Anlässlich des vierten Jahrestages der Unterzeichnung haben der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki auf das komplette Scheitern des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages hingewiesen:
„Heute ist ein Feiertag für Zocker und Geldwäscher. Vor vier Jahren wurde ein Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben, der bis heute nicht umgesetzt ist. Der Schwarzmarkt boomt, die ehrlichen Anbieter gucken in die Röhre und Internetspieler haben keine Möglichkeit, die Seriosität eines Angebotes zu prüfen“, erklärte Arp heute (15. Dezember 2015) in Kiel.
Mittlerweile sei nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes klar, dass es auf Grundlage des Vertrages auch in den kommenden Jahren keine Konzessionen geben werde. Ferner hätten Gerichte geurteilt, dass das vertraglich festgelegte Glücksspielkollegium gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip verstößt. Der Europäische Gerichtshof werde am 04. Februar 2016 über die Regelungen der Bundesländer urteilen, die EU-Kommission habe ein Pilotverfahren eingeleitet. Absehbar werde es dem aktuellen Vertrag deshalb so gehen, wie seinen Vorgängern, die 2006 und 2010 höchstrichterlich verworfen wurden.
Wolfgang Kubicki: „Gründlicher kann man nicht scheitern. Das deutsche Glücksspielsystem ist komplett verkorkst. Jedes Gericht würde Sanktionen der Ordnungsbehörden als rechtswidrig verwerfen. Weil die Ordnungsbehörden das wissen, darf jeder machen, was er will. Und die Ministerpräsidenten gucken dem Treiben zu. Deutschland macht sich lächerlich.“
Beide Abgeordneten erinnerten daran, dass Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Albig dem Vertrag nachträglich beigetreten ist. Vorher galt das von CDU und FDP erlassene – und von der EU-Kommission notifizierte – Glücksspielgesetz. Die auf dessen Grundlage problemlos vergebenen Lizenzen haben bis heute Gültigkeit.
Arp und Kubicki: „Wir haben gezeigt, wie es geht. Warum die Ministerpräsidenten seit vier Jahren nicht wollen, dass es geht, müssen sie erklären.“
„Heute ist ein Feiertag für Zocker und Geldwäscher. Vor vier Jahren wurde ein Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben, der bis heute nicht umgesetzt ist. Der Schwarzmarkt boomt, die ehrlichen Anbieter gucken in die Röhre und Internetspieler haben keine Möglichkeit, die Seriosität eines Angebotes zu prüfen“, erklärte Arp heute (15. Dezember 2015) in Kiel.
Mittlerweile sei nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes klar, dass es auf Grundlage des Vertrages auch in den kommenden Jahren keine Konzessionen geben werde. Ferner hätten Gerichte geurteilt, dass das vertraglich festgelegte Glücksspielkollegium gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip verstößt. Der Europäische Gerichtshof werde am 04. Februar 2016 über die Regelungen der Bundesländer urteilen, die EU-Kommission habe ein Pilotverfahren eingeleitet. Absehbar werde es dem aktuellen Vertrag deshalb so gehen, wie seinen Vorgängern, die 2006 und 2010 höchstrichterlich verworfen wurden.
Wolfgang Kubicki: „Gründlicher kann man nicht scheitern. Das deutsche Glücksspielsystem ist komplett verkorkst. Jedes Gericht würde Sanktionen der Ordnungsbehörden als rechtswidrig verwerfen. Weil die Ordnungsbehörden das wissen, darf jeder machen, was er will. Und die Ministerpräsidenten gucken dem Treiben zu. Deutschland macht sich lächerlich.“
Beide Abgeordneten erinnerten daran, dass Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Albig dem Vertrag nachträglich beigetreten ist. Vorher galt das von CDU und FDP erlassene – und von der EU-Kommission notifizierte – Glücksspielgesetz. Die auf dessen Grundlage problemlos vergebenen Lizenzen haben bis heute Gültigkeit.
Arp und Kubicki: „Wir haben gezeigt, wie es geht. Warum die Ministerpräsidenten seit vier Jahren nicht wollen, dass es geht, müssen sie erklären.“
Quelle: Pressemitteilung der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen