Zur heutigen (31. Oktober 2012) Anhörung über die von der neuen Landesregierung geplante Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glückspielgesetzes und den Beitritt zum Glückspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer erklärten die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, und der finanzpolitische Sprecher, Tobias Koch:
“Das von der CDU-geführten Landesregierung beschlossene schleswig-holsteinische Glückspielgesetz wurde von allen Rechtssachverständigen gegenüber dem Glückspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer als besser und sogar vorbildlich bezeichnet“, so Koch und Nicolaisen.
Selbst der Befürworter eines Beitritts zum Glückspielstaatsvertrag habe einräumen müssen, dass die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Begrenzung auf 20 Konzessionen nicht aufrechtzuerhalten sei. Nach den erwartbaren Klagen werde der Vertrag voraussichtlich keine zehn Jahre Bestand haben.
Die Grundstruktur des Ersten Glückspielstaatsvertrages sei von den Experten als „mehr als zweifelhaft“ bezeichnet worden. Das Konzessionsmodell des Vertrages zur Gefahrenabwehr wurde als „untauglich“ verworfen. Die Begrenzung der Zahl der Konzessionen sei als „willkürlich“ bezeichnet worden.
„Die heutige Anhörung sollte den Mitgliedern der Regierungsfraktionen noch lange in den Ohren klingen. Sie hat mehr als deutlich gezeigt, dass ein Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag ein schwerer Fehler wäre“, so Nicolaisen.
Die Absicht der Mitglieder der Regierungsfraktionen, um jeden Preis dem Vertrag der anderen Bundesländer beitreten zu wollen, sei fatal für Schleswig-Holstein.
„Dieser Preis wird ein hoher sein. Aber die Koalitionsfraktionen laufen wie die Lemminge hinter Dr. Stegner in den Abgrund, in den die anderen 15 Bundesländer schon gesprungen sind“, so Koch.
Anhörungen würden durchgeführt, um die bessere Lösung zu finden. Als bessere Lösung habe sich eindeutig die schleswig-holsteinische herausgestellt.
Koch und Nicolaisen: „Eine einheitliche Regelung zwischen den Bundesländern muss sich deshalb an der Besseren orientieren und nicht an der Schlechteren!”
Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
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