Pressemitteilung des Zentralverband des deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
BERLIN - Schritt in die richtige Richtung - Nachbesserungen aber zwingend erforderlich, so bewertet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Entscheidung der Ministerpräsidenten für eine kontrollierte Öffnung des Glücksspielmarkts und erste Ankündigungen zu neuen Werbevorgaben. Als unverständlich und sachlich nicht zu rechtfertigen bezeichnet der ZAW das Verbot der Bewerbung von Sportwetten im Umfeld von TV-Sportprogrammen.
Diese Regelung beschädige die auch politisch gewollte Kanalisierungsfunktion der kommerziellen Kommunikation bei der Lenkung des Spieltriebs der Bevölkerung hin zu legalen Wettangeboten. Marktgerechte Werbemöglichkeiten seien dazu unverzichtbar und umfassend auch im Fernsehen zuzulassen.
Ob es nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten überhaupt zu einem wettbewerbsorientierten Glücksspielmarkt in Deutschland kommen wird, ist aus Sicht des ZAW ohnehin ungewiss: "Hohe Hürden bei der Vergabe von Lizenzen an private Anbieter lassen daran zweifeln, dass die angestrebte Austrocknung des bestehenden Wett-Schwarzmarkts gelingt."
Der ZAW appelliert an die Länder, diese Zielsetzung nicht aus den Augen zu verlieren, wenn es darum geht, sachgerechte Vorgaben für Glücksspielwerbung festzulegen. Als Maßnahme der Deregulierung sollte dabei auch auf das anerkannte Selbstregulierungssystem der Werbewirtschaft gesetzt werden.
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 8. April 2011
Deutscher Buchmacherverband: Glücksspielstaatsvertrag wird erneut scheitern
Vernichtung der Rennwette durch protektionistische Besteuerung wird in Kauf genommen
Essen - In Ihrem Bemühen, den Lottogesellschaften mit der Sportwette "Oddset" eine möglichst gute Ausgangsposition für den vermeintlichen Wettbewerb mit privaten Sportwettanbietern zu verschaffen, wird von den Ministerpräsidenten deutlich über das Ziel hinaus geschossen.
Die am Mittwoch, dem 6.4.2011, verabschiedeten Eckpunkte der künftigen "Liberalisierung" sehen im Wesentlichen eine EU-rechtswidrige Begrenzung auf sieben Konzessionen sowie die Abführung einer Konzessionsabgabe von 16,66 % zusätzlich zur Umsatzsteuer vor, die in der Höhe der deutschen Lotteriesteuer entspricht. Dadurch will man "Mehrbelastungen" von Oddset gegenüber ausländischen Sportwettanbietern vermeiden. Auf gut deutsch: die Steuer für private Sportwettanbieter wird auf das Niveau der viermal ertragsstärkeren Monopollotterien angehoben, statt die Sportwetten geringer zu besteuern, wie international üblich.
"Das wird die Sportwette von Anfang an in Deutschland erdrosseln, weil die Konzessionsabgabe in voller Höhe an den Wetter weitergegeben werden muss, während man die Abgabe bei den Lotterien unmerklich einbehalten kann", so Norman Albers, der Sprecher des Deutschen Buchmacherverbandes. Damit die Länder vollends "die Schotten dicht machen" können, wird auch jede Vermittlung der Wetten in dieser Höhe zusätzlich besteuert, auch wenn im Ausland dort bereits Steuern bezahlt werden.
"Damit gerät auch die Pferdewette in Existenznot, weil wir schon seit über 10 Jahren von der Vermittlung der Wetten auf ausländische Pferderennen leben", so Norman Albers weiter. In Deutschland finden nämlich unter der Woche praktisch keine Rennen statt.
"Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird in Wahrheit ein Prohibitionsgesetz" ärgert sich Jörg M. Barkholz, Vorstand der digibet wetten.de AG, Berlin und ergänzt: "kein Kunde wird zu diesen Rahmenbedingungen in Deutschland wetten, sondern weiter im Internet."
Der deutsche Lottoblock kann die Abgaben aus der Sportwette "Oddset" durch Milliardeneinnahmen im Lotteriebereich verschmerzen und quer subventionieren. Die Folge wäre, dass die privaten Sportwettannahmestellen mit Provisionseinnahmen von etwa 500 Euro pro Monat von Anfang an unrentabel sind und deutlich hinter den Einnahmen einer Lottoannahmestelle mit etwa 1.600 Euro zurückbleiben. Das ist Protektionismus pur und keine Liberalisierung.
"Von den Einnahmen kann man nicht einmal das gewerbliche Sky-Abo für die Fußballübertragung bezahlen, geschweige denn Personal und Miete", erläutert Alexander Göser, DBV-Vorstand aus Köln und meint: "da steckt Methode dahinter, Oddset muss sich noch nicht einmal um eine der Konzessionen bewerben."
Hintergrundinformation:
Nach Berechnungen des Deutschen Buchmacherverbandes wird sich durch die Prohibitionssteuer die Sport- und Rennwette ab dem 1.1.2012 über Nacht um 75 Prozent verteuern. Ökonomische Modelle, die auch bei den Berechnungen der Auswirkung einer Mineralöl- oder Tabaksteuererhöhung Anwendung finden, gehen von einem Rückgang der Nachfrage von 12,5% bis 15% bei einer Erhöhung des Preises um 10% aus. Daraus lässt sich ein Rückgang der Nachfrage um 95% herleiten.
Bei einem derzeit noch grau agierenden Gesamtmarkt, von der Goldmedia GmbH auf etwa 3,4 Mrd. Euro geschätzt (ohne Internet), würde die Steuer in dieser Höhe nur zu einer legalen Nachfrage von ca. 240 Mill. Euro führen. Das übrige verschwindet in anderen Kanälen. Von Verbraucher- oder Spielerschutz kann keine Rede sein.
Nach den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen etwa 2.800 Annahmestellen über die sieben Konzessionen zugelassen werden. Das würde einen Wochenumsatz von nur 1.650 EUR je Annahmestelle bedeuten. Jede Lottoannahmestelle setzt derzeit etwa 5.000 EUR je Woche um.
Anders als bei einer Mineralölsteuererhöhung kann der Verbraucher bei der geplanten exorbitant hohen Wettsteuer sehr gut auf andere Glücksspielangebote und Anbieter im In- und Ausland ausweichen oder unter der Ladentheke wetten. Mobile Endgeräte wie das iPhone oder sogenannte Tablet-PC holen einem das Internet auf die Straße, auf den Fußballplatz oder in die Gaststätte mit SKY-Abo.
Der Deutsche Buchmacherverband setzt sich daher voll und ganz für den Schleswig-Holsteinischen Sonderweg ein und würde die dort vorgesehene Steuer auf den Bruttoertrag von 20 Prozent (entspricht etwa 3% bis 4% vom Wetteinsatz) begrüßen.
Das ist im internationalen Vergleich in Europa am oberen Ende der Skala ohne jedoch die Wette zu erdrosseln.
Pressekontakt:
Oliver Jäger,
Verbandsbüro des DBV Essen,
Tel. 0201 - 79 03 29
Norman Albers,
Vorstandssprecher des DBV,
Tel. 0511 - 302680
Email: dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de
Essen - In Ihrem Bemühen, den Lottogesellschaften mit der Sportwette "Oddset" eine möglichst gute Ausgangsposition für den vermeintlichen Wettbewerb mit privaten Sportwettanbietern zu verschaffen, wird von den Ministerpräsidenten deutlich über das Ziel hinaus geschossen.
Die am Mittwoch, dem 6.4.2011, verabschiedeten Eckpunkte der künftigen "Liberalisierung" sehen im Wesentlichen eine EU-rechtswidrige Begrenzung auf sieben Konzessionen sowie die Abführung einer Konzessionsabgabe von 16,66 % zusätzlich zur Umsatzsteuer vor, die in der Höhe der deutschen Lotteriesteuer entspricht. Dadurch will man "Mehrbelastungen" von Oddset gegenüber ausländischen Sportwettanbietern vermeiden. Auf gut deutsch: die Steuer für private Sportwettanbieter wird auf das Niveau der viermal ertragsstärkeren Monopollotterien angehoben, statt die Sportwetten geringer zu besteuern, wie international üblich.
"Das wird die Sportwette von Anfang an in Deutschland erdrosseln, weil die Konzessionsabgabe in voller Höhe an den Wetter weitergegeben werden muss, während man die Abgabe bei den Lotterien unmerklich einbehalten kann", so Norman Albers, der Sprecher des Deutschen Buchmacherverbandes. Damit die Länder vollends "die Schotten dicht machen" können, wird auch jede Vermittlung der Wetten in dieser Höhe zusätzlich besteuert, auch wenn im Ausland dort bereits Steuern bezahlt werden.
"Damit gerät auch die Pferdewette in Existenznot, weil wir schon seit über 10 Jahren von der Vermittlung der Wetten auf ausländische Pferderennen leben", so Norman Albers weiter. In Deutschland finden nämlich unter der Woche praktisch keine Rennen statt.
"Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird in Wahrheit ein Prohibitionsgesetz" ärgert sich Jörg M. Barkholz, Vorstand der digibet wetten.de AG, Berlin und ergänzt: "kein Kunde wird zu diesen Rahmenbedingungen in Deutschland wetten, sondern weiter im Internet."
Der deutsche Lottoblock kann die Abgaben aus der Sportwette "Oddset" durch Milliardeneinnahmen im Lotteriebereich verschmerzen und quer subventionieren. Die Folge wäre, dass die privaten Sportwettannahmestellen mit Provisionseinnahmen von etwa 500 Euro pro Monat von Anfang an unrentabel sind und deutlich hinter den Einnahmen einer Lottoannahmestelle mit etwa 1.600 Euro zurückbleiben. Das ist Protektionismus pur und keine Liberalisierung.
"Von den Einnahmen kann man nicht einmal das gewerbliche Sky-Abo für die Fußballübertragung bezahlen, geschweige denn Personal und Miete", erläutert Alexander Göser, DBV-Vorstand aus Köln und meint: "da steckt Methode dahinter, Oddset muss sich noch nicht einmal um eine der Konzessionen bewerben."
Hintergrundinformation:
Nach Berechnungen des Deutschen Buchmacherverbandes wird sich durch die Prohibitionssteuer die Sport- und Rennwette ab dem 1.1.2012 über Nacht um 75 Prozent verteuern. Ökonomische Modelle, die auch bei den Berechnungen der Auswirkung einer Mineralöl- oder Tabaksteuererhöhung Anwendung finden, gehen von einem Rückgang der Nachfrage von 12,5% bis 15% bei einer Erhöhung des Preises um 10% aus. Daraus lässt sich ein Rückgang der Nachfrage um 95% herleiten.
Bei einem derzeit noch grau agierenden Gesamtmarkt, von der Goldmedia GmbH auf etwa 3,4 Mrd. Euro geschätzt (ohne Internet), würde die Steuer in dieser Höhe nur zu einer legalen Nachfrage von ca. 240 Mill. Euro führen. Das übrige verschwindet in anderen Kanälen. Von Verbraucher- oder Spielerschutz kann keine Rede sein.
Nach den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen etwa 2.800 Annahmestellen über die sieben Konzessionen zugelassen werden. Das würde einen Wochenumsatz von nur 1.650 EUR je Annahmestelle bedeuten. Jede Lottoannahmestelle setzt derzeit etwa 5.000 EUR je Woche um.
Anders als bei einer Mineralölsteuererhöhung kann der Verbraucher bei der geplanten exorbitant hohen Wettsteuer sehr gut auf andere Glücksspielangebote und Anbieter im In- und Ausland ausweichen oder unter der Ladentheke wetten. Mobile Endgeräte wie das iPhone oder sogenannte Tablet-PC holen einem das Internet auf die Straße, auf den Fußballplatz oder in die Gaststätte mit SKY-Abo.
Der Deutsche Buchmacherverband setzt sich daher voll und ganz für den Schleswig-Holsteinischen Sonderweg ein und würde die dort vorgesehene Steuer auf den Bruttoertrag von 20 Prozent (entspricht etwa 3% bis 4% vom Wetteinsatz) begrüßen.
Das ist im internationalen Vergleich in Europa am oberen Ende der Skala ohne jedoch die Wette zu erdrosseln.
Pressekontakt:
Oliver Jäger,
Verbandsbüro des DBV Essen,
Tel. 0201 - 79 03 29
Norman Albers,
Vorstandssprecher des DBV,
Tel. 0511 - 302680
Email: dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de
Donnerstag, 7. April 2011
Lotto informiert: Landgericht Köln vertagt Entscheidung über den "Hartz IV-Sportwetten Beschluss"
- Urteilsspruch auf 5. Mai angesetzt
- Teilnahmeverbot gilt aktuell fort
Münster, den 7. April 2011 – Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten Oddset und Toto teilnehmen können.
Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den 5. Mai 2011 ein Urteil an.
In der mündlichen Verhandlung konkretisierte das Gericht zunächst die unklare Formulierung des ausgesprochenen Verbots. Es stellte klar, dass nach Ansicht des Gerichtes die Annahmestellen nur dann dazu verpflichtet seien, Hartz IV-Empfänger von der Spielteilnahme auszuschließen, wenn diese selbst gegenüber den Annahmestellenmitarbeitern bestätigen, dass sie Leistungsempfänger seien und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügten, um Sportwetteneinsätze zu tätigen. Liege ein solcher Fall vor, müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern, auch wenn diese Rechtsfolge nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sei.
"Wir müssen nach der heutigen Verhandlung leider zur Kenntnis nehmen, dass durch das Gericht die Chance vertan wurde, kurzfristig eine Regelung aus dem Verkehr zu ziehen, die trotz der vom Gericht dargelegten Konkretisierungen über das gesetzliche Ziel hinausschießt. Das Gesetz sieht nämlich für die Sperrung von Spielern ein rechtsstaatliches Verfahren vor, in dem auch der Spieler selbst gehört wird. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspricht dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer. WestLotto hofft nun auf ein positives Urteil am 5. Mai. Westlotto wird sich weiterhin – gegebenenfalls auch in einem Berufungsverfahren – für den Anspruch auch von Hartz IV Empfängern einsetzen, nicht bei der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten diskriminiert zu werden.", kommentierte WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner das Verhandlungsergebnis.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
- Teilnahmeverbot gilt aktuell fort
Münster, den 7. April 2011 – Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten Oddset und Toto teilnehmen können.
Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den 5. Mai 2011 ein Urteil an.
In der mündlichen Verhandlung konkretisierte das Gericht zunächst die unklare Formulierung des ausgesprochenen Verbots. Es stellte klar, dass nach Ansicht des Gerichtes die Annahmestellen nur dann dazu verpflichtet seien, Hartz IV-Empfänger von der Spielteilnahme auszuschließen, wenn diese selbst gegenüber den Annahmestellenmitarbeitern bestätigen, dass sie Leistungsempfänger seien und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügten, um Sportwetteneinsätze zu tätigen. Liege ein solcher Fall vor, müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern, auch wenn diese Rechtsfolge nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sei.
"Wir müssen nach der heutigen Verhandlung leider zur Kenntnis nehmen, dass durch das Gericht die Chance vertan wurde, kurzfristig eine Regelung aus dem Verkehr zu ziehen, die trotz der vom Gericht dargelegten Konkretisierungen über das gesetzliche Ziel hinausschießt. Das Gesetz sieht nämlich für die Sperrung von Spielern ein rechtsstaatliches Verfahren vor, in dem auch der Spieler selbst gehört wird. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspricht dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer. WestLotto hofft nun auf ein positives Urteil am 5. Mai. Westlotto wird sich weiterhin – gegebenenfalls auch in einem Berufungsverfahren – für den Anspruch auch von Hartz IV Empfängern einsetzen, nicht bei der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten diskriminiert zu werden.", kommentierte WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner das Verhandlungsergebnis.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Sonder-MPK in Berlin: Ministerpräsidenten für neuen Glücksspielstaatsvertragsentwurf
Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt vom 6. April 2011
Die Regierungschefs der deutschen Bundesländer haben heute auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Sie beauftragten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien, den bestehenden Vertragsentwurf hinsichtlich bestimmter Eckpunkte zu überarbeiten, so dass dieser auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 unterzeichnet werden kann. Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus.
Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.
Lotterien
Die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe soll beibehalten werden, ebenso die bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a. Klassen., Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).
Die zu überarbeitenden Punkte betreffen:
Sportwetten
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten. Die Experimentierklausel läuft nach sieben Jahren aus, wenn nicht von den Regierungschefs der Länder auf Basis der Evaluation mit Zustimmung von mindestens 13 Ländern das Fortgelten beschlossen wird. Die Regelungen zu Konzessionsabgaben und Steuern müssen gewährleisten, dass keine Mehrbelastung inländischer gegenüber ausländischen Anbietern eintritt, d. h. die Konzessionsabgabe beträgt 16 2/3 vom Hundert des Spieleinsatzes. Die Konzessionsnehmer verpflichten sich, keine in Deutschland illegalen Glücksspielangebote zu vertreiben. Bei Verstoß erfolgen Vertragsstrafen bis hin zum Entzug der Konzession. Livewetten sind nur auf das Endergebnis zulässig.
Spielbanken
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin zahlenmäßig streng begrenzt sein. Internetangebote von Casinospielen sind nur bei realen Spielen wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort und nur von ihr angeboten werden zulässig. Diese Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Werbung
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Zum weiteren Verfahren:
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung. Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.
Die Regierungschefs der deutschen Bundesländer haben heute auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Sie beauftragten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien, den bestehenden Vertragsentwurf hinsichtlich bestimmter Eckpunkte zu überarbeiten, so dass dieser auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 unterzeichnet werden kann. Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus.
Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.
Lotterien
Die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe soll beibehalten werden, ebenso die bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a. Klassen., Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).
Die zu überarbeitenden Punkte betreffen:
Sportwetten
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten. Die Experimentierklausel läuft nach sieben Jahren aus, wenn nicht von den Regierungschefs der Länder auf Basis der Evaluation mit Zustimmung von mindestens 13 Ländern das Fortgelten beschlossen wird. Die Regelungen zu Konzessionsabgaben und Steuern müssen gewährleisten, dass keine Mehrbelastung inländischer gegenüber ausländischen Anbietern eintritt, d. h. die Konzessionsabgabe beträgt 16 2/3 vom Hundert des Spieleinsatzes. Die Konzessionsnehmer verpflichten sich, keine in Deutschland illegalen Glücksspielangebote zu vertreiben. Bei Verstoß erfolgen Vertragsstrafen bis hin zum Entzug der Konzession. Livewetten sind nur auf das Endergebnis zulässig.
Spielbanken
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin zahlenmäßig streng begrenzt sein. Internetangebote von Casinospielen sind nur bei realen Spielen wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort und nur von ihr angeboten werden zulässig. Diese Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Werbung
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Zum weiteren Verfahren:
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung. Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.
Beck begrüßt Kompromiss der Ministerpräsidenten
Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 6. April 2011
Die Regierungschefs der Länder haben heute auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Ministerpräsident Kurt Beck begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass sich die Regierungschefs mit Ausnahme Schleswig-Holsteins auf einen Kompromiss einigen konnten.
Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus. Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe beibehalten werden soll, ebenso die bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a. Klassen-, Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten.
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin zahlenmäßig streng begrenzt sein.
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig.
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung. Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs am 9. Juni unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.
Die Regierungschefs der Länder haben heute auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Ministerpräsident Kurt Beck begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass sich die Regierungschefs mit Ausnahme Schleswig-Holsteins auf einen Kompromiss einigen konnten.
Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus. Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe beibehalten werden soll, ebenso die bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a. Klassen-, Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten.
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin zahlenmäßig streng begrenzt sein.
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig.
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung. Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs am 9. Juni unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.
Mittwoch, 6. April 2011
Deutscher Lottoverband fordert Öffnung der Vermittlung staatlicher Lotterien
Pressemitteilung vom 6.April 2011
Der Deutsche Lottoverband begrüßt grundsätzlich die geplante Neuregelung der Lotterievermittlung im letzten Stand eines Glücksspielstaatsvertrags (Stand 04. April 2011), auf den sich die Ministerpräsidenten heute im Grundsatz verständigt haben. Hiernach werden die geplanten Regelungen für Werbung und Internetvertrieb künftig im Ansatz nach Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit abgestuft und damit verhältnismäßiger als zuvor. Auch die bisherige Verpflichtung für Lotterievermittler, Umsätze an bestimmte Lotteriegesellschaften zu vermitteln, ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieses hatten zuletzt auch mehrere Verwaltungsgerichte verboten.
Der Deutsche Lottoverband sieht allerdings weiterhin wichtige Themenbereiche, die erneut zu europarechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.
Der Gesetzentwurf sieht nach wie vor eine Erlaubnispflicht für die Vermittlung von staatlichen Lotterien ohne klare Kriterien und ohne Rechtsanspruch für Lotterie-Einnehmer von NKL und SKL sowie die gewerblichen Lotterievermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24 vor. Dieses verstößt offensichtlich gegen Europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2010 entschieden, dass ein Erlaubnisvorbehalt nur an objektive, für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt vorhersehbare und erfüllbare Kriterien geknüpft werden darf. Nach diesem Urteil haben praktisch alle deutschen Verwaltungsgerichte, die in der Hauptsache hierüber entschieden haben, den bestehenden Erlaubnisvorbehalt oder wesentliche Teile hiervon als europarechtswidrig erkannt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss daher der Erlaubnisvorbehalt gestrichen werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Zentralisierung des Internetvertriebs der 16 staatlichen Lottogesellschaften vor. Dieses ist offensichtlich kartellrechtswidrig. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2005 eine geplante Kooperation zwischen den Lotteriegesellschaften ausdrücklich untersagt. Aus Sicht des Deutschen Lottoverbandes würde eine Zentralisierung des Internetvertriebs zu einer noch stärkeren Wettbewerbsverzerrung im Onlinevertrieb und damit zu einer erneuten kartellrechtlichen Hinterfragung der 16 Monopole führen, die das bestehende föderale, dezentrale System der Lotterieveranstaltung in Deutschland erheblich gefährden würde.
Final sieht der Entwurf nach wie vor Verbote bzw. Erlaubnisvorbehalte für den Internetvertrieb sowie die Werbung im Internet, Fernsehen und über Telekommunikationswege für Lotterien vor. Diese Verbote passen nicht mit der Öffnung der Sportwettenvermarktung zusammen. Der Deutsche Lottoverband fordert daher eine Aufhebung dieser inkohärenten Restriktionen.
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Lotto macht nicht süchtig, das ist bewiesen. Nach der Öffnung der Sportwettenmarktes sollte man nun endlich auch die unverhältnismäßigen und unzeitgemäßen Verbote für die Vermittlung von ungefährlichen staatlichen Lotterien fallen lassen."
Die Abschaffung der bisherigen Lotterie-Restriktionen könnte den Bundesländern laut einem Gutachten der Universität Hannover Netto-Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Mrd. Euro pro Jahr einbringen.
Quelle: Deutscher Lottoverband
Der Deutsche Lottoverband begrüßt grundsätzlich die geplante Neuregelung der Lotterievermittlung im letzten Stand eines Glücksspielstaatsvertrags (Stand 04. April 2011), auf den sich die Ministerpräsidenten heute im Grundsatz verständigt haben. Hiernach werden die geplanten Regelungen für Werbung und Internetvertrieb künftig im Ansatz nach Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit abgestuft und damit verhältnismäßiger als zuvor. Auch die bisherige Verpflichtung für Lotterievermittler, Umsätze an bestimmte Lotteriegesellschaften zu vermitteln, ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieses hatten zuletzt auch mehrere Verwaltungsgerichte verboten.
Der Deutsche Lottoverband sieht allerdings weiterhin wichtige Themenbereiche, die erneut zu europarechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.
Der Gesetzentwurf sieht nach wie vor eine Erlaubnispflicht für die Vermittlung von staatlichen Lotterien ohne klare Kriterien und ohne Rechtsanspruch für Lotterie-Einnehmer von NKL und SKL sowie die gewerblichen Lotterievermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24 vor. Dieses verstößt offensichtlich gegen Europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2010 entschieden, dass ein Erlaubnisvorbehalt nur an objektive, für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt vorhersehbare und erfüllbare Kriterien geknüpft werden darf. Nach diesem Urteil haben praktisch alle deutschen Verwaltungsgerichte, die in der Hauptsache hierüber entschieden haben, den bestehenden Erlaubnisvorbehalt oder wesentliche Teile hiervon als europarechtswidrig erkannt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss daher der Erlaubnisvorbehalt gestrichen werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Zentralisierung des Internetvertriebs der 16 staatlichen Lottogesellschaften vor. Dieses ist offensichtlich kartellrechtswidrig. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2005 eine geplante Kooperation zwischen den Lotteriegesellschaften ausdrücklich untersagt. Aus Sicht des Deutschen Lottoverbandes würde eine Zentralisierung des Internetvertriebs zu einer noch stärkeren Wettbewerbsverzerrung im Onlinevertrieb und damit zu einer erneuten kartellrechtlichen Hinterfragung der 16 Monopole führen, die das bestehende föderale, dezentrale System der Lotterieveranstaltung in Deutschland erheblich gefährden würde.
Final sieht der Entwurf nach wie vor Verbote bzw. Erlaubnisvorbehalte für den Internetvertrieb sowie die Werbung im Internet, Fernsehen und über Telekommunikationswege für Lotterien vor. Diese Verbote passen nicht mit der Öffnung der Sportwettenvermarktung zusammen. Der Deutsche Lottoverband fordert daher eine Aufhebung dieser inkohärenten Restriktionen.
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Lotto macht nicht süchtig, das ist bewiesen. Nach der Öffnung der Sportwettenmarktes sollte man nun endlich auch die unverhältnismäßigen und unzeitgemäßen Verbote für die Vermittlung von ungefährlichen staatlichen Lotterien fallen lassen."
Die Abschaffung der bisherigen Lotterie-Restriktionen könnte den Bundesländern laut einem Gutachten der Universität Hannover Netto-Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Mrd. Euro pro Jahr einbringen.
Quelle: Deutscher Lottoverband
VEWU: Sportwettenmonopol – Die Tür geht auf
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) begrüßt die grundsätzliche Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, den Sportwettenmarkt zu öffnen. "Wir haben über 10 Jahre gegen das europa- und verfassungswidrige Sportwettenmonopol in Deutschland gekämpft. Die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zumindest ist jetzt die Tür auf. An der konkreten Ausgestaltung muss noch gearbeitet werden." kommentiert Markus Maul, Präsident der VEWU.
"Rechtlich bedenklich erscheint mir z. B. die Reduzierung der Konzessionen auf bis zu sieben. Die Zahl ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Die Europäische Kommission hat in anderen Fällen bereits zu erkennen gegeben, dass sie willkürliche Begrenzungen nicht akzeptiert. Des Weiteren wird man über die beabsichtigte Höhe der Konzessionsabgabe von 16 2/3 % vom Umsatz sprechen müssen.
Diese Abgabenhöhe ist angesichts eines Rohertrags bei Sportwetten von durchschnittlich 20% im stationären Markt und maximal 10% im Internet nicht tragbar. Zudem wären die Unternehmer im Wettbewerb mit ihren europäischen Mitbewerbern nicht wettbewerbsfähig. Die Folge wäre, dass man das Ziel der Öffnung, den Schwarzmarkt auszutrocknen, nicht erreicht." so Markus Maul. "Aber Schleswig-Holstein hat ja schon signalisiert, dass sie an ihrem Gesetzesentwurf festhalten wollen, wenn die Länder keine tragfähige Lösung verabschieden.
Wenn die anderen 15 Länder keine rechtlich und wirtschaftlich vernünftige Gesetzesgrundlage schaffen, werden sich die privaten Anbieter von daher in Schleswig-Holstein ansiedeln. Wir werden das jedenfalls unseren Unternehmen empfehlen." sagt Markus Maul abschließend.
RA Markus Maul - Präsident VEWU
Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstr.28a
29451Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail:info@vewu.com
"Rechtlich bedenklich erscheint mir z. B. die Reduzierung der Konzessionen auf bis zu sieben. Die Zahl ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Die Europäische Kommission hat in anderen Fällen bereits zu erkennen gegeben, dass sie willkürliche Begrenzungen nicht akzeptiert. Des Weiteren wird man über die beabsichtigte Höhe der Konzessionsabgabe von 16 2/3 % vom Umsatz sprechen müssen.
Diese Abgabenhöhe ist angesichts eines Rohertrags bei Sportwetten von durchschnittlich 20% im stationären Markt und maximal 10% im Internet nicht tragbar. Zudem wären die Unternehmer im Wettbewerb mit ihren europäischen Mitbewerbern nicht wettbewerbsfähig. Die Folge wäre, dass man das Ziel der Öffnung, den Schwarzmarkt auszutrocknen, nicht erreicht." so Markus Maul. "Aber Schleswig-Holstein hat ja schon signalisiert, dass sie an ihrem Gesetzesentwurf festhalten wollen, wenn die Länder keine tragfähige Lösung verabschieden.
Wenn die anderen 15 Länder keine rechtlich und wirtschaftlich vernünftige Gesetzesgrundlage schaffen, werden sich die privaten Anbieter von daher in Schleswig-Holstein ansiedeln. Wir werden das jedenfalls unseren Unternehmen empfehlen." sagt Markus Maul abschließend.
RA Markus Maul - Präsident VEWU
Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstr.28a
29451Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail:info@vewu.com
DOSB zur geplanten Öffnung des Sportwettenmarktes
Erklärung des DOSB zur geplanten Öffnung des Sportwettenmarktes:
Die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes geht in die richtige Richtung. Wir begrüssen, dass die Ministerpräsidenten einerseits das Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten wollen und andererseits die Sportwetten grundsätzlich öffnen wollen.
Allerdings bleibt einige Fragen offen, die jetzt bis zur endgültigen Beschlussfassung im Juli zu klären sind:
- Die vorgesehene Höhe der Konzessionsabgabe an den Staat ist mit 16,66 Prozent im europäischen Vergleich nicht marktgerecht. Es steht zu befürchten, dass sich die von Steueroasen wie Gibraltar oder Malta operierenden Anbieter von der Höhe der Abgabe abschrecken lassen und deswegen die gewünschte Kanalisierung in den legalen Markt misslingt.
- Nach unserem Modell soll etwa ein Drittel der Einnahmen aus der Sportwettenabgabe an den gemeinnützigen Sport gehen. Hierzu fehlen bislang konkrete Angaben in den Eckpunkten.
- Die Limitierung der bundesweiten Konzessionen auf sieben erscheint willkürlich und dürfte einer rechtlichen Überprüfung kaum standhalten.
- Unverständlich ist die Ungleichbehandlung verschiedener Werbeformen. So soll Trikot- und Bandenwerbung erlaubt sein, TV-Werbung jedoch verboten.
Uneingeschränkt zu begrüßen ist, dass das Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten werden soll.
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper zur geplanten Öffnung des Sportwettenmarktes: "Die Richtung des Weges stimmt, aber der Rucksack, den die Ministerpräsidenten dem Konzessionsmodell aufgebürdet haben, ist noch zu schwer. So dürfte das Ziel, die Sportwetten staatlich kontrolliert zu öffnen, kaum zu erreichen sein."
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 69 / 67 00 255
E-Mail: presse@dosb.de
www.dosb.de
www.twitter.com/dosb
Die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes geht in die richtige Richtung. Wir begrüssen, dass die Ministerpräsidenten einerseits das Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten wollen und andererseits die Sportwetten grundsätzlich öffnen wollen.
Allerdings bleibt einige Fragen offen, die jetzt bis zur endgültigen Beschlussfassung im Juli zu klären sind:
- Die vorgesehene Höhe der Konzessionsabgabe an den Staat ist mit 16,66 Prozent im europäischen Vergleich nicht marktgerecht. Es steht zu befürchten, dass sich die von Steueroasen wie Gibraltar oder Malta operierenden Anbieter von der Höhe der Abgabe abschrecken lassen und deswegen die gewünschte Kanalisierung in den legalen Markt misslingt.
- Nach unserem Modell soll etwa ein Drittel der Einnahmen aus der Sportwettenabgabe an den gemeinnützigen Sport gehen. Hierzu fehlen bislang konkrete Angaben in den Eckpunkten.
- Die Limitierung der bundesweiten Konzessionen auf sieben erscheint willkürlich und dürfte einer rechtlichen Überprüfung kaum standhalten.
- Unverständlich ist die Ungleichbehandlung verschiedener Werbeformen. So soll Trikot- und Bandenwerbung erlaubt sein, TV-Werbung jedoch verboten.
Uneingeschränkt zu begrüßen ist, dass das Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten werden soll.
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper zur geplanten Öffnung des Sportwettenmarktes: "Die Richtung des Weges stimmt, aber der Rucksack, den die Ministerpräsidenten dem Konzessionsmodell aufgebürdet haben, ist noch zu schwer. So dürfte das Ziel, die Sportwetten staatlich kontrolliert zu öffnen, kaum zu erreichen sein."
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 69 / 67 00 255
E-Mail: presse@dosb.de
www.dosb.de
www.twitter.com/dosb
Lotto informiert: Ministerpräsidenten beschließen Fortsetzung des Glücksspielstaatsvertrags
Pressemitteilung vom 6.April 2011
- Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung für die Fortsetzung des Staatsvertragsmodells bei Lotterien
- Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb
- Modell muss sich in der Praxis beweisen
München, 6. April 2011. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) begrüßen die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das bewährte Staatsvertragsmodell bei Lotterien fortzuführen.
"Bei ihrer Entscheidung, im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen für Sportwetten zu vergeben, stellen die Länder sicher, dass inländische Sportwettenanbieter gegenüber ausländischen – insbesondere im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenbelastung – nicht benachteiligt werden", sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.
Vor diesem Hintergrund wird Oddset sein Wettangebot weiter stärken, den Vertriebsweg Internet nutzen und die nunmehr erlaubten Werbemöglichkeiten angemessen wahrnehmen. "Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb", so Horak weiter.
Die Praxis wird zeigen, ob auch die kommerziellen Anbieter Spieler- und Jugendschutz in den Mittelpunkt ihrer Geschäftspolitik stellen und gleichzeitig nennenswerte Erträge für die Förderung des Gemeinwohls abliefern."
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
- Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung für die Fortsetzung des Staatsvertragsmodells bei Lotterien
- Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb
- Modell muss sich in der Praxis beweisen
München, 6. April 2011. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) begrüßen die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das bewährte Staatsvertragsmodell bei Lotterien fortzuführen.
"Bei ihrer Entscheidung, im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen für Sportwetten zu vergeben, stellen die Länder sicher, dass inländische Sportwettenanbieter gegenüber ausländischen – insbesondere im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenbelastung – nicht benachteiligt werden", sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.
Vor diesem Hintergrund wird Oddset sein Wettangebot weiter stärken, den Vertriebsweg Internet nutzen und die nunmehr erlaubten Werbemöglichkeiten angemessen wahrnehmen. "Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb", so Horak weiter.
Die Praxis wird zeigen, ob auch die kommerziellen Anbieter Spieler- und Jugendschutz in den Mittelpunkt ihrer Geschäftspolitik stellen und gleichzeitig nennenswerte Erträge für die Förderung des Gemeinwohls abliefern."
Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Verwaltungsgericht Köln: Verbot von Sportwetten auch auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages rechtswidrig
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. April 2011
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei heute bekannt gegebenen Urteilen den Klagen von privaten Sportwettenvermittlern entsprochen, die gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages geklagt haben.
Bereits im November 2010 hatte das Gericht mit drei Urteilen (1 K 3293/07, 1 K 3356/07 und 1 K 3497/06) Ordnungsverfügungen aufgehoben, die vor dem 1. Januar 2008 auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sportwettengesetzes NRW ergangen waren. Nunmehr hat das Gericht auch Klagen gegen Ordnungsverfügungen stattgegeben, die nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages sowie des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zu bewerten waren.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das staatliche Sportwettenmonopol auch nach der aktuellen Rechtslage nicht mit der europarechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei. Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (u.a. Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 48/11 -) geht das Gericht zudem davon aus, dass die ausländischen Wettveranstalter und die privaten Wettvermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht sein müssen, um hier Sportwetten anbieten und vermitteln zu dürfen.
Gegen die Urteile ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe die Berufung an das Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
AZ.: 1 K 4589/07 und 1 K 8130/09
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei heute bekannt gegebenen Urteilen den Klagen von privaten Sportwettenvermittlern entsprochen, die gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages geklagt haben.
Bereits im November 2010 hatte das Gericht mit drei Urteilen (1 K 3293/07, 1 K 3356/07 und 1 K 3497/06) Ordnungsverfügungen aufgehoben, die vor dem 1. Januar 2008 auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sportwettengesetzes NRW ergangen waren. Nunmehr hat das Gericht auch Klagen gegen Ordnungsverfügungen stattgegeben, die nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages sowie des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zu bewerten waren.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das staatliche Sportwettenmonopol auch nach der aktuellen Rechtslage nicht mit der europarechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei. Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (u.a. Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 48/11 -) geht das Gericht zudem davon aus, dass die ausländischen Wettveranstalter und die privaten Wettvermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht sein müssen, um hier Sportwetten anbieten und vermitteln zu dürfen.
Gegen die Urteile ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe die Berufung an das Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
AZ.: 1 K 4589/07 und 1 K 8130/09
Montag, 4. April 2011
Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp zur Glücksspiel-Fachtagung auf Sylt!
Pressemitteilung vom 4.April 2011
Zur Glücksspiel-Fachtagung auf Sylt vom vergangenen Donnerstag erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Vorsitzende und federführende Abgeordnete der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp:
"Wir hatten auf der Tagung die Gelegenheit, unseren bereits am 17. Dezember 2010 eingebrachten Entwurf für ein Glücksspielgesetz vor mehreren Dutzend Wissenschaftlern, Vertretern großer Medienhäuser und potentiellen Investoren zu erläutern. Er ist sehr positiv aufgenommen worden", so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Daneben seien noch andere Modelle vorgestellt worden, darunter das des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) durch den Geschäftsführer Michael Jesper.
Am Abend sei die Möglichkeit genutzt worden, um mit anwesenden Unternehmensvertretern über mögliche Ansiedlungen zu sprechen. "Die Gespräche stimmen uns optimistisch, dass zahlreiche Unternehmen, darunter auch börsennotierte, sich in Schleswig-Holstein ansiedeln werden", erklärte CDU-Fraktionschef Dr. Christian von Boetticher.
Der von der Opposition vorgenommene Versuch der Skandalisierung des Termins sei grotesk, betonten die drei Landtagsabgeordneten. CDU und FDP in Schleswig-Holstein stünden seit Jahren für eine Konzessionierung des Sportwettenmarktes bei einer Aufrechterhaltung des Veranstaltungsmonopols im Lotteriebereich. Dies sei im Übrigen der Grund dafür, dass der Veranstalter die Tagung in Schleswig-Holstein durchgeführt habe und die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP als Schirmherren aufgetreten seien.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Jörn Arp betonte, durch die jahrelange Arbeithabe Schleswig-Holstein in diesem Bereich eine Führungsrolle eingenommen: "Wir versprechen uns davon neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Schleswig-Holstein", so Arp abschließend.
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Pressesprecher
Frank Zabel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de
Internet: http://www.fdp-sh.de
Zur Glücksspiel-Fachtagung auf Sylt vom vergangenen Donnerstag erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Vorsitzende und federführende Abgeordnete der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp:
"Wir hatten auf der Tagung die Gelegenheit, unseren bereits am 17. Dezember 2010 eingebrachten Entwurf für ein Glücksspielgesetz vor mehreren Dutzend Wissenschaftlern, Vertretern großer Medienhäuser und potentiellen Investoren zu erläutern. Er ist sehr positiv aufgenommen worden", so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Daneben seien noch andere Modelle vorgestellt worden, darunter das des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) durch den Geschäftsführer Michael Jesper.
Am Abend sei die Möglichkeit genutzt worden, um mit anwesenden Unternehmensvertretern über mögliche Ansiedlungen zu sprechen. "Die Gespräche stimmen uns optimistisch, dass zahlreiche Unternehmen, darunter auch börsennotierte, sich in Schleswig-Holstein ansiedeln werden", erklärte CDU-Fraktionschef Dr. Christian von Boetticher.
Der von der Opposition vorgenommene Versuch der Skandalisierung des Termins sei grotesk, betonten die drei Landtagsabgeordneten. CDU und FDP in Schleswig-Holstein stünden seit Jahren für eine Konzessionierung des Sportwettenmarktes bei einer Aufrechterhaltung des Veranstaltungsmonopols im Lotteriebereich. Dies sei im Übrigen der Grund dafür, dass der Veranstalter die Tagung in Schleswig-Holstein durchgeführt habe und die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP als Schirmherren aufgetreten seien.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Jörn Arp betonte, durch die jahrelange Arbeithabe Schleswig-Holstein in diesem Bereich eine Führungsrolle eingenommen: "Wir versprechen uns davon neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Schleswig-Holstein", so Arp abschließend.
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