Unsichere Rahmenbedingungen
Nach Einschätzung des Deutschen Derivate Instituts e.V. (DDI) sind die von der Wiener Extra Sportwetten AG begebenen Sportzertifikate Sportwetten und sollten daher nicht an deutschen Wertpapierbörsen notiert sein.
Dieter Lendle, Geschäftsführender Vorstand des DDI, macht auf Probleme bei Sportzertifikaten aufmerksam: „Mit der Verwendung des Zertifikate-Begriffs wird die wachsende Popularität von Zertifikaten als Anlageinstrument ausgenutzt. Dabei darf nicht übersehen werden, dass mit Sportzertifikaten eine ganze Reihe ungelöster Probleme verbunden ist.“
Unsicherere Rahmenbedingungen sieht das DDI insbesondere an folgenden Stellen:
- Umgehung des Staatlichen Wettmonopols
Noch ungeklärt ist die Frage, ob mit den Sportzertifikaten das staatliche Wettmonopol umgangen wird. Gegenwärtig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des verbotenen Veranstaltens eines Glücksspiels. Der offensichtliche Gegensatz zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung bzw. Gesetzgebung beinhaltet für Anbieter und Anleger offene Risiken.
- Keine Beratung durch Banken
Im Beratungsgeschäft der Banken könnten ernsthafte Probleme entstehen. Bankberater können über Kapitalanlagen aufklären, verfügen jedoch über keine Expertise zu Sportwetten. Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten wegen Beraterhaftung könnten die Folge sein.
- Verbindlichkeit der Geschäfte
Durch Spiel oder Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Daran ändert allein eine Verbriefung der Wette in Form eines Zertifikats nichts. Die rechtliche Verbindlichkeit abgeschlossener Geschäfte über Sportzertifikate ist daher zweifelhaft.
- Manipulationen im Sport
Ungeklärt ist die Frage, was bei Manipulationen im Sportbereich geschieht. Während Fehlberechnungen bei Finanzmarktgeschäften nach festgelegten Regeln berichtigt werden, sind nachträgliche Korrekturen bei Sportwetten mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
Mit Wetten auf den deutschen Fußballmeister oder Tabellenplatzierungen in der Fußball-Bundesliga im Mantel einer Inhaberschuldverschreibung wird das ungeschützte Label „Zertifikat“ in die Nähe der Zockerei gerückt. Die überzeugende Entwicklung des Zertifikatemarktes in Richtung des konservativen Anlagegeschäfts erfährt einen Tabubruch, der unabsehbare Folgen haben kann. Eine Flut von Wettangeboten mit Wertpapierausgestaltung ist zu befürchten. Angesichts der staatsanwaltschaftlichen ermittlungen ist das Delisting an der Frankfurter Wertpapierbörse zu begrüßen. Um möglicherweise entstehenden Schaden von Privatanlegern abzuwenden, sollte auch die Berliner Börse diesem Schritt folgen. Für DDI-Vorstand Lendle ist klar: „Sportwetten gehören nicht an die Börse.“
Pressemitteilung des DDI vom 13. April 2007
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Donnerstag, 26. April 2007
Günter Neugebauer (SPD): Rückschläge für die CDU beim Streit um das staatliche Lotteriemonopol
Zur Debatte um das staatliche Lotteriemonopol erklärt der Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion (von Schleswig-Holstein), Günter Neugebauer:
Mit der Verteidigung eines umfassenden staatlichen Lotteriemonopols durch den bayerischen CSU-Finanzminister und durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die schleswig-holsteinische CDU in ihrem Kampf für eine Freigabe des staatlichen Lotteriemonopols einen weiteren Rückschlag erlitten.
Erst jüngst (Pressemitteilung des BVerfG vom 12.4.07) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das bayerische staatliche Spielbankenmonopol mit der gleichen Begründung verteidigt, die für die SPD in ihrem Einsatz gegen die Privatisierung des Lotteriemarktes maßgebend ist. In dem Urteil heißt es u. a., dass das Monopol durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sei. Das Monopol diene in erster Linie der Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung, die sich aus der Ausnutzung der Spielleidenschaft ergeben könnten.
Da auch der bayerische Finanzminister noch einmal die bisherige Linie von 15 Ministerpräsidenten bestätigt hat, sollte die schleswig-holsteinische CDU endlich zur Vernunft kommen und einem neuen Staatsvertrag zustimmen.
Sozialdemokratischer Informationsbrief vom 20. April 2007
Mit der Verteidigung eines umfassenden staatlichen Lotteriemonopols durch den bayerischen CSU-Finanzminister und durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die schleswig-holsteinische CDU in ihrem Kampf für eine Freigabe des staatlichen Lotteriemonopols einen weiteren Rückschlag erlitten.
Erst jüngst (Pressemitteilung des BVerfG vom 12.4.07) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das bayerische staatliche Spielbankenmonopol mit der gleichen Begründung verteidigt, die für die SPD in ihrem Einsatz gegen die Privatisierung des Lotteriemarktes maßgebend ist. In dem Urteil heißt es u. a., dass das Monopol durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sei. Das Monopol diene in erster Linie der Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung, die sich aus der Ausnutzung der Spielleidenschaft ergeben könnten.
Da auch der bayerische Finanzminister noch einmal die bisherige Linie von 15 Ministerpräsidenten bestätigt hat, sollte die schleswig-holsteinische CDU endlich zur Vernunft kommen und einem neuen Staatsvertrag zustimmen.
Sozialdemokratischer Informationsbrief vom 20. April 2007
Staatshaftung: Ländern und Kommunen droht Klageflut von Sportwettenanbietern
Länder und Kommunen müssen sich möglicherweise auf eine Welle von Schadenersatzforderungen von Sportwettenanbietern gefasst machen. Wegen der Schließung von Wettbüros hätten bereits einige Anbieter Schadenersatzklagen eingereicht, erklärte Markus Maul, der Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU), am Mittwoch, den 25. April 2007, auf der Sportwetten-Tagung von Dow Jones in Frankfurt am Main. Besonders in Nordrhein-Westfalen und Hessen hätten Anbieter nach der dort vorherrschenden Rechtsprechung «gute Aussichten» auf Schadensersatz. Fachanwalt Reichert bestätigte, dass «eine deutliche Zunahme» von Schadenersatzanfragen zu verzeichnen sei. Die Länder seien gut beraten, in ihren Haushalten Rückstellungen für mögliche Schadenersatzforderungen einzuplanen, ergänzte der Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion.
Quelle: ddp
Quelle: ddp
BFH: Vergnügungssteuer für Spielautomaten in Berlin
amtlicher Leitsatz:
Die mit Wirkung ab 1. Juli 2000 in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.
Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Gericht für steuerrechtliche Fragen, hat sich in seinem Urteil vom 26.02.2007, Az.: II R 2/05, mit der Vergnügungssteuer für Spielautomaten in Berlin auseinander gesetzt. Die Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen war zum 1. Juli 2000 von 300 DM auf 600 DM je Spielautomat heraufgesetzt worden, wogegen sich die Klägerin wandte.
Die eine Spielhalle betreibende Klägerin hatte argumentiert, dass die Steuer für Geräte in Gaststätten, Vereinräume etc. lediglich 50 DM betrage und diese erhebliche unterschiedliche Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Aufgrund der erdrosselnden Wirkung verstoße die Steuer gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz).
Das erstinstanzlich angerufene Finanzgericht Berlin verwies auf die Gestaltungsbefugnis des Berliner Gesetzgebers. Es gebe sachliche Gründe für die steuerliche Ungleichbehandlung. Die Privilegierung der Gaststätten als Aufstellorte sei wirtschaftslenkend. Mit der Vergnügungssteuer werde nicht zuletzt im Interesse des Jugendschutzes die Spielsucht eingedämmt.
Der über die Revision entscheidende BFH erklärte die Verdoppelung der Vergnügungssteuer auf 600 DM je Spielautomat für verfassungsgemäß, sofern die Voraussetzung für die Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs vorläge. Dies sei dann der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 Prozent nach oben oder unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abwichen. Der BFH schließt sich insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteile vom 13. April 2005, Az. 10 C 5/04, 10 C 8/04 und 10 C 9/04 sowie vom 14. Dezember 2005, Az. 10 C 1/05).
Zur Überprüfung dieser für die Entscheidung erheblichen Frage hob der BFH die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht Berlin zur weiteren Sachverhaltsaufklärung und Entscheidung. Auf Grund der bisher vom Finanzgericht getroffenen Feststellungen könne nicht entschieden werden, ob die Beibehaltung der pauschalen Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab rechtmäßig gewesen sei oder nicht.
Der Senat stellte klar, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn der Gesetzgeber nur den Steuersatz für Spielgeräte in Spielhallen erhöhe - und zwar auch dann, wenn die Einnahmen bei Geldspielgeräten in Spielhallen durchschnittlich dreimal so hoch seien wie bei Geräten in Gaststätten. Dem Gesetzgeber sei freigestellt, aus sachlichen Gründen bestimmte Steuerquellen zu erschließen, andere Steuerquellen hingegen nicht auszuschöpfen. Legitim sei die Einschätzung des Gesetzgebers, das Suchtgefährdungspotenzial von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten in Spielhallen sei besonders hoch und müsse daher entsprechend besteuert werden. Eine steuerrechtliche Regelung dürfe Lenkungswirkungen auch in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfalten, ohne dass dem Gesetzgeber in diesem Bereich eine Sachkompetenz zustehen muss.
Sollten die erforderlichen Feststellungen des Finanzgerichts daran scheitern, dass ggf. trotz Einschaltung eines Sachverständigen nicht genügend Daten erhoben werden können, um eine Abweichungen von mehr als 25 % nachzuweisen, könne die Verfassungswidrigkeit der Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nicht festgestellt werden. Es ist nun Aufgabe des klagenden Aufstellunternehmers, konkrete Zahlen vorzulegen.
Die mit Wirkung ab 1. Juli 2000 in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.
Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Gericht für steuerrechtliche Fragen, hat sich in seinem Urteil vom 26.02.2007, Az.: II R 2/05, mit der Vergnügungssteuer für Spielautomaten in Berlin auseinander gesetzt. Die Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen war zum 1. Juli 2000 von 300 DM auf 600 DM je Spielautomat heraufgesetzt worden, wogegen sich die Klägerin wandte.
Die eine Spielhalle betreibende Klägerin hatte argumentiert, dass die Steuer für Geräte in Gaststätten, Vereinräume etc. lediglich 50 DM betrage und diese erhebliche unterschiedliche Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Aufgrund der erdrosselnden Wirkung verstoße die Steuer gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz).
Das erstinstanzlich angerufene Finanzgericht Berlin verwies auf die Gestaltungsbefugnis des Berliner Gesetzgebers. Es gebe sachliche Gründe für die steuerliche Ungleichbehandlung. Die Privilegierung der Gaststätten als Aufstellorte sei wirtschaftslenkend. Mit der Vergnügungssteuer werde nicht zuletzt im Interesse des Jugendschutzes die Spielsucht eingedämmt.
Der über die Revision entscheidende BFH erklärte die Verdoppelung der Vergnügungssteuer auf 600 DM je Spielautomat für verfassungsgemäß, sofern die Voraussetzung für die Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs vorläge. Dies sei dann der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 Prozent nach oben oder unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abwichen. Der BFH schließt sich insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteile vom 13. April 2005, Az. 10 C 5/04, 10 C 8/04 und 10 C 9/04 sowie vom 14. Dezember 2005, Az. 10 C 1/05).
Zur Überprüfung dieser für die Entscheidung erheblichen Frage hob der BFH die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht Berlin zur weiteren Sachverhaltsaufklärung und Entscheidung. Auf Grund der bisher vom Finanzgericht getroffenen Feststellungen könne nicht entschieden werden, ob die Beibehaltung der pauschalen Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab rechtmäßig gewesen sei oder nicht.
Der Senat stellte klar, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn der Gesetzgeber nur den Steuersatz für Spielgeräte in Spielhallen erhöhe - und zwar auch dann, wenn die Einnahmen bei Geldspielgeräten in Spielhallen durchschnittlich dreimal so hoch seien wie bei Geräten in Gaststätten. Dem Gesetzgeber sei freigestellt, aus sachlichen Gründen bestimmte Steuerquellen zu erschließen, andere Steuerquellen hingegen nicht auszuschöpfen. Legitim sei die Einschätzung des Gesetzgebers, das Suchtgefährdungspotenzial von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten in Spielhallen sei besonders hoch und müsse daher entsprechend besteuert werden. Eine steuerrechtliche Regelung dürfe Lenkungswirkungen auch in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfalten, ohne dass dem Gesetzgeber in diesem Bereich eine Sachkompetenz zustehen muss.
Sollten die erforderlichen Feststellungen des Finanzgerichts daran scheitern, dass ggf. trotz Einschaltung eines Sachverständigen nicht genügend Daten erhoben werden können, um eine Abweichungen von mehr als 25 % nachzuweisen, könne die Verfassungswidrigkeit der Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nicht festgestellt werden. Es ist nun Aufgabe des klagenden Aufstellunternehmers, konkrete Zahlen vorzulegen.
Zinsen und Fußball - das geht
Die Financial Times Deutschland (Jarka Kubsova/Ute Göggelmann) berichtete in ihrer Ausgabe vom 25. April 2007 über eine aktuelle BGH-Entscheidung:
"Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (AZ: I ZR 57/05) könnte auch Auswirkungen auf die in Frankfurt vom Handel ausgesetzten Sportzertifikate haben. Im konkreten Fall hatte der BGH über ein Angebot der Postbank zur Fußball-EM verhandelt.(...)
"Das ist eine Bestätigung dafür, dass die Kombination von Zinshöhe und Fußballresultat zulässig ist", sagt Rechtsanwalt Martin Arendts, "damit wird die Verknüpfung einer Kapitalanlage mit einer Wette für zulässig erklärt." Zwar handele es sich um eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung, aber indirekt könne das Urteil auch auf Sportwetten-Zertifikate Auswirkungen haben.
"Es ist auf jeden Fall eine bankenfreundliche Entscheidung und ein Hinweis darauf, dass es einen Schwenk in der Betrachtung solcher Kapitalanlagen gibt." Zwar sei die Rechtsgrundlage zwischen dem BGH-Urteil und den Sportzertifikaten nicht vergleichbar, dennoch sei die Rechtsprechung damit in Bewegung geraten, sagt Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen. In Kreisen, die sich für derart konstruierte Wertpapiere interessierten, würde die Entscheidung ein kleines Beben auslösen. Das Interesse von Banken, ähnliche Finanzprodukte auf den Markt zu bringen, sei hoch, so Klevenhagen. (...)"
"Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (AZ: I ZR 57/05) könnte auch Auswirkungen auf die in Frankfurt vom Handel ausgesetzten Sportzertifikate haben. Im konkreten Fall hatte der BGH über ein Angebot der Postbank zur Fußball-EM verhandelt.(...)
"Das ist eine Bestätigung dafür, dass die Kombination von Zinshöhe und Fußballresultat zulässig ist", sagt Rechtsanwalt Martin Arendts, "damit wird die Verknüpfung einer Kapitalanlage mit einer Wette für zulässig erklärt." Zwar handele es sich um eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung, aber indirekt könne das Urteil auch auf Sportwetten-Zertifikate Auswirkungen haben.
"Es ist auf jeden Fall eine bankenfreundliche Entscheidung und ein Hinweis darauf, dass es einen Schwenk in der Betrachtung solcher Kapitalanlagen gibt." Zwar sei die Rechtsgrundlage zwischen dem BGH-Urteil und den Sportzertifikaten nicht vergleichbar, dennoch sei die Rechtsprechung damit in Bewegung geraten, sagt Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen. In Kreisen, die sich für derart konstruierte Wertpapiere interessierten, würde die Entscheidung ein kleines Beben auslösen. Das Interesse von Banken, ähnliche Finanzprodukte auf den Markt zu bringen, sei hoch, so Klevenhagen. (...)"
Rheinland-Pfalz-Sport kämpft für Lotto
Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz setzt sich mit aller Kraft für eine Verlängerung des Sportwetten-Monopols ein.
Die Finanzierung des rheinland-pfälzischen Sports war deshalb eines der wichtigen Themen, zu denen der Geschäftsführende LSB-Vizepräsident Dieter Noppenberger und Hauptgeschäftsführer Lothar Westram bei einem Pressegespräch in Mainz Stellung bezogen. Mit berechtigter Sorge schaut der rheinland-pfälzische Sport - und das sind in erster Linie 6.300 Sportvereine, die dazugehörenden Fachverbände und der Landessportbund - auf die politischen Entwicklungen bei der Frage, wer künftig Sportwetten und Lotterien in diesem Lande durchführen darf.
„Es ist für uns von existentieller Bedeutung, dass der alleinige Auftrag zur Durchführung von Sportwetten beim sporteigenen Unternehmen Lotto Rheinland-Pfalz verbleibt, dessen Abgaben letztlich die staatliche subsidiäre Unterstützung für den Sport und andere soziale Zwecke speist. Hinzu kommen nicht unbedeutende Sponsoringmittel, die direkt vom Unternehmen den Sportvereinen zu Gute kommen“, schildert Noppenberger die Situation des Sports. Der Geschäftsführende Vizepräsident betonte weiter: „Der Landessportbund und seine Mitgliedsorganisationen sind auf die Konzessionsabgaben aus Lotterien und Sportwetten als Finanzhilfe angewiesen. Mit diesem Geld werden der tägliche Übungsbetrieb in Sportvereinen, der Leistungssport und die Arbeit der Fachverbände gefördert. Diese Mittel sind und bleiben unverzichtbar. Es ist nicht zu erwarten, dass privat organisierte Wetten dieses System ersetzen könnten.“
Bericht des Deutschen Olympischen SportBundes (DOSB) vom 26. April 2007
www.dosb.de
Die Finanzierung des rheinland-pfälzischen Sports war deshalb eines der wichtigen Themen, zu denen der Geschäftsführende LSB-Vizepräsident Dieter Noppenberger und Hauptgeschäftsführer Lothar Westram bei einem Pressegespräch in Mainz Stellung bezogen. Mit berechtigter Sorge schaut der rheinland-pfälzische Sport - und das sind in erster Linie 6.300 Sportvereine, die dazugehörenden Fachverbände und der Landessportbund - auf die politischen Entwicklungen bei der Frage, wer künftig Sportwetten und Lotterien in diesem Lande durchführen darf.
„Es ist für uns von existentieller Bedeutung, dass der alleinige Auftrag zur Durchführung von Sportwetten beim sporteigenen Unternehmen Lotto Rheinland-Pfalz verbleibt, dessen Abgaben letztlich die staatliche subsidiäre Unterstützung für den Sport und andere soziale Zwecke speist. Hinzu kommen nicht unbedeutende Sponsoringmittel, die direkt vom Unternehmen den Sportvereinen zu Gute kommen“, schildert Noppenberger die Situation des Sports. Der Geschäftsführende Vizepräsident betonte weiter: „Der Landessportbund und seine Mitgliedsorganisationen sind auf die Konzessionsabgaben aus Lotterien und Sportwetten als Finanzhilfe angewiesen. Mit diesem Geld werden der tägliche Übungsbetrieb in Sportvereinen, der Leistungssport und die Arbeit der Fachverbände gefördert. Diese Mittel sind und bleiben unverzichtbar. Es ist nicht zu erwarten, dass privat organisierte Wetten dieses System ersetzen könnten.“
Bericht des Deutschen Olympischen SportBundes (DOSB) vom 26. April 2007
www.dosb.de
DOSB: Unions-Finanzpolitiker für den Fortfall des Sportwettenmonopols
Für den Fortfall des staatlichen Monopols für Sportwetten haben sich die Finanzpolitiker der Union ausgesprochen. Nur so könnte der Weg für eine europa- und verfassungsrechtlich sichere Variante freigemacht werden.
Auf diesen Nenner einigten sich die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrer letzten Tagung in Stuttgart. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Mike Mohring, im Anschluss an die Sitzung erklärte, müsste hingegen das Lotto- und Lotteriemonopol in der jetzigen Form durch den gültigen Staatsvertrag von 2004 aufrecht erhalten werden.
Mohring, der finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Freistaat Thüringen ist, betonte, der staatliche Monopolanspruch bei den Sportwetten werde seit geraumer Zeit durch private Sportwettenanbieter, aber auch durch die Europäische Union hinterfragt. Hier gelte es nunmehr zu reagieren.
Einführung einer Lenkungsabgabe
Mit einer Liberalisierung der Sportwetten müsste nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker der Union eine so genannte Lenkungsabgabe eingeführt werden. Angedacht sei, diese nach dem Wohnort des Spielers erheben zu lassen. Damit könnten sich die Bundesländer ihre Einnahmen aus den Sportwetten in einem geöffneten Markt sichern, in denen private Anbieter Konzessionen erhalten sollen. Mit der Lenkungsabgabe soll unter anderem die Suchtprävention finanziert, aber auch Zuwendungen für den Breitensport ermöglicht werden. Nach den Worten des Vorsitzenden der Sprecherkonferenz „wird damit ein ordnungspolitisch sauberer Weg vorgeschlagen“.
Der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef Parr, begrüßte den Perspektivbeschluss der CDU-Finanzpolitiker. „Jetzt müssen die Voraussetzungen für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwettanbieter geschaffen werden“, erklärte er. „Nur so wird man sicherstellen können, dass weiterhin ohne Einschränkungen ein Teil der Einnahmen aus den Sportwetten zur Förderung des Sports und für weitere Gemeinwohlbelange verwendet werden können.“ Parr unterstrich: „Den Vertretern des Sportwettenmonopols in den Ländern schwimmen immer mehr die Felle davon.“ Der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten bei einer gegenteiligen Vorstellung von Schleswig-Holstein bereits geeinigt haben, sollte nunmehr endlich überarbeitet werden. Die Öffnung des deutschen Marktes, wie sie die Europäische Union bereits mehrfach gefordert hat, könnte nun nicht mehr länger blockiert werden, meinte Parr.
Bericht des Deutschen Olympischen SportBundes (DOSB) vom 26. April 2007
www.dosb.de
Auf diesen Nenner einigten sich die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrer letzten Tagung in Stuttgart. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Mike Mohring, im Anschluss an die Sitzung erklärte, müsste hingegen das Lotto- und Lotteriemonopol in der jetzigen Form durch den gültigen Staatsvertrag von 2004 aufrecht erhalten werden.
Mohring, der finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Freistaat Thüringen ist, betonte, der staatliche Monopolanspruch bei den Sportwetten werde seit geraumer Zeit durch private Sportwettenanbieter, aber auch durch die Europäische Union hinterfragt. Hier gelte es nunmehr zu reagieren.
Einführung einer Lenkungsabgabe
Mit einer Liberalisierung der Sportwetten müsste nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker der Union eine so genannte Lenkungsabgabe eingeführt werden. Angedacht sei, diese nach dem Wohnort des Spielers erheben zu lassen. Damit könnten sich die Bundesländer ihre Einnahmen aus den Sportwetten in einem geöffneten Markt sichern, in denen private Anbieter Konzessionen erhalten sollen. Mit der Lenkungsabgabe soll unter anderem die Suchtprävention finanziert, aber auch Zuwendungen für den Breitensport ermöglicht werden. Nach den Worten des Vorsitzenden der Sprecherkonferenz „wird damit ein ordnungspolitisch sauberer Weg vorgeschlagen“.
Der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef Parr, begrüßte den Perspektivbeschluss der CDU-Finanzpolitiker. „Jetzt müssen die Voraussetzungen für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwettanbieter geschaffen werden“, erklärte er. „Nur so wird man sicherstellen können, dass weiterhin ohne Einschränkungen ein Teil der Einnahmen aus den Sportwetten zur Förderung des Sports und für weitere Gemeinwohlbelange verwendet werden können.“ Parr unterstrich: „Den Vertretern des Sportwettenmonopols in den Ländern schwimmen immer mehr die Felle davon.“ Der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten bei einer gegenteiligen Vorstellung von Schleswig-Holstein bereits geeinigt haben, sollte nunmehr endlich überarbeitet werden. Die Öffnung des deutschen Marktes, wie sie die Europäische Union bereits mehrfach gefordert hat, könnte nun nicht mehr länger blockiert werden, meinte Parr.
Bericht des Deutschen Olympischen SportBundes (DOSB) vom 26. April 2007
www.dosb.de
Mittwoch, 25. April 2007
Stellungnahme von Casinos Austria zu bwin-Vorstoß
Als Reaktion auf die Anregungen von bwin gibt es von Casinos Austria folgende Stellungnahme:
"Die offenbar an die österreichische Bundesregierung gerichtete Aufforderung von bwin, in Gespräche über eine Neuregelung des Glücksspielwesens - verbunden mit einer erheblichen Steuersenkung von derzeit bis zu 80 auf 15 Prozent des Bruttospielertrages - zu treten, erscheint im Lichte der Tatsache, dass dieses Unternehmen von Gibraltar aus versucht, die nationalen Regelungen (sowohl hinsichtlich Spielerschutzes als auch nationaler Steuern) zu vermeiden und dabei eine Verlustbilanz nach der anderen legt, doch etwas sonderbar.
Die Spielerschutzbestimmungen, denen sowohl Casinos Austria als auch Österreichische Lotterien als Glücksspielkonzessionäre des Bundes unterliegen, zählen zu den weltweit strengsten. Die diesbezüglichen österreichischen Regelungen, die sowohl verfassungs- als auch EU-rechtskonform sind, stellen den Spielerschutz in vorbildlicher Weise sicher.
Die Tatsache, dass es illegale Anbote am Markt gibt, sollte keinesfalls als Anlass zur Verwässerung dieser vorbildlichen Bestimmungen genommen werden; vielmehr sollten effiziente Massnahmen zur künftigen Vermeidung von illegalen Glücksspielen gesetzt werden".
"Die offenbar an die österreichische Bundesregierung gerichtete Aufforderung von bwin, in Gespräche über eine Neuregelung des Glücksspielwesens - verbunden mit einer erheblichen Steuersenkung von derzeit bis zu 80 auf 15 Prozent des Bruttospielertrages - zu treten, erscheint im Lichte der Tatsache, dass dieses Unternehmen von Gibraltar aus versucht, die nationalen Regelungen (sowohl hinsichtlich Spielerschutzes als auch nationaler Steuern) zu vermeiden und dabei eine Verlustbilanz nach der anderen legt, doch etwas sonderbar.
Die Spielerschutzbestimmungen, denen sowohl Casinos Austria als auch Österreichische Lotterien als Glücksspielkonzessionäre des Bundes unterliegen, zählen zu den weltweit strengsten. Die diesbezüglichen österreichischen Regelungen, die sowohl verfassungs- als auch EU-rechtskonform sind, stellen den Spielerschutz in vorbildlicher Weise sicher.
Die Tatsache, dass es illegale Anbote am Markt gibt, sollte keinesfalls als Anlass zur Verwässerung dieser vorbildlichen Bestimmungen genommen werden; vielmehr sollten effiziente Massnahmen zur künftigen Vermeidung von illegalen Glücksspielen gesetzt werden".
Klagsdrohungen durch Casinos Austria lösen keine Probleme
- bwin fordert Casinos Austria zur Zusammenarbeit auf
- Europa-konformes Modell mit Regulierungsbehörde, einheitlichem Steuermodell und hohem Spielerschutz als Ziel
- Nationale Glücksspiel-Konferenz zum Start
Statt dem Staat über die Medien mit Klagen zu drohen, sollte Casinos Austria-Chef Karl Stoss an einer auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichteten, EU-konformen Regelung des Glücksspiels mitarbeiten. Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO, fordert eine Anpassung des österreichischen Online Glücksspielgesetzes an die Rechtsauffassung der EU unter Berücksichtigung der Realitäten des Internetzeitalters und die Schaffung einer Regulierungsbehörde nach dem Muster der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde („RTR“).
In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ droht Karl Stoss heute der österreichischen Republik mit einer Klage, wenn die „Behörden nichts gegen die wachsende Zahl illegaler Anbieter von Spielen und Automaten tun“. Dazu Norbert Teufelberger: „Anstatt mit Klagen zu drohen, sollten die Casinos Austria gemeinsam mit bwin an einer gesetzlichen Regelung arbeiten, die den Schutz des Konsumenten tatsächlich in den Vordergrund stellt.“ Bei einem jährlichen Werbebudget von mehr als 40 Millionen Euro und reißerischen Slogans, die Alt und Jung zum Spielen verführen, sei der Schutz des Konsumenten durch den Monopolisten ohnehin unglaubwürdig.
Jedes Spiel braucht klare Regeln:
Faire rechtliche Rahmenbedingungen für alle
Die Casinos Austria könnten sich, so Teufelberger, nicht vor ihrer Verantwortung drücken, indem sie private Anbieter zur Ursache aller Probleme hochstilisieren. Tatsächlich sei es das Monopol und der verhinderte Wettbewerb, der in Österreich die Entstehung eines Schwarzmarkts forciert und zu weniger Transparenz, weniger Spielerschutz und weniger Steuereinnahmen für den Staat führt.
bwin fordert den Monopolisten und die österreichische Republik dazu auf, den EU-Vorgaben im Sinne der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu folgen und faire rechtliche Rahmenbedingungen zur Öffnung des österreichischen Glücksspielmarkts unter strenger Kontrolle einer Regulierungsbehörde nach dem Muster der RTR zu schaffen. Gleichzeitig müssen die Standards zum Spielerschutz erhöht und ein wettbewerbsfähiges Steuermodell etabliert werden. Norbert Teufelberger: „Bei Schaffung eines EU-konformen Rechtsrahmens und gleichen Bedingungen für alle wären wir bereit, für unser österreichisches Geschäft nach dem Muster Großbritanniens Gaming Taxes im Umfang von bis zu 15 Prozent auf den Bruttorohertrag abzuführen.“ Ein erster Schritt in diese Richtung könnte die Einberufung einer Glücksspiel-Konferenz durch die Regierung sein, in der alle relevanten Marktteilnehmer und Behörden den Dialog über die zukünftige Ausgestaltung des Glücksspiels in Österreich starten.
Pressemitteilung bwin vom 23. April 2007
- Europa-konformes Modell mit Regulierungsbehörde, einheitlichem Steuermodell und hohem Spielerschutz als Ziel
- Nationale Glücksspiel-Konferenz zum Start
Statt dem Staat über die Medien mit Klagen zu drohen, sollte Casinos Austria-Chef Karl Stoss an einer auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichteten, EU-konformen Regelung des Glücksspiels mitarbeiten. Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO, fordert eine Anpassung des österreichischen Online Glücksspielgesetzes an die Rechtsauffassung der EU unter Berücksichtigung der Realitäten des Internetzeitalters und die Schaffung einer Regulierungsbehörde nach dem Muster der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde („RTR“).
In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ droht Karl Stoss heute der österreichischen Republik mit einer Klage, wenn die „Behörden nichts gegen die wachsende Zahl illegaler Anbieter von Spielen und Automaten tun“. Dazu Norbert Teufelberger: „Anstatt mit Klagen zu drohen, sollten die Casinos Austria gemeinsam mit bwin an einer gesetzlichen Regelung arbeiten, die den Schutz des Konsumenten tatsächlich in den Vordergrund stellt.“ Bei einem jährlichen Werbebudget von mehr als 40 Millionen Euro und reißerischen Slogans, die Alt und Jung zum Spielen verführen, sei der Schutz des Konsumenten durch den Monopolisten ohnehin unglaubwürdig.
Jedes Spiel braucht klare Regeln:
Faire rechtliche Rahmenbedingungen für alle
Die Casinos Austria könnten sich, so Teufelberger, nicht vor ihrer Verantwortung drücken, indem sie private Anbieter zur Ursache aller Probleme hochstilisieren. Tatsächlich sei es das Monopol und der verhinderte Wettbewerb, der in Österreich die Entstehung eines Schwarzmarkts forciert und zu weniger Transparenz, weniger Spielerschutz und weniger Steuereinnahmen für den Staat führt.
bwin fordert den Monopolisten und die österreichische Republik dazu auf, den EU-Vorgaben im Sinne der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu folgen und faire rechtliche Rahmenbedingungen zur Öffnung des österreichischen Glücksspielmarkts unter strenger Kontrolle einer Regulierungsbehörde nach dem Muster der RTR zu schaffen. Gleichzeitig müssen die Standards zum Spielerschutz erhöht und ein wettbewerbsfähiges Steuermodell etabliert werden. Norbert Teufelberger: „Bei Schaffung eines EU-konformen Rechtsrahmens und gleichen Bedingungen für alle wären wir bereit, für unser österreichisches Geschäft nach dem Muster Großbritanniens Gaming Taxes im Umfang von bis zu 15 Prozent auf den Bruttorohertrag abzuführen.“ Ein erster Schritt in diese Richtung könnte die Einberufung einer Glücksspiel-Konferenz durch die Regierung sein, in der alle relevanten Marktteilnehmer und Behörden den Dialog über die zukünftige Ausgestaltung des Glücksspiels in Österreich starten.
Pressemitteilung bwin vom 23. April 2007
Bitkom: Verbot von Internet-Lotto verstößt gegen EU-Grundsätze
Bundesländer provozieren Vertragsverletzungsverfahren
Berlin, 24.04.07 – Im Streit um das staatliche Glücksspiel-Monopol riskiert Deutschland einen Rüffel der EU. Der Grund: Die deutschen Bundesländer wollen an ihrem geplanten Verbot von Internet-Glücksspielen festhalten – im Gegensatz zur EU-Kommission, die eine Diskriminierung elektronischer Medien ablehnt. „Die Europäische Kommission muss jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten“, erwartet Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom).
Bis zum 23. April hatten die Bundesländer Zeit, den umstrittenen Entwurf für einen Glücksspiel-Staatsvertrag zu ändern – doch sie haben das Ultimatum der EU verstreichen lassen. „Mit dieser Blockadepolitik wollen die Länder offensichtlich ihr staatliches Glücksspiel-Monopol stärken“, kritisiert Bitkom-Geschäftsleiter Mosch. Setzen sie sich durch, werden Lotto im Internet und Sportwetten per SMS illegal – ein Verbot, das vor allem private Vermittler treffen würde. „Damit spielen die Länder leichtfertig mit Tausenden von Arbeitsplätzen im Lande“, betont Mosch. „Wenn Internet-Lottoanbieter in Deutschland kriminalisiert werden, überlassen wir diesen wachsenden Markt ausländischen Unternehmen.“ Die offizielle Begründung, nach der die Bundesländer die Suchtgefahr beim Lotto bekämpfen wollen, weist der Hightech-Verband zurück. Hier sieht Bitkom keine größere Gefahr als bei den staatlichen Annahmestellen.
Über Bitkom:
Der Bitkom vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 800 Direktmitglieder mit 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und Telekommunikationsdiensten sowie Content.
Pressemitteilung Bitkom
Berlin, 24.04.07 – Im Streit um das staatliche Glücksspiel-Monopol riskiert Deutschland einen Rüffel der EU. Der Grund: Die deutschen Bundesländer wollen an ihrem geplanten Verbot von Internet-Glücksspielen festhalten – im Gegensatz zur EU-Kommission, die eine Diskriminierung elektronischer Medien ablehnt. „Die Europäische Kommission muss jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten“, erwartet Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom).
Bis zum 23. April hatten die Bundesländer Zeit, den umstrittenen Entwurf für einen Glücksspiel-Staatsvertrag zu ändern – doch sie haben das Ultimatum der EU verstreichen lassen. „Mit dieser Blockadepolitik wollen die Länder offensichtlich ihr staatliches Glücksspiel-Monopol stärken“, kritisiert Bitkom-Geschäftsleiter Mosch. Setzen sie sich durch, werden Lotto im Internet und Sportwetten per SMS illegal – ein Verbot, das vor allem private Vermittler treffen würde. „Damit spielen die Länder leichtfertig mit Tausenden von Arbeitsplätzen im Lande“, betont Mosch. „Wenn Internet-Lottoanbieter in Deutschland kriminalisiert werden, überlassen wir diesen wachsenden Markt ausländischen Unternehmen.“ Die offizielle Begründung, nach der die Bundesländer die Suchtgefahr beim Lotto bekämpfen wollen, weist der Hightech-Verband zurück. Hier sieht Bitkom keine größere Gefahr als bei den staatlichen Annahmestellen.
Über Bitkom:
Der Bitkom vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 800 Direktmitglieder mit 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und Telekommunikationsdiensten sowie Content.
Pressemitteilung Bitkom
Dienstag, 24. April 2007
Wettmarktliberalisierung treibt Markt für Servicerufnummern
Die Zeitung "Welt am Sonntag" berichtete über die Marktchancen von 0137-Telefonnummern. Der Markt sei "faktisch gesättigt", Chancen gebe es aber noch bei Wetten und Glücksspielen:
"(...) Denn wenn erst das staatliche Wettmonopol geknackt ist, könnte der Gesamtmarkt für Wetten und Glücksspiele in Deutschland ein Volumen von über 30 Milliarden Euro erreichen. "An diesem Wachstum könnten Telekom-Anbieter und Medien mit 20 bis 25 Prozent teilhaben", schätzt (Next-ID-Chef Renatus) Zilles."
Bei der Firma Next ID handelt es sich um eine Tochtergesellschaft von Freenet. Weitere Anbieter sind die Deutsche Telekom und die Kooperation Arcor/Digame.
"(...) Denn wenn erst das staatliche Wettmonopol geknackt ist, könnte der Gesamtmarkt für Wetten und Glücksspiele in Deutschland ein Volumen von über 30 Milliarden Euro erreichen. "An diesem Wachstum könnten Telekom-Anbieter und Medien mit 20 bis 25 Prozent teilhaben", schätzt (Next-ID-Chef Renatus) Zilles."
Bei der Firma Next ID handelt es sich um eine Tochtergesellschaft von Freenet. Weitere Anbieter sind die Deutsche Telekom und die Kooperation Arcor/Digame.
CDU/CSU will Sportwettenmonopol aufgeben
Mohring: Lenkungsabgabe soll staatliche Einnahmen sichern
Der Staat soll sein Monopol für Sportwetten aufgeben. Dieses Ziel streben die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an. Eine entsprechende Willensbekundung hat die Sprecherkonferenz gestern in Stuttgart beschlossen. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Mike Mohring, im Anschluss an die Sitzung erklärt. Das Lotto- und Lotteriemonopol soll in der jetzigen Form durch den gültigen Staatsvertrag von 2004 aufrecht erhalten werden.
Wie Mohring sagte, könnte so der Weg für eine europa- und verfassungsrechtlich sichere Variante der Sportwetten geebnet werden. Der staatliche Monopolanspruch im Bereich der Sportwetten wird seit geraumer Zeit durch private Sportwettenanbieter und die Europäische Union hinterfragt, während das Lotto-Monopol in seiner jetzigen Form laut Mohring akzeptiert ist.
Mit der Liberalisierung der Sportwetten soll nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker eine sogenannte Lenkungsabgabe eingeführt werden. Sie soll nach dem Wohnort des Spielers erhoben werden und den deutschen Ländern ihre Einnahmen aus den Sportwetten sichern. Damit soll unter anderem die Suchtprävention finanziert werden. Nach den Worten des Vorsitzenden der Sprecherkonferenz "wird damit ein ordnungspolitisch sauberer Weg vorgeschlagen".
Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag vom 18. April 2007
Der Staat soll sein Monopol für Sportwetten aufgeben. Dieses Ziel streben die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an. Eine entsprechende Willensbekundung hat die Sprecherkonferenz gestern in Stuttgart beschlossen. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Mike Mohring, im Anschluss an die Sitzung erklärt. Das Lotto- und Lotteriemonopol soll in der jetzigen Form durch den gültigen Staatsvertrag von 2004 aufrecht erhalten werden.
Wie Mohring sagte, könnte so der Weg für eine europa- und verfassungsrechtlich sichere Variante der Sportwetten geebnet werden. Der staatliche Monopolanspruch im Bereich der Sportwetten wird seit geraumer Zeit durch private Sportwettenanbieter und die Europäische Union hinterfragt, während das Lotto-Monopol in seiner jetzigen Form laut Mohring akzeptiert ist.
Mit der Liberalisierung der Sportwetten soll nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker eine sogenannte Lenkungsabgabe eingeführt werden. Sie soll nach dem Wohnort des Spielers erhoben werden und den deutschen Ländern ihre Einnahmen aus den Sportwetten sichern. Damit soll unter anderem die Suchtprävention finanziert werden. Nach den Worten des Vorsitzenden der Sprecherkonferenz "wird damit ein ordnungspolitisch sauberer Weg vorgeschlagen".
Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag vom 18. April 2007
Berliner Börse hält an Sportzertifikaten fest
Anders als die Frankfurter Börse will die Börse Berlin den Handel mit Sportzertifkaten der Wiener Firma Ex-tra Sportwetten AG (www.sportzertifkate.de) aufrecht erhalten. Gegenüber dem Handelsblatt sagte der Justiziar der Börse, Andreas Weihmüller: "Der Handel mit den Zertfikaten läuft weiter. Unserer Aufsichtsbehörde hat keine Bedenken dagegen angemeldet."
Der Geschäftsführer des Branchenverbandes Deutsches Derivate Institut (DDI) argumentierte dagegen: "Sportzertifikate sind Sportwetten und gehören nicht an die Börse."
Quelle: Handelsblatt vom 16. April 2007
Der Geschäftsführer des Branchenverbandes Deutsches Derivate Institut (DDI) argumentierte dagegen: "Sportzertifikate sind Sportwetten und gehören nicht an die Börse."
Quelle: Handelsblatt vom 16. April 2007
Spielbanken/Maßnahmen zum Spielerschutz. Faltlhauser: Bayerische Spielbanken auf dem richtigen Weg!
„Die Bayerischen Spielbanken sind auf dem richtigen Weg! Unser Maßnahmenpaket zum Spielerschutz greift und das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 26. März 2007 das Bayerische Spielbankenmonopol in vollem Umfang bestätigt“, stellte Finanzminister Kurt Faltlhauser anlässlich seines Informationsbesuches in der Spielbank Bad Wiessee am Mittwoch (18.04.) fest. „Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung ausdrücklich, dass nicht nur das bayerische Spielbankenrecht, sondern auch die tatsächliche Ausgestaltung des Spielbankenbetriebs die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt“, so Faltlhauser.
Ganz im Sinne der Glücksspielsuchtprävention und des Spielerschutzes ist in Bayern als erstem großem Bundesland seit dem 1. März 2007der Zugang zum Automatenspiel - ebenso wie beim Großen Spiel - nur noch mit Ausweis möglich. „Die erste Zwischenbilanz zeigt: Die Umstellung ist ohne Probleme verlaufen. Die Zugangskontrollen stoßen bei den Spielbankbesuchern auf eine hohe Akzeptanz“, erklärte Faltlhauser. Bis 15. April 2007 wurde bei rd. 85.000 Spielbankbesuchen bayernweit 150 gesperrten Spielern der Zugang zur Spielbank verweigert. Für die neuen Zugangskontrollen wurden in den neun Bayerischen Spielbanken insgesamt 26 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.
Der Spielerschutz wird in den Bayerischen Spielbanken seit jeher groß geschrieben. Zuletzt wurden im Februar 2007 mehr als 600 Mitarbeiter zum Thema Glücksspielsucht geschult. Weitere Intensivschulungen sind für Mai 2007 geplant.
„Ich bin überzeugt: Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde zwingend zu mehr Wettbewerb und damit zu größerer Suchtgefährdung führen. Das Beispiel Spielbanken zeigt: Nur ein staatliches Monopol hilft, die Gefahren einzudämmen“, erklärte Faltlhauser abschließend.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 18. April 2007
Ganz im Sinne der Glücksspielsuchtprävention und des Spielerschutzes ist in Bayern als erstem großem Bundesland seit dem 1. März 2007der Zugang zum Automatenspiel - ebenso wie beim Großen Spiel - nur noch mit Ausweis möglich. „Die erste Zwischenbilanz zeigt: Die Umstellung ist ohne Probleme verlaufen. Die Zugangskontrollen stoßen bei den Spielbankbesuchern auf eine hohe Akzeptanz“, erklärte Faltlhauser. Bis 15. April 2007 wurde bei rd. 85.000 Spielbankbesuchen bayernweit 150 gesperrten Spielern der Zugang zur Spielbank verweigert. Für die neuen Zugangskontrollen wurden in den neun Bayerischen Spielbanken insgesamt 26 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.
Der Spielerschutz wird in den Bayerischen Spielbanken seit jeher groß geschrieben. Zuletzt wurden im Februar 2007 mehr als 600 Mitarbeiter zum Thema Glücksspielsucht geschult. Weitere Intensivschulungen sind für Mai 2007 geplant.
„Ich bin überzeugt: Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde zwingend zu mehr Wettbewerb und damit zu größerer Suchtgefährdung führen. Das Beispiel Spielbanken zeigt: Nur ein staatliches Monopol hilft, die Gefahren einzudämmen“, erklärte Faltlhauser abschließend.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 18. April 2007
CDU-Finanzpolitiker wollen Sportwetten mit bis zu 15 Prozent besteuern
Mit dem Vorschlag, eine Steuer auf Sportwetten zu erheben, wollen die Finanzpolitiker von CDU/CSU die Sportwetteneinnahmen vervierfachen. "Die Abgabe auf Sportwetten soll direkt an der Quelle erhoben werden und könnte bei zwölf bis 15 Prozent des Umsatzes liegen", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Thüringen, Mike Mohring, zu der Zeitung "€uro am Sonntag". "Damit würden die Einnahmen für die Länder auf 400 Millionen Euro steigen."
Derzeit sind es rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Mohring ist Chef der Sprecherkonferenz, einem Zusammenschluss aller finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in Landtagen und im Bundestag. Das Gremium hatte letzte Woche erstmals die Abschaffung des staatlichen Sportwettenmonopols und im Gegenzug eine Steuer gefordert.
Quelle: Euro am Sonntag
Derzeit sind es rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Mohring ist Chef der Sprecherkonferenz, einem Zusammenschluss aller finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in Landtagen und im Bundestag. Das Gremium hatte letzte Woche erstmals die Abschaffung des staatlichen Sportwettenmonopols und im Gegenzug eine Steuer gefordert.
Quelle: Euro am Sonntag
Montag, 23. April 2007
Bundesgerichtshof: Bank darf Zinshöhe von Fußballturnier abhängig machen
Der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass eine Bank die Höhe der Zinsen für eine Geldanlage vom Ergebnis eines Fußballturniers abhängig machen darf (Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 57/05). Eine Verknüpfung einer Kapitalanlage mit einer Wette wurde damit für zulässig erklärt.
Im Juni 2004 hatte die Postbank kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft unter der Überschrift "Postbank Bonus Volltreffer. Jetzt auf die Nationalelf setzen!" für eine Festgeldanlage geworben, bei der neben einer garantierten Basisverzinsung ein zusätzlicher Zinsbonus "von bis zu 150%" erzielt werden konnte. Der garantierte Basiszinssatz – je nach Höhe der Anlage zwischen 1,3 und 1,5% – sollte sich bei Erreichen des Viertelfinales um 25%, des Halbfinales um 50%, des Finales um 75% und im Falle des Titelgewinns um 150% erhöhen. Wäre die deutsche Mannschaft Europameister geworden, hätte der Zinssatz bei einer Anlage von 50.000 € also 3,75% betragen. Tatsächlich schied die deutsche Mannschaft jedoch schon in der Vorrunde aus.
Ein Wettbewerbsverband hatte dies beanstandet, weil die Postbank für ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel werbe. Nach §§ 3, 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel nicht vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden.
Der BGH sah dies anders und hat die Klageabweisung durch die Vorinstanzen bestätigt. Er hat entschieden, dass es sich bei der beanstandeten Festgeldanlage nicht um ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel handelte. Die Vorschrift des § 4 Nr. 6 UWG erfasse nur Fälle, in denen die Teilnahme an einem Gewinnspiel von einem Umsatzgeschäft abhängig gemacht werde, und setze daher ein von dem Umsatzgeschäft getrenntes Gewinnspiel voraus. Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine Bank den Kunden, die eine bestimmte Geldanlage wählten, die Teilnahme an der Verlosung von Geld- oder Sachpreisen verspreche. Anders verhalte es sich, wenn der Preis für eine bestimmte Ware oder Leistung von dem unsicheren Ausgang eines Sportereignisses abhängig gemacht werde. Bestimme das Spielelement unmittelbar die im Rahmen des Umsatzgeschäftes zu erbringende Gegenleistung, fehle es an der im Gesetz vorausgesetzten Kopplung. Der BGH hat in der beanstandeten Werbung auch keine nach § 4 Nr. 1 UWG verbotene unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen.
Quelle: Pressemitteilung BGH
Im Juni 2004 hatte die Postbank kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft unter der Überschrift "Postbank Bonus Volltreffer. Jetzt auf die Nationalelf setzen!" für eine Festgeldanlage geworben, bei der neben einer garantierten Basisverzinsung ein zusätzlicher Zinsbonus "von bis zu 150%" erzielt werden konnte. Der garantierte Basiszinssatz – je nach Höhe der Anlage zwischen 1,3 und 1,5% – sollte sich bei Erreichen des Viertelfinales um 25%, des Halbfinales um 50%, des Finales um 75% und im Falle des Titelgewinns um 150% erhöhen. Wäre die deutsche Mannschaft Europameister geworden, hätte der Zinssatz bei einer Anlage von 50.000 € also 3,75% betragen. Tatsächlich schied die deutsche Mannschaft jedoch schon in der Vorrunde aus.
Ein Wettbewerbsverband hatte dies beanstandet, weil die Postbank für ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel werbe. Nach §§ 3, 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel nicht vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden.
Der BGH sah dies anders und hat die Klageabweisung durch die Vorinstanzen bestätigt. Er hat entschieden, dass es sich bei der beanstandeten Festgeldanlage nicht um ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel handelte. Die Vorschrift des § 4 Nr. 6 UWG erfasse nur Fälle, in denen die Teilnahme an einem Gewinnspiel von einem Umsatzgeschäft abhängig gemacht werde, und setze daher ein von dem Umsatzgeschäft getrenntes Gewinnspiel voraus. Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine Bank den Kunden, die eine bestimmte Geldanlage wählten, die Teilnahme an der Verlosung von Geld- oder Sachpreisen verspreche. Anders verhalte es sich, wenn der Preis für eine bestimmte Ware oder Leistung von dem unsicheren Ausgang eines Sportereignisses abhängig gemacht werde. Bestimme das Spielelement unmittelbar die im Rahmen des Umsatzgeschäftes zu erbringende Gegenleistung, fehle es an der im Gesetz vorausgesetzten Kopplung. Der BGH hat in der beanstandeten Werbung auch keine nach § 4 Nr. 1 UWG verbotene unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen.
Quelle: Pressemitteilung BGH
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp zu Lotto: Was in drei bis vier Jahren richtig sein wird, ist es heute auch schon!
Anlässlich der Äußerungen des Schleswig-Holsteinischen SPD-Landesvorsitzenden und Innenministers Dr. Ralf Stegner im FOCUS vom 23.04.2007, private Wettanbieter in Deutschland in drei bis vier Jahren zu zulassen, erklären Thomas Stritzl, MdL (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) und Hans-Jörn Arp, MdL:
„Wir begrüßen die Äußerungen des Innenministers, der auch Landesvorsitzender der SPD Schleswig-Holsteins ist, wonach ein liberalisierter Sportwettenmarkt die Struktur der Zukunft sein wird.“ Stegners Geheimnis bleibe jedoch, warum dieses erst in drei bis vier Jahren der Fall sein solle. „Wenn die Lösung nach Auffassung Stegners in drei bis vier Jahren richtig sein soll, ohne dass sich an den Fakten etwas ändern wird, dann kann sie jetzt nicht falsch sein.“ Die von Stegner angeführten Probleme hinsichtlich der Suchtgefahr und der Monopolstruktur im Lottobereich seien bereits heute durch eine liberalisierte Struktur des Sportwettenmarktes lösbar.
Da der Minister und Landesvorsitzende keine gegenteiligen Gründe dargelegt habe, müsse es im Rahmen der jetzigen Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag bei der Forderung nach einer Liberalisierung bleiben. „Wenn wir hingegen Stegner folgen und die jetzige Struktur für ein Staatsmonopol auch im Sportwettenbereich zementieren und erst in drei Jahren lösen würden, bedeutete das nicht nur einen ernsthaften Konflikt mit der EU-Kommission sondern auch den Verlust von etlichen 1000 Arbeitsplätzen in Deutschland bei den Gesellschaften, die bereits heute Sportwetten anbieten.“ Dies werde zu spürbaren Nachteilen für das Land Schleswig-Holstein führen.
Quelle: Pressemitteilung CDU
„Wir begrüßen die Äußerungen des Innenministers, der auch Landesvorsitzender der SPD Schleswig-Holsteins ist, wonach ein liberalisierter Sportwettenmarkt die Struktur der Zukunft sein wird.“ Stegners Geheimnis bleibe jedoch, warum dieses erst in drei bis vier Jahren der Fall sein solle. „Wenn die Lösung nach Auffassung Stegners in drei bis vier Jahren richtig sein soll, ohne dass sich an den Fakten etwas ändern wird, dann kann sie jetzt nicht falsch sein.“ Die von Stegner angeführten Probleme hinsichtlich der Suchtgefahr und der Monopolstruktur im Lottobereich seien bereits heute durch eine liberalisierte Struktur des Sportwettenmarktes lösbar.
Da der Minister und Landesvorsitzende keine gegenteiligen Gründe dargelegt habe, müsse es im Rahmen der jetzigen Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag bei der Forderung nach einer Liberalisierung bleiben. „Wenn wir hingegen Stegner folgen und die jetzige Struktur für ein Staatsmonopol auch im Sportwettenbereich zementieren und erst in drei Jahren lösen würden, bedeutete das nicht nur einen ernsthaften Konflikt mit der EU-Kommission sondern auch den Verlust von etlichen 1000 Arbeitsplätzen in Deutschland bei den Gesellschaften, die bereits heute Sportwetten anbieten.“ Dies werde zu spürbaren Nachteilen für das Land Schleswig-Holstein führen.
Quelle: Pressemitteilung CDU
CDU-Experten: Richtungswechsel im Lotto-Chaos
Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Bund und Ländern haben sich auf ihrer Jahrestagung deutlich dafür ausgesprochen, den Lotto- und Lotteriebereich aus dem geplanten Glücksspielstaatsvertrag herauszunehmen und die bisherige gesetzliche Regelung beizubehalten. „Diesen Richtungswechsel begrüßen wir ausdrücklich,“ so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Nach dem massiven Einschreiten der EU-Kommission sind differenzierte Regelungen für Sportwetten und Lotto europarechtlich gefordert. Für Lotto und Lotterien bildet der geltende Lotteriestaatsvertrag von 2004 eine vernünftige Grundlage, um das deutsche Lotto in Europa zukunftsfest zu machen.“
Während die Mehrzahl der Landesregierungen sich offenkundig darauf vorbereitet, die EU-Kommission mit einem am 23. April fälligen Antwortschreiben sinnlos zu provozieren, in dem die Kritikpunkte der Kommission weitgehend unbeachtet bleiben, wächst die Zahl der Staatsvertragsgegner in den Landtagen. Faber: „Gerade die Befürworter eines Monopols sehen jetzt, dass der von Stoiber und Rüttgers aufgezwungene Weg ab Januar direkt ins Chaos und zu massiven Einnahmeverlusten führt.“ Wenn die Länder nicht jetzt auf die EU-Kommission zu gehen, wird der geplante Staatsvertrag von Anfang an eine Totgeburt sein. Die Position der finanzpolitischen Sprecher der Union ist ein wichtiges Signal für Vernunft bei Lotto und Lotterien.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes vom 18. April 2007
Während die Mehrzahl der Landesregierungen sich offenkundig darauf vorbereitet, die EU-Kommission mit einem am 23. April fälligen Antwortschreiben sinnlos zu provozieren, in dem die Kritikpunkte der Kommission weitgehend unbeachtet bleiben, wächst die Zahl der Staatsvertragsgegner in den Landtagen. Faber: „Gerade die Befürworter eines Monopols sehen jetzt, dass der von Stoiber und Rüttgers aufgezwungene Weg ab Januar direkt ins Chaos und zu massiven Einnahmeverlusten führt.“ Wenn die Länder nicht jetzt auf die EU-Kommission zu gehen, wird der geplante Staatsvertrag von Anfang an eine Totgeburt sein. Die Position der finanzpolitischen Sprecher der Union ist ein wichtiges Signal für Vernunft bei Lotto und Lotterien.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes vom 18. April 2007
Glücksspielstaatsvertrag: Länder verletzen vorsätzlich EU-Recht – Lottoverband warnt vor Rechtschaos
Die Mehrheit der Länder will beim geplanten Glücksspielstaatsvertrag die Bedenken der Europäischen Kommission ignorieren. Das ergibt sich aus der Antwort der Länder an die EU-Kommission, die heute in Brüssel erwartet wird. „Das hat es noch nicht gegeben: Der EG-Vertrag verpflichtet die Länder, keine Rechtsakte zu erlassen, die gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Beim Glücksspielstaatsvertrag wollen die meisten Länder diese Grundregel offenbar vorsätzlich verletzen. Sie bringen damit die Gemeinschaftstreue Deutschlands in Misskredit,“ kommentiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Durch diese mutwillige Brüskierung der EU-Kommission dürfte das Aus für den Vertrag wesentlich beschleunigt werden.“
Mit dem Festhalten am aktuellen Vertragsentwurf riskieren die Ministerpräsidenten nun absichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hatte vor allem das geplante Internetverbot bei Lotto für unzulässig erklärt und generell eine Differenzierung von Glücksspielen nach ihrer Suchtgefährlichkeit gefordert. Da eine Suchtgefahr durch Lotto nicht belegbar sei, seien die geplanten massiven Eingriffe nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. „Diese Belege können die Länder nun mal nicht beibringen: Natürlich gibt es Spielsucht, zum Beispiel beim Automaten- und Casinospiel, aber keine Lottosucht. Das EU-Recht verlangt hier Regelungen, die diesem Umstand entsprechend verhältnismäßig sind.“ so Faber.
Der Deutsche Lottoverband erwartet ab Januar ein Rechtschaos, wenn die Länder keinen Kompromiss suchen: Der Staatsvertrag werde vermutlich in mehreren Bundesländern nicht ratifiziert werden und damit auch nicht gelten. Zudem seien Klagen privater Wettbewerber Tür und Tor geöffnet: Von der Ziehung der Lottozahlen im TV über jegliche Lotto- und Oddsetwerbung bis zur Anzahl und Lage der Annahmestellen stehe alles auf dem Prüfstand der Gerichte. In der Folge würden die Lottoeinnahmen noch stärker einbrechen als mit 20 Prozent ohnehin schon geplant. „Mit diesem absichtlich herbeigeführten Rechtschaos wird ausländischen Anbietern der deutsche Glücksspielmarkt quasi auf dem silbernen Tablett serviert“, so Faber weiter. „Aber auch wenn die meisten Ministerpräsidenten auf eine harte Linie setzen: Die Front in den Ländern bröckelt.“ So hatten zuletzt die CDU-Finanzexperten aus Bund und Ländern für Lotto die Beibehaltung des bewährten Staatsvertrags von 2004 empfohlen. Auch die FDP ist gegen den aktuellen Vertragsentwurf. Die FDP ist in drei Bundesländern an der Landesregierung beteiligt.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes vom 23. April 2007
Mit dem Festhalten am aktuellen Vertragsentwurf riskieren die Ministerpräsidenten nun absichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hatte vor allem das geplante Internetverbot bei Lotto für unzulässig erklärt und generell eine Differenzierung von Glücksspielen nach ihrer Suchtgefährlichkeit gefordert. Da eine Suchtgefahr durch Lotto nicht belegbar sei, seien die geplanten massiven Eingriffe nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. „Diese Belege können die Länder nun mal nicht beibringen: Natürlich gibt es Spielsucht, zum Beispiel beim Automaten- und Casinospiel, aber keine Lottosucht. Das EU-Recht verlangt hier Regelungen, die diesem Umstand entsprechend verhältnismäßig sind.“ so Faber.
Der Deutsche Lottoverband erwartet ab Januar ein Rechtschaos, wenn die Länder keinen Kompromiss suchen: Der Staatsvertrag werde vermutlich in mehreren Bundesländern nicht ratifiziert werden und damit auch nicht gelten. Zudem seien Klagen privater Wettbewerber Tür und Tor geöffnet: Von der Ziehung der Lottozahlen im TV über jegliche Lotto- und Oddsetwerbung bis zur Anzahl und Lage der Annahmestellen stehe alles auf dem Prüfstand der Gerichte. In der Folge würden die Lottoeinnahmen noch stärker einbrechen als mit 20 Prozent ohnehin schon geplant. „Mit diesem absichtlich herbeigeführten Rechtschaos wird ausländischen Anbietern der deutsche Glücksspielmarkt quasi auf dem silbernen Tablett serviert“, so Faber weiter. „Aber auch wenn die meisten Ministerpräsidenten auf eine harte Linie setzen: Die Front in den Ländern bröckelt.“ So hatten zuletzt die CDU-Finanzexperten aus Bund und Ländern für Lotto die Beibehaltung des bewährten Staatsvertrags von 2004 empfohlen. Auch die FDP ist gegen den aktuellen Vertragsentwurf. Die FDP ist in drei Bundesländern an der Landesregierung beteiligt.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes vom 23. April 2007
PARR: Schluss mit der Heuchlerei – endlich eine Öffnung des Sportwettenmarktes einleiten
BERLIN. Anlässlich der heutigen Aussagen führender Finanzpolitiker der Union hinsichtlich einer Liberalisierung des Sportwettenmarktes erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die heutigen Aussagen führender Finanzpolitiker von CDU/CSU, die sich für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ausgesprochen haben. Sie übernehmen ohne wenn und aber die seit Jahren vertretene Position der Liberalen. Jetzt müssen die Voraussetzungen für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwett-Anbieter geschaffen werden. Nur so wird man sicherstellen können, dass weiterhin ohne Einschränkungen ein Teil der Einnahmen aus Sportwetten zur Förderung des Sports und weiterer Gemeinwohlbelange verwendet werden können.
Den Vertretern des Sportwettenmonopols in den Ländern schwimmen immer mehr die Felle davon. Während die Ministerpräsidenten verzweifelt versuchen, auf die Schreiben der EU-Kommissare Verheugen und McCreevy eine Antwort zu finden, wächst verstärkt auch im Bund der Widerstand gegen das geplante Monopol.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006 sah explizit die Möglichkeit vor, die Sportwetten auch auf Bundesebene zu regeln.
Pressemitteilung FDP vom 18. April 2007
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die heutigen Aussagen führender Finanzpolitiker von CDU/CSU, die sich für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ausgesprochen haben. Sie übernehmen ohne wenn und aber die seit Jahren vertretene Position der Liberalen. Jetzt müssen die Voraussetzungen für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwett-Anbieter geschaffen werden. Nur so wird man sicherstellen können, dass weiterhin ohne Einschränkungen ein Teil der Einnahmen aus Sportwetten zur Förderung des Sports und weiterer Gemeinwohlbelange verwendet werden können.
Den Vertretern des Sportwettenmonopols in den Ländern schwimmen immer mehr die Felle davon. Während die Ministerpräsidenten verzweifelt versuchen, auf die Schreiben der EU-Kommissare Verheugen und McCreevy eine Antwort zu finden, wächst verstärkt auch im Bund der Widerstand gegen das geplante Monopol.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006 sah explizit die Möglichkeit vor, die Sportwetten auch auf Bundesebene zu regeln.
Pressemitteilung FDP vom 18. April 2007
SES Research: FLUXX-Aktien halten
Der Analyst von SES Research, Jochen Reichert, stuft die FLUXX-Aktie nach wie vor mit "halten" ein. Aufgrund der aktuellen rechtlichen und politischen Debatte über ein weitreichendes Verbot privater gewerblicher Lottovermittler sowie für Sportwetten in Deutschland habe FLUXX im zweiten Halbjahr 2006 damit begonnen, die Geschäftsaktivitäten Zug um Zug ins Ausland zu transformieren sowie dort neue aufzubauen: Im Februar 2007 habe die Tochter JAXX Ltd. eine Wettlizenz in Großbritannien erhalten. In 2006 habe FLUXX Telefónica und Yahoo! für den gemeinsamen Vertrieb von Lotto-Produkten über das Internet in Spanien als Partner gewonnen. myBet.com (Sportwetten) forciere die Neukundengewinnung im Ausland sowohl über neue Franchise-Partner als auch über das Internet.
Gleichzeitig habe FLUXX bekannt gegeben, unter dem gegebenen rechtlichen und politischen Umfeld keine weiteren Investitionen in Deutschland vorzunehmen. Dies bedeute, dass FLUXX aufgrund der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Glücksspielmarktes das Unternehmen strategisch neu in der Art und Weise ausrichte, als würde der neue, von den Ministerpräsidenten verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag auch ratifiziert werden. Bei einer Ratifizierung sei ab 2009 der Vertrieb von staatlichen Lottoprodukten durch private gewerbliche Online-Ticketbroker verboten.
Für ihre revidierten Prognosen würden die Analysten von zwei zentralen Annahmen ausgehen. Erstens würden sie unterstellen, dass es auch nach dem Jahr 2008 weiterhin möglich sein werde, Lotterieprodukte des deutschen Toto- und Lottoblocks sowohl über das Internet als auch stationär zu verkaufen. Zweitens gehe man davon aus, dass die Sportwetten-Tochter myBet.com ihr Geschäft erfolgreich ins Ausland transferieren könne. Die rechtlichen Risiken würden die Analysten von SES Research in ihrem DCF-basierten Kursziel durch einen hohen Risikoabschlag berücksichtigen.
Zwischen 2006 und 2009e erwarte man einen durchschnittlichen Umsatzanstieg p.a. von 12,6%. Im Lottogeschäft gehe man von einem durchschnittlichen Umsatzanstieg von 9,9% auf 24,9 Mio. EUR aus. Wesentliche Treiber im Lotteriebereich würden die Online-Plattformen jaxx.de, freenet und AOL, der sukzessive Ausbau des deutschen Stationärgeschäfts sowie die Aktivitäten in Spanien sein. Bei Sportwetten erwarte man einen Umsatzanstieg von 29,3 Mio. EUR in 2006 um 14,7% p.a. auf 44,3 Mio. EUR in 2009e.
Treiber des Wachstums sollten der Ausbau des Franchise-Konzepts in den ausländischen europäischen Märkten sowie die direkte Neukundengewinnung über das Portal myBet.com sein. In 2007 erwarte man ein EBIT von minus 1,2 Mio. EUR. Kundenakquisitionskosten im Sportwetten- und Casino-Bereich sowie der Aufbau des Geschäfts in Spanien und Großbritannien sollten im laufenden Geschäftsjahr zu weiter hohen Marketing- und Vertriebsaufwendungen führen.
Die Trendwende auf der EBIT-Ebene würden die Analysten in 2008e erwarten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (im Wesentlichen Marketing und Vertriebsprovisionen) sowie die Personalaufwendungen dürften deutlich unterproportional steigen. Entsprechend erwarte man in 2008e ein EBIT von 1,3 Mio. EUR (Marge: 2,0%).
FLUXX befinde sich derzeit in einem Dilemma. Viele Argumente sprächen dafür, dass der Glücksspielstaatsvertrag doch nicht ratifiziert werde (Verstoß gegen EU-Recht, nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, etc.). Dies würde dafür sprechen, Deutschland weiterhin als Kernmarkt zu betrachten. Dagegen spreche allerdings, dass entgegen jeglichen rechtlichen und ökonomischen Aspekten der Glücksspielstaatsvertrag voraussichtlich doch ratifiziert werde. Somit sei die zweigleisige Strategie von FLUXX, in Deutschland den Markt mit bestehenden Produkten weiter zu bedienen, aber von Investitionen abzusehen und gleichzeitig die Aktivitäten schrittweise ins Ausland zu verlagern, als richtig zu werten.
Sollte der Glücksspielstaatsvertrag nicht ratifiziert werden, sei FLUXX mit einem bestehenden Produktportfolio sowie mit einer bestehenden Vertriebsstruktur weiter präsent. Sollte allerdings ein Verbot tatsächlich kommen, habe FLUXX bereits erste Aktivitäten im Ausland aufgebaut. Jedoch berge die Auslandsstrategie erhebliche Risiken. Der Online-Anteil von Lotto in Spanien liege unter einem Prozent und hinke dem deutschen Markt (Anteil: 5,5%) deutlich hinterher. In Großbritannien treffe FLUXX auf einen bestehenden liberalisierten Wettmarkt. Daher erachte man es als anspruchsvoll, auf dem Markt Fuß zu fassen. In den neu liberalisierten Märkten (z.B. Sportwetten in Spanien) würden die etablierten internationalen Sportwetten-Anbieter mit eigenen Angeboten kommen.
Solange keine Klarheit über die zukünftige rechtliche Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmarktes vorliege, seien Umsatz- und EBIT-Prognosen mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Die Expansion ins Ausland erachte man aufgrund der rechtlichen Risiken in Deutschland betreffend den Glücksspielmarkt als folgerichtig. Jedoch bleibe aus der Analysten-Sicht - neben dem Ausgang der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung des Glücksspielmarktes in Deutschland - abzuwarten, inwieweit FLUXX die eingeschlagene Auslandsexpansion erfolgreich umsetzen könne.
Die Analysten von SES Research belassen das Rating für die Aktie von FLUXX auf "halten". Ihr neues, betreffend die rechtlichen Unsicherheiten risikoadjustiertes DCF-Kursziel laute 4,40 EUR. (Analyse vom 16.04.2007)
Quelle: aktiencheck.de
Gleichzeitig habe FLUXX bekannt gegeben, unter dem gegebenen rechtlichen und politischen Umfeld keine weiteren Investitionen in Deutschland vorzunehmen. Dies bedeute, dass FLUXX aufgrund der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Glücksspielmarktes das Unternehmen strategisch neu in der Art und Weise ausrichte, als würde der neue, von den Ministerpräsidenten verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag auch ratifiziert werden. Bei einer Ratifizierung sei ab 2009 der Vertrieb von staatlichen Lottoprodukten durch private gewerbliche Online-Ticketbroker verboten.
Für ihre revidierten Prognosen würden die Analysten von zwei zentralen Annahmen ausgehen. Erstens würden sie unterstellen, dass es auch nach dem Jahr 2008 weiterhin möglich sein werde, Lotterieprodukte des deutschen Toto- und Lottoblocks sowohl über das Internet als auch stationär zu verkaufen. Zweitens gehe man davon aus, dass die Sportwetten-Tochter myBet.com ihr Geschäft erfolgreich ins Ausland transferieren könne. Die rechtlichen Risiken würden die Analysten von SES Research in ihrem DCF-basierten Kursziel durch einen hohen Risikoabschlag berücksichtigen.
Zwischen 2006 und 2009e erwarte man einen durchschnittlichen Umsatzanstieg p.a. von 12,6%. Im Lottogeschäft gehe man von einem durchschnittlichen Umsatzanstieg von 9,9% auf 24,9 Mio. EUR aus. Wesentliche Treiber im Lotteriebereich würden die Online-Plattformen jaxx.de, freenet und AOL, der sukzessive Ausbau des deutschen Stationärgeschäfts sowie die Aktivitäten in Spanien sein. Bei Sportwetten erwarte man einen Umsatzanstieg von 29,3 Mio. EUR in 2006 um 14,7% p.a. auf 44,3 Mio. EUR in 2009e.
Treiber des Wachstums sollten der Ausbau des Franchise-Konzepts in den ausländischen europäischen Märkten sowie die direkte Neukundengewinnung über das Portal myBet.com sein. In 2007 erwarte man ein EBIT von minus 1,2 Mio. EUR. Kundenakquisitionskosten im Sportwetten- und Casino-Bereich sowie der Aufbau des Geschäfts in Spanien und Großbritannien sollten im laufenden Geschäftsjahr zu weiter hohen Marketing- und Vertriebsaufwendungen führen.
Die Trendwende auf der EBIT-Ebene würden die Analysten in 2008e erwarten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (im Wesentlichen Marketing und Vertriebsprovisionen) sowie die Personalaufwendungen dürften deutlich unterproportional steigen. Entsprechend erwarte man in 2008e ein EBIT von 1,3 Mio. EUR (Marge: 2,0%).
FLUXX befinde sich derzeit in einem Dilemma. Viele Argumente sprächen dafür, dass der Glücksspielstaatsvertrag doch nicht ratifiziert werde (Verstoß gegen EU-Recht, nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, etc.). Dies würde dafür sprechen, Deutschland weiterhin als Kernmarkt zu betrachten. Dagegen spreche allerdings, dass entgegen jeglichen rechtlichen und ökonomischen Aspekten der Glücksspielstaatsvertrag voraussichtlich doch ratifiziert werde. Somit sei die zweigleisige Strategie von FLUXX, in Deutschland den Markt mit bestehenden Produkten weiter zu bedienen, aber von Investitionen abzusehen und gleichzeitig die Aktivitäten schrittweise ins Ausland zu verlagern, als richtig zu werten.
Sollte der Glücksspielstaatsvertrag nicht ratifiziert werden, sei FLUXX mit einem bestehenden Produktportfolio sowie mit einer bestehenden Vertriebsstruktur weiter präsent. Sollte allerdings ein Verbot tatsächlich kommen, habe FLUXX bereits erste Aktivitäten im Ausland aufgebaut. Jedoch berge die Auslandsstrategie erhebliche Risiken. Der Online-Anteil von Lotto in Spanien liege unter einem Prozent und hinke dem deutschen Markt (Anteil: 5,5%) deutlich hinterher. In Großbritannien treffe FLUXX auf einen bestehenden liberalisierten Wettmarkt. Daher erachte man es als anspruchsvoll, auf dem Markt Fuß zu fassen. In den neu liberalisierten Märkten (z.B. Sportwetten in Spanien) würden die etablierten internationalen Sportwetten-Anbieter mit eigenen Angeboten kommen.
Solange keine Klarheit über die zukünftige rechtliche Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmarktes vorliege, seien Umsatz- und EBIT-Prognosen mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Die Expansion ins Ausland erachte man aufgrund der rechtlichen Risiken in Deutschland betreffend den Glücksspielmarkt als folgerichtig. Jedoch bleibe aus der Analysten-Sicht - neben dem Ausgang der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung des Glücksspielmarktes in Deutschland - abzuwarten, inwieweit FLUXX die eingeschlagene Auslandsexpansion erfolgreich umsetzen könne.
Die Analysten von SES Research belassen das Rating für die Aktie von FLUXX auf "halten". Ihr neues, betreffend die rechtlichen Unsicherheiten risikoadjustiertes DCF-Kursziel laute 4,40 EUR. (Analyse vom 16.04.2007)
Quelle: aktiencheck.de
FLUXX begrüßt Unions-Vorschlag zum Glücksspielwesen in Deutschland
- Lotteriemarkt bleibt unverändert
- Sportwettmarkt wird in einem Extra-Staatsvertrag liberalisiert
- Einnahmen für Breitensport, Wohlfahrt und Kultur werden gesichert
Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag haben gestern auf einer Sitzung in Stuttgart beschlossen, dass der Lotteriemarkt unverändert bleiben soll, da dieser bereits in einem Staatsvertrag von 2004 reguliert ist. Die Bedingungen für einen liberalisierten Sportwettmarkt sollen in einem gesonderten Staatsvertrag geregelt werden. Die Unions-Sprecher folgen damit dem Vorschlag der Kieler CDU-Landtagsfraktion, die im März einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Sportwettmarktes vorgelegt hatte.
"Wir begrüßen den Beschluss der Union ausdrücklich", so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. "Denn er zeigt, dass die Vernunft und wirtschaftliche Realität im Zusammenhang mit dem geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags immer mehr an Boden gewinnt. Wir sehen bei Gerichten und in der Politik zunehmend die wachsende Tendenz, dass die erheblichen Bedenken der EU-Kommission jetzt Ernst genommen werden. Niemand will mehr ohne Not auf erhebliche Einnahmen verzichten und für ein zu erwartendes Rechtschaos in Deutschland und Europa verantwortlich sein. Von uns Bürgern wird zu Recht Gesetzestreue verlangt - das müssen wir dann auch von Politikern erwarten können. Mit diesem weisen Beschluss der Unions-Finanzpolitiker steht einer intelligenten Neuordnung des deutschen Glücksspielmarkts nichts mehr im Wege."
Mit der Liberalisierung der Sportwetten soll nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker der Union eine so genannte Lenkungssonderabgabe eingeführt werden. Sie soll nach dem Wohnort des Spielers erhoben werden und den Bundesländern ihre Einnahmen aus den Sportwetten sichern. Damit sollen weiterhin Breitensport, Wohlfahrt und Kultur sowie Suchtpräventionsmaßnahmen unterstützt werden.
Pressemitteilung FLUXX AG vom 18. April 2007
- Sportwettmarkt wird in einem Extra-Staatsvertrag liberalisiert
- Einnahmen für Breitensport, Wohlfahrt und Kultur werden gesichert
Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag haben gestern auf einer Sitzung in Stuttgart beschlossen, dass der Lotteriemarkt unverändert bleiben soll, da dieser bereits in einem Staatsvertrag von 2004 reguliert ist. Die Bedingungen für einen liberalisierten Sportwettmarkt sollen in einem gesonderten Staatsvertrag geregelt werden. Die Unions-Sprecher folgen damit dem Vorschlag der Kieler CDU-Landtagsfraktion, die im März einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Sportwettmarktes vorgelegt hatte.
"Wir begrüßen den Beschluss der Union ausdrücklich", so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. "Denn er zeigt, dass die Vernunft und wirtschaftliche Realität im Zusammenhang mit dem geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags immer mehr an Boden gewinnt. Wir sehen bei Gerichten und in der Politik zunehmend die wachsende Tendenz, dass die erheblichen Bedenken der EU-Kommission jetzt Ernst genommen werden. Niemand will mehr ohne Not auf erhebliche Einnahmen verzichten und für ein zu erwartendes Rechtschaos in Deutschland und Europa verantwortlich sein. Von uns Bürgern wird zu Recht Gesetzestreue verlangt - das müssen wir dann auch von Politikern erwarten können. Mit diesem weisen Beschluss der Unions-Finanzpolitiker steht einer intelligenten Neuordnung des deutschen Glücksspielmarkts nichts mehr im Wege."
Mit der Liberalisierung der Sportwetten soll nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker der Union eine so genannte Lenkungssonderabgabe eingeführt werden. Sie soll nach dem Wohnort des Spielers erhoben werden und den Bundesländern ihre Einnahmen aus den Sportwetten sichern. Damit sollen weiterhin Breitensport, Wohlfahrt und Kultur sowie Suchtpräventionsmaßnahmen unterstützt werden.
Pressemitteilung FLUXX AG vom 18. April 2007
Länder wollen am Sportwetten-Monopol festhalten
Die Mehrheit der deutschen Bundesländer wollen nach Angaben des hessischen Finanzministeriums am staatlichen Sportwettenmonopol festhalten. Ein Grund dafür sei, dass aus ihrer Sicht die Suchtprävention durch den Staat am besten gewährleistet sei, sagte Ressortsprecher Jürgen Harrer nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse. „Meines Wissens ist dies auch spiegelbildlich für die Finanzministerkonferenz“, fügte er hinzu. Die breite Mehrheit der Länderminister sei dieser Auffassung. Der hessische Ressortchef Karlheinz Weimar ist derzeit Vorsitzender der Finanzministerkonferenz.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will sich dagegen laut ihres finanzpolitischen Sprechers Otto Bernhardt Forderungen nach Abschaffung des Monopols nicht entgegenstellen. „Wir blockieren nicht, aber ganz wichtig ist hier, was die Länder wollen.“ Er setze „gewisse Fragezeichen“, ob sich die Finanzpolitiker gegen die Ministerpräsidenten durchsetzen könnten, sagte er.
Die finanzpolitischen Sprecher der Union aus Bund und Ländern hatten sich nach einem Treffen in dieser Woche dafür ausgesprochen, private Sportwettenanbieter zuzulassen. Diese sollten im Gegenzug eine Lenkungsabgabe zahlen, wie dies bereits beim Lotto üblich ist. Mit den Einnahmen sollen Maßnahmen zur Suchtprävention sowie Breitensport-, Wohlfahrts- und Kulturprojekte unterstützt werden.
Quelle: Frankfurter Neue Presse
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will sich dagegen laut ihres finanzpolitischen Sprechers Otto Bernhardt Forderungen nach Abschaffung des Monopols nicht entgegenstellen. „Wir blockieren nicht, aber ganz wichtig ist hier, was die Länder wollen.“ Er setze „gewisse Fragezeichen“, ob sich die Finanzpolitiker gegen die Ministerpräsidenten durchsetzen könnten, sagte er.
Die finanzpolitischen Sprecher der Union aus Bund und Ländern hatten sich nach einem Treffen in dieser Woche dafür ausgesprochen, private Sportwettenanbieter zuzulassen. Diese sollten im Gegenzug eine Lenkungsabgabe zahlen, wie dies bereits beim Lotto üblich ist. Mit den Einnahmen sollen Maßnahmen zur Suchtprävention sowie Breitensport-, Wohlfahrts- und Kulturprojekte unterstützt werden.
Quelle: Frankfurter Neue Presse
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: "Effektiver Spielerschutz auch in einem liberalisierten Markt möglich!"
„Die heute von Herrn Minister Faltlhauser öffentlich wiedergegebene Einschätzung, dass nur ein umfassendes Monopol den notwendigen Spielerschutz gewährleisten kann, wird weder den von uns vorgelegten alternativen Vorstellungen für ein liberalisierten Sportwettenmarkt gerecht, noch steht es im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission zum Bereich Sportwetten, welche 2005 von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzt wurde.
Diese Kommission hatte am 22. Februar 2006 Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Sportwettenbereiches vorgelegt. Unter Mitwirkung der Staats- und Senatskanzleien unter anderen von Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz sowie des Deutschen Fußballbundes, des Deutschen Sportbundes und der Deutschen Fußballliga wurde ausdrücklich ein Konzessionierungsmodell empfohlen. Dies auch unter ausdrücklichen Hinweis auf die neuen Medien (Internet etc.) und die Möglichkeit der Einnahme einer beispielgebenden Vorreiterrolle Deutschlands auf diesem Feld in Europa. Das althergebrachte Monopol für Lotto und Toto wurde dabei aber nicht in Frage gestellt. Dieser Struktur, der von den Ministerpräsidenten eingesetzten Kommission, folgt der Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein für einen liberalisierten Sportwettenmarkt bei Gewährleistung von Spielerschutz und staatlichen Abgaben“, erklärten die Abgeordneten Hans-Jörn Arp (Vorsitzender Wirtschaftsausschusses) und Thomas Stritzl (stellvertretender Fraktionsvorsitzender).
Die heutige Äußerung von Minister Faltlhauser sei vor diesem Hintergrund nicht nur überraschend, sondern stelle auch die Frage nach einer konsequenten Betrachtung des Glückspielmarktes im Ganzen.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: „Wer durch eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ein automatisches Erlöschen des Monopols bei Lotto befürchtet, muss die Frage beantworten, warum dies vor dem Hintergrund der Regelungen beim Automatenspiel und Pferdewetten nicht gleichfalls zu gelten hat. Beide Glückspielbereiche haben im Vergleich zu Lotto und Sportwetten ein extrem viel höheres Suchtpotential, werden aber seit jeher nicht in der Form eines staatlichen Monopols geführt.“
Vor dem Hintergrund der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende des Jahres eine Neuregelung für die Sportwetten zu schaffen, sei zügiges Handeln geboten. Ein Festhalten an überkommenden Strukturen, welche bereits von der EU-Kommission abschlägig beschieden wurden, sei nicht hilfreich, so Arp und Stritzl. Auch ordnungspolitisch könne der Weg in das Monopol nicht die Antwort der CDU/CSU bei der Neubeschreibung der Gestaltung des Sportwettenmarktes sein.
„Unser Regelungsvorschlag, dessen Grundlinienführung auch von den finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU-Landtagsfraktionen befürwortet wird, liegt seit dem 06. März auf dem Tisch“, erklärten Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp abschließend.
Quelle: Pressemitteilung CDU vom 19. April 2007
Diese Kommission hatte am 22. Februar 2006 Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Sportwettenbereiches vorgelegt. Unter Mitwirkung der Staats- und Senatskanzleien unter anderen von Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz sowie des Deutschen Fußballbundes, des Deutschen Sportbundes und der Deutschen Fußballliga wurde ausdrücklich ein Konzessionierungsmodell empfohlen. Dies auch unter ausdrücklichen Hinweis auf die neuen Medien (Internet etc.) und die Möglichkeit der Einnahme einer beispielgebenden Vorreiterrolle Deutschlands auf diesem Feld in Europa. Das althergebrachte Monopol für Lotto und Toto wurde dabei aber nicht in Frage gestellt. Dieser Struktur, der von den Ministerpräsidenten eingesetzten Kommission, folgt der Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein für einen liberalisierten Sportwettenmarkt bei Gewährleistung von Spielerschutz und staatlichen Abgaben“, erklärten die Abgeordneten Hans-Jörn Arp (Vorsitzender Wirtschaftsausschusses) und Thomas Stritzl (stellvertretender Fraktionsvorsitzender).
Die heutige Äußerung von Minister Faltlhauser sei vor diesem Hintergrund nicht nur überraschend, sondern stelle auch die Frage nach einer konsequenten Betrachtung des Glückspielmarktes im Ganzen.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: „Wer durch eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ein automatisches Erlöschen des Monopols bei Lotto befürchtet, muss die Frage beantworten, warum dies vor dem Hintergrund der Regelungen beim Automatenspiel und Pferdewetten nicht gleichfalls zu gelten hat. Beide Glückspielbereiche haben im Vergleich zu Lotto und Sportwetten ein extrem viel höheres Suchtpotential, werden aber seit jeher nicht in der Form eines staatlichen Monopols geführt.“
Vor dem Hintergrund der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende des Jahres eine Neuregelung für die Sportwetten zu schaffen, sei zügiges Handeln geboten. Ein Festhalten an überkommenden Strukturen, welche bereits von der EU-Kommission abschlägig beschieden wurden, sei nicht hilfreich, so Arp und Stritzl. Auch ordnungspolitisch könne der Weg in das Monopol nicht die Antwort der CDU/CSU bei der Neubeschreibung der Gestaltung des Sportwettenmarktes sein.
„Unser Regelungsvorschlag, dessen Grundlinienführung auch von den finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU-Landtagsfraktionen befürwortet wird, liegt seit dem 06. März auf dem Tisch“, erklärten Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp abschließend.
Quelle: Pressemitteilung CDU vom 19. April 2007
Bessere Prognosen mit virtuellen Informationsmärkten
- Virtuelle Informationsmärkte als genaue, unverfälschte Ergänzung zur klassischen Markt- und Trendforschung
- Reale Ergebnisse bestätigen die Präzision der durch Informationsmärkte erzielten Vorhersagen
Die gexid GmbH bestätigt nach Ablauf des 1. Quartals 2007 mit beeindruckenden Ergebnissen das Potential ihres Geschäftsmodells. So konnte man u.a. die positiven Arbeitsmarktzahlen für den Monat März, die laut Pressemeldungen sogar den Leiter der Bundesagentur für Arbeit überraschten, exakt vorhersagen. gexid richtet als Beratungsunternehmen gezielt so genannte virtuelle Informationsmärkte ein. Dabei sollen für unterschiedlichste unternehmerische Fragestellungen möglichst genaue Vorhersagen erzielt werden.
„Auf unserer Homepage haben wir seit längerem einige Beispielmärkte eingerichtet. Dort kann sich jeder Interessierte einloggen, mit bieten und so selbst ausprobieren und erfahren, wie das Prinzip der kollektiven Intelligenz, das hinter gexid steckt, funktioniert“, erklärt Dr. Michael Gebauer, Paderborner Partner der gexid GmbH.
Wie gut und zuverlässig es funktionieren kann, habe man in den vergangenen Monaten an mehreren Beispielen feststellen können. Als erstes aktuelles Beispiel führt Gebauer den Informationsmarkt „Arbeitslosenzahl im März 2007“ an. Hier traf man mit einer minimalen Abweichung von 0,04% im Vergleich zu den von der Bundesagentur für Arbeit tatsächlich bekannt gegebenen Zahlen – einer Quote von 9,8% - voll ins Schwarze. Und das sogar angesichts einer überschaubaren Zahl von Personen, die an diesem Markt teilnahmen. „Aktuell haben wir auf unserer Homepage drei weitere Märkte zum Thema Entwicklung der Arbeitslosenzahlen eingerichtet. Wir sind sehr gespannt, ob die dabei entstehenden Prognosen ebenfalls derartig präzise die realen Zahlen bestätigen werden“, so Gebauer.
Erfolgreich zeigte sich gexid als Prognoseinstrument auch bei der Datenauswertung für die Zahlen zum Markt „Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn im 2. Halbjahr 2007“. Die über den gexid-Informationsmarkt erzielte Prognose – über 950 Millionen Fahrgäste– verfehlte die tatsächlich eingetretene Anzahl von 945 Millionen Fahrgästen nur knapp um 0,5%. Für Michael Gebauer ein großer Erfolg: „Nachdem die Fahrgastzahlen in der ersten Jahreshälfte mit 909 Millionen bereits den Großteil der zusätzlichen Fußball-WM-Bahngäste beinhalteten, haben wir persönlich nicht mit einem so deutlichen Anstieg in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Für uns ist das der beste Beweis dafür, dass virtuelle Informationsmärkte nicht nur Spielerei bleiben, sondern Ergebnisse, Prognosen und Vorhersagen erzielen können, die absolut präzise ausfallen. Und deswegen im realen Leben eine echte Ergänzung zur klassischen Marktforschung darstellen.“ So gälten schließlich für demoskopische Angaben etablierter Marktforschungsinstitute Fehlertoleranzen von bis zu fünf Prozent je nach Forschungsgegenstand als durchaus üblich und akzeptabel.
Firmengründer Bernd Ankenbrand sieht angesichts der vorliegenden Ergebnisse das hohe Potential des gexid-Geschäftsmodells eindrucksvoll bestätigt: "Informationsmärkte, wie wir sie als gexid GmbH aufbauen, besitzen eine enorme Effizienz beim Zusammentragen verstreuter Informationen und eine unglaubliche Trefferquote bei Prognosen, weil das zum Teil zurückgehaltene und weit verstreute Detailwissen aus vielen Bereichen zusammenfließt."
Das Prinzip der von der gexid GmbH (gexid = global exchange for information derivatives = weltweite Börse für Informationsderivate) zur Verfügung gestellten Informationsmärkte funktioniert dabei wie eine Art Börse, auf der man – natürlich kostenlos - Informationsderivate emittieren und handeln, d.h. auch kaufen und verkaufen kann. Am Beispiel der Umsatzprognose für ein Produkt wird dies sehr anschaulich erläutert: „Die Produktion kennt die maximale Produktionskapazität, das Marketing weiß, welche Werbung geschaltet wird und dem Vertrieb liegen die Bestellungen vor. Um dieses verstreute Wissen effizient zu bündeln, nehmen Mitarbeiter aus allen Abteilungen an der firmeninternen Informationsbörse teil, wobei sie ihre Vorhersagen über den zu erwartenden Absatz wie Aktien handeln können“, erläutert Ankenbrand. Die Kurse der Aktien, das heißt in diesem Fall der Vorhersagen, steigen bzw. fallen dabei wie an traditionellen Aktienbörsen. „Nutzt man diese kollektive Intelligenz richtig, erhält man ein sehr effizientes Prognose-, Frühwarn- und Kommunikationsinstrument.“
Quelle: Pressemitteilung gexid
- Reale Ergebnisse bestätigen die Präzision der durch Informationsmärkte erzielten Vorhersagen
Die gexid GmbH bestätigt nach Ablauf des 1. Quartals 2007 mit beeindruckenden Ergebnissen das Potential ihres Geschäftsmodells. So konnte man u.a. die positiven Arbeitsmarktzahlen für den Monat März, die laut Pressemeldungen sogar den Leiter der Bundesagentur für Arbeit überraschten, exakt vorhersagen. gexid richtet als Beratungsunternehmen gezielt so genannte virtuelle Informationsmärkte ein. Dabei sollen für unterschiedlichste unternehmerische Fragestellungen möglichst genaue Vorhersagen erzielt werden.
„Auf unserer Homepage haben wir seit längerem einige Beispielmärkte eingerichtet. Dort kann sich jeder Interessierte einloggen, mit bieten und so selbst ausprobieren und erfahren, wie das Prinzip der kollektiven Intelligenz, das hinter gexid steckt, funktioniert“, erklärt Dr. Michael Gebauer, Paderborner Partner der gexid GmbH.
Wie gut und zuverlässig es funktionieren kann, habe man in den vergangenen Monaten an mehreren Beispielen feststellen können. Als erstes aktuelles Beispiel führt Gebauer den Informationsmarkt „Arbeitslosenzahl im März 2007“ an. Hier traf man mit einer minimalen Abweichung von 0,04% im Vergleich zu den von der Bundesagentur für Arbeit tatsächlich bekannt gegebenen Zahlen – einer Quote von 9,8% - voll ins Schwarze. Und das sogar angesichts einer überschaubaren Zahl von Personen, die an diesem Markt teilnahmen. „Aktuell haben wir auf unserer Homepage drei weitere Märkte zum Thema Entwicklung der Arbeitslosenzahlen eingerichtet. Wir sind sehr gespannt, ob die dabei entstehenden Prognosen ebenfalls derartig präzise die realen Zahlen bestätigen werden“, so Gebauer.
Erfolgreich zeigte sich gexid als Prognoseinstrument auch bei der Datenauswertung für die Zahlen zum Markt „Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn im 2. Halbjahr 2007“. Die über den gexid-Informationsmarkt erzielte Prognose – über 950 Millionen Fahrgäste– verfehlte die tatsächlich eingetretene Anzahl von 945 Millionen Fahrgästen nur knapp um 0,5%. Für Michael Gebauer ein großer Erfolg: „Nachdem die Fahrgastzahlen in der ersten Jahreshälfte mit 909 Millionen bereits den Großteil der zusätzlichen Fußball-WM-Bahngäste beinhalteten, haben wir persönlich nicht mit einem so deutlichen Anstieg in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Für uns ist das der beste Beweis dafür, dass virtuelle Informationsmärkte nicht nur Spielerei bleiben, sondern Ergebnisse, Prognosen und Vorhersagen erzielen können, die absolut präzise ausfallen. Und deswegen im realen Leben eine echte Ergänzung zur klassischen Marktforschung darstellen.“ So gälten schließlich für demoskopische Angaben etablierter Marktforschungsinstitute Fehlertoleranzen von bis zu fünf Prozent je nach Forschungsgegenstand als durchaus üblich und akzeptabel.
Firmengründer Bernd Ankenbrand sieht angesichts der vorliegenden Ergebnisse das hohe Potential des gexid-Geschäftsmodells eindrucksvoll bestätigt: "Informationsmärkte, wie wir sie als gexid GmbH aufbauen, besitzen eine enorme Effizienz beim Zusammentragen verstreuter Informationen und eine unglaubliche Trefferquote bei Prognosen, weil das zum Teil zurückgehaltene und weit verstreute Detailwissen aus vielen Bereichen zusammenfließt."
Das Prinzip der von der gexid GmbH (gexid = global exchange for information derivatives = weltweite Börse für Informationsderivate) zur Verfügung gestellten Informationsmärkte funktioniert dabei wie eine Art Börse, auf der man – natürlich kostenlos - Informationsderivate emittieren und handeln, d.h. auch kaufen und verkaufen kann. Am Beispiel der Umsatzprognose für ein Produkt wird dies sehr anschaulich erläutert: „Die Produktion kennt die maximale Produktionskapazität, das Marketing weiß, welche Werbung geschaltet wird und dem Vertrieb liegen die Bestellungen vor. Um dieses verstreute Wissen effizient zu bündeln, nehmen Mitarbeiter aus allen Abteilungen an der firmeninternen Informationsbörse teil, wobei sie ihre Vorhersagen über den zu erwartenden Absatz wie Aktien handeln können“, erläutert Ankenbrand. Die Kurse der Aktien, das heißt in diesem Fall der Vorhersagen, steigen bzw. fallen dabei wie an traditionellen Aktienbörsen. „Nutzt man diese kollektive Intelligenz richtig, erhält man ein sehr effizientes Prognose-, Frühwarn- und Kommunikationsinstrument.“
Quelle: Pressemitteilung gexid
Sonntag, 22. April 2007
bwin: Quartals- und Halbjahresbilanz
Wie bereits kommuniziert hat bwin als Reaktion auf regulatorische Entwicklungen in den USA sowie protektionistischer Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten mit Beginn Q4 2006 seine strategische Ausrichtung adaptiert. Mit Fokussierung auf das Kerngeschäft (Sportwetten und Poker) und auf bereits etablierte Märkte in Europa (EU- und EFTA-Raum) stärkte bwin seine Position als führender kontinentaleuropäischer Online-Gaming-Anbieter. Begleitend wurde ein Programm zur Erhöhung der Effizienz verabschiedet, das alle Unternehmensbereiche umfasst. Die daraus resultierenden Effekte sollten sich bei ähnlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ab dem Q1 2007 ergebniswirksam niederschlagen.
bwin erwirtschaftete 2006 Brutto-Gaming-Erträge (Wetteinsätze abzüglich Wettgewinne) aus dem Wett- und Pokergeschäft sowie Casino und Games in Höhe von 381,8 Mio. EUR (2005: 144,0 Mio. EUR). Exklusive US-Geschäft erzielte bwin im Jahr 2006 Brutto-Gaming-Erträge von rund 308,5 Mio. EUR. Darin spiegelt sich die deutliche Zunahme der Neukunden, getrieben durch das wachsende Interesse an Online-Gaming-Produkten in Kontinentaleuropa und die erfolgreiche Marketingstrategie, insbesondere die Kampagne zur Fußball-Weltmeisterschaft, sowie die Expansion in den Pokermarkt wider. Die Erstkonsolidierung von bwin Games wurde mit 1. Januar 2006 durchgeführt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte bwin einmal mehr einen deutlichen Anstieg bei der Kundenbasis verzeichnen. Inklusive bwin Games waren rund 2,1 Mio. Kunden im Jahr 2006 aktiv. Dies entspricht einem Anstieg von 189,7% gegenüber 2005. 1,3 Mio. Kunden wurden erstmals im Jahr 2006 aktiv. Exklusive US-Geschäft verzeichnete bwin rund 1,2 Mio. neue aktive Kunden.
Vor dem Hintergrund hoher Investitionen und rechtlicher Herausforderungen, insbesondere im Q4 2006 in den USA, betrug das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen minus 7,0 Mio. EUR (2005: 15,1 Mio. EUR). Dies inkludiert Schließungs- und Restrukturierungskosten in Höhe von 3,8 Mio. EUR.
Im Zug der rechtlichen Entwicklungen in den USA und der daraus resultierenden Einstellung des US-Geschäfts wurde eine nicht zahlungswirksame Wertminderung der Kundenbasis und des Firmenwerts bei bwin Games in Höhe von 515,1 Mio. EUR vorgenommen. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Türkei hatte sich bwin entschlossen, das Angebot an Online-Gaming-Produkten in der Türkei im Q1 2007 vorübergehend einzustellen und hat demzufolge den aktivierten Kundenstock in Höhe von 1,6 Mio. EUR bereits im Q4 2006 vollständig abgeschrieben. Vor diesem Hintergrund fiel das operative Ergebnis für das Jahr 2006 auf minus 587,5 Mio. EUR. In der vergleichbaren Periode des Vorjahrs wurde ein operatives Ergebnis von 7,7 Mio. EUR erzielt. Der Verlust nach Steuern und Ergebnisanteilen Dritter betrug im Jahr 2006 539,6 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr ein Gewinn von 6,4 Mio. EUR erzielt wurde.
Der gesamte Bericht zum vierten Quartal sowie für das Geschäftsjahr 2006 ist auf der bwin Investor Relations Website unter www.bwin.ag als Online- und pdf-Version abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung bwin
bwin erwirtschaftete 2006 Brutto-Gaming-Erträge (Wetteinsätze abzüglich Wettgewinne) aus dem Wett- und Pokergeschäft sowie Casino und Games in Höhe von 381,8 Mio. EUR (2005: 144,0 Mio. EUR). Exklusive US-Geschäft erzielte bwin im Jahr 2006 Brutto-Gaming-Erträge von rund 308,5 Mio. EUR. Darin spiegelt sich die deutliche Zunahme der Neukunden, getrieben durch das wachsende Interesse an Online-Gaming-Produkten in Kontinentaleuropa und die erfolgreiche Marketingstrategie, insbesondere die Kampagne zur Fußball-Weltmeisterschaft, sowie die Expansion in den Pokermarkt wider. Die Erstkonsolidierung von bwin Games wurde mit 1. Januar 2006 durchgeführt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte bwin einmal mehr einen deutlichen Anstieg bei der Kundenbasis verzeichnen. Inklusive bwin Games waren rund 2,1 Mio. Kunden im Jahr 2006 aktiv. Dies entspricht einem Anstieg von 189,7% gegenüber 2005. 1,3 Mio. Kunden wurden erstmals im Jahr 2006 aktiv. Exklusive US-Geschäft verzeichnete bwin rund 1,2 Mio. neue aktive Kunden.
Vor dem Hintergrund hoher Investitionen und rechtlicher Herausforderungen, insbesondere im Q4 2006 in den USA, betrug das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen minus 7,0 Mio. EUR (2005: 15,1 Mio. EUR). Dies inkludiert Schließungs- und Restrukturierungskosten in Höhe von 3,8 Mio. EUR.
Im Zug der rechtlichen Entwicklungen in den USA und der daraus resultierenden Einstellung des US-Geschäfts wurde eine nicht zahlungswirksame Wertminderung der Kundenbasis und des Firmenwerts bei bwin Games in Höhe von 515,1 Mio. EUR vorgenommen. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Türkei hatte sich bwin entschlossen, das Angebot an Online-Gaming-Produkten in der Türkei im Q1 2007 vorübergehend einzustellen und hat demzufolge den aktivierten Kundenstock in Höhe von 1,6 Mio. EUR bereits im Q4 2006 vollständig abgeschrieben. Vor diesem Hintergrund fiel das operative Ergebnis für das Jahr 2006 auf minus 587,5 Mio. EUR. In der vergleichbaren Periode des Vorjahrs wurde ein operatives Ergebnis von 7,7 Mio. EUR erzielt. Der Verlust nach Steuern und Ergebnisanteilen Dritter betrug im Jahr 2006 539,6 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr ein Gewinn von 6,4 Mio. EUR erzielt wurde.
Der gesamte Bericht zum vierten Quartal sowie für das Geschäftsjahr 2006 ist auf der bwin Investor Relations Website unter www.bwin.ag als Online- und pdf-Version abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung bwin