von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Oberste Gerichtshof Italiens, Suprema Corte di Cassazione, hat beschlossen, ein weiteres Verfahren zu Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dies könnte zu einem vierten Urteil des EuGH zu einer entsprechenden italienischen Vorlage führen, nach den Urteilen in den Rechtssachen Zenatti (1999, Rs. C-67/98), Gambelli (2003, Rs. C-243/01) und Placanica (2007, Rs. C-338/04) und einer Verurteilung Italiens in einem Vertragsverletzungsverfahren (Rs. C-260/04).
Ausgangsverfahren zu dieser neuen Vorlage nach Luxemburg ist ein Strafverfahren gegen zwei Sportwettenvermittler, die sog. Datenübertragungscenter (CTD – Data Transmission Centers) für den britischen Buchmacher Stanleybet International betrieben hatten. Sowohl das Gambelli- wie auch das Placanica-Urteil, zwei maßgebliche Grundsatzentscheidungen des EuGH, betrafen ebenfalls Stanleybet-Vermittler. Stanleybet International mit Sitz in Liverpool ist in Großbritannien staatlich als Buchmacher zugelassen, wurde aber in Italien von Lizenzausschreibungen ausgeschlossen. Das Unternehmen beschwerte sich deswegen mehrfach bei der Europäischen Kommission und rügte eine Verletzung insbesondere der durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit.
Die Dritte Strafkammer des Obersten Gerichtshofs bezweifelte bei der Verhandlung am 11. November 2009 die Vereinbarkeit der italienischen Glücksspielregelungen mit Europarecht und beschloss deswegen, erneut den EuGH zu einer abschließenden Klärung der Rechtslage anzurufen. Die genauen Vorlagefragen muss der Oberste Gerichtshof noch formulieren. 36 Parallelverfahren wurden bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt.
Der Vorstandvorsitzende (CEO) von Stanleybet International, John Whittaker, begrüßte den Vorlagebeschluss des Obersten Gerichtshofs und erklärte: „Wir vertrauen darauf, dass der EuGH noch einmal herausstellen wird, dass unfaire und nicht wettbewerbskonforme Märkte nicht zu akzeptieren sind.“
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Samstag, 28. November 2009
Freitag, 27. November 2009
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (WELT ONLINE)
Jörg Wacker, Direktor des deutschen Sportwettenanbieters bwin, forderte in einem Interview mit WELT ONLINE zu dem neuen Wettbetrugsfall einen liberalisierten und streng regulierten Wettmarkt. Nur so könne man die Vorgänge kontrollieren und Betrügereien aufspüren. Auch müssten Limits vorgegegeben werden.
WELT ONLINE: Dennoch müssen Sie fürchten, dass durch einen solchen Wettskandal Ihre gesamte Branche in Verruf gerät?
Wacker: Sicher, deshalb fordern wir schon seit langem deutlich effektivere Schutzmaßnahmen für die gesamte Branche, und das nicht erst seit dem Hoyzer-Skandal 2005. Die Politik muss beispielsweise die erlaubten Einsatz- und Gewinnhöhen viel stärker limitieren und die Abgabe anonymisierter Wetten strikt verbieten. Die Möglichkeiten des Internets sind hier übrigens sehr hilfreich, weil sie Wetteinsätze in Echtzeit kontrollieren und zuordnen können.
WELT ONLINE: Dennoch müssen Sie fürchten, dass durch einen solchen Wettskandal Ihre gesamte Branche in Verruf gerät?
Wacker: Sicher, deshalb fordern wir schon seit langem deutlich effektivere Schutzmaßnahmen für die gesamte Branche, und das nicht erst seit dem Hoyzer-Skandal 2005. Die Politik muss beispielsweise die erlaubten Einsatz- und Gewinnhöhen viel stärker limitieren und die Abgabe anonymisierter Wetten strikt verbieten. Die Möglichkeiten des Internets sind hier übrigens sehr hilfreich, weil sie Wetteinsätze in Echtzeit kontrollieren und zuordnen können.
Deutscher Buchmacherverband: Umfangreiche Manipulationen trotz staatlichen Sportwettenmonopols
Kriminelle Energie von Gesetzgeber unterschätzt
Essen - Nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. (DBV) hat der erneute Skandal um verschobene Fußballspiele erstmals die Globalisierung der Wettmärkte und deren Auswirkungen auf die nationalen Märkte aufgezeigt. Die Auswirkungen auf die hilflosen gesetzlichen Bemühungen der Länder, durch den Glückspielstaatsvertrag ihren Lottogesellschaften ein Monopol auch für Sportwetten zu sichern, wurden in Deutschland völlig ignoriert.
Jetzt zeigt sich die Spitze des Eisbergs eines Schwarzmarktes mit kriminellen Praktiken, der durch das absolute Verbot staatlich genehmigter privater Sportwetten in Deutschland nur gefördert wird.
Nach Erkenntnissen des DBV blieben die deutschsprachigen Wettanbieter mit Sitz in der EU und in den neuen Ländern von den Wetten auf verschobene Spiele verschont. Sie haben sich, aber vor allem auch den sportinteressierten Freizeitwetter, nach dem Wettskandal von 2005 um den Schiedsrichter Robert Hoyzer, nun umfangreich geschützt.
Die Analyse- und Risikoinstrumente zur Beurteilung der Wettmärkte und des Wettverhaltens wie "Betradar" und das "Early Warning System" der FIFA haben anscheinend schon im Vorfeld präventiv gewirkt. Den Tätern war die Wirkungsweise und Effizienz der Systeme höchstwahrscheinlich bekannt. Deswegen haben sie ihre Wetten bei daran nicht teilnehmenden privaten Buchmachern im asiatischen Raum platziert und auch aus diesem Grund haben die Systeme nicht angeschlagen.
Von den Bemühungen der etwa 400 privaten Wettanbieter, Transparenz im Wettgeschehen zu schaffen und Manipulationen aufzudecken, profitiert auch der staatliche Anbieter ODDSET, bei dem ja "kraft Gesetzes" alle Sportwetten in Deutschland platziert werden müssten - auch die auffälligen und ungewöhnlichen Wetten. ODDSET nutzt den Informationsvorsprung der privaten Anbieter innerhalb der EU und lässt im Übrigen die gleichen Unternehmen in Deutschland von den deutschen Behörden massiv bekämpfen. Angeblich sind diese Sportwettbuchmacher hier "illegal" - weil sie in Deutschland formal nicht zugelassen sind, aber hier auch keine Konzession bekommen können. Es geht dabei jedoch erkennbar nicht um einen effektiven Spielerschutz, sondern nur um einen Konkurrenzschutz. Diese Rechtslage steht vor dem EuGH am 8. und 9.12.2009 auf dem Prüfstand.
Zu hinterfragen ist natürlich auch das Finanzgebaren des internationalen Fußballs. Gerade die unter Verdacht stehenden kleineren Ligen in Osteuropa und die unteren deutschen Spielklassen können da finanziell nicht mehr mithalten. Dies mag den ein oder anderen in Versuchung führen, auf dubiose Weise sein Gehalt aufzubessern.
Aber eines ist auch klar: Dieser neue Skandal, der nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages aufgedeckt worden ist, muss ein weiterer Anlass sein, den schweren Fehler des absoluten Verbots staatlich lizensierter privater Sportwettunternehmer zu korrigieren. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass viele sportbegeisterte Bürger in die Hände von Betrügern fallen.
Pressemitteilung des Deutschen Buchmacherverbands Essen e.V. (DBV)
Essen - Nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. (DBV) hat der erneute Skandal um verschobene Fußballspiele erstmals die Globalisierung der Wettmärkte und deren Auswirkungen auf die nationalen Märkte aufgezeigt. Die Auswirkungen auf die hilflosen gesetzlichen Bemühungen der Länder, durch den Glückspielstaatsvertrag ihren Lottogesellschaften ein Monopol auch für Sportwetten zu sichern, wurden in Deutschland völlig ignoriert.
Jetzt zeigt sich die Spitze des Eisbergs eines Schwarzmarktes mit kriminellen Praktiken, der durch das absolute Verbot staatlich genehmigter privater Sportwetten in Deutschland nur gefördert wird.
Nach Erkenntnissen des DBV blieben die deutschsprachigen Wettanbieter mit Sitz in der EU und in den neuen Ländern von den Wetten auf verschobene Spiele verschont. Sie haben sich, aber vor allem auch den sportinteressierten Freizeitwetter, nach dem Wettskandal von 2005 um den Schiedsrichter Robert Hoyzer, nun umfangreich geschützt.
Die Analyse- und Risikoinstrumente zur Beurteilung der Wettmärkte und des Wettverhaltens wie "Betradar" und das "Early Warning System" der FIFA haben anscheinend schon im Vorfeld präventiv gewirkt. Den Tätern war die Wirkungsweise und Effizienz der Systeme höchstwahrscheinlich bekannt. Deswegen haben sie ihre Wetten bei daran nicht teilnehmenden privaten Buchmachern im asiatischen Raum platziert und auch aus diesem Grund haben die Systeme nicht angeschlagen.
Von den Bemühungen der etwa 400 privaten Wettanbieter, Transparenz im Wettgeschehen zu schaffen und Manipulationen aufzudecken, profitiert auch der staatliche Anbieter ODDSET, bei dem ja "kraft Gesetzes" alle Sportwetten in Deutschland platziert werden müssten - auch die auffälligen und ungewöhnlichen Wetten. ODDSET nutzt den Informationsvorsprung der privaten Anbieter innerhalb der EU und lässt im Übrigen die gleichen Unternehmen in Deutschland von den deutschen Behörden massiv bekämpfen. Angeblich sind diese Sportwettbuchmacher hier "illegal" - weil sie in Deutschland formal nicht zugelassen sind, aber hier auch keine Konzession bekommen können. Es geht dabei jedoch erkennbar nicht um einen effektiven Spielerschutz, sondern nur um einen Konkurrenzschutz. Diese Rechtslage steht vor dem EuGH am 8. und 9.12.2009 auf dem Prüfstand.
Zu hinterfragen ist natürlich auch das Finanzgebaren des internationalen Fußballs. Gerade die unter Verdacht stehenden kleineren Ligen in Osteuropa und die unteren deutschen Spielklassen können da finanziell nicht mehr mithalten. Dies mag den ein oder anderen in Versuchung führen, auf dubiose Weise sein Gehalt aufzubessern.
Aber eines ist auch klar: Dieser neue Skandal, der nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages aufgedeckt worden ist, muss ein weiterer Anlass sein, den schweren Fehler des absoluten Verbots staatlich lizensierter privater Sportwettunternehmer zu korrigieren. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass viele sportbegeisterte Bürger in die Hände von Betrügern fallen.
Pressemitteilung des Deutschen Buchmacherverbands Essen e.V. (DBV)
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (Bild)
Franz Beckenbauer befürwortete im Interview mit der Zeitung "Bild" eine Öffnung des Sportwettenmarktes für private Wettanbieter: "DFB-Präsident Theo Zwanziger kritisiert zu Recht, dass das Monopol der staatlichen Sportwette Oddset viele Zocker auf den schwarzen Wettmarkt treibt. Eindeutig ein Fehler. Man sollte den Markt für seriöse, lizenzierte Anbieter öffnen." Er ergänzte: "Legale Anbieter setzen Limits für Einsätze und Höchstgewinne. Um mitzuspielen, muss man sich ausweisen. So herrscht mehr Transparenz. Und: Die Firmen müssen sich strengen staatlichen Kontrollen und dem europäischen Frühwarnsystem unterwerfen. Für die Mafia wird es unattraktiver, an Fußball-Ergebnissen zu drehen, auch wenn man Kriminalität nie ganz verhindern kann."
Mittwoch, 25. November 2009
Gewinnspielsatzung: Landesmedienanstalten beschließen Bußgelder gegen DSF, Kabel 1 und Sat.1
ZAK-Pressemitteilung 22/2009
Im Rahmen ihrer stichprobenartigen Auswertungen der Gewinnspielsendungen bei den privaten Fernsehsendern hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder in einer Gesamthöhe von 95.000 Euro beschlossen. So muss der Sender DSF insgesamt 50.000 Euro zahlen, weil in vier Gewinnspielsendungen gegen mehrere Vorschriften der Gewinnspielsatzung verstoßen wurde, darunter gegen das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks.
Auch bei Kabel 1 (Quiz Time) wurden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung etwa gegen das Verbot der Irreführung und des Aufbaus von falschem Zeitdruck festgestellt. Darum beschlossen die Direktoren der Landesmedienanstalten ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro. Schließlich wurden auch erneut gegen Sat.1 Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro wegen drei beanstandeten Sendungen (Quiznight) ausgesprochen.
„Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen Punkten bestätigt hat, lassen die Landesmedienanstalten mit den beschlossenen Bußgeldern keinen Zweifel daran, dass Verstöße gegen die Satzung im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin geahndet werden“, kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung.
Wegen Verstößen gegen die Werbe- und Sponsoringrichtlinien und insbesondere gegen das Trennungsgebot von werblichen und redaktionellen Inhalten hat die ZAK die Sendung „finanzen.de Magazin“, ausgestrahlt bei 9Live am 06.07.2009, beanstandet.
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten einzeln beschlossen worden. Sie gilt seit Ende Februar 2009. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der vor einem Jahr in Kraft getretene 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen. In den vergangenen Monaten hatte die ZAK gegen zahlreiche Sender Bußgelder beschlossen, darunter auch gegen 9Live.
Im Rahmen ihrer stichprobenartigen Auswertungen der Gewinnspielsendungen bei den privaten Fernsehsendern hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder in einer Gesamthöhe von 95.000 Euro beschlossen. So muss der Sender DSF insgesamt 50.000 Euro zahlen, weil in vier Gewinnspielsendungen gegen mehrere Vorschriften der Gewinnspielsatzung verstoßen wurde, darunter gegen das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks.
Auch bei Kabel 1 (Quiz Time) wurden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung etwa gegen das Verbot der Irreführung und des Aufbaus von falschem Zeitdruck festgestellt. Darum beschlossen die Direktoren der Landesmedienanstalten ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro. Schließlich wurden auch erneut gegen Sat.1 Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro wegen drei beanstandeten Sendungen (Quiznight) ausgesprochen.
„Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen Punkten bestätigt hat, lassen die Landesmedienanstalten mit den beschlossenen Bußgeldern keinen Zweifel daran, dass Verstöße gegen die Satzung im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin geahndet werden“, kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung.
Wegen Verstößen gegen die Werbe- und Sponsoringrichtlinien und insbesondere gegen das Trennungsgebot von werblichen und redaktionellen Inhalten hat die ZAK die Sendung „finanzen.de Magazin“, ausgestrahlt bei 9Live am 06.07.2009, beanstandet.
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten einzeln beschlossen worden. Sie gilt seit Ende Februar 2009. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der vor einem Jahr in Kraft getretene 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen. In den vergangenen Monaten hatte die ZAK gegen zahlreiche Sender Bußgelder beschlossen, darunter auch gegen 9Live.
Landesmedienanstalt Saarland (LMS): Allgemeinverfügung zu öffentlichem Glücksspiel im Internet
LMS untersagt Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele sowie Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet auf dem Gebiet des Saarlandes
Saarbrücken, 05. November 2009: Im Internet werden in einer nicht überschaubaren Vielzahl von Fällen öffentliche Glücksspiele veranstaltet und vermittelt. Ebenso wird im Internet in einer nicht überschaubaren Vielzahl von Fällen für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel geworben. Beides stellt einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag dar.
Die LMS ist die zuständige Stelle für die Untersagung solcher Internet-Angebote privater Anbieter auf dem Gebiet des Saarlandes. Sie hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür im Internet unterbleiben.
Da die Anzahl der unerlaubten Internet-Angebote deutlich zunimmt und die Zahl der Anbieter nicht zu überschauen ist, hat die LMS mit einer Allgemeinverfügung reagiert. Mit ihr wird das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Internet-Angeboten privater Anbieter ebenso untersagt wie die Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in Internet-Angeboten privater Anbieter auf dem Gebiet des Saarlandes.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 5. November 2009 im Amtsblatt des Saarlandes öffentlich bekannt gemacht worden. Sie ist auch im Internet-Auftritt der LMS abrufbar. Die untersagten Aktivitäten sind innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung einzustellen.
* * *
Anmerkung der Redaktion: Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntmachung Klage zum Verwaltungsgericht des Saarlandes, Saarlois, erhoben werden.
Saarbrücken, 05. November 2009: Im Internet werden in einer nicht überschaubaren Vielzahl von Fällen öffentliche Glücksspiele veranstaltet und vermittelt. Ebenso wird im Internet in einer nicht überschaubaren Vielzahl von Fällen für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel geworben. Beides stellt einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag dar.
Die LMS ist die zuständige Stelle für die Untersagung solcher Internet-Angebote privater Anbieter auf dem Gebiet des Saarlandes. Sie hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür im Internet unterbleiben.
Da die Anzahl der unerlaubten Internet-Angebote deutlich zunimmt und die Zahl der Anbieter nicht zu überschauen ist, hat die LMS mit einer Allgemeinverfügung reagiert. Mit ihr wird das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Internet-Angeboten privater Anbieter ebenso untersagt wie die Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in Internet-Angeboten privater Anbieter auf dem Gebiet des Saarlandes.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 5. November 2009 im Amtsblatt des Saarlandes öffentlich bekannt gemacht worden. Sie ist auch im Internet-Auftritt der LMS abrufbar. Die untersagten Aktivitäten sind innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung einzustellen.
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Anmerkung der Redaktion: Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntmachung Klage zum Verwaltungsgericht des Saarlandes, Saarlois, erhoben werden.
SPD-Politikerin fordert gesetzliche Regelung gegen Sportbetrug und Verbot von Live-Wetten
Die designierte Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, Dagmar Freitag (SPD), plädierte in einem Interview mit dem Südwestrundfunk (SWR) für ein Gesetz zum Schutz des Sports vor Betrügereien. Anlässlich des aktuellen Wettskandals müsse die Politik zeigen, dass sie «den Sport in seinen Grundwerten zu schützen» habe, sagte Freitag, Wünschenswert sei auch ein Verbot der Live-Wetten. Geldeinsätze auf die Vorhersage des nächsten Torschützen oder Foul-Spielers halte sie für ein «krankes System». Dem Deutschen Fußball-Bund komme eine «ganz entscheidende Rolle» zu, wenn es um Vorbeugung gegen Sportbetrug gehe, sagte Freitag. Er müsse sich um das «Unrechtsbewusstsein bei Spielern, Schiedsrichtern und Funktionären» kümmern.
Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 9. Dezember 2009 über Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig
Termin BVerwG 9 C 12.08 (OVG Bautzen 5 A 237/08); BVerwG 9 C 13.08 (OVG Bautzen 5 A 265/08)
09.12.2009 10:00
Axel Figger & Partner GmbH - RA Brinker und Partner, Hamm - ./. Stadt Leipzig - RA Eisenmann, Wahle und Birk, Stuttgart
Axel Figger & Partner GmbH - RA Brinker und Partner, Hamm - ./. Stadt Leipzig - RA Eisenmann, Wahle und Birk, Stuttgart
Die Klägerin, die in Leipzig zwei Spielhallen betreibt, wendet sich gegen die Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit. Die Stadt hat in ihrer Satzung den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat die darauf gestützten Steuerbescheide wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz aufgehoben. In dem Verfahren über die von der Stadt eingelegte Revision wird zu klären sein, ob der Charakter der Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer durch eine auf den Spieleinsatz bezogene Bemessungsgrundlage gewahrt wird.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht
Anmerkung: Die streitgegenständliche Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig sieht einen Steuersatz von 7,5% des Spieleinsatzes vor. Das OVG Bautzen urteilte, dass dieser Besteuerungsmaßstab dem Charakter der Vergnügungssteuer als Aufwandssteuer entgegenstehe.
09.12.2009 10:00
Axel Figger & Partner GmbH - RA Brinker und Partner, Hamm - ./. Stadt Leipzig - RA Eisenmann, Wahle und Birk, Stuttgart
Axel Figger & Partner GmbH - RA Brinker und Partner, Hamm - ./. Stadt Leipzig - RA Eisenmann, Wahle und Birk, Stuttgart
Die Klägerin, die in Leipzig zwei Spielhallen betreibt, wendet sich gegen die Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit. Die Stadt hat in ihrer Satzung den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat die darauf gestützten Steuerbescheide wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz aufgehoben. In dem Verfahren über die von der Stadt eingelegte Revision wird zu klären sein, ob der Charakter der Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer durch eine auf den Spieleinsatz bezogene Bemessungsgrundlage gewahrt wird.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht
Anmerkung: Die streitgegenständliche Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig sieht einen Steuersatz von 7,5% des Spieleinsatzes vor. Das OVG Bautzen urteilte, dass dieser Besteuerungsmaßstab dem Charakter der Vergnügungssteuer als Aufwandssteuer entgegenstehe.
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (Sport Bild)
DFB-Präsident Theo Zwanziger hat nach dem erneuten Wettskandal im Fußball eine Liberalisierung des Wettmarktes gefordert. "Der Staat muss den Wettmarkt (...) liberalisieren und private Anbieter zulassen, die dann unter strenger staatlicher Kontrolle stehen", sagte Zwanziger in einem Interview der "Sport Bild". "Durch das Monopol der staatlichen Sportwette Oddset und das Verbot privater Anbieter werden die Zocker auf den illegalen Wettmarkt getrieben", fügte Zwanziger hinzu.
Montag, 23. November 2009
Stellungnahme von ODDSET zu den aktuellen Manipulationsfällen im europäischen Fußball
München - Im Zusammenhang mit einem möglichen neuen, europaweiten Fußball-Manipulationsskandal erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Verantwortlicher im Deutschen Lotto- und Totoblock für die staatliche Sportwette ODDSET:
"Ein ausuferndes illegales Sportwettenangebot führt zu Manipulation, Geldwäsche und Betrugsdelikten, wie die aktuellen Ereignisse zeigen. Nicht ohne Grund sind in Deutschland Sportwetten im Internet und kommerzielle Wettbuden verboten. Dieses Verbot müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden jetzt umso nachhaltiger durchsetzen. Die Entscheidung der Bundesländer für ein ausschließlich staatliches Sportwettenangebot von ODDSET ist eine richtige und wichtige Entscheidung gewesen, um kriminelle Machenschaften einzudämmen, die den Sport korrumpieren."
ODDSET überwacht das Spielgeschäft mit Unterstützung eines fortlaufend optimierten Kontrollsystems in Echtzeit, um bei Auffälligkeiten sofort reagieren zu können. Es werden keine besonders manipulationsanfälligen Live-Wetten oder Wetten auf Ereignisse während des Spiels angeboten.
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ODDSET von den aktuellen Manipulationsfällen betroffen ist.
"Ein ausuferndes illegales Sportwettenangebot führt zu Manipulation, Geldwäsche und Betrugsdelikten, wie die aktuellen Ereignisse zeigen. Nicht ohne Grund sind in Deutschland Sportwetten im Internet und kommerzielle Wettbuden verboten. Dieses Verbot müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden jetzt umso nachhaltiger durchsetzen. Die Entscheidung der Bundesländer für ein ausschließlich staatliches Sportwettenangebot von ODDSET ist eine richtige und wichtige Entscheidung gewesen, um kriminelle Machenschaften einzudämmen, die den Sport korrumpieren."
ODDSET überwacht das Spielgeschäft mit Unterstützung eines fortlaufend optimierten Kontrollsystems in Echtzeit, um bei Auffälligkeiten sofort reagieren zu können. Es werden keine besonders manipulationsanfälligen Live-Wetten oder Wetten auf Ereignisse während des Spiels angeboten.
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ODDSET von den aktuellen Manipulationsfällen betroffen ist.
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (WELT)
Jörg Wacker, Direktor des Sportwettenanbieters bwin, erklärte in einem Interview mit der "Welt": "Der Staat trägt eine Mitschuld an der gegenwärtigen Situation, indem er 2008 das staatliche Monopol auf Glücksspiele schuf. Monopole fördern den Schwarzmarkt und die Konsequenzen erleben wir jetzt."
Wacker zitiert eine Studie der Universität Linz, wonach der Schwarzmarkt aufgrund des Verbots privater Wettanbieter um 370 Prozent zugenommen habe. Natürlich würde eine Öffnung des Marktes den Schwarzmarkt nicht vernichten, aber zumindest könne man einen Teil der Wetten in den legalen Bereich zurückholen. "Die richtige Antwort auf solche Skandale wäre ein liberalisierter und streng regulierter Wettmarkt", sagt Wacker.
Dass bwin bisher noch von keinem Skandal betroffen war, liege daran, dass die "vergleichsweise niedrigen Einsatz- und Gewinnlimits für Betrüger sehr unattraktiv" seien. Deshalb müsse die Politik die erlaubten Einsatz- und Gewinnhöhen viel stärker limitieren und die Abgabe anonymisierter Wetten strikt verbieten.
"Die Möglichkeiten des Internets sind hier übrigens sehr hilfreich, weil sie Wetteinsätze in Echtzeit kontrollieren und zuordnen können", sagte Wacker.
Wacker zitiert eine Studie der Universität Linz, wonach der Schwarzmarkt aufgrund des Verbots privater Wettanbieter um 370 Prozent zugenommen habe. Natürlich würde eine Öffnung des Marktes den Schwarzmarkt nicht vernichten, aber zumindest könne man einen Teil der Wetten in den legalen Bereich zurückholen. "Die richtige Antwort auf solche Skandale wäre ein liberalisierter und streng regulierter Wettmarkt", sagt Wacker.
Dass bwin bisher noch von keinem Skandal betroffen war, liege daran, dass die "vergleichsweise niedrigen Einsatz- und Gewinnlimits für Betrüger sehr unattraktiv" seien. Deshalb müsse die Politik die erlaubten Einsatz- und Gewinnhöhen viel stärker limitieren und die Abgabe anonymisierter Wetten strikt verbieten.
"Die Möglichkeiten des Internets sind hier übrigens sehr hilfreich, weil sie Wetteinsätze in Echtzeit kontrollieren und zuordnen können", sagte Wacker.
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verfassungswidrigkeit des „sog. staatlichen Sportwettenmonopols“
von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols wegen des Fehlens einer konsequenten und konsistenten Ausgestaltung bestätigt und daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Landes Berlin gewährt (Beschluss vom 16. November 2009, Az. 35 L 460.09). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiterhin an einen in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen und dort überwachten Buchmacher Wettangebote aus Berlin weiterleiten.
Nach Überzeugung des VG Berlin (in inzwischen ständiger Rechtsprechung) lässt sich die Untersagungsverfügung nicht in verfassungskonformer Weise auf den Glücksspielstaatvertrag stützen. Das Bundesverfassungsgericht habe eine konsequente und konsistente Ausgestaltung gefordert. Hierzu müssten u. a. die sektorspezifischen Regelungen zueinander nicht in einem krassen Widerspruch stehen.
In Deutschland werde das gewerbliche Spielrecht (Regelungen bezüglich Glücksspielautomaten) jedoch nicht von den Aspekten des Spielerschutzes dominiert, sondern konterkariere diese geradezu (Entscheidungsgründe, S. 4). Das Ziel der Bekämpfung und Begrenzung der Glücksspielsucht werde dadurch durchgreifend und insgesamt in Frage gestellt. Die Zahl der „Geld-Gewinn-Spiel-Geräte“ (Automaten) habe von 183.000 im Jahr 2005 auf 225.000 im Jahr 2008 zugenommen. Die Umsätze seien im gleichen Zeitraum von 5,88 Mio. Euro auf 8,13 Mio. Euro gestiegen. Durch die Neufassung der Spielverordnung zum 1. Januar 2006 seien die gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz und zur Suchtprävention weitgehend ausgehebelt worden. Die höheren Spielanreize förderten eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs. Nach einer von dem Gericht zitierten Aussage von Prof. Dr Adams sind die Automatenspiele für 81,6% aller sozialen Kosten aus der Glücksspielsucht verantwortlich.
Die Untätigkeit der Länder und des Bundes trotz mehrerer Empfehlungen des Fachbeirats Glücksspielsucht käme daher „der bewussten Verhinderung einer konsistenten Schutzregelung“ gleich (S. 7). Auf Bundes- und Landesebene fehle jegliche Bereitschaft, dem Fachbeirat das ihm zustehende Gewicht tatsächlich zukommen lassen zu wollen.
Die divergierenden Regelungen für die verschiedenen Bereiche des Glücksspiels trügen zu einer weiteren Verlagerung des problematischen und pathologischen Spielens aus dem staatlich konzessionierten Glücksspielformen in die gering regulierten gewerblichen Spielformen bei (S. 9). Die Gesamtzahl der Spielsüchtigen bleibe damit konstant oder steige sogar noch. Zu dem krassen Missverhältnis der Regulierung – starke Kontrolle des ungefährlichen Lottospielens, dagegen das weitgehend unregulierte Automatenspiel – zitiert das Verwaltungsgericht die Feststellung von Prof. Dr. Becker, dem Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel: „Die Welt wird da auf den Kopf gestellt.“
Auch europarechtlich fehlt es nach den Feststellungen des VG Berlin somit an der erforderlichen kohärenten und systematischen Begrenzung. Die innerstaatliche Kompetenzverteilung in Deutschland zwischen Bund und Länder für den glücksspielrechtlichen Bereich führe nicht dazu, dass der eine Kompetenzträger den anderen freizeichnen könne. Vielmehr werde jede rechtwidrige Handlung oder Unterlassung dem Mitgliedsstaat zugerechnet.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols wegen des Fehlens einer konsequenten und konsistenten Ausgestaltung bestätigt und daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Landes Berlin gewährt (Beschluss vom 16. November 2009, Az. 35 L 460.09). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiterhin an einen in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen und dort überwachten Buchmacher Wettangebote aus Berlin weiterleiten.
Nach Überzeugung des VG Berlin (in inzwischen ständiger Rechtsprechung) lässt sich die Untersagungsverfügung nicht in verfassungskonformer Weise auf den Glücksspielstaatvertrag stützen. Das Bundesverfassungsgericht habe eine konsequente und konsistente Ausgestaltung gefordert. Hierzu müssten u. a. die sektorspezifischen Regelungen zueinander nicht in einem krassen Widerspruch stehen.
In Deutschland werde das gewerbliche Spielrecht (Regelungen bezüglich Glücksspielautomaten) jedoch nicht von den Aspekten des Spielerschutzes dominiert, sondern konterkariere diese geradezu (Entscheidungsgründe, S. 4). Das Ziel der Bekämpfung und Begrenzung der Glücksspielsucht werde dadurch durchgreifend und insgesamt in Frage gestellt. Die Zahl der „Geld-Gewinn-Spiel-Geräte“ (Automaten) habe von 183.000 im Jahr 2005 auf 225.000 im Jahr 2008 zugenommen. Die Umsätze seien im gleichen Zeitraum von 5,88 Mio. Euro auf 8,13 Mio. Euro gestiegen. Durch die Neufassung der Spielverordnung zum 1. Januar 2006 seien die gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz und zur Suchtprävention weitgehend ausgehebelt worden. Die höheren Spielanreize förderten eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs. Nach einer von dem Gericht zitierten Aussage von Prof. Dr Adams sind die Automatenspiele für 81,6% aller sozialen Kosten aus der Glücksspielsucht verantwortlich.
Die Untätigkeit der Länder und des Bundes trotz mehrerer Empfehlungen des Fachbeirats Glücksspielsucht käme daher „der bewussten Verhinderung einer konsistenten Schutzregelung“ gleich (S. 7). Auf Bundes- und Landesebene fehle jegliche Bereitschaft, dem Fachbeirat das ihm zustehende Gewicht tatsächlich zukommen lassen zu wollen.
Die divergierenden Regelungen für die verschiedenen Bereiche des Glücksspiels trügen zu einer weiteren Verlagerung des problematischen und pathologischen Spielens aus dem staatlich konzessionierten Glücksspielformen in die gering regulierten gewerblichen Spielformen bei (S. 9). Die Gesamtzahl der Spielsüchtigen bleibe damit konstant oder steige sogar noch. Zu dem krassen Missverhältnis der Regulierung – starke Kontrolle des ungefährlichen Lottospielens, dagegen das weitgehend unregulierte Automatenspiel – zitiert das Verwaltungsgericht die Feststellung von Prof. Dr. Becker, dem Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel: „Die Welt wird da auf den Kopf gestellt.“
Auch europarechtlich fehlt es nach den Feststellungen des VG Berlin somit an der erforderlichen kohärenten und systematischen Begrenzung. Die innerstaatliche Kompetenzverteilung in Deutschland zwischen Bund und Länder für den glücksspielrechtlichen Bereich führe nicht dazu, dass der eine Kompetenzträger den anderen freizeichnen könne. Vielmehr werde jede rechtwidrige Handlung oder Unterlassung dem Mitgliedsstaat zugerechnet.
Sonntag, 22. November 2009
Wettbetrug: Rechtsexperten fordern erneut speziellen Straftatbestand
Angesichts des neuen Wettbetrugsskandals ist nunmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich. Der auf Glücksspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) fordert daher - wie bereits 2007 - einen auf diese besondere Betrugsform zugeschnittenen eigenen Straftatbestand. Nur so könnten Manipulationen von Spielen klar unter Strafe gestellt werden. Auch müssten bereits Vorbereitungshandlungen, wie etwa konkrete Geldangebote an Schiedsrichter und Spieler, strafbar sein. Nur durch eine gesetzliche Regelung könnten Manipulationen effektiver verhindert, Transparenz geschaffen und Buchmacher vor Manipulationen geschützt werden.
„Der neue Skandal hat erneut gezeigt, dass freiwillige Regelungen und Verbandsrecht bei Weitem nicht ausreichen.“, erklärte Rechtsanwalt Arendts. Ein eigener Straftatbestand sei angesichts der Besonderheiten des Wettbetrugs erforderlich, bei dem Sportereignisse manipuliert werden, um Buchmachern zu schaden.
Im Fall des Schiedsrichters Hoyzer habe der Bundesgerichtshof zwar Ende 2006 die strafrechtlichen Verurteilungen bestätigt, so Arendts, habe dies aber sehr umständlich rechtlich begründen müssen. So sei der BGH davon ausgegangen, dass der Wettkunde bei Abschluss des Wettvertrages stillschweigend erklärt habe, die gewetteten Spiele nicht zu manipulieren. Dies sei eine etwas gekünstelte Konstruktion.
Schutzziel eines eigenen Straftatbestandes Wettbetrugs solle die Manipulationsfreiheit von sportlichen Ereignissen sein, erklärte Frau Rechtsanwältin Alice Wotsch von der Kanzlei Arendts Anwälte. Für einen effektiven Schutz sei es erforderlich, auch Vorbereitungshandlungen zur Beeinflussung von Spielen unter Strafe zu stellen. Sobald einem Spieler oder einem Schiedsrichter für eine Manipulation Vorteile angeboten würden, müsse eine Meldepflicht bestehen. Ein entsprechender Straftatbestand solle zumindest europaweit möglichst einheitlich eingeführt werden, um grenzüberschreitende Sachverhalte möglichst effektiv zu erfassen.
„Der neue Skandal hat erneut gezeigt, dass freiwillige Regelungen und Verbandsrecht bei Weitem nicht ausreichen.“, erklärte Rechtsanwalt Arendts. Ein eigener Straftatbestand sei angesichts der Besonderheiten des Wettbetrugs erforderlich, bei dem Sportereignisse manipuliert werden, um Buchmachern zu schaden.
Im Fall des Schiedsrichters Hoyzer habe der Bundesgerichtshof zwar Ende 2006 die strafrechtlichen Verurteilungen bestätigt, so Arendts, habe dies aber sehr umständlich rechtlich begründen müssen. So sei der BGH davon ausgegangen, dass der Wettkunde bei Abschluss des Wettvertrages stillschweigend erklärt habe, die gewetteten Spiele nicht zu manipulieren. Dies sei eine etwas gekünstelte Konstruktion.
Schutzziel eines eigenen Straftatbestandes Wettbetrugs solle die Manipulationsfreiheit von sportlichen Ereignissen sein, erklärte Frau Rechtsanwältin Alice Wotsch von der Kanzlei Arendts Anwälte. Für einen effektiven Schutz sei es erforderlich, auch Vorbereitungshandlungen zur Beeinflussung von Spielen unter Strafe zu stellen. Sobald einem Spieler oder einem Schiedsrichter für eine Manipulation Vorteile angeboten würden, müsse eine Meldepflicht bestehen. Ein entsprechender Straftatbestand solle zumindest europaweit möglichst einheitlich eingeführt werden, um grenzüberschreitende Sachverhalte möglichst effektiv zu erfassen.
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (Berliner Morgenpost)
Laut "Berliner Morgenpost" haben die Fußballverbände ein hartes Durchgreifen gegen Manipulationen angekündigt:
"Führende Fußballfunktionäre kündigten ein rigoroses Durchgreifen an. Sollten Trainer, Schiedsrichter oder Spieler der Manipulation überführt werden, werde man mit Konsequenz „alle Mittel der Sportgerichtsbarkeit ausschöpfen“, erklärte der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger am Freitag. Liga-Präsident Reinhard Rauball sagte: „Wir können nicht dulden, dass auch nur ein einziges Spiel manipuliert ist.“
Auch der Generalsekretär des europäischen Fußballverbandes Uefa, Gianni Infantino, kündigte „null Toleranz“ bei der Verfolgung von Korruption im Fußball an und erklärte, die Uefa werde die schärfsten Strafen für die Beteiligten fordern. Zugleich stellte er jedoch auch klar, dass der größte Teil der bislang rund 200 Verdachtsfälle unter die Rechtssprechung der betroffenen Nationen und ihrer Fußballverbände falle."
"Führende Fußballfunktionäre kündigten ein rigoroses Durchgreifen an. Sollten Trainer, Schiedsrichter oder Spieler der Manipulation überführt werden, werde man mit Konsequenz „alle Mittel der Sportgerichtsbarkeit ausschöpfen“, erklärte der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger am Freitag. Liga-Präsident Reinhard Rauball sagte: „Wir können nicht dulden, dass auch nur ein einziges Spiel manipuliert ist.“
Auch der Generalsekretär des europäischen Fußballverbandes Uefa, Gianni Infantino, kündigte „null Toleranz“ bei der Verfolgung von Korruption im Fußball an und erklärte, die Uefa werde die schärfsten Strafen für die Beteiligten fordern. Zugleich stellte er jedoch auch klar, dass der größte Teil der bislang rund 200 Verdachtsfälle unter die Rechtssprechung der betroffenen Nationen und ihrer Fußballverbände falle."
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (Stuttgarter Zeitung)
Die Stuttgarter Zeitung merkt zum neuen Wettbetrugsskandal an:
"Denn trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, die nach dem Fall Hoyzer installiert wurden, war stets klar: Wettmanipulationen sind nie ganz auszuschließen. Vor allem in den niedrigeren Ligen, in denen die Einkünfte keinen Reichtum versprechen, finden die Manipulateure ihre Opfer. Helfen könnte nur, wenn sich der Fußball glasklare und international verbindliche Rahmenbedingungen gibt, womöglich mit einer verschärften Form des deutschen Frühwarnsystems. Politisch ist das die reine Utopie."
"Denn trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, die nach dem Fall Hoyzer installiert wurden, war stets klar: Wettmanipulationen sind nie ganz auszuschließen. Vor allem in den niedrigeren Ligen, in denen die Einkünfte keinen Reichtum versprechen, finden die Manipulateure ihre Opfer. Helfen könnte nur, wenn sich der Fußball glasklare und international verbindliche Rahmenbedingungen gibt, womöglich mit einer verschärften Form des deutschen Frühwarnsystems. Politisch ist das die reine Utopie."
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (FAS)
Der deutsche Experte für Sportwetten beim Weltfußballverband FIFA, Wolfgang Feldner, hat das Problem des Wettbetrugs im Sport mit den Gefahren des Dopings verglichen. "Spielmanipulationen aufgrund von Sportwetten sind eine der größten Bedrohungen für den Fußball - vergleichbar gefährlich wie das Doping", sagte der Strategiechef des FIFA-Frühwarnsystems der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Das Problem auszumerzen ist laut Feldner kaum möglich: "So gut die Warnsysteme sind, den Schwarzmarkt werden sie schwer überprüfen können. Von Wettunternehmen, die es offiziell gar nicht gibt, lassen sich schwierig Informationen bekommen." Der Markt in Asien sei das ganz große Problem.
Pressestimmen zum Wettbetrugsskandal (BZ)
Warum haben die seit dem Hoyzer-Skandal eingerichteten Frühwarnsysteme bei dem neuen Wettbetrugsskandal nicht funktioniert? Die "BZ" aus Berlin mutmaßt:
"Vielleicht, weil die Wett-Mafia einen einfachen Trick entdeckt hat. "sbobet" ist ein asiatisches Unternehmen. Für Fußballspiele gibt es dort kein Wett-Limit, bei dem der Anbieter informiert wird! Peter Limacher, Uefa-Experte für Bekämpfung von Spielmanipulationen: "Die Frühwarnsysteme können nicht jede Form von Wettbetrug aufdecken."
"Vielleicht, weil die Wett-Mafia einen einfachen Trick entdeckt hat. "sbobet" ist ein asiatisches Unternehmen. Für Fußballspiele gibt es dort kein Wett-Limit, bei dem der Anbieter informiert wird! Peter Limacher, Uefa-Experte für Bekämpfung von Spielmanipulationen: "Die Frühwarnsysteme können nicht jede Form von Wettbetrug aufdecken."
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