Mit der Revision des Glücksspielstaatsvertrags 2011 wurde auch das
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet und im Fernsehen gelockert.
Damit steht Werbung für Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten allerdings unter
dem strikten Vorbehalt der Genehmigung durch die Länder.
Die bereits zum 1. Februar 2013 in Kraft tretende Werberichtlinie
konkretisiert nun die ausgesprochen strengen Voraussetzungen, unter denen
Werbung für die genannten Inhalte erlaubt wird und hat folgende
Regelungsinhalte:
Erfasst werden alle Arten erlaubter Werbung für konkreter Produkte sowie für Dachmarken und die Imagewerbung.
- Unter die Richtlinie fallen alle Werbenden, also nicht nur Veranstalter oder Vermittler von Glücksspiel, sondern auch denjenigen, der Werbung kommuniziert.
- Die Schaltung von Werbung im Internet unterliegt strengen Vorgaben hinsichtlich Inhalt, Platzierung, der Dauer der Einblendung und der Warnhinweise.
- Die Werbung muss zwingend vorab genehmigt werden (§ 14) von einer zentralen Genehmigungsstelle, die von den Bundesländern eingerichtet wurde.
- Dies gilt für einzelne Werbemaßnahmen im TV oder im Internet ebenso wie für als Werbekonzepte gebündelte Maßnahmen.
Davon abgesehen prüft derzeit auch die Europäische Kommission die
Vereinbarkeit der Werberichtlinie mit Europarecht und hat bereits Zweifel an der
Notwendigkeit eines solchen Erlaubnisvorbehalts geäußert. Nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entspricht ein
Werbeerlaubnisverfahren nur dann den Vorgaben des Europarechts, wenn eine
behördliche Genehmigung auf „objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus
bekannten Kriterien beruht“. Nur so könne der „Ermessensausübung durch die
nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden.“ Diesen Voraussetzungen
entspricht die verfahrensbezogene und inhaltliche Ausgestaltung des § 14
nicht.
Der BVDW wird die Haltung der Europäischen Kommission weiter
beobachten und seine Mitgliedsunternehmen zeitnah über Neuerungen unterrichten.
Davon abgesehen plant der Verband im Februar ein Whitepaper zu erstellen, um
über die konkrete Handhabung der Werberichtlinie in der Praxis – etwa bei der
Erstellung von Online-Werbung – zu informieren.
Quelle: http://www.bvdw.org/medien