Die FDP im EP begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes, mit dem das deutsche Sportwettenmonopol für unzulässig erklärt worden ist
Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Alexander Graf Lambsdorff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Liberalen im EP hierzu: "Die Entscheidung des Gerichthofs ist folgerichtig, denn sie beendet ein Monopol, das sich auf scheinheilige Argumente stützt. Es kann nicht sein, dass bei Sportwetten und Lotterien staatliche Angebote mit einem Monopol vor privaten Wettbewerbern abgeschirmt werden, gleichzeitig aber der Staat intensiv Werbung für Monopolisten macht. Durch die Entscheidung des Gerichts ist deutlich geworden, dass nicht die Bekämpfung der Spielsucht im Vordergrund steht, sondern die Sucht der Landesfinanzminister nach Einnahmen aus den Lottogesellschaften."
Jürgen Creutzmann, Sprecher für Binnenmarktpolitik der FDP im Europäischen Parlament: "Über 90 Prozent der Sportwetten in Deutschland werden bei unregulierten Anbietern aus dem Ausland abgeschlossen. Dadurch entgehen den Ländern Millionen an Steuereinnahmen, die etwa für die Sportförderung verwendet werden könnten. Außerdem mangelt es an Verbraucherschutz, da beispielsweise Gewinne aus Wetten von unregulierten Anbietern in Deutschland von den Spielern nicht eingeklagt werden können."
Die Bundesländer sind nun zum Handeln aufgefordert. Eine Öffnung des Sportwettenmarktes für eine begrenzte Anzahl privater Anbieter, wie es unsere Nachbarländer Frankreich und Belgien vor wenigen Monaten vorgemacht haben, wäre die beste Lösung. Diese Anbieter müssten dann in Deutschland Steuern zahlen, welche zur Förderung des Breitensportes verwendet werden sollten.
Pressesprecher der FDP im Europäischen Parlament:
Benjamin Krieger
Mobil +32 473 132645
Email bk@fdp-in-europa.de
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