Donnerstag, 13. März 2008

Gewerbliches Spiel zu Forderungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Berlin. Anlässlich ihres 2. Werkstattgesprächs hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, heute in Berlin die Einbeziehung des gewerblichen Unterhaltungsautomatenspiels in die Maßnahmen zur Suchtprävention im Rahmen des Glückspielstaatsvertrags gefordert. Bedauerlicherweise sind Vertreter der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft zu diesem Gespräch nicht eingeladen worden.

Diese hätten dann zeitnah darüber informieren können, dass der weit überwiegende Teil der Forderungen, welche die Drogenbeauftragte jetzt erhoben hat, schon seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts im gewerblichen Automatenspiel umgesetzt worden ist.

Mehrere der nun im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags in den Ländern festgelegten Maßnahmen wurden bereits in den 80er und 90er Jahren auf Initiative der gewerblichen Automatenbranche eingerichtet:

So etwa die bundesweite Infotelefonnummer bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welche heute von einigen Lottogesellschaften mitbenutzt wird, die Aufstellung von gewerblichen Geldspielgeräten nur in Zweiergruppen oder das Verbot von Alkohol in gewerblichen Spielstätten (weiteres s. Anlage).

Im übrigen bedarf es keiner neuen Regelung, da die Bundesländer 2005 im Bundesrat mit Wirkung ab 01.01.2006 die Rahmenbedingungen für das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel gänzlich neu gefasst und im Sinne des Spielerschutzes verschärft haben.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den in staatlichen Spielbanken aufgestellten Glückspielautomaten und den gewerblichen Geldspielgeräten sind schon allein dadurch gekennzeichnet, dass die gewerblichen Geldspielgeräte im Gegensatz zu den Automaten im staatlichen Glücksspiel streng limitiert sind und bauartbedingt wesentlichen Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Dies ist bei den staatlichen Glücksspielautomaten nicht der Fall.

Insofern ist anzunehmen, dass sich ein wesentlicher Teil der Forderungen der Drogenbeauftragten auf den Bereich der staatlichen Glückspielautomaten bezieht. Insofern wäre eine differenziertere Herangehensweise bei diesem wichtigen Themenkomplex zu erwarten gewesen.

www.awi-info.de
Berlin, 13.03.08, Kontakt: Dirk Lamprecht, 030-24087760

Anlage:

SPIELERSCHUTZ UND JUGENDSCHUTZ IN GEWERBLICHEN SPIELSTÄTTEN


Kein Gewinnspiel unter 18 Jahren
Die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen werden in gewerblichen Spielstätten strikt eingehalten. Die Aufsichten nehmen ihre Aufsichtspflichten sehr ernst und bitten im Zweifelsfalle den Spielgast, sich zu auszuweisen. Zudem ist in die Frontscheiben aller 220.000 Geldgewinnspielgeräte ein Hinweis auf die Altersbeschränkung „ab 18“ unauswechselbar eingedruckt.

Kein Alkoholausschank in Spielstätten
Der Ausschank von Alkohol ist bereits seit 1985 auf Betreiben der Unterhaltungsautomatenwirtschaft in gewerblichen Spielstätten untersagt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Spieler stets einen „klaren Kopf“ behalten und im vollen Umfang wissen, was sie tun.

Schulung des Personals
Zahlreiche Spielstättenbetreiber schulen nach Vorbild der Spielketten ihr Personal intensiv, um problematische Spieler frühzeitig erkennen und einem unkontrollierten Spiel entgegenwirken zu können. Seit 1997 werden zusätzlich in Zusammenarbeit mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg Weiterbildungslehrgänge für Spielstättenpersonal durchgeführt. Ab 2008 gibt es eigenständige Ausbildungsberufe in der Automatenwirtschaft, in denen der Umgang mit problematischen Spielern bindend Ausbildungsinhalt ist.

Informationen für Spielgäste
Durch Informationsschriften sowie durch Plakate in gewerblichen Spielstätten wird auf die mögli-che Problematik bei exzessivem bzw. unkontrolliertem Spielverhalten und auf Beratungsangebote hingewiesen.

Info-Telefonnummer 01801-372700
Seit 1989 wird in die Frontscheiben aller rund 220.000 Geldgewinnspielgeräte, die in Spielstätten und Gaststätten aufgestellt sind, eine Info-Telefonnummer eingedruckt. Sie ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), einer nachgeordneten Behörde des Bundesgesundheitsministeriums aufgeschaltet. Spieler mit problematischen Spielverhalten können mit einem geschulten Berater in Kontakt treten bzw. erhalten Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote in ihrer Region.

Pathologisches Spielverhalten
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen haben 0,2 % bis 2 % der erwachsenen Bevölkerung Probleme mit ihrem Spielverhalten. Davon sind fast alle Formen des Geldgewinn- und Glückspiels betroffen. Auch wir möchten - wie alle Anbieter - diesen Anteil in Deutschland möglichst gering halten.

AWI

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