Pressemitteilung des Fachverbands Glücksspielsucht e.V. vom 9. April 2008
Einwände des Kinderschutzbundes gegen Testkäufe in Lottoannahmestellen sind kontraproduktiv - Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen muss kontrolliert werden
Die Einwände des Kinderschutzbundes gegen jugendliche Testkäufer in Lottoannahmestellen sind nicht haltbar und zudem wenig Ziel führend. Der Kinderschutzbund hat sicherlich Recht, wenn er sich dagegen ausspricht, Kinder als Testkäufer einzusetzen. Bei 17-jährigen Jugendlichen, die bei den Käufen zudem von Erwachsenen begleitet werden, sieht die Sache schon anders aus. Sie werden gut vorbereitet und nehmen keinen Schaden bei derartigen Aktionen. Im Gegenteil: Sie tragen dazu bei, dass Jugendschutz nicht nur auf dem Papier stattfindet. Jugendschutzbestimmungen (Glücksspiel erst ab 18) entfalten nur dann ihre beabsichtigte Wirkung, wenn sie auch eingehalten werden. Eine Studie der Universität Bielefeld zum Glücksspielverhalten Jugendlicher hat ergeben, dass 62% der befragten Jugendlichen im Alter von 13 – 19 Jahren bereits an Glücksspielen teilgenommen hatte. Und 3% wiesen sogar ein problematisches Glücksspielverhalten auf. Die am häufigsten genannten Glücksspielformen waren Rubbellose, Kartenspiele um Geld und die Oddset Sportwette. Diese Zahlen sind alarmierend und verweisen auf erhebliche Defizite im Bereich der Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen. Der Kinderschutzbund erweist dem Jugendschutz mit seiner angeblichen „Schutzforderung“ einen Bärendienst.
Quelle der Studie:
Hurrelmann et.al. (2003) Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen – Verbreitung und Prävention, Universität Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag4/downloads/Abschlussbericht_Gluecksspiel_Jugendlicher_Uni%20Bielefeld.pdf
Ilona Füchtenschnieder
Fachverband Glücksspielsucht e.V.
- Vorsitzende-
bei Rückfragen: 0171 / 4231626
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