von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nachdem die Bewerber um die 20 im Rahmen des zum 1. Juli 2012 in 14 Ländern in Kraft getretenen Glücksspielstaatvertrags 2012 zu vergebenden Sportwetten-Konzessionen bislang nur eine Eingangsbestätigung für die bis zum 12. September 2012 einzureichenden Unterlagen erhalten hatten, geht das Verfahren nunmehr weiter. Das für die Konzessionsvergabe zentral zuständige Hessische Ministerium für Innern und für Sport (HMdIS) hat angegeben, dass die zweite Phase des Konzessionsverfahrens am 24. Oktober 2012 mit der Aufforderung zur Antragsabgabe eingeleitet worden sei. Bewerber, die keine Aufforderung erhalten hätten, würden in den nächsten Tagen einen Bescheid des HMdIS erhalten. Fragen seien nur schriftlich per E-Mail an sportwettkonzession@hmdis.hessen.de zu richten. Das in der Ausschreibung angekündigte Informationsmemorandum, mit dem die Kriterien für die von den Antragstellern einzureichenden fünf Konzepten näher bestimmt werden sollen, ist bislang nicht veröffentlicht worden.
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