von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Fürstentum Liechtenstein wurde das Glücksspielrecht mit dem Geldspielgesetz (GSG) kürzlich vollkommen neu geregelt. Anders als bisher ist nunmehr auch der Betrieb einer Spielbank möglich. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Dezember 2010 u. a. die Spielbankenverordnung (SPBV) genehmigt. Nunmehr wurden heute auch die Ausschreibungsunterlagen hierfür von der Regierung genehmigt. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt im Internet.
Die Ausschreibungsunterlagen können beim Amt für Volkswirtschaft gegen Bezahlung einer Gebühr von SFR 2000,- angefordert werden. Gesuche um Erteilung einer Konzession sind bis zum 31. März 2011, 16:30 Uhr, einzureichen. Das Amt prüft die Konzessionsgesuche und leitet diese dann an die Regierung zur Entscheidung weiter. Das Geldspielgesetz sieht vor, dass bis zum Vorliegen eines Evaluationsberichtes (spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes) nur eine Konzession erteilt wird.
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