Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein macht beispielhaft vor, wie es geht
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bewertet die Verabschiedung eines eigenen Glücksspielgesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein als Aufforderung an die Länder, die Verhandlungen für einen neuen Glücksspielvertrag wieder aufzunehmen. Nach den Worten von Rülke ist es nicht akzeptabel, dass es zwischen den Ländern nicht vorangeht. Die europäische Rechtsprechung sei eindeutig: das Glückspielmonopol ist in der bestehenden Form rechtswidrig. „Eine Neuregelung ist zwingend erforderlich“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Wenn jetzt nicht zügig wieder Bewegung in die Verhandlungen komme, werde der finanziellen Förderung des Breitensports und der Kultur der Boden entzogen.
Der derzeitige Entwurf für einen Glücksspielvertrag der Länder sei für die FDP nicht zustimmungsfähig, sagte Rülke. „Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen und eine erneute Diskussion über die Einführung von Netzsperren wird es mit uns nicht geben.“ Denn es mache keinen Sinn eine europarechtswidrige Regelung durch eine neue zu ersetzen, die auch wieder gegen europäisches Recht verstoßen werde. Rülke: „Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein hat nun vorgemacht, wie es geht. Während deren Gesetzentwurf im Mai bereits von der EU-Kommission notifiziert worden ist, ist der Entwurf der anderen 15 Länder im Juli an gleicher Stelle durchgefallen.“
Pressemitteilung der FDP/DVP Fraktion im Landtag Baden-Württemberg
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