Das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel begrüßt die Initiative des Ethikbeirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks vom 18.03.2008, stärker gegen illegales Glücksspiel vorzugehen und das Vollzugsdefizit zu beseitigen.
Auch das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel, welches sich ebenfalls an die Spieler- und Jugendschutzvorschriften entsprechend der zum 01.01.2006 novellierten Spielverordnung und des Jugendschutzgesetzes des Bundes hält, setzt sich für eine Bekämpfung illegaler Glücksspielanbieter und Glücksspielveranstalter ein.
Dies betrifft insbesondere Online-Angebote nicht zulässiger Spielformen als auch illegale Kartenspiele.
Die AWI hat daher in den letzten Monaten im Auftrag des gewerblichen Unterhaltungsautomatenspiels in mehreren Bundesländern in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsministerien und den Industrie- und Handelskammern Informationsveranstaltungen durchgeführt, auf denen Mitarbeiter von Polizeidienststellen und Ordnungsämtern über die rechtlichen Bedingungen des zulässigen gewerblichen Geldgewinnspiels an Geldspielgeräten und die langjährigen, intensiven Aktivitäten der Unterhaltungsautomatenbranche gegen unzulässiges Automatenspiel informiert worden sind.
Für Rückfragen: Dirk Lamprecht, 030-2408-7760
www.awi-info.de
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