Ordnungsamt will Sportwettbüros auch in Zukunft nicht dulden / Zentrale Verbote gelten weiter
Münster (SMS) Kaum hatte der Europäische Gerichtshof am 8. September 2010 sein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols veröffentlicht, da sahen viele auch schon das Ende aller Restriktionen gekommen. Die Folgen dieser eigenwilligen Interpretation bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbefachstelle des städtischen Ordnungsamtes deutlich zu spüren: Seit Verkündung des Urteils füllt sich der Flur vor ihren Büros immer wieder mit privaten Glücksspielanbietern, die sich auf das Grundsatzurteil berufen und in Münster ein Sportwettbüro eröffnen wollen. Dazu stellt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner klar: "Die zentralen Verbote für unerlaubtes Glücksspiel und Glücksspiel im Internet gelten weiter, wenngleich die Entscheidung des Gerichts auch Ausführungen enthält, die das deutsche Glücksspielmonopol erheblich kritisieren."
Während in einigen Städten Nordrhein-Westfalens in der Vergangenheit private Glücksspielangebote geduldet worden sind, ist in Münster den Anbietern wegen illegalen Glücksspiels die Vermittlung von Sportwetten konsequent untersagt worden. Die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben durchweg erfolglos. "Solange es keine gefestigte Rechtsprechung deutscher Gerichte gibt, werden wir in Münster gegen das illegale Glücksspiel und die damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen wie Förderung der Spielsucht und Kriminalität vorgehen", fasst Martin Schulze-Werner zusammen.
Pressemitteilung der Stadt Münster vom 1. Oktober 2010
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