- BGH bestätigt Europarechtswidrigkeit des bisherigen Sportwettenmonopols
- BGH-Urteil verdeutlicht auch die Relevanz des Europarechts für den neuen Glücksspielstaatsvertrag
- Lottoverband fordert erneut europarechtskonforme Regelung
Hamburg, 15.2.2008. Gestern hat der Bundesgerichtshof in vier Fällen die Klagen gegen private Sportwettenbetreiber abgewiesen. Demnach sind Internet Sportwetten von Anbietern, die im europäischen Ausland lizensiert sind, auch ohne deutsche Lizenz bis April 2006 zulässig gewesen. Auch wenn sich das Urteil auf die Vergangenheit bezieht, hat es auch für den seit am 1.1.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag Bedeutung.
Das höchste deutsche Gericht bestätigt mit seinem Urteil eindeutig die Relevanz des europäischen Gemeinschaftsrechts für den Glücksspielmarkt festgestellt, was ohne Einschränkungen auch für neuen Glücksspielstaatsvertrag gilt. Damit sind die Tage des neuen Glücksspielstaatsvertrages gezählt, da er ganz offensichtlich nicht europarechtskonform ist. Gerade das hat die EU-Kommission vor wenigen Wochen in ihrem Aufforderungsschreiben, mit dem sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet hat, in aller Deutlichkeit festgestellt. So weist sie darin u.a. auf den eklatanten Verstoß gegen die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit hin.
"Das deutsche Glücksspiel braucht endlich eine vernünftige, europarechtskonforme Regelung, die dem Gemeinschaftsrecht, der deutschen Verfassung und einem zeitgemäßen europäischen Markt gerecht wird", so Faber. "Denn das würde sich lohnen; für den Staat, für den Sport und für das Gemeinwohl. Deutschland darf sich mit seiner rückwärtsgewandten Glücksspielpolitik in Europa nicht weiter isolieren. Während in Ländern wie Italien, Spanien, Schweden und selbst Frankreich gesetzliche Lösungen zur regulierten Liberalisierung der Glücksspielmärkte auf den Weg gebracht werden, stoppen in Deutschland besitzstandswahrende Bürokraten eine zukunftweisende Milliardenindustrie. Wir plädieren für den Erhalt und den Aufbau deutscher Arbeitsplätze und fordern deshalb: Weg mit dem Glücksspielstaatsvertrag!"
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
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