Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat heute die ersten
zwölf Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von
Online-Casinospielen erteilt. Die Genehmigungen gelten bis zum 18. Dezember
2018. Darüber hinaus bemühen sich weitere 18 Antragsteller um eine Genehmigung
für Online-Casinospiele wie Poker und virtuelle Automaten. Innenminister Andreas
Breitner sagte, Glücksspielanbieter hätten einen Rechtsanspruch auf Genehmigung,
wenn die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung vorlägen. "Es gibt kein
Ermessen", sagte der Minister.
Er bekräftigte die Absicht der Landesregierung, dem
Glücksspielstaatsvertrag beizutreten. Gleichwohl müsse das geltende
schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz umgesetzt werden, "obwohl auch ich
diesen Sonderweg politisch für falsch halte", so Breitner. Die Landesregierung
müsse die Erblast ihrer Vorgängerin rechtlich korrekt abtragen. Das bedeute,
dass Anträge weiterhin unverzüglich bearbeitet würden. Die den heute erteilten
Genehmigungen zugrunde liegenden Antragsunterlagen seien mit größter Sorgfalt
geprüft worden. Diese Prüfung sei jetzt abgeschlossen.
Die Unternehmen mussten anhand sehr umfangreicher Unterlagen ihre
Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und
Sicherheit des Glücksspiels nachweisen. Dazu gehören Konzepte zur sicheren
Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von
Manipulationen und Betrug. Die Glücksspielanbieter und deren
Zahlungsdienstleister unterliegen den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Zudem
enthalten die Genehmigungen zahlreiche Vorgaben zum Spielerschutz. So sind bei
Online-Pokerangeboten unter anderem selbstspielende Computerprogramme („bots“)
verboten. Die Wahl des Pokertisches erfolgt automatisch durch einen
Zufallsgenerator, um für einzelne Spieler nachteilige Verabredungen Dritter zu
verhindern.
Bei Online-Casinoangeboten sind beispielsweise stündliche
Realitätsprüfungen mit Spielunterbrechungen sowie Gewinn- und Verlustanzeigen
Pflicht, ebenso wie die Anzeige des sich automatisch aktualisierenden Stands des
Spielerkontos. Außerdem mussten die Unternehmen darstellen, wie sie die
Sicherheit des Spielbetriebs, insbesondere auch die IT- und Datensicherheit
gewährleisten wollen.
Folgende Unternehmen haben Genehmigungen für Online-Casinospiele
erhalten:
- 888 Germany Ltd. (Gibraltar) mit der Marke „888 Poker“,
- bet-at-home Internet Limited (Malta),
- Hillside (Gibraltar) Limited (Gibraltar) mit der Marke “bet365”,
- Polco Ltd. (Malta) mit der Marke „betfair“,
- Electraworks Kiel Ltd. (Malta) mit der Marke „Bwin“,
- Cashpoint Malta Limited (Malta),
- Ladbrokes International PLC (Gibraltar),
- Personal Exchange International Limited (Malta) mit der Marke „mybet“,
- OnlineCasino Deutschland GmbH (Bautzen),
- REEL Germany Limited (Malta) mit der Marke „pokerstars“,
- Tipico Company Limited (Malta)
- Skill on Net Limited (Malta)
- bet-at-home Internet Limited (Malta),
- Hillside (Gibraltar) Limited (Gibraltar) mit der Marke “bet365”,
- Polco Ltd. (Malta) mit der Marke „betfair“,
- Electraworks Kiel Ltd. (Malta) mit der Marke „Bwin“,
- Cashpoint Malta Limited (Malta),
- Ladbrokes International PLC (Gibraltar),
- Personal Exchange International Limited (Malta) mit der Marke „mybet“,
- OnlineCasino Deutschland GmbH (Bautzen),
- REEL Germany Limited (Malta) mit der Marke „pokerstars“,
- Tipico Company Limited (Malta)
- Skill on Net Limited (Malta)
Bereits in den vergangenen Wochen haben 15 Anbieter eine
Genehmigung für Sportwetten bekommen. Es liegen derzeit weitere 24 Anträge auf
Erteilung einer Sportwettenlizenz vor.
Quelle: Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein
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