von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter wird zu einer Hängepartie. Aufgrund zahlreicher Fehler hat das Hessische Innenministerium mehrere maßgebliche Dokumente für die zweite Stufe grundlegend überarbeitet. Geändert wurden u.a. die Mindestanforderungen für die fünf von den Antragstellern abzugebenden Konzepte. Die bereits einmal verlängerte Frist wurde daher zum zweiten Mal verlängert und zwar nunmehr auf den 21. Januar 2013, 12:00 Uhr. Die Vergabe der Konzessionen verschiebt sich damit weiter nach hinten.
Sofern mehr als 20 Antragsteller die (nicht veröffentlichten) Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Vergabe an die am besten geeigneten Bewerber nach einem (ebenfalls vertraulich gehaltenen) Punkteschema. Nach den "Wertungskriterien/Wertungsmatrix" werden maximal 5.000 Punkte vergeben.
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