Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011
Kiel - Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute mit Ausnahme Schleswig-Holsteins die Neufassung eines Glücksspielstaatsvertrags unterzeichnet. Die Kieler Finanzholding JAXX SE, zu der auch der Sportwettanbieter myBet.com gehört, hält die Regelungen für zu kurzsichtig und plädiert für deutliche Nachbesserungen. Positiv bewertet JAXX den Entschluss der Ministerpräsidenten, die Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Länderparlamente nur im Falle einer positiven Stellungnahme der EU-Kommission in Gang zu setzen.
"Die Regulierung ist nicht zu Ende gedacht. Sie ist ein untauglicher politischer Kompromiss und steht im krassen Missverhältnis zu anderen Ländern in Europa", so Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE. "Wir bezweifeln, dass unter diesen Bedingungen genügend Unternehmen in Deutschland Lizenzen beantragen werden, damit die Marktregulierung auch tatsächlich greift. Der Großteil der Anbieter wird weiter aus dem Ausland operieren, der Grau- und Schwarzmarkt wird wieder angefeuert. Nur Anbieter mit Shops können unter diesen Bedingungen eventuell überleben. Da müssen wir die weitere Entwicklung abwarten."
Die JAXX SE wiederholt daher ihren Appell an die Landesregierung in Schleswig-Holstein, ihren eingeschlagenen Weg unbeirrt weiterzugehen. Gleichzeitig fordert JAXX die anderen Länder auf, Nachbesserungen vorzunehmen, damit auch Deutschland endlich eine EU-konforme und juristisch tragfähige Glücksspielregelung erhält. In den letzten Tagen wiesen prominente Verfassungs- und Europarechtler, u.a. Prof. Papier und Prof. Engelhart, wiederholt darauf hin, dass der heute unterzeichnete 15er-Vertrag im Gegensatz zum bereits verabschiedeten schleswig-holsteinischen Gesetz gravierende rechtliche Mängel aufweist. Die Juristen sind sich einig: Sollte der Staatsvertrag wie vorgesehen Mitte 2012 in seiner jetzigen Form in Kraft treten, wird er binnen kürzester Zeit wieder vor Gericht scheitern. Diese Erfahrung machten die Länder bereits mit den aktuellen "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen", der 2010 vom EuGH verworfen wurde.
Zu den kritischen Punkten zählen die hohe Besteuerung von fünf Prozent auf den Spieleinsatz, die Begrenzung auf 20 Lizenzen, untaugliche Einsatzlimits sowie die inkonsistenten Regelungen für verschiedene Arten des Glücksspiels bis hin zum Totalverbot von Online-Casino und Poker.
Die Tochtergesellschaften der JAXX SE haben daher folgerichtig erklärt, auf jeden Fall ab 2012 in Schleswig-Holstein aktiv zu werden und alle erforderlichen Lizenzen beantragen zu wollen. "Wir wollen in Deutschland Lizenzen erwerben, wir wollen hier Steuern zahlen", so Mathias Dahms. "Allerdings müssen die Bedingungen einem europäischen Vergleich standhalten, sonst funktionieren sie nicht. Die Länder haben dann keine Möglichkeit, Lizenznehmer in Deutschland zu schützen."
Bevor der jetzt unterzeichnete Staatsvertrag Gesetz werden kann, haben die Bundesländer noch einige Hürden zu überwinden: Das Rennwettlotteriegesetz des Bundes sowie die Spielverordnung des Bundes für Automatenspiele müssen geändert werden. Die EU-Kommission wird ebenfalls noch zum aktuellen Staatsvertrags-Entwurf Stellung nehmen.
Zudem hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einer Studie belegt, dass das zentrale Ziel der Regulierung - die Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts - mit den Regelungen des 15er-Vertrags nicht erreicht werden kann. Die PwC-Studie, der eine Analyse der verschiedenen steuerlichen Regulierungsansätze in Europa zugrunde liegt, kommt zu dem Ergebnis, dass nur eine maßvolle Besteuerung des Bruttorohertrags Sportwettanbieter in die Legalität holen kann.
Über JAXX:
Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.
Pressekontakt:
JAXX SE
Stefan Zenker
Tel. (040) 85 37 88 47
Mail stefan.zenker@jaxx.com
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 16. Dezember 2011
Donnerstag, 15. Dezember 2011
Betfair: Glücksspielstaatsvertrag: Klagen vorprogrammiert
15 Länder stellen sich gegen Recht und Gesetz
Berlin - BETFAIR PLC. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein. Allein Schleswig-Holstein, das den Vertrag nicht mitgezeichnet hat, geht mit einem eigenem Gesetz einen verfassungs- und europarechtskonformen Weg und hat als einziges Land von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.
Im Gegensatz dazu haben die 15 Länderchefs ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert.
Peter Reinhardt, Deutschland-Chef von "Betfair", sagte dazu:
"Mit dem Entwurf der 15 Länder wird das Sportwettmonopol, das der EuGH für rechtswidrig erklärt hat, unter dem Deckmantel eines Konzessionssystems fortgeführt. Zudem bestehen die offensichtlichen Inkohärenzen des deutschen Glücksspielrechts weiter fort. Wir haben dies vor wenigen Tagen in einer formellen Beschwerde der EU-Kommission mitgeteilt und sind zuversichtlich, dass wir dies auch vor den deutschen Gerichten aufzeigen können. Es ist bedauernswert, dass die Länder keine rechtskonforme Lösung herstellen wollen und es geradezu heraufbeschwören, eine weitere Niederlage vor dem EuGH zu kassieren."
Zahlreiche Gutachten von renommierten Staatsrechtlern geben zudem Anlass zum Zweifel, ob der Entwurf der 15 Länder überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Entwurf, so der Tenor, enthalte unverhältnismäßige Hürden für private Anbieter. Jüngst wurde diese Einschätzung vom ehemals obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bestätigt: Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies "nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich", so Papier.
"Betfair"-Deutschland-Chef Peter Reinhardt ergänzte:
"Die Regelungen zur Besteuerung der Anbieter gehen völlig am Markt vorbei. Seriöse, private Wettanbieter müssen eine Chance haben, im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können und dem Verbraucher ein attraktives und legales Angebot zu machen. Sind die Angebote der lizenzierten Anbieter zu unattraktiv, weil sie durch punitive Steuern belastet sind, wandern die Kunden zu nicht regulierten Angeboten ab. Dies zeigen unter anderem die jüngsten Erfahrungen in Frankreich, wo die Öffnung des Wettmarktes bereits im Sommer 2010 stattfand. Aufgrund der Entscheidung für eine Spieleinsatzsteuer - wie sie auch der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder vorsieht - konnte der Schwarzmarkt dort nicht trockengelegt werden. Die fiskalischen Ziele wurden völlig verfehlt. Deutschland ist nun dabei, den gleichen Fehler zu machen - und das, obwohl mit Schleswig-Holstein bereits eine rechtlich saubere und wirtschaftlich akzeptable Lösung vorgezeichnet ist."
Der Schleswig-Holsteinische Regulierungsansatz ist der einzige, der einen zeitgemäßen Umgang mit dem Medium Internet vorsieht. Im Gegensatz zu den 15 anderen Ländern schreibt Schleswig-Holstein kein grundsätzliches Internet-Verbot fest. So ermöglicht das Gesetz des Kieler Landtags auch die regulierte Nutzung von Online-Poker und Casinospielen. Nach dem Plan der 15 Länder hingegen, sollen sich Kunden, die solche Internetglücksspiele nutzen, strafbar machen.
Peter Reinhardt sagte:
"Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Ministerpräsidenten sich im Jahr 2011 an einer Internetprohibition festklammern, die sich bereits in der Vergangenheit als völlig ineffektiv erwiesen hat. Millionen von deutschen Internetnutzern dürfen mehr erwarten, als eine bevormundende Verbotspolitik und Strafverfolgung. Wir bedauern, dass die Länder sich nicht zu einer einheitlichen und tragfähigen Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes durchringen konnten. Umso erfreulicher ist es, dass Schleswig-Holstein an seinem EU-konformen Glücksspielgesetz festhält, wo sich auch Betfair für eine Lizenz bewerben wird."
Es bleibt daher abzuwarten, in wie weit der Glücksspielstaatsvertrag Bestand haben wird, und ob sich die Ministerpräsidenten doch noch auf eine gemeinsame Lösung einigen werden. Derweil beginnt im nördlichsten deutschen Bundesland ab Januar 2012 die Bewerbungsphase für Lizenzen an private Wettanbieter, die ab dem 01. März 2012 vergeben werden sollen.
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und Großbritannien über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt - ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
Pressekontakt:
Florian Reher
Pressebüro Betfair
Tel: +49 (0)30 300 144 -132
florian.reher@blumberry.de
Berlin - BETFAIR PLC. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein. Allein Schleswig-Holstein, das den Vertrag nicht mitgezeichnet hat, geht mit einem eigenem Gesetz einen verfassungs- und europarechtskonformen Weg und hat als einziges Land von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.
Im Gegensatz dazu haben die 15 Länderchefs ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert.
Peter Reinhardt, Deutschland-Chef von "Betfair", sagte dazu:
"Mit dem Entwurf der 15 Länder wird das Sportwettmonopol, das der EuGH für rechtswidrig erklärt hat, unter dem Deckmantel eines Konzessionssystems fortgeführt. Zudem bestehen die offensichtlichen Inkohärenzen des deutschen Glücksspielrechts weiter fort. Wir haben dies vor wenigen Tagen in einer formellen Beschwerde der EU-Kommission mitgeteilt und sind zuversichtlich, dass wir dies auch vor den deutschen Gerichten aufzeigen können. Es ist bedauernswert, dass die Länder keine rechtskonforme Lösung herstellen wollen und es geradezu heraufbeschwören, eine weitere Niederlage vor dem EuGH zu kassieren."
Zahlreiche Gutachten von renommierten Staatsrechtlern geben zudem Anlass zum Zweifel, ob der Entwurf der 15 Länder überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Entwurf, so der Tenor, enthalte unverhältnismäßige Hürden für private Anbieter. Jüngst wurde diese Einschätzung vom ehemals obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bestätigt: Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies "nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich", so Papier.
"Betfair"-Deutschland-Chef Peter Reinhardt ergänzte:
"Die Regelungen zur Besteuerung der Anbieter gehen völlig am Markt vorbei. Seriöse, private Wettanbieter müssen eine Chance haben, im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können und dem Verbraucher ein attraktives und legales Angebot zu machen. Sind die Angebote der lizenzierten Anbieter zu unattraktiv, weil sie durch punitive Steuern belastet sind, wandern die Kunden zu nicht regulierten Angeboten ab. Dies zeigen unter anderem die jüngsten Erfahrungen in Frankreich, wo die Öffnung des Wettmarktes bereits im Sommer 2010 stattfand. Aufgrund der Entscheidung für eine Spieleinsatzsteuer - wie sie auch der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder vorsieht - konnte der Schwarzmarkt dort nicht trockengelegt werden. Die fiskalischen Ziele wurden völlig verfehlt. Deutschland ist nun dabei, den gleichen Fehler zu machen - und das, obwohl mit Schleswig-Holstein bereits eine rechtlich saubere und wirtschaftlich akzeptable Lösung vorgezeichnet ist."
Der Schleswig-Holsteinische Regulierungsansatz ist der einzige, der einen zeitgemäßen Umgang mit dem Medium Internet vorsieht. Im Gegensatz zu den 15 anderen Ländern schreibt Schleswig-Holstein kein grundsätzliches Internet-Verbot fest. So ermöglicht das Gesetz des Kieler Landtags auch die regulierte Nutzung von Online-Poker und Casinospielen. Nach dem Plan der 15 Länder hingegen, sollen sich Kunden, die solche Internetglücksspiele nutzen, strafbar machen.
Peter Reinhardt sagte:
"Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Ministerpräsidenten sich im Jahr 2011 an einer Internetprohibition festklammern, die sich bereits in der Vergangenheit als völlig ineffektiv erwiesen hat. Millionen von deutschen Internetnutzern dürfen mehr erwarten, als eine bevormundende Verbotspolitik und Strafverfolgung. Wir bedauern, dass die Länder sich nicht zu einer einheitlichen und tragfähigen Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes durchringen konnten. Umso erfreulicher ist es, dass Schleswig-Holstein an seinem EU-konformen Glücksspielgesetz festhält, wo sich auch Betfair für eine Lizenz bewerben wird."
Es bleibt daher abzuwarten, in wie weit der Glücksspielstaatsvertrag Bestand haben wird, und ob sich die Ministerpräsidenten doch noch auf eine gemeinsame Lösung einigen werden. Derweil beginnt im nördlichsten deutschen Bundesland ab Januar 2012 die Bewerbungsphase für Lizenzen an private Wettanbieter, die ab dem 01. März 2012 vergeben werden sollen.
Über Betfair: (www.betfair.com)
Betfair wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute einer der weltgrößten Wettanbieter im Internet. Die Betfair-Unternehmensgruppe hat über 4 Mio. registrierte Kunden und wickelt täglich mehr als 7 Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte arbeiten international für Betfair.
Betfair verfügt in Gibraltar, Malta, Italien, Australien und Großbritannien über Glücksspielerlaubnisse. Es ist Betfairs Bestrebung, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Lizenzen innezuhaben, zu investieren und Steuern zu zahlen. Die Gruppe arbeitet aktiv mit Regierungen und anderen Interessenvertretern zusammen, um dazu beizutragen, für die Verbraucher ein kontrolliertes und sicheres Umfeld für Online-Glücksspiele zu schaffen. Betfair möchte auch in Deutschland auf Grundlage einer Erlaubnis tätig sein und arbeitet konstruktiv mit den Bundesländern zusammen, um dies zu erreichen.
Betfair ist eines der Top 25 Internet-Unternehmen weltweit. Das Unternehmen wurde unzählige Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr 2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren 2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's (CBI) Company of the Year" ernannt - ein Erfolg, den kein anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.
Pressekontakt:
Florian Reher
Pressebüro Betfair
Tel: +49 (0)30 300 144 -132
florian.reher@blumberry.de
Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag
Staatsvertrag lässt den Vertriebsweg Internet wieder zu und stärkt damit die gemeinwohlorientierten Lotterie
Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb
Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt
München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.
"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.
Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.
Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.
Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb
Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt
München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.
"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.
Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.
Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.
Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Endlich ein geordnetes Verfahren!
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben das heute (15. Dezember 2011) erzielte Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag begrüßt:
"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".
Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.
Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.
Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.
"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".
Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.
Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.
Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.
"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion und FDP-Landtagsfraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag
Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt
- Länderchefs wollen Antwort aus Brüssel abwarten – Novellierung des deutschen Glücksspielrechts erneut gescheitert
- Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren
Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.
Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.
Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.
"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."
Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.
Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols.
Quelle: Deutscher Lottoverband
- Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren
Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.
Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.
Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.
"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."
Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.
Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Österreich: Ausschreibung Spielbanken und Pokersalon
Veröffentlichung gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz, BGBl I Nr. 111/2010
Wien, 15. Dezember 2011 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.
Eine "Allgemeine Information" zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlage zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche für das zweite Konzessionserteilungsverfahren wurden am 15. Dezember 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für das zweite Konzessionserteilungsverfahren endet am 16. Mai 2012, die Bewerbungsfristen für die übrigen Konzessionserteilungsverfahren werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbanken- und Pokersalonkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen über den Beginn der nächsten Konzessionserteilungsverfahren.
Wien, 15. Dezember 2011 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.
Eine "Allgemeine Information" zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlage zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche für das zweite Konzessionserteilungsverfahren wurden am 15. Dezember 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für das zweite Konzessionserteilungsverfahren endet am 16. Mai 2012, die Bewerbungsfristen für die übrigen Konzessionserteilungsverfahren werden auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbanken- und Pokersalonkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen über den Beginn der nächsten Konzessionserteilungsverfahren.
Mittwoch, 14. Dezember 2011
RGA: Glücksspielstaatsvertrag zum Scheitern verurteilt
Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland weiterhin unvereinbar mit geltendem EU-Recht. RGA befürwortet eine bundesweit einheitliche und marktkonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland.
London, 14.12.2011, die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, bedauert die für morgen geplante Verabschiedung eines nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarendem Glücksspielstaatsvertrages durch 15 Ministerpräsidenten. „Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission vermehrt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch die unterdessen vorgenommenen Änderungen ändern aus unserer Sicht nichts an dieser Unvereinbarkeit“, stellte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA), fest.
„Es ist entmutigend, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht ausweicht, den EU-Vertrag durchzusetzen. Sollte die EU die Unterzeichnung des vorgelegten Glücksspielstaatsvertrages widerspruchslos hinnehmen, signalisiert sie den nationalen Regierungen, dass diese auch weiterhin protektionistische Maßnahmen unter dem Deckmantel der EU-Rechtskonformität vornehmen können“, so Hawkswood weiter.
Insbesondere die Tatsache, dass den Nutzern weiterhin das legale Spielen von Online-Poker und Casinospielen vorenthalten werden soll sowie eine nicht marktkonforme Besteuerung von Online-Sportwetten werden keine effektive Kanalisierung des Glücksspielmarktes herbeiführen und damit auch das Erreichen der Ziele des Staatsvertrages verhindern.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Vertrag nicht dazu beiträgt, dass Spieleverhalten deutscher Nutzer zu verändern. Die Kunden werden weiterhin die im in anderen EU-Staaten regulierten und lizensierten Angebote von Poker- und Casinospielen nutzen. Die Mitgliedsunternehmen der RGA prüfen deshalb, eine Lizenz in Schleswig-Holstein zu beantragen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das ein Glücksspielgesetz verabschiedet hat, welches den Marktrealitäten entspricht und den Wünschen der deutschen Nutzer nachkommt“, kommentierte Hawkswood.
Die RGA begrüßt ausdrücklich das in Schleswig-Holstein verabschiedete Gesetz, spricht sich aber klar für eine bundesweit einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland aus. Nur über eine einheitliche, markt- und EU-rechtskonforme Lösung kann sichergestellt werden, dass den Wünschen der deutschen Verbraucher ebenso Rechnung getragen wird wie den Zielen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Bekämpfung von Spielsucht.
Presse-Information:
Remote Gambling Association
6th Floor, High Holborn House
52 -54 High Holborn
London WC1V 6RL
Kontakt-Person:
Jason Foley-Train
RGA Head of Communications
Telefon: +44 20 7831 2195
Web: http://www.rga.eu.com
London, 14.12.2011, die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, bedauert die für morgen geplante Verabschiedung eines nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarendem Glücksspielstaatsvertrages durch 15 Ministerpräsidenten. „Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission vermehrt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertragsentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch die unterdessen vorgenommenen Änderungen ändern aus unserer Sicht nichts an dieser Unvereinbarkeit“, stellte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA), fest.
„Es ist entmutigend, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht ausweicht, den EU-Vertrag durchzusetzen. Sollte die EU die Unterzeichnung des vorgelegten Glücksspielstaatsvertrages widerspruchslos hinnehmen, signalisiert sie den nationalen Regierungen, dass diese auch weiterhin protektionistische Maßnahmen unter dem Deckmantel der EU-Rechtskonformität vornehmen können“, so Hawkswood weiter.
Insbesondere die Tatsache, dass den Nutzern weiterhin das legale Spielen von Online-Poker und Casinospielen vorenthalten werden soll sowie eine nicht marktkonforme Besteuerung von Online-Sportwetten werden keine effektive Kanalisierung des Glücksspielmarktes herbeiführen und damit auch das Erreichen der Ziele des Staatsvertrages verhindern.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass dieser Vertrag nicht dazu beiträgt, dass Spieleverhalten deutscher Nutzer zu verändern. Die Kunden werden weiterhin die im in anderen EU-Staaten regulierten und lizensierten Angebote von Poker- und Casinospielen nutzen. Die Mitgliedsunternehmen der RGA prüfen deshalb, eine Lizenz in Schleswig-Holstein zu beantragen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das ein Glücksspielgesetz verabschiedet hat, welches den Marktrealitäten entspricht und den Wünschen der deutschen Nutzer nachkommt“, kommentierte Hawkswood.
Die RGA begrüßt ausdrücklich das in Schleswig-Holstein verabschiedete Gesetz, spricht sich aber klar für eine bundesweit einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland aus. Nur über eine einheitliche, markt- und EU-rechtskonforme Lösung kann sichergestellt werden, dass den Wünschen der deutschen Verbraucher ebenso Rechnung getragen wird wie den Zielen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Bekämpfung von Spielsucht.
Presse-Information:
Remote Gambling Association
6th Floor, High Holborn House
52 -54 High Holborn
London WC1V 6RL
Kontakt-Person:
Jason Foley-Train
RGA Head of Communications
Telefon: +44 20 7831 2195
Web: http://www.rga.eu.com
Sonntag, 11. Dezember 2011
Deutscher Lottoverband: Nordwestlotto bleibt im Deutschen Lotto- und Totoblock
Weiterhin Lotto im hohen Norden
Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).
Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.
Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.
Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.
Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.
Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).
Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.
Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.
Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.
Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.
Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.
Quelle: Deutscher Lottoverband