-Fernseher
Fast alle Flachbildfernseher können HD-Bilder anzeigen. Das Logo „HD- ready“ stellt sicher, dass der Fernseher die HDTV-Bildauflösung von 720p oder 1080i anzeigen kann. Viele Blu-ray-Discs bieten eine nochmals verdoppelte Auflösung von 1080p. Für die Darstellung dieser Auflösung muss der Fernseher mit dem „HD-ready 1080p“- oder „Full HD“-Logo gekennzeichnet sein.
3. Zusatzgeräte je nach Empfangsweg
a) HDTV über DSL (IPTV): Für HDTV über DSL wird vom Anschlussanbieter eine Set-Top-Box bereitgestellt. In der Box ist bereits ein HDTV-Empfänger integriert, besondere Zusatzangebote wie Video-on-Demand können direkt über die Box zugebucht oder abbestellt werden. HDTV benötigt über den IPTV eine Bandbreite von mindestens 25MBit/s (VDSL). Für Videos auf Abruf (Video-on-Demand) reichen derzeit auch 16MBit/s. Informationen über die vor Ort verfügbare Bandbreite gibt der jeweilige DSL-Anbieter.
b) HDTV über Kabel und Satellit (DVB-C/DVB-S): Wenn im Fernseher bereits ein HDTV-Empfänger eingebaut ist, wird für unverschlüsseltes HD-Fernsehen kein zusätzliches Gerät benötigt. Das TV-Gerät ist in diesem Fall normalerweise mit dem „HDTV“-Logo gekennzeichnet – nicht zur verwechseln mit dem „HD-ready“-Logo. Wichtig: Bei einem integrierten Empfänger sollte darauf geachtet werden, dass er zum jeweiligen digitalen TV-Anschluss passt (DVB-C bzw. DVB-S). Ein eingebauter HDTV-Kabeltuner (DVB-C) ist bei neuen Geräten inzwischen nahezu Standard, ein eingebauter HDTV-Satellitentuner (DVB-S) noch nicht.
Wenn im TV-Gerät kein HDTV-Empfänger eingebaut ist, wird eine Set-Top-Box mit HDTV-Empfänger benötigt. Auch hier sollte auf die Ausstattung mit dem passenden Empfangsteil für Kabel (DVB-C) oder Satellit (DVB-S) geachtet werden. Um die HD-Bilder von der Set-Top-Box an den Fernseher zu übertragen, ist ein so genanntes HDMI-Kabel erforderlich; das weit verbreitete SCART-Kabel kann keine HD-Signale übertragen.
4. Auswahl und Speicherung der HD-Kanäle
Die HDTV-Programme werden in eigenen Kanälen parallel zu den Ausstrahlungen in normaler Auflösung übertragen. Um Programme in HD-Qualität ansehen zu können, müssen daher die Sender mit dem Zusatz „HD“ gewählt werden, also „Das Erste HD“ oder „ZDF HD“. Sind diese Programme noch nicht im TV-Gerät oder der Set-Top-Box gespeichert, sollte zunächst ein Sendersuchlauf durchgeführt werden.
5. Private HDTV-Sender und HDTV im Pay-TV
Zum Empfang von privaten Free- und Pay-TV-Sendern in HD-Qualität existieren für Kabel, Satellit und DSL unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren und damit unterschiedliche technische Voraussetzungen und Ausbaustufen. Individuelle Informationen gibt der Fachhandel oder Anschlussbetreiber.
GÜNTHER: Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert – Vorstoß aus Schleswig-Holstein ist zu begrüßen
Pressemitteilung der FDP vom 10. Juni 2010
BERLIN. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben gestern einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits im Herbst 2009 hatte das Bundesland angekündigt, den aktuellen Glückspielstaatsvertrag nicht zu verlängern. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim GÜNTHER:
Der Reformvorschlag zum Glücksspielstaatsvertrag aus Schleswig-Holstein findet unsere volle Unterstützung und ist eine gute Arbeitsgrundlage für weitere Gespräche in den Bundesländern. Es ist erfreulich, dass auch unsere Kollegen in Sachsen diesen Vorstoß befürworten.
Die Liberalen fordern seit langer Zeit die Liberalisierung des Sportwettenmarktes. Die gegenwärtige Monopolstellung des Staates schließt private Anbieter aus. Trotz der bisherigen Nicht-Zulassung privater Sportwettenanbieter wurden 2009 insgesamt 7,9 Mrd. Euro an Wetteinsätzen platziert. Damit entfiel der übergroße Marktanteil von 94 Prozent auf in Deutschland nicht-regulierte Angebote: 2,4 Mrd. Euro auf die nach wie vor existierenden stationären Wettshops, 3,9 Mrd. Euro auf Onlineanbieter und weitere 1,0 Mrd. Euro auf den Schwarzmarkt, der in sogenannten Hinterzimmern und mobilen Kassen bzw. Läufergeschäften zu finden ist. Im Gegensatz dazu kann die staatliche Sportwette Oddset/Toto gerade mal einen Umsatz (Spieleinsätze) von 240 Mio. Euro verzeichnen. Die Diskrepanz könnte kaum größer sein. Das staatliche Monopol und das Internetverbot sind gescheitert. Riesige Summen von Steuereinnahmen – auch für die Sportförderung – gehen unserem Land dadurch verloren.
Die Marktzahlen zeigen ganz klar, dass Verbraucher Verbote nicht akzeptieren und zeitgemäße Glücksspielprodukte nachfragen. In der derzeitigen Situation hat der Staat jedoch keine Kontrolle über diesen Graumarkt.
BERLIN. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben gestern einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits im Herbst 2009 hatte das Bundesland angekündigt, den aktuellen Glückspielstaatsvertrag nicht zu verlängern. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim GÜNTHER:
Der Reformvorschlag zum Glücksspielstaatsvertrag aus Schleswig-Holstein findet unsere volle Unterstützung und ist eine gute Arbeitsgrundlage für weitere Gespräche in den Bundesländern. Es ist erfreulich, dass auch unsere Kollegen in Sachsen diesen Vorstoß befürworten.
Die Liberalen fordern seit langer Zeit die Liberalisierung des Sportwettenmarktes. Die gegenwärtige Monopolstellung des Staates schließt private Anbieter aus. Trotz der bisherigen Nicht-Zulassung privater Sportwettenanbieter wurden 2009 insgesamt 7,9 Mrd. Euro an Wetteinsätzen platziert. Damit entfiel der übergroße Marktanteil von 94 Prozent auf in Deutschland nicht-regulierte Angebote: 2,4 Mrd. Euro auf die nach wie vor existierenden stationären Wettshops, 3,9 Mrd. Euro auf Onlineanbieter und weitere 1,0 Mrd. Euro auf den Schwarzmarkt, der in sogenannten Hinterzimmern und mobilen Kassen bzw. Läufergeschäften zu finden ist. Im Gegensatz dazu kann die staatliche Sportwette Oddset/Toto gerade mal einen Umsatz (Spieleinsätze) von 240 Mio. Euro verzeichnen. Die Diskrepanz könnte kaum größer sein. Das staatliche Monopol und das Internetverbot sind gescheitert. Riesige Summen von Steuereinnahmen – auch für die Sportförderung – gehen unserem Land dadurch verloren.
Die Marktzahlen zeigen ganz klar, dass Verbraucher Verbote nicht akzeptieren und zeitgemäße Glücksspielprodukte nachfragen. In der derzeitigen Situation hat der Staat jedoch keine Kontrolle über diesen Graumarkt.
BITKOM: Fußball ist beliebtestes Thema bei Internet-Sportwetten
- Bundesliga bei Online-Tippern mit 90 Prozent am beliebtesten
- Frauen spielen mehr Lotto, Männer wetten auf Sport
- Insgesamt zwei Millionen Deutsche bei Glücksspielen im Web
- Nutzer achten stärker auf Seriosität als auf Gewinn-Quoten
Berlin, 8. Juni 2010 - Fußball ist das beliebteste Thema bei Internet-Sportwetten. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM ergeben. 94 Prozent der Teilnehmer von Sport-Glücksspielen im Internet wetten auf Fußballthemen. Mit Abstand am beliebtesten ist die Bundesliga: 90 Prozent der sportbegeisterten Online-Tipper wetten hier. Fast jeder zweite Sportwetten-Teilnehmer im Web (43 Prozent) setzt auf Großereignisse wie Welt- und Europameisterschaften. „Für viele Sportwetten-Fans ist die Fußball-WM 2010 im Netz ein Mega-Thema“, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Formel 1 und Tennisturniere folgen erst mit großem Abstand: Lediglich 15 und 11 Prozent der Sportwetten-Teilnehmer im Web setzen auf diese Themen. Beim klassischen Wettthema Pferderennen sind es sogar nur 6 Prozent.
Insgesamt zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und -Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. „Internet-Lotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden“, erklärt BITKOM-Präsident Scheer. So nehmen 64 Prozent aller Online-Spielerinnen an Lotto-Angeboten teil – gegenüber 57 Prozent der männlichen Teilnehmer. 28 Prozent der männlichen Web-Glücksspieler beteiligen sich an Poker-Runden, aber nur 9 Prozent der Frauen. Ähnlich sieht der Geschlechter-Unterschied bei Sportwetten aus – 23 gegenüber 8 Prozent.
Bei der Auswahl eines Glücksspiel-Anbieters achten die Nutzer vor allem auf Seriosität und strenge Sicherheitsmaßnahmen. 97 Prozent nennen Seriosität als wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium. 96 Prozent sagen das für die Sicherheitsmaßnahmen, etwa bei Ein- und Auszahlungen. Eine einfache Bedienung (91 Prozent) und die Bekanntheit von Anbietern (88 Prozent) sind ebenfalls Pluspunkte. Erst dann folgen die Gewinn-Quoten (71 Prozent). „Online-Glücksspieler sind in der Mehrheit offensichtlich keine Hasardeure mit Dollarzeichen in den Augen“, so Scheer.
Vor diesem Hintergrund plädiert BITKOM für eine Modernisierung des Glücksspielrechts. Der geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt es offiziell, deutschen Internet-Nutzern Lotto und Sportwetten anzubieten. Dennoch sind die Angebote populär, häufig stammen sie aus anderen Ländern. „Deutsche Kunden wandern durch das Verbot zu Anbietern aus dem Ausland ab“, so Prof. Scheer. Vier von zehn Online-Glücksspielern (39 Prozent) würden bei einer vollständigen Durchsetzung des Verbots ausländische Angebote nutzen. „Es besteht ein klares Bedürfnis vieler Glücksspielkunden nach Online-Angeboten. Es hat sich gezeigt, dass die Nutzer das Verbot deutscher Anbieter nicht akzeptieren und umgehen.“
BITKOM fordert die Bundesländer auf, sich bei der aktuellen Überprüfung des Glücksspiel-Staatsvertrags für eine staatliche Lizenzierung aller Sportwetten-Anbieter im Web zu entscheiden. Scheer: „Wir müssen dafür sorgen, dass für staatliche und private Anbieter gleich hohe Anforderungen gelten.“ So ließen sich auch Schutzvorkehrungen besser garantieren. „Private Anbieter sind ebenso wie staatliche in der Lage, Spielsucht, Manipulationen und Betrug vorzubeugen.“ Bislang vergäben die Länder aus rein finanziellen Interessen die Chance auf einen staatlich regulierten privaten Markt. „Hier wird ein Monopol aus der Vorkriegszeit zementiert. Das vernichtet Arbeitsplätze bei Online-Unternehmen in Deutschland.“
Zur Methodik: Die Erhebung ist repräsentativ für alle Deutschen ab 18 Jahren. Es wurden mehr als 1.000 Online-Glücksspieler befragt.
- Frauen spielen mehr Lotto, Männer wetten auf Sport
- Insgesamt zwei Millionen Deutsche bei Glücksspielen im Web
- Nutzer achten stärker auf Seriosität als auf Gewinn-Quoten
Berlin, 8. Juni 2010 - Fußball ist das beliebteste Thema bei Internet-Sportwetten. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM ergeben. 94 Prozent der Teilnehmer von Sport-Glücksspielen im Internet wetten auf Fußballthemen. Mit Abstand am beliebtesten ist die Bundesliga: 90 Prozent der sportbegeisterten Online-Tipper wetten hier. Fast jeder zweite Sportwetten-Teilnehmer im Web (43 Prozent) setzt auf Großereignisse wie Welt- und Europameisterschaften. „Für viele Sportwetten-Fans ist die Fußball-WM 2010 im Netz ein Mega-Thema“, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Formel 1 und Tennisturniere folgen erst mit großem Abstand: Lediglich 15 und 11 Prozent der Sportwetten-Teilnehmer im Web setzen auf diese Themen. Beim klassischen Wettthema Pferderennen sind es sogar nur 6 Prozent.
Insgesamt zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und -Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. „Internet-Lotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden“, erklärt BITKOM-Präsident Scheer. So nehmen 64 Prozent aller Online-Spielerinnen an Lotto-Angeboten teil – gegenüber 57 Prozent der männlichen Teilnehmer. 28 Prozent der männlichen Web-Glücksspieler beteiligen sich an Poker-Runden, aber nur 9 Prozent der Frauen. Ähnlich sieht der Geschlechter-Unterschied bei Sportwetten aus – 23 gegenüber 8 Prozent.
Bei der Auswahl eines Glücksspiel-Anbieters achten die Nutzer vor allem auf Seriosität und strenge Sicherheitsmaßnahmen. 97 Prozent nennen Seriosität als wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium. 96 Prozent sagen das für die Sicherheitsmaßnahmen, etwa bei Ein- und Auszahlungen. Eine einfache Bedienung (91 Prozent) und die Bekanntheit von Anbietern (88 Prozent) sind ebenfalls Pluspunkte. Erst dann folgen die Gewinn-Quoten (71 Prozent). „Online-Glücksspieler sind in der Mehrheit offensichtlich keine Hasardeure mit Dollarzeichen in den Augen“, so Scheer.
Vor diesem Hintergrund plädiert BITKOM für eine Modernisierung des Glücksspielrechts. Der geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt es offiziell, deutschen Internet-Nutzern Lotto und Sportwetten anzubieten. Dennoch sind die Angebote populär, häufig stammen sie aus anderen Ländern. „Deutsche Kunden wandern durch das Verbot zu Anbietern aus dem Ausland ab“, so Prof. Scheer. Vier von zehn Online-Glücksspielern (39 Prozent) würden bei einer vollständigen Durchsetzung des Verbots ausländische Angebote nutzen. „Es besteht ein klares Bedürfnis vieler Glücksspielkunden nach Online-Angeboten. Es hat sich gezeigt, dass die Nutzer das Verbot deutscher Anbieter nicht akzeptieren und umgehen.“
BITKOM fordert die Bundesländer auf, sich bei der aktuellen Überprüfung des Glücksspiel-Staatsvertrags für eine staatliche Lizenzierung aller Sportwetten-Anbieter im Web zu entscheiden. Scheer: „Wir müssen dafür sorgen, dass für staatliche und private Anbieter gleich hohe Anforderungen gelten.“ So ließen sich auch Schutzvorkehrungen besser garantieren. „Private Anbieter sind ebenso wie staatliche in der Lage, Spielsucht, Manipulationen und Betrug vorzubeugen.“ Bislang vergäben die Länder aus rein finanziellen Interessen die Chance auf einen staatlich regulierten privaten Markt. „Hier wird ein Monopol aus der Vorkriegszeit zementiert. Das vernichtet Arbeitsplätze bei Online-Unternehmen in Deutschland.“
Zur Methodik: Die Erhebung ist repräsentativ für alle Deutschen ab 18 Jahren. Es wurden mehr als 1.000 Online-Glücksspieler befragt.
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main: Einnahmen aus Pokerspielen können als Einkommen aus einem Gewerbebetrieb steuerbar sein
Die Finanzverwaltung will zukünftig Pokerspieler besteueren, wenn diese als "Berufsspieler" tätig sind. Dies ergibt sich aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main (Az. S-2240 A - 37 - St 210).
Wenn der Betreffende nur hobbymäßig spiele, seien Gewinne nicht steuerbar. Anders sei dies bei einem "Berufsspeiler". Wegen des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze sei dies dann nicht nur eine Freizeitbeschäftigung, sondern eine Betätigung, bei der der Spieler nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werde. Auch bei einer Betätigung auf Online-Plattformen (mit oder ohne Pseudonym) sei die Betätigung nach außen hin erkennbar. Gewerblich könnten nicht nur legale, sondern auch illegale Pokerpartien sein.
Auch Antritts-, Fernseh- und Werbegelder gehörten zu den Gewinnen aus diesem Gewerbe, genauso wie der eigentliche Spielgewinn.
Die OFD setzt sich damit in Widerspruch zu der strafrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die Poker ganz überwiegend als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspie ansieht.
Wenn der Betreffende nur hobbymäßig spiele, seien Gewinne nicht steuerbar. Anders sei dies bei einem "Berufsspeiler". Wegen des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze sei dies dann nicht nur eine Freizeitbeschäftigung, sondern eine Betätigung, bei der der Spieler nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werde. Auch bei einer Betätigung auf Online-Plattformen (mit oder ohne Pseudonym) sei die Betätigung nach außen hin erkennbar. Gewerblich könnten nicht nur legale, sondern auch illegale Pokerpartien sein.
Auch Antritts-, Fernseh- und Werbegelder gehörten zu den Gewinnen aus diesem Gewerbe, genauso wie der eigentliche Spielgewinn.
Die OFD setzt sich damit in Widerspruch zu der strafrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die Poker ganz überwiegend als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspie ansieht.
Mittwoch, 9. Juni 2010
Lotto informiert: Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika - Oddset-Tipper glauben an das deutsche Team
München, 09.06.2010 - Das nächste Sport-Highlight dieses Jahr findet in Südafrika statt und Oddset ist dabei. Zur Fußball-WM (11. Juni - 11. Juli) bietet Oddset – die Sportwette von Lotto – eine Vielzahl unterschiedlicher Wetten an.
Im zentralen Fokus steht die Wette auf den Weltmeister. Für Oddset gibt es dabei mit Spanien und Brasilien zwei große Favoriten (aktuelle Quote jeweils 5,00). Sollte eines der beiden Teams den Titel holen, zahlen die staatlichen Quotenmacher bei zehn Euro Einsatz 50 Euro aus. Aber auch die deutsche Nationalmannschaft mit der aktuellen Quote 10,00 gehört zum erweiterten Favoritenkreis. Sollte jedoch einem "Fußball-Exoten" wie Neuseeland (aktuelle Quote 750,00) ein absoluter Überraschungserfolg gelingen, werden aus zehn Euro Einsatz sogar 7.500 Euro. Glaubt man den Oddset-Tippern, wird Deutschland Weltmeister. In der Rangliste der abgegeben Tipps führt die DFB-Elf vor Brasilien, Argentinien und Spanien.
Im Rahmen der Top-Wette von Oddset kann unter anderem auch auf das Abschneiden Deutschlands bzw. des erfolgreichsten afrikanischen Teams oder die konkrete Finalpaarung der WM getippt werden. Oddset bietet zudem sämtliche Spiele der Weltmeisterschaft im Rahmen der Kombi-Wette an.
Der Glücksspielstaatsvertrag verbietet alle kommerziellen Wettanbieter im Internet sowie Wettbuden in Deutschland und sieht ein ausschließlich staatliches Sportwettenangebot vor: Oddset und Toto sind Deutschlands große legale Sportwetten.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Im zentralen Fokus steht die Wette auf den Weltmeister. Für Oddset gibt es dabei mit Spanien und Brasilien zwei große Favoriten (aktuelle Quote jeweils 5,00). Sollte eines der beiden Teams den Titel holen, zahlen die staatlichen Quotenmacher bei zehn Euro Einsatz 50 Euro aus. Aber auch die deutsche Nationalmannschaft mit der aktuellen Quote 10,00 gehört zum erweiterten Favoritenkreis. Sollte jedoch einem "Fußball-Exoten" wie Neuseeland (aktuelle Quote 750,00) ein absoluter Überraschungserfolg gelingen, werden aus zehn Euro Einsatz sogar 7.500 Euro. Glaubt man den Oddset-Tippern, wird Deutschland Weltmeister. In der Rangliste der abgegeben Tipps führt die DFB-Elf vor Brasilien, Argentinien und Spanien.
Im Rahmen der Top-Wette von Oddset kann unter anderem auch auf das Abschneiden Deutschlands bzw. des erfolgreichsten afrikanischen Teams oder die konkrete Finalpaarung der WM getippt werden. Oddset bietet zudem sämtliche Spiele der Weltmeisterschaft im Rahmen der Kombi-Wette an.
Der Glücksspielstaatsvertrag verbietet alle kommerziellen Wettanbieter im Internet sowie Wettbuden in Deutschland und sieht ein ausschließlich staatliches Sportwettenangebot vor: Oddset und Toto sind Deutschlands große legale Sportwetten.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Netzsperren für Online-Glücksspielseiten: Irrwitziger Alleingang der schwarz-gelben Landesregierung Schleswig-Holsteins
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Mai 2010
Zu den von der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein geplanten Internetsperren gegen Betreiber von Online-Glücksspielseiten erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:
Der Vorschlag der schwarz-gelben Landesregierung Schleswig-Holsteins ist irrwitzig. Das Placebo-Instrument Internetsperren, ist verfassungsrechtlich höchst umstritten und vollkommen ineffektiv, da die Sperren leicht zu umgehen sind. Die geplanten Sperranordnungen würden sich nur gegen Internetanbieter richten, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die Antwort auf die Frage, was damit erreicht werden soll, bleiben die schwarz-gelben Koalitionäre schuldig.
Die Sperr-Diskussionen drehte sich bisher um Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein bestätigt mit ihrem irrwitzigen Alleingang all diejenigen, die seit langem vor einer Ausweitung von Internetsperren auf andere Inhalte warnen.
Auf Bundesebene hatte man sich mit Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit und Ineffektivität der Maßnahme fraktionsübergreifend darauf verständigt, keine Sperrung von Internetseiten vornehmen zu wollen. Diesen überparteilichen Konsens hat die schwarz-gelbe Landesregierung Schleswig-Holsteins offenbar versäumt nachzuvollziehen.
Das der jetzige Vorstoß ausgerechnet von der FDP betrieben wird, die in ihren Wahlprogrammen zur Landtags- und Bundestagswahl noch versprach, sich gegen Internetsperren einzusetzen, dürfte auch bei den Fraktionskolleginnen und –kollegen in Berlin zu nachhaltigen Irritationen führen.
Sicherlich ist es angesichts der Finanzlage Schleswig-Holsteins angebracht, ohne Scheuklappen nach neuen Einnahmequellen zu suchen. Dies darf aber nicht dazu führen, verfassungsrechtlich hoch problematische, die Freiheit des Netzes beschneidende Wege einzuschlagen. Wir fordern die schleswig-holsteinische Landesregierung auf, ihr irrwitziges Vorhaben noch einmal zu überdenken und von ihrem Gesetzentwurf zur Einführung einer Internet-Sperr-Infrastruktur abzusehen.
Zu den von der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein geplanten Internetsperren gegen Betreiber von Online-Glücksspielseiten erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:
Der Vorschlag der schwarz-gelben Landesregierung Schleswig-Holsteins ist irrwitzig. Das Placebo-Instrument Internetsperren, ist verfassungsrechtlich höchst umstritten und vollkommen ineffektiv, da die Sperren leicht zu umgehen sind. Die geplanten Sperranordnungen würden sich nur gegen Internetanbieter richten, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die Antwort auf die Frage, was damit erreicht werden soll, bleiben die schwarz-gelben Koalitionäre schuldig.
Die Sperr-Diskussionen drehte sich bisher um Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein bestätigt mit ihrem irrwitzigen Alleingang all diejenigen, die seit langem vor einer Ausweitung von Internetsperren auf andere Inhalte warnen.
Auf Bundesebene hatte man sich mit Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit und Ineffektivität der Maßnahme fraktionsübergreifend darauf verständigt, keine Sperrung von Internetseiten vornehmen zu wollen. Diesen überparteilichen Konsens hat die schwarz-gelbe Landesregierung Schleswig-Holsteins offenbar versäumt nachzuvollziehen.
Das der jetzige Vorstoß ausgerechnet von der FDP betrieben wird, die in ihren Wahlprogrammen zur Landtags- und Bundestagswahl noch versprach, sich gegen Internetsperren einzusetzen, dürfte auch bei den Fraktionskolleginnen und –kollegen in Berlin zu nachhaltigen Irritationen führen.
Sicherlich ist es angesichts der Finanzlage Schleswig-Holsteins angebracht, ohne Scheuklappen nach neuen Einnahmequellen zu suchen. Dies darf aber nicht dazu führen, verfassungsrechtlich hoch problematische, die Freiheit des Netzes beschneidende Wege einzuschlagen. Wir fordern die schleswig-holsteinische Landesregierung auf, ihr irrwitziges Vorhaben noch einmal zu überdenken und von ihrem Gesetzentwurf zur Einführung einer Internet-Sperr-Infrastruktur abzusehen.
Glücksspielstaatsvertrag: Dem Sport in Bayern einen Schub geben
Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion Bayern vom 9. Juni 2010
„Wir können der Sportförderung im Freistaat einen gewaltigen Schub geben, wenn wir den Sportwettenmarkt nach der heutigen Anregung aus Schleswig-Holstein liberalisieren.“ So kommentiert die Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Sport und Kultur, Julika Sandt (München), den heute von Schleswig-Holstein vorgestellten Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages.
Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein schlägt vor, private Sportwettenanbieter in Deutschland wieder zuzulassen, unter der Voraussetzung dass sie mit einem erheblichen Anteil ihres Ertrags zur Gemeinnützigkeit, insbesondere zur Sportförderung beitragen.
„Ich werbe in der bayerischen Koalition dafür, sich mit dieser hervorragenden Idee ernsthaft auseinander zu setzen, damit mehr Mittel für Sport und Kultur fließen“, kündigt Sandt an. Aus ihrer Sicht habe der bisherige Glücksspielstaatsvertrag sein Ziel verfehlt. Durch das Verbot privater Sportwettenanbieter in Deutschland habe sich der Markt schlichtweg ins Ausland oder in die Illegalität verlagert, wo er sich jeglicher Kontrolle sowie dem Jugendschutz und der Bekämpfung von Spielsucht und Betrug entziehe.
Sandt gibt jedoch zu Bedenken: „Ich sehe erheblichen Diskussionsbedarf bei der von Schleswig-Holstein beabsichtigten Zulassung von Online-Kasinos, weil hier der Spielerschutz nicht gewährleistet wird. Auch datenschutzrechtliche Fragen sind noch zu klären.“
„Wir können der Sportförderung im Freistaat einen gewaltigen Schub geben, wenn wir den Sportwettenmarkt nach der heutigen Anregung aus Schleswig-Holstein liberalisieren.“ So kommentiert die Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Sport und Kultur, Julika Sandt (München), den heute von Schleswig-Holstein vorgestellten Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages.
Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein schlägt vor, private Sportwettenanbieter in Deutschland wieder zuzulassen, unter der Voraussetzung dass sie mit einem erheblichen Anteil ihres Ertrags zur Gemeinnützigkeit, insbesondere zur Sportförderung beitragen.
„Ich werbe in der bayerischen Koalition dafür, sich mit dieser hervorragenden Idee ernsthaft auseinander zu setzen, damit mehr Mittel für Sport und Kultur fließen“, kündigt Sandt an. Aus ihrer Sicht habe der bisherige Glücksspielstaatsvertrag sein Ziel verfehlt. Durch das Verbot privater Sportwettenanbieter in Deutschland habe sich der Markt schlichtweg ins Ausland oder in die Illegalität verlagert, wo er sich jeglicher Kontrolle sowie dem Jugendschutz und der Bekämpfung von Spielsucht und Betrug entziehe.
Sandt gibt jedoch zu Bedenken: „Ich sehe erheblichen Diskussionsbedarf bei der von Schleswig-Holstein beabsichtigten Zulassung von Online-Kasinos, weil hier der Spielerschutz nicht gewährleistet wird. Auch datenschutzrechtliche Fragen sind noch zu klären.“
Die Tipico Co. Ltd. Malta begrüßt die Initiative Schleswig Holsteins, den Glücksspielstaatsvertrag zu kündigen
Frankfurt am Main - Die bisherige Rechtslage ist verfassungs- sowie europarechtswidrig. Sie ist finanzpolitisch motiviert, die vorgeschobenen Gründe angeblicher Spielsucht sind allesamt frei erfunden, wie das Gutachten des Schweizer Instituts für Rechtsvergleichung vom 15.04.2009 ergeben hat. Das Monopol hat aber nicht nur juristisch versagt. Die Einnahmen der Länder gehen dramatisch zurück. Die Länder sind nicht mehr in der Lage, den Destinatären ihre notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur eine Liberalisierung der Sportwetten unter Beibehaltung des Lottomonopols kann die Finanzierung dieser wichtigen Aufgaben auf Dauer gewährleisten. Bei einer Liberalisierung der Sportwetten werden die privaten Sportwettenunternehmen in Deutschland über 35.000 Arbeitsplätze schaffen. Weitere 10.000 Arbeitsplätze werden in der Zulieferindustrie geschaffen. Die Tipico Co Ltd. bekennt sich zum Standort Deutschland und kündigt an, im Falle der Liberalisierung in Schleswig Holstein eine Lizenz zu beantragen und sich in Kiel niederzulassen.
Pressekontakt:
Tipico Deutschland
Marketing und Vertriebs GmbH
Wilhelm-Leuschner-Str. 83
60329 Frankfurt am Main
Ansprechpartner:
Herr Marcus Debus
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Lotto informiert: Sportwette Oddset erstmals auch ohne Tippschein spielbar
"Tipp des Tages": Neues Angebot exklusiv in Rheinland-Pfalz
Koblenz/Mainz. Weitere Serviceverbesserung bei den staatlichen Sportwetten von Lotto Rheinland-Pfalz. Pünktlich zur Fußball-WM wird es erstmals in der bundesweiten Geschichte von Oddset möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Spielscheines auf ausgewählte WM-Spiele zu tippen. Der tägliche "Tipp des Tages" ist ab sofort in allen Annahmestellen in Rheinland-Pfalz verfügbar.
"Wir haben hier eine Anregung aus dem Kreise der Annahmestellen aufgegriffen", erläutert Hans-Peter Schössler, der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz: "Weil viele Kunden das Ausfüllen eines Scheins als aufwändig erachten und lieber zur illegalen Konkurrenz im Internet abwandern, haben wir eine Alternative gesucht und gefunden."
Das neue Angebot sieht wie folgt aus: Bei Oddset gibt es jeden Tag einen "Tipp des Tages", den das Sportwetten-Team des Unternehmens in enger Abstimmung mit dem Oddset-Experten Hans-Peter Briegel vorgibt. Dieses genaue Ergebnis auf ein einzelnes Spiel kann durch Oddset-Kunden per "Quick-Tipp" direkt am Terminal des Annahmestellenleiters gespielt werden. "Wir fördern mit unseren vielleicht teilweise polarisierenden Vorhersagen die Diskussionsfreudigkeit und die Kommunikation in unseren Annahmestellen rund um die schönste Nebensache der Welt", hofft Dirk Martin, der bei Lotto Rheinland-Pfalz die Verantwortung für die Sportwetten trägt.
Neben der Einrichtung von sogenannten Premium-Annahmestellen mit Top-Ausbildung und interaktiven Tippterminals sowie der Bereitstellung eines Lottoscheins, auf dessen Rückseite man auf den Weltmeister tippen kann, ist der "Tipp des Tages" eine weitere von vielen Impulsen, mit denen sich Lotto Rheinland-Pfalz gegen die illegale Konkurrenz stemmt.
"Wir haben zwar ein Monopol, aber nur auf dem Papier. Die Marktsituation ist in gewaltiger Schieflage", beschreibt Geschäftsführer Hans-Peter Schössler: "Unser seriöses und am Spielerschutz orientiertes Wettangebot hat größte Mühe, attraktiv zu bleiben." Die Realität in Rheinland-Pfalz: Überall im Land verschleppen illegale Wettbüros mit juristischen Tricksereien ihre Schließungen und Internetwettangebote entziehen sich durch ihre Ansiedlung in Steueroasen der deutschen Gerichtsbarkeit.
Das Monopol für Lotto Rheinland-Pfalz ist indes an strenge Auflagen geknüpft. Hohe Abgaben ans Land sowie ein weitgehendes Werbe- sowie ein totales Internetverbot schaden der Markttauglichkeit. Und die kommerzielle Konkurrenz? Die zahlt nach wie vor weder Steuern und Abgaben noch bemüht sie sich um zurückhaltende Werbung.
Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Koblenz/Mainz. Weitere Serviceverbesserung bei den staatlichen Sportwetten von Lotto Rheinland-Pfalz. Pünktlich zur Fußball-WM wird es erstmals in der bundesweiten Geschichte von Oddset möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Spielscheines auf ausgewählte WM-Spiele zu tippen. Der tägliche "Tipp des Tages" ist ab sofort in allen Annahmestellen in Rheinland-Pfalz verfügbar.
"Wir haben hier eine Anregung aus dem Kreise der Annahmestellen aufgegriffen", erläutert Hans-Peter Schössler, der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz: "Weil viele Kunden das Ausfüllen eines Scheins als aufwändig erachten und lieber zur illegalen Konkurrenz im Internet abwandern, haben wir eine Alternative gesucht und gefunden."
Das neue Angebot sieht wie folgt aus: Bei Oddset gibt es jeden Tag einen "Tipp des Tages", den das Sportwetten-Team des Unternehmens in enger Abstimmung mit dem Oddset-Experten Hans-Peter Briegel vorgibt. Dieses genaue Ergebnis auf ein einzelnes Spiel kann durch Oddset-Kunden per "Quick-Tipp" direkt am Terminal des Annahmestellenleiters gespielt werden. "Wir fördern mit unseren vielleicht teilweise polarisierenden Vorhersagen die Diskussionsfreudigkeit und die Kommunikation in unseren Annahmestellen rund um die schönste Nebensache der Welt", hofft Dirk Martin, der bei Lotto Rheinland-Pfalz die Verantwortung für die Sportwetten trägt.
Neben der Einrichtung von sogenannten Premium-Annahmestellen mit Top-Ausbildung und interaktiven Tippterminals sowie der Bereitstellung eines Lottoscheins, auf dessen Rückseite man auf den Weltmeister tippen kann, ist der "Tipp des Tages" eine weitere von vielen Impulsen, mit denen sich Lotto Rheinland-Pfalz gegen die illegale Konkurrenz stemmt.
"Wir haben zwar ein Monopol, aber nur auf dem Papier. Die Marktsituation ist in gewaltiger Schieflage", beschreibt Geschäftsführer Hans-Peter Schössler: "Unser seriöses und am Spielerschutz orientiertes Wettangebot hat größte Mühe, attraktiv zu bleiben." Die Realität in Rheinland-Pfalz: Überall im Land verschleppen illegale Wettbüros mit juristischen Tricksereien ihre Schließungen und Internetwettangebote entziehen sich durch ihre Ansiedlung in Steueroasen der deutschen Gerichtsbarkeit.
Das Monopol für Lotto Rheinland-Pfalz ist indes an strenge Auflagen geknüpft. Hohe Abgaben ans Land sowie ein weitgehendes Werbe- sowie ein totales Internetverbot schaden der Markttauglichkeit. Und die kommerzielle Konkurrenz? Die zahlt nach wie vor weder Steuern und Abgaben noch bemüht sie sich um zurückhaltende Werbung.
Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
DIE WELT: Manipulationen beim Gutachten zur Evaluierung des Glücksspielstaatvertrags
Nach der Süddeutschen Zeitung berichtet auch DIE WELT über massive Manipulationen bei der zur Evaluierung des Glückspielstastsvertrags erstellten Studie des Schweizer Instituts für Rechtsvergleichung (ISDC) mit dem Titel "International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens". In dem Beitrag "Zweifelhaftes Zocker-Gutachten" von Stefanie Bolzen und Ileana Grabitz heißt es:
"Denn wie sich herausstellte, war der Öffentlichkeit nicht die ursprüngliche, sondern eine deutlich zugunsten der Bundesländer redigierte Fassung vorgelegt worden.
Dabei hatte die Analyse Grundlage für eine "ergebnisoffene" Diskussion aller Beteiligten sein sollen, wie es mit dem staatlichen Glücksspielmonopol in Deutschland weitergeht, wenn der Staatsvertrag Ende 2011 ausläuft. (...)
Doch wie ernsthaft das Interesse an einer breiten Analyse ist, muss bezweifelt werden. Mehr noch: "Die Länder haben einen Auftrag gegeben für eine Analyse, die ihren vorherigen Politikentscheidungen entsprechen sollte", sagt Martin Sychold, der am ISDC die Glücksspiel-Studie koordiniert hatte, der WELT. "Tatsächlich tat sie das aber nicht. Das hat die Länder sehr geärgert, und sie haben viele Änderungen gefordert."
So machte schnell in Mainz die Runde, dass die federführenden Länder den Teilnehmern nicht das Gutachten vorgelegt hatten, das vom Institut in Lausanne fristgerecht zum 15. April 2009 abgeliefert worden war, sondern einen "verbesserten" Text, für den der zuständige Lenkungsausschuss den Schweizern einen Aufschub 14 Wochen gegeben hatte - wegen "inhaltlicher und sprachlicher Mängel". So sei der Report in Schweizerdeutsch verfasst und müsse "unter Einbeziehung eines deutschen Muttersprachlers" überarbeitet werden, wie es im Protokoll des Ausschusses heißt, das dieser Zeitung vorliegt. Man kam zum Schluss: "Die Teilnehmer bewerten die Ausarbeitung (...) als einen Vor-Entwurf des zur Vertragserfüllung erforderlichen Gutachtenentwurfs". (...)
Denn in der Folge wurden mehrere Passagen in der 89-seitigen Zusammenfassung des insgesamt 960 Seiten starken Reports verändert oder teilweise sogar ins Gegenteil verkehrt, um im Ergebnis die Politik der Bundesländer und damit das deutsche Glücksspielmonopol im Gegensatz zu einem liberalisierten Markt als bessere Lösung darzustellen.
So heißt es in der ursprünglichen Fassung zur Frage des Suchtpotenzials von Sportwetten, dass dieses Wettwesen viele Menschen nicht anziehe, weil es Mühe kostet: Man muss sich über Spieler, Trainer, Mannschaften informieren. "Diese Auskunftssuche hält (...) jene Spieler zurück, die ein schnelles und einfaches Glücksspiel suchen und in diese Kategorie fallen die meisten Suchtspieler." An diesem Prinzip ändere sich auch nichts, wenn der Spieler ins Internet gehe.
In der Endfassung lautet die Analyse hingegen, dieses Wettwesen habe "ein hohes Gefährdungspotenzial", Sportwetten führten viel eher zu Suchtverhalten als etwa das Lottospiel. Dies gelte "im Besonderen für das Internet-Wettwesen, da der Substitutionsgrad zwischen traditionellen Offline-Wetten und Internet-Wetten sehr hoch ist".
An anderer Stelle wird versucht, jede Kritik am Monopol auszuräumen: Mit Bezug auf den Konsumenten- und Spielerschutz schreiben die Wissenschaftler ursprünglich, dass es einige der untersuchten Staaten klar am selbigen fehlen ließen und diesen Aspekt "nur als Vorwand für Protektionismus und Monopolerhaltung" gebrauchten. In der "offiziellen" Endfassung ist von Protektionismus und Monopol aber keine Rede mehr.
Der Schweizer Rechtsexperte Sychold betont, dass es unter seine Ägide nur sprachliche, keine inhaltlichen Änderungen gab. Allerdings hätten "diejenigen, die sowieso der gleichen Ausrichtung waren wie die Länder, das dann hervorgehoben." Konkret bezieht sich Sychold auf den Diplompsychologen Gerhard Meyer, der an der Universität Bremen lehrt und den gesundheitswissenschaftlichen Teil der Zusammenfassung zulieferte.
(...) Während in der Ursprungsversion von der Option eines "kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkts" die Rede ist, heißt es im zweiten, diese Alternative müsse "im Rahmen eines staatlichen Monopols" stattfinden."
Quelle: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article7964234/Zweifelhaftes-Zocker-Gutachten.html
"Denn wie sich herausstellte, war der Öffentlichkeit nicht die ursprüngliche, sondern eine deutlich zugunsten der Bundesländer redigierte Fassung vorgelegt worden.
Dabei hatte die Analyse Grundlage für eine "ergebnisoffene" Diskussion aller Beteiligten sein sollen, wie es mit dem staatlichen Glücksspielmonopol in Deutschland weitergeht, wenn der Staatsvertrag Ende 2011 ausläuft. (...)
Doch wie ernsthaft das Interesse an einer breiten Analyse ist, muss bezweifelt werden. Mehr noch: "Die Länder haben einen Auftrag gegeben für eine Analyse, die ihren vorherigen Politikentscheidungen entsprechen sollte", sagt Martin Sychold, der am ISDC die Glücksspiel-Studie koordiniert hatte, der WELT. "Tatsächlich tat sie das aber nicht. Das hat die Länder sehr geärgert, und sie haben viele Änderungen gefordert."
So machte schnell in Mainz die Runde, dass die federführenden Länder den Teilnehmern nicht das Gutachten vorgelegt hatten, das vom Institut in Lausanne fristgerecht zum 15. April 2009 abgeliefert worden war, sondern einen "verbesserten" Text, für den der zuständige Lenkungsausschuss den Schweizern einen Aufschub 14 Wochen gegeben hatte - wegen "inhaltlicher und sprachlicher Mängel". So sei der Report in Schweizerdeutsch verfasst und müsse "unter Einbeziehung eines deutschen Muttersprachlers" überarbeitet werden, wie es im Protokoll des Ausschusses heißt, das dieser Zeitung vorliegt. Man kam zum Schluss: "Die Teilnehmer bewerten die Ausarbeitung (...) als einen Vor-Entwurf des zur Vertragserfüllung erforderlichen Gutachtenentwurfs". (...)
Denn in der Folge wurden mehrere Passagen in der 89-seitigen Zusammenfassung des insgesamt 960 Seiten starken Reports verändert oder teilweise sogar ins Gegenteil verkehrt, um im Ergebnis die Politik der Bundesländer und damit das deutsche Glücksspielmonopol im Gegensatz zu einem liberalisierten Markt als bessere Lösung darzustellen.
So heißt es in der ursprünglichen Fassung zur Frage des Suchtpotenzials von Sportwetten, dass dieses Wettwesen viele Menschen nicht anziehe, weil es Mühe kostet: Man muss sich über Spieler, Trainer, Mannschaften informieren. "Diese Auskunftssuche hält (...) jene Spieler zurück, die ein schnelles und einfaches Glücksspiel suchen und in diese Kategorie fallen die meisten Suchtspieler." An diesem Prinzip ändere sich auch nichts, wenn der Spieler ins Internet gehe.
In der Endfassung lautet die Analyse hingegen, dieses Wettwesen habe "ein hohes Gefährdungspotenzial", Sportwetten führten viel eher zu Suchtverhalten als etwa das Lottospiel. Dies gelte "im Besonderen für das Internet-Wettwesen, da der Substitutionsgrad zwischen traditionellen Offline-Wetten und Internet-Wetten sehr hoch ist".
An anderer Stelle wird versucht, jede Kritik am Monopol auszuräumen: Mit Bezug auf den Konsumenten- und Spielerschutz schreiben die Wissenschaftler ursprünglich, dass es einige der untersuchten Staaten klar am selbigen fehlen ließen und diesen Aspekt "nur als Vorwand für Protektionismus und Monopolerhaltung" gebrauchten. In der "offiziellen" Endfassung ist von Protektionismus und Monopol aber keine Rede mehr.
Der Schweizer Rechtsexperte Sychold betont, dass es unter seine Ägide nur sprachliche, keine inhaltlichen Änderungen gab. Allerdings hätten "diejenigen, die sowieso der gleichen Ausrichtung waren wie die Länder, das dann hervorgehoben." Konkret bezieht sich Sychold auf den Diplompsychologen Gerhard Meyer, der an der Universität Bremen lehrt und den gesundheitswissenschaftlichen Teil der Zusammenfassung zulieferte.
(...) Während in der Ursprungsversion von der Option eines "kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkts" die Rede ist, heißt es im zweiten, diese Alternative müsse "im Rahmen eines staatlichen Monopols" stattfinden."
Quelle: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article7964234/Zweifelhaftes-Zocker-Gutachten.html
Deutscher Buchmacherverband begrüßt Vorstoß Schleswig-Holsteins zur Öffnung des Sportwettenmarktes
Essen - Der Deutsche Buchmacherverband begrüßt den heutigen Vorstoß der Schleswig-Holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP. Als Interessenvertretung der in Deutschland gesetzlich zugelassenen privaten Buchmacher, die Pferdesportwetten anbieten, hält er die Verbotspolitik bei Wetten auf andere Sportarten, wie sie von den Ländern mit dem Glücksspielstaatsvertrag praktiziert wird, für gescheitert. Der Deutsche Buchmacherverband hat seine Position dazu bei der Anhörung der Bundesländer in Mainz Ende Mai im Einzelnen dargelegt. Nur eine Zulassung der privaten Anbieter ist in der Lage, dem überwältigenden Grau- und Schwarzmarkt bei den Sportwetten ein Ende zu bereiten und es den Bürgern zu ermöglichen, unter dem Schutz staatlicher Überwachung ihrer Leidenschaft für Sport auch in Gestalt von Sportwetten in ihrer Freizeit nachzugehen.
Das Vorstandsmitglied Dr. Norman Albers erklärte heute zu dem Schleswig-Holsteinischen Vorschlag: "Endlich kommt Bewegung in die Sache. Das Sportwettenmonopol existiert nur auf dem Papier. Die Legalisierung und Überwachung privater Sportwettenangebote ist längst überfällig. Die Angst der Länder, dass eine kontrollierte Öffnung des Sportwettmarktes ihr Lotteriemonopol gefährden könnte, war nie begründet. Die Zulassung privater Sportwettanbieter steht auch in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht."
Pressekontakt:
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Moorenstrasse 23
45131 Essen
Tel: 0201/790329
Fax: 0201/788892
Email: dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de
Das Vorstandsmitglied Dr. Norman Albers erklärte heute zu dem Schleswig-Holsteinischen Vorschlag: "Endlich kommt Bewegung in die Sache. Das Sportwettenmonopol existiert nur auf dem Papier. Die Legalisierung und Überwachung privater Sportwettenangebote ist längst überfällig. Die Angst der Länder, dass eine kontrollierte Öffnung des Sportwettmarktes ihr Lotteriemonopol gefährden könnte, war nie begründet. Die Zulassung privater Sportwettanbieter steht auch in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht."
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Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
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45131 Essen
Tel: 0201/790329
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Email: dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de
Glücksspielstaatsvertrag: neue Spielregeln aus Schleswig-Holstein?
Deutscher Lottoverband begrüßt Vorschläge der CDU und FDP zur Neuregelung des Lotteriemarktes
Hamburg - Heute haben die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP in Berlin die Eckpunkte des Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte für den Bereich der Lotterien sind die Aufhebung des Internetverbots und der Genehmigungserfordernisse für die Vermittlung staatlich veranstalteter Lotterien sowie eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen. Die Aufgaben der bisher 16 Glücksspielaufsichtsbehörden sollen zentral in einer neu zu schaffenden "Deutschen Prüfstelle für Glücksspielwesen" gebündelt werden.
"Der Deutsche Lottoverband begrüßt den Vorschlag als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es muss allen Ländern klar sein, dass eine Fortsetzung des aktuellen Staatsvertrags seine fatale Folgen noch ausweiten würde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte die Kieler Landesregierung angekündigt, den noch bis Ende 2011 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) kündigen zu wollen und dies den anderen Ländern mitgeteilt. Der Vertrag war schon in seiner Entstehung heftigst umstritten, insbesondere wegen seiner extremen Werbe- und Vertriebsrestriktionen für Lotterien. Wirtschaftsexperten gehen inzwischen davon aus, dass die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträge verlieren werden. Würde hingegen Werbung und Vertrieb der staatlichen Lotterien ohne die unverhältnismäßigen Restriktionen wieder angemessen geregelt werden, könnten die Bundesländer laut einem aktuellen Wirtschaftsgutachten des Glücksspielexperten Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover) in den Jahren 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen allein bei den Lotterien generieren.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
André Jütting
Telefon: 040 / 89 00 39 69
E Mail: ajuetting@deutscherlottoverband.de
Hamburg - Heute haben die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP in Berlin die Eckpunkte des Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte für den Bereich der Lotterien sind die Aufhebung des Internetverbots und der Genehmigungserfordernisse für die Vermittlung staatlich veranstalteter Lotterien sowie eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen. Die Aufgaben der bisher 16 Glücksspielaufsichtsbehörden sollen zentral in einer neu zu schaffenden "Deutschen Prüfstelle für Glücksspielwesen" gebündelt werden.
"Der Deutsche Lottoverband begrüßt den Vorschlag als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es muss allen Ländern klar sein, dass eine Fortsetzung des aktuellen Staatsvertrags seine fatale Folgen noch ausweiten würde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte die Kieler Landesregierung angekündigt, den noch bis Ende 2011 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) kündigen zu wollen und dies den anderen Ländern mitgeteilt. Der Vertrag war schon in seiner Entstehung heftigst umstritten, insbesondere wegen seiner extremen Werbe- und Vertriebsrestriktionen für Lotterien. Wirtschaftsexperten gehen inzwischen davon aus, dass die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträge verlieren werden. Würde hingegen Werbung und Vertrieb der staatlichen Lotterien ohne die unverhältnismäßigen Restriktionen wieder angemessen geregelt werden, könnten die Bundesländer laut einem aktuellen Wirtschaftsgutachten des Glücksspielexperten Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover) in den Jahren 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen allein bei den Lotterien generieren.
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Dienstag, 8. Juni 2010
Österreich: Neues Glücksspielgesetz
Lopatka: Glücksspielgesetz geht in die Zielgerade
Mehr Spielerschutz, weniger Automaten und wirkungsvoller Kampf gegen illegales Glücksspiel
Wien - Der Beschluss des neuen Glücksspielgesetzes geht nach den heutigen Beratungen im Finanzausschusses des Parlaments in die Zielgerade. "Das neue Gesetz wird dem Wildwuchs an illegalen Automaten ein Ende setzen und den Spielerschutz deutlich verbessern", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka.
So sei es durch intensive Verhandlungen mit den Ländern gelungen, die Zahl der Automaten in allen Ländern, die das Glücksspiel zulassen, zu reduzieren. Die Details: In Wien wird es in Zukunft 2.796 statt der bisher rund 3.500 Automaten geben, in der Steiermark werden die Automaten von derzeit rund 4.000 auf 1.005 reduziert, in Kärnten stehen statt der momentan rund 700 nur mehr 468 Automaten und in Niederösterreich wird die Zahl statt eines weiteren Ausbaus der momentan 1.350 Automaten auf 1.331 eingedämmt. Dazu kommt: In Oberösterreich, wo das Glücksspiel legalisiert wird, wird es statt den aktuell geschätzten bis zu 3.500 illegalen Spielautomaten dann maximal 1.174 legale Automaten geben. Lopatka: "Durch die Anbindung an das Bundesrechenzentrum können alle Automaten ständig überprüft werden, die strengen Spielerschutzregeln, die das neue Glücksspielgesetz mit sich bringt, sind nicht mehr zu umgehen."
Eine eigene SOKO der Finanzverwaltung wird sich zusätzlich verstärkt dem Kampf gegen illegales Glücksspiel widmen. Die Grenzen der jeweiligen Einsätze bei den Automaten können nicht mehr beliebig umgangen werden. Automatikstarttasten, mit denen man innerhalb kürzester Zeit hunderte Spiele auslösen konnte, wird es nicht mehr geben. Zudem haben künftig nicht nur Casinos, sondern auch Automatensalons eine Monitoringverpflichtung: Wer hohe Summen verliert oder häufig spielt, muss nachweislich gewarnt werden, ansonsten steht ihm Schadenersatz zu. "Das ist europaweit einzigartig", so der Finanzstaatssekretär.
Zur vorgesehenen Förderung von Suchtprävention und Spielerberatung sollen sowohl Bund als auch Länder ihren Teil beisteuern. Lopatka: "Alle diese Punkte haben wir in langen Verhandlungen mit allen Fraktionen ausgearbeitet. Vorschläge von SPÖ sowie den Oppositionsparteien wurden ins neue Gesetz aufgenommen." Nun gelte es am kommenden Montag letzte technische Details zu klären, um noch vor dem Sommer das Gesetz zu beschließen, so der Finanzstaatssekretär.
Quelle: Österreichisches Bundesministerium für Finanzen
Mehr Spielerschutz, weniger Automaten und wirkungsvoller Kampf gegen illegales Glücksspiel
Wien - Der Beschluss des neuen Glücksspielgesetzes geht nach den heutigen Beratungen im Finanzausschusses des Parlaments in die Zielgerade. "Das neue Gesetz wird dem Wildwuchs an illegalen Automaten ein Ende setzen und den Spielerschutz deutlich verbessern", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka.
So sei es durch intensive Verhandlungen mit den Ländern gelungen, die Zahl der Automaten in allen Ländern, die das Glücksspiel zulassen, zu reduzieren. Die Details: In Wien wird es in Zukunft 2.796 statt der bisher rund 3.500 Automaten geben, in der Steiermark werden die Automaten von derzeit rund 4.000 auf 1.005 reduziert, in Kärnten stehen statt der momentan rund 700 nur mehr 468 Automaten und in Niederösterreich wird die Zahl statt eines weiteren Ausbaus der momentan 1.350 Automaten auf 1.331 eingedämmt. Dazu kommt: In Oberösterreich, wo das Glücksspiel legalisiert wird, wird es statt den aktuell geschätzten bis zu 3.500 illegalen Spielautomaten dann maximal 1.174 legale Automaten geben. Lopatka: "Durch die Anbindung an das Bundesrechenzentrum können alle Automaten ständig überprüft werden, die strengen Spielerschutzregeln, die das neue Glücksspielgesetz mit sich bringt, sind nicht mehr zu umgehen."
Eine eigene SOKO der Finanzverwaltung wird sich zusätzlich verstärkt dem Kampf gegen illegales Glücksspiel widmen. Die Grenzen der jeweiligen Einsätze bei den Automaten können nicht mehr beliebig umgangen werden. Automatikstarttasten, mit denen man innerhalb kürzester Zeit hunderte Spiele auslösen konnte, wird es nicht mehr geben. Zudem haben künftig nicht nur Casinos, sondern auch Automatensalons eine Monitoringverpflichtung: Wer hohe Summen verliert oder häufig spielt, muss nachweislich gewarnt werden, ansonsten steht ihm Schadenersatz zu. "Das ist europaweit einzigartig", so der Finanzstaatssekretär.
Zur vorgesehenen Förderung von Suchtprävention und Spielerberatung sollen sowohl Bund als auch Länder ihren Teil beisteuern. Lopatka: "Alle diese Punkte haben wir in langen Verhandlungen mit allen Fraktionen ausgearbeitet. Vorschläge von SPÖ sowie den Oppositionsparteien wurden ins neue Gesetz aufgenommen." Nun gelte es am kommenden Montag letzte technische Details zu klären, um noch vor dem Sommer das Gesetz zu beschließen, so der Finanzstaatssekretär.
Quelle: Österreichisches Bundesministerium für Finanzen
bwin erhält Online-Gaming-Lizenzen in Frankreich
Frankreich reguliert Online-Gaming-Markt und erteilt bwin Sportwetten- sowie Poker-Lizenz rechtzeitig vor Beginn der Fußball-WM
Wien – Als einer der ersten Betreiber erhält bwin, der weltweit führende Online-Gaming-Anbieter, französische Online-Gaming-Lizenzen. Ausgestellt von der Regulierungsbehörde ARJEL, berechtigt die Online-Sportwetten-Lizenz das französische Tochterunternehmen bwin Entertainment Services (B.E.S. SAS), bereits ab 9. Juni 2010 Online-Sportwetten für französische Kunden anzubieten. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, rechtzeitig zum Start der Fußball-WM ein französisches Label zu launchen. „Wir waren immer zuversichtlich, noch vor Beginn der Fußball-WM in einem regulierten französischen Markt starten zu können. Mit der Lizenzerteilung ist die größte Hürde dafür genommen“, so Norbert Teufelberger, Co-CEO der bwin Interactive Entertainment AG. Die Vorbereitungen für den Launch von bwin.fr sind bereits abgeschlossen.
Gleichzeitig mit der Lizenz für Sportwetten wurde B.E.S. SAS auch eine Poker-Lizenz erteilt. Die Poker-Lizenz erlangt nach Schaffung der dazu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Frankreich Gültigkeit. Echtgeld-Poker wird damit voraussichtlich Ende Juni auf dem französischen Label bwin.fr angeboten werden.
Gesetz: Wichtiger erster Schritt
„Wir freuen uns darüber, dass nach Italien ein weiteres Land unserem Ruf nach einem klar regulierten und transparenten Markt gefolgt ist. Das vorliegende Gesetz ist ein guter erster Schritt. Auf dem Weg, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb in Frankreich zu schaffen, sind noch einige weitere Kilometer zurückzulegen. Wir werden eng mit den französischen Behörden zusammenarbeiten, um diese Entwicklung weiter voranzutreiben“, so Norbert Teufelberger.
Joint Venture SAjOO erhält ebenfalls Sportwetten- und Poker-Lizenz
Dem Start von sajoo.fr in den nächsten Tagen steht ebenfalls nichts mehr im Wege. SAjOO, ein Joint Venture zwischen bwin und der französischen Mediengruppe Éditions Philippe Amaury (Amaury Group), wurde von der Regulierungsbehörde als Anbieter lizenziert. „Mit unserer Zwei-Marken-Strategie ist bwin optimal aufgestellt, um eine führende Rolle im neu regulierten französischen Online-Gaming-Markt einzunehmen“, so Norbert Teufelberger.
Pressemitteilung bwin
Wien – Als einer der ersten Betreiber erhält bwin, der weltweit führende Online-Gaming-Anbieter, französische Online-Gaming-Lizenzen. Ausgestellt von der Regulierungsbehörde ARJEL, berechtigt die Online-Sportwetten-Lizenz das französische Tochterunternehmen bwin Entertainment Services (B.E.S. SAS), bereits ab 9. Juni 2010 Online-Sportwetten für französische Kunden anzubieten. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, rechtzeitig zum Start der Fußball-WM ein französisches Label zu launchen. „Wir waren immer zuversichtlich, noch vor Beginn der Fußball-WM in einem regulierten französischen Markt starten zu können. Mit der Lizenzerteilung ist die größte Hürde dafür genommen“, so Norbert Teufelberger, Co-CEO der bwin Interactive Entertainment AG. Die Vorbereitungen für den Launch von bwin.fr sind bereits abgeschlossen.
Gleichzeitig mit der Lizenz für Sportwetten wurde B.E.S. SAS auch eine Poker-Lizenz erteilt. Die Poker-Lizenz erlangt nach Schaffung der dazu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Frankreich Gültigkeit. Echtgeld-Poker wird damit voraussichtlich Ende Juni auf dem französischen Label bwin.fr angeboten werden.
Gesetz: Wichtiger erster Schritt
„Wir freuen uns darüber, dass nach Italien ein weiteres Land unserem Ruf nach einem klar regulierten und transparenten Markt gefolgt ist. Das vorliegende Gesetz ist ein guter erster Schritt. Auf dem Weg, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb in Frankreich zu schaffen, sind noch einige weitere Kilometer zurückzulegen. Wir werden eng mit den französischen Behörden zusammenarbeiten, um diese Entwicklung weiter voranzutreiben“, so Norbert Teufelberger.
Joint Venture SAjOO erhält ebenfalls Sportwetten- und Poker-Lizenz
Dem Start von sajoo.fr in den nächsten Tagen steht ebenfalls nichts mehr im Wege. SAjOO, ein Joint Venture zwischen bwin und der französischen Mediengruppe Éditions Philippe Amaury (Amaury Group), wurde von der Regulierungsbehörde als Anbieter lizenziert. „Mit unserer Zwei-Marken-Strategie ist bwin optimal aufgestellt, um eine führende Rolle im neu regulierten französischen Online-Gaming-Markt einzunehmen“, so Norbert Teufelberger.
Pressemitteilung bwin
Gemeinsame Initiative deutscher Lotterieveranstalter und -vermittler für eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags
- Lotterien leiden erheblich unter den Restriktionen des Staatsvertrags
- Wirtschaftsforscher halten 10 Milliarden Euro Netto-Mehreinnahmen für Landeshaushalte, Sport und Wohlfahrt durch eine Neuregelung für möglich
Die ARD Fernsehlotterie, die Klassenlotterie NKL, die Verbände der Klassenlotterieeinnehmer von SKL und NKL sowie der Deutsche Lottoverband haben sich zu einer gemeinsamen Initiative für eine Neuregelung der deutschen Lotterien im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zusammengefunden. Ihr Ziel ist, das staatliche Lotterie-Veranstaltungsmonopol zu schützen sowie die Vermittlung von ungefährlichen, staatlich kontrollierten Lotterien wieder zu stärken. Ein entsprechender Vorschlag liegt den Regierungen der Länder vor.
Kernpunkt des Vorschlags ist eine angemessene und gefahrenadäquate Lockerung der Werbung und des Vertriebs der aktuell überregulierten Lotterien. Durch die massiven und undifferenzierten Werbe- und Vertriebsbeschränkungen des GlüStV, wie dem generellen Internetverbot, ist der Umsatz der Lotterien teilweise um 50% eingebrochen. Infolge dessen verlieren die Länder bis 2011 voraussichtlich rund 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen, die u. a. für die Förderung von Breitensport, Wohlfahrt und Kultur dringend benötigt werden.
Durch eine Stärkung ihres weitgehend ungefährlichen und staatlich kontrollierten Angebots könnten die Lotterien zudem auch ihrer Kanalisierungsfunktion gegenüber illegalen und suchtgefährlicheren Glücksspielen wieder angemessen nachkommen.
Der Glücksspielexperte Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover)prognostiziert in einem jetzt veröffentlichten Wirtschaftsgutachten, basierend u. a. auf einer aktuellen Multi-Client-Studie des Markforschungsunternehmens Goldmedia, dass die Bundesländer infolge einer Neuregelung von 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus Lotto, den Klassen- und Soziallotterien generieren könnten. Dieses entspricht mittelfristig fast 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern, Zweckerträgen und sonstigen Einnahmen pro Jahr.
Verfassungs- und europarechtlich ist die Novellierung des noch bis Ende 2011 geltenden GlüStV sogar dringend notwendig. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Jarass (Universität Münster) kommt in einem aktuellen rechtswissenschaftlichen Gutachten zum Schluss, dass die Suchtbegründung für harmlose Lotterien verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich widersprüchlich und angreifbar ist. Es gibt vielmehr andere Argumente, die das Lotterie-Veranstaltungsmonopol verlässlich sichern können, ohne dass die unverhältnismäßigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssen.
Die Mitglieder der Initiative repräsentierten vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages einen Jahresumsatz von rund 2,5 Mrd. Euro, dessen Erträge an die Bundesländer und in die Förderung von Sport, Kultur und Wohlfahrt flossen.
Pressekontakt:
André Jütting
c/o Lotterie Initiative
Winterstraße 4-8
22765 Hamburg
Tel. 040 89 00 39 69
- Wirtschaftsforscher halten 10 Milliarden Euro Netto-Mehreinnahmen für Landeshaushalte, Sport und Wohlfahrt durch eine Neuregelung für möglich
Die ARD Fernsehlotterie, die Klassenlotterie NKL, die Verbände der Klassenlotterieeinnehmer von SKL und NKL sowie der Deutsche Lottoverband haben sich zu einer gemeinsamen Initiative für eine Neuregelung der deutschen Lotterien im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zusammengefunden. Ihr Ziel ist, das staatliche Lotterie-Veranstaltungsmonopol zu schützen sowie die Vermittlung von ungefährlichen, staatlich kontrollierten Lotterien wieder zu stärken. Ein entsprechender Vorschlag liegt den Regierungen der Länder vor.
Kernpunkt des Vorschlags ist eine angemessene und gefahrenadäquate Lockerung der Werbung und des Vertriebs der aktuell überregulierten Lotterien. Durch die massiven und undifferenzierten Werbe- und Vertriebsbeschränkungen des GlüStV, wie dem generellen Internetverbot, ist der Umsatz der Lotterien teilweise um 50% eingebrochen. Infolge dessen verlieren die Länder bis 2011 voraussichtlich rund 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen, die u. a. für die Förderung von Breitensport, Wohlfahrt und Kultur dringend benötigt werden.
Durch eine Stärkung ihres weitgehend ungefährlichen und staatlich kontrollierten Angebots könnten die Lotterien zudem auch ihrer Kanalisierungsfunktion gegenüber illegalen und suchtgefährlicheren Glücksspielen wieder angemessen nachkommen.
Der Glücksspielexperte Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover)prognostiziert in einem jetzt veröffentlichten Wirtschaftsgutachten, basierend u. a. auf einer aktuellen Multi-Client-Studie des Markforschungsunternehmens Goldmedia, dass die Bundesländer infolge einer Neuregelung von 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus Lotto, den Klassen- und Soziallotterien generieren könnten. Dieses entspricht mittelfristig fast 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern, Zweckerträgen und sonstigen Einnahmen pro Jahr.
Verfassungs- und europarechtlich ist die Novellierung des noch bis Ende 2011 geltenden GlüStV sogar dringend notwendig. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Jarass (Universität Münster) kommt in einem aktuellen rechtswissenschaftlichen Gutachten zum Schluss, dass die Suchtbegründung für harmlose Lotterien verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich widersprüchlich und angreifbar ist. Es gibt vielmehr andere Argumente, die das Lotterie-Veranstaltungsmonopol verlässlich sichern können, ohne dass die unverhältnismäßigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssen.
Die Mitglieder der Initiative repräsentierten vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages einen Jahresumsatz von rund 2,5 Mrd. Euro, dessen Erträge an die Bundesländer und in die Förderung von Sport, Kultur und Wohlfahrt flossen.
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