Freitag, 29. April 2016

Schleswig-holsteinischer Landtag: Koalition beharrt auf Glücksspielstaatsvertrag und Bündnis der Länder

Gut drei Jahre nach der Rückkehr Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag ist die FDP mit ihrer erneuten Forderung zur Liberalisierung des Marktes und für eine Gleichstellung von privaten und staatlichen Glücksspielanbietern erneut gescheitert.

Während CDU und Piraten den Vorstoß für eine umfassende Reform des Glücksspielrechts und eine Freigabe der Sportwetten unterstützten, lehnten SPD, Grüne und SSW das Ansinnen ab. Allerdings war sich das Plenum einig, dass der Staatsvertrag bundeseinheitlich überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten sowie aufgrund rechtlicher Einwände angepasst werden muss.

Innenminister Stefan Studt (SPD) betonte aber unmissverständlich, Schleswig-Holstein gehe keinen eigenen Weg, sondern bleibe Partner im Glücksspielstaatsvertrag. Sich dem zu entziehen sei „ein Irrweg“. Glücksspielanbieter bräuchten bundeseinheitliche Regelungen und Maßstäbe. Daher sei auch das Glücksspielkollegium als Aufsichtsgremium „unerlässlich“, so Studt.

Opposition beklagen Diskriminierung privater Glücksspielanbieter

Für FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist der aktuelle Glücksspielvertrag Ausdruck des „obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter“. Unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen, diskriminiere er private Glücksspielanbieter, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.

In dieselbe Richtung zielte auch Hans-Jörn Arp (CDU). 85 Prozent des gesamten Glücksspiels finde heute auf dem illegalen Markt statt, schloss er an. „Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar.“ Patrick Breyer (Piraten) konstatierte, es gehe den Ländern nur „ums Ausschalten unerwünschter Konkurrenz“. Das treibe Spieler in die Illegalität.

Grüne nicht auf Koalitionslinie

„Es ist sicher Ihr gutes Recht, das alles inhaltlich zu fordern“, hielt Kai Dolgner (SPD) dagegen. Nur zwingend aus der Rechtsprechung ergebe es sich nicht, „auch wenn die entsprechenden Lobbys sich krampfhaft bemühen, das anders darzustellen“.

Rasmus Andresen (Grüne) machte deutlich, dass man sich in der Koalition beim Thema Glückspiel nicht einig sei. Er nannte den Antrag der Liberalen „nicht ganz falsch, aber zu einfach“. Es müsse wieder Regeln geben, die das Glücksspielangebot in geregelte Bahnen lenken.

Und Lars Harms vom SSW erklärte: „Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es eine gemeinsame Haltung auf Bundesebene zu diesem Thema gibt und dass es einen Vorschlag für einen Glücksspielstaatsvertrag gibt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es nun einmal gibt, auch erfüllen kann.“

Quelle: Schleswig-holsteinischer Landtag
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/42/debatten/24.html

Mittwoch, 27. April 2016

Hans-Jörn Arp: Mit dem Irrweg beim Glücksspiel drohen die Ministerpräsidenten auch das Lotto–Monopol zu zerstören

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:

„85 Prozent des gesamten Glücksspiels finden heute auf dem illegalen Markt statt. Das ist nach über vier Jahren der zweifelhafte Erfolg des geltenden Glücksspielstaatsvertrages. In ihrem verzweifelten Versuch, private Wettanbieter europarechtswidrig auszuschließen, haben die Ministerpräsidenten das Gegenteil einer Regulierung und Kanalisierung des Glücksspiels erreicht. Faktisch herrscht Anarchie“, so Arp.

Gerade das beliebte Lotto 6 aus 49 leide unter massiven Umsatzeinbrüchen, während der Umsatz des illegalen Glücksspiels in allen Bereichen massiv wachse. Weil auch nach vier Jahren immer noch keine einzige Lizenz für Sportwettenanbieter vergeben worden sei, stünde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bevor. Gleichzeitig würden die Gerichte den Glücksspielstaatsvertrag auseinander nehmen.

Unter anderem habe das Wiesbadener Verwaltungsgericht dem Sportwettenanbieter Tipico Recht gegeben und eine Lizenz zugestanden, obwohl Tipico ursprünglich nicht unter den 20 Lizenznehmern zu Beginn des Glücksspielstaatsvertrages gewesen sei. Damit sei die Begrenzung auf 20 Lizenzen nicht mehr haltbar! Das Gericht urteilte, dass auch das für die Vergabe der Lizenzen zuständige Glücksspielkollegium als nicht mit der bundesstaatlichen Ordnung vereinbar sei. Darüber hinaus sei das Vergabeverfahren für die Lizenzen zu langsam und zu intransparent.

„Das Konzessionsverfahren ist gescheitert. Das geltende Monopol auf Sportwetten ist in dieser Form nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, so Arp.

Denn auch der EuGH habe es den deutschen Behörden faktisch untersagt, private Sportwettenvermittler ohne behördliche Erlaubnis mit Sanktionen zu überziehen. Dies fände in der Praxis ohnehin kaum noch statt, weil sich inzwischen die private Wettvermittlung im Halbschatten des verunglückten Glücksspielrechts etabliert habe.

„Herr Stegner und die Albig-Regierung haben es zu verantworten, dass statt Steuereinnahmen aus Sportwetten nun der illegale Markt boomt. Denn sie haben den europarechtskonformen Weg des Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetzes verlassen. Es ist an der Zeit umzukehren“, forderte Arp.

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Dienstag, 26. April 2016

CVC über­nimmt Mehrheitsbeteiligung am Wett­an­bieter Tipico

Legal Tribune Online (LTO) berichtet wie folgt über den Deal in dem fast ein Jahr dauernden Verkaufsprozess:

"Die Private-Equity-Gesellschaft CVC Capital Partners erwirbt eine Mehrheitsbeteiligung an dem Sportwetten-Anbieter Tipico. Latham & Watkins berät CVC bei der Transaktion.

Die bisherigen Gesellschafter von Tipico bleiben als Anteilseigner dem Unternehmen verbunden. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigung und wird für das dritte Quartal 2016 erwartet. Zum Transaktionsvolumen wurde nichts bekannt.

Der im Jahr 2004 gegründete Sportwettenanbieter Tipico betreibt 1.000 Filialen sowie Mobile- und Online-Portale. Tipico beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter und ist in fünf Ländern aktiv."


Tipico war laut Presseberichten bei der Transaktion mit EUR 1,5 Mrd. bewertet worden (teilweise wurde dieser Betrag auch als Kaufpreis genannt, wobei nur 60% verkauft wurden).

JUVE berichtet zu den Mitbietern wie folgt:

"Neben verschiedenen Interessenten aus China, unter ihnen der Finanzinvestor Xio Group, hatten auch Advent und Centerbridge sowie die Deutsche Telekom für den Sportwetten-Anbieter geboten. Letztere ist an der Sportwetten GmbH (DSW) beteiligt, die den österreichischen Sportwettenanbieter Tipp3 betreibt, und hätte sich mit Tipico auch eine bessere Ausgangssituation bei der Versteigerung der Internet-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga erkauft.

Am Ende machten Centerbridge und CVC das Rennen um Tipico zwischen sich aus. Der erfolgreiche Finanzinvestor CVC kennt sich bereits in der Branche aus, er hält eine Mehrheitsbeteiligung an Sky Bet."

Eine ganzes Heer von Rechtsanwälten hat die unterschiedlichen Beteiligten beraten:

- Berater CVC

Latham & Watkins (Frankfurt): Oliver Felsenstein (Private Equity), Stefan Süß (Steuerrecht; München), Dr. Finn Zeidler (Compliance), Susanne Decker, Dr. Leif Schrader, Dr. Tobias Leder (Arbeitsrecht; München), Thies Deike (Commercial); Associates: Dr. Sebastian Pauls (München), Alina Gansen, Sylvia Semkowicz, Jan Clausen, Marion Schuster (München; alle Private Equity), Juliane Hack (Compliance), Christoph Seidler (Arbeitsrecht; München), Stephan Kress (Commercial), Axel Schiemann (Regulatory)
Melchers (Heidelberg): Dr. Jörg Hoffmann
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Juliane Hilf (Öffentliches Wirtschaftsrecht; Federführung), Dr. Georg Roderburg (Steuerrecht), Alex Mitchell, Sean Pierce (Finance), Rod Carlton (Kartellrecht); Associates: Dr. Daniel Wörheide (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Thomas Richter (Steuerrecht), Leon Daoud, Patrick Wildin (Finance), Christoph Hinrichsen (Kartellrecht)

- Berater Tipico

Weil Gotshal & Manges (Frankfurt): Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Stephan Grauke, Dr. Volkmar Bruckner, Dr. Barbara Jagersberger (alle Corporate), Tobias Geerling (Steuerrecht; alle drei München); Associates: Dr. Michael Lamsa (Corporate), Dr. Andreas Vath, Manuel Fringer, Anna Loibl, Vanessa Schmieding (München), Micha Gersdorf (alle Corporate), Ludger Kempf, Matthias Full, Jörg Fischer (alle Steuerrecht; München), Mareike Pfeiffer, Dr. Johannes Allmendinger (beide Arbeitsrecht), Dr. Konstantin Hoppe (Litigation; München), Thomas Zimmermann, Dustin Scheuer (beide Finance; München)
Würtenberger Winstel Kern Pawlik (Stuttgart): Dr. Marc Winstel (Corporate/M&A), Dr. Hannes Kern, Dr. Thomas Würtenberger (Regulierung/Konzessionen)
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ronald Reichert

Berater Tipico Management
Austmann & Partner (Düsseldorf): Thomas Austmann, Dr. Nina Böttger

Berater Centerbridge
Clifford Chance: Dr. Anselm Raddatz (Düsseldorf), Dr. Jörg Rhiel (Frankfurt); Associates: Dr. Robert John (Frankfurt; alle Corporate/Private Equity)
White & Case (Frankfurt): Gernot Wagner, Vanessa Schürmann, Rebecca Emory – für die beratenden Banken

Berater Xio Group
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt) Dr. Markus Paul

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Nachtrag vom 27. April 2016: Laut Handelsblatt vom 26. April 2016 (Nr. 80, S. 37) beträgt der Kaufpreis für die Tipico-Mehrheitsbeteiligung angeblich ca. EUR 840 Mio. für 60%.