von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Staatsunternehmen LOTTO Baden-Württemberg hat kürzlich in einer Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass die Europäische Kommission die deutschen Glücksspielregelungen als europarechtskonform einschätze und deswegen zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt habe, siehe http://www.presseportal.de/pm/110923/2946492/gluecksspiel-eu-kommission-stellt-verfahren-gegen-deutschland-ein.
Dies ist unzutreffend. Auf Anfrage eines britischen Journalisten zeigte sich die Europäische Kommission überrascht über diese Mitteilung des Staatsunternehmens. Es seien in der letzten Zeit keine Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland geschlossen worden. Vielmehr gebe es zahlreiche Beschwerden gegen Deutschland hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte der deutschen Glücksspielregelungen, die zum Teil weit zurück reichten und sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien befänden.
Auch in dem Vorlageverfahren Ince (Rs. C-336/14) hat die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme an den EuGH die deutsche Sach- und Rechtslage keineswegs als mit Europarecht vereinbar beurteilt. Das in Deutschland derzeit (schon seit mehr als 2 ½ Jahren) laufende Sportwetten-Konzessionsverfahren erfülle die aus Europarecht folgenden Transparenzerfordernisse nicht (und müsste daher wohl neu gestartet werden). Auch die binnengrenzüberschreitende Vermittlung von Sportwetten könne nicht bestraft werden, siehe http://wettrecht.blogspot.de/2015/02/eugh-verfahren-ince-europaische.html.
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