Das erste europaweite Spielangebot in Deutschland geht am 17. März an den Start
Der Eurojackpot ist da! Die internationale Lotterie kann ab dem 17. März gespielt werden und ist ein Novum in der deutschen Lotteriegeschichte: Erstmals gibt es in Deutschland ein staatliches Angebot, das in sieben europäischen Staaten spielbar ist. Die immer stärker aufkommende Nachfrage auf Kundenseite forderte die Entwicklung eines legalen länderübergreifenden Spielangebots. Die Lotterie Eurojackpot bietet den Spielteilnehmern 12 Gewinnklassen und einen wöchentlichen Jackpot von mindestens 10 Millionen Euro, der auf bis zu 90 Millionen ansteigen kann! Das sind die Kernfakten rund um die neue Lotterie.
Nicht nur der hohe Gewinn und die Internationalität, auch das Spiel selbst ist eine Innovation: 5 aus 50 und 2 aus 8 lautet die Spielformel. Der Eurojackpot wird mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie zwei richtigen Eurozahlen geknackt. Die Ziehung der Gewinnzahlen findet erstmals am 23. März und dann wöchentlich jeden Freitag in Helsinki statt. In Münster ermittelt WestLotto als federführende Gesellschaft der neuen Lotterie die Eurojackpot-Gewinnquoten sowie die Gewinne je Land – europaweit. Kleinere und größere Gewinne können bereits am nächsten Tag direkt in den WestLotto-Annahmestellen ausgezahlt werden. Diesen besonderen Service kann man im Gewinnfall als schönen Start ins Wochenende nutzen.
Auch bei der internationalen Lotterie Eurojackpot gilt die übliche Aufteilung der Spieleinnahmen, die in der Regel bei staatlichen Glücksspielangeboten in Deutschland vorgenommen wird. So sind 50 Prozent der Spieleinnahmen als reine Gewinnausschüttung vorgesehen, ca. 40 Prozent der in Deutschland erzielten Einsätze fließen als Fördergelder über die Bundesländer in die Bereiche Soziales, Sport, Umweltschutz, Denkmalschutz sowie Kultur. Mit dem Rest stellen die Lotteriegesellschaften die sichere Spielabwicklung und die Provisionen für die Annahmestellen sicher und finanzieren Informations- und Werbemittel.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
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