Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS) begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Berlin, 13. Mai 2016. Der Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS) begrüßt das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz in einer Spielbank. Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hat am 10. Mai 2016 in einem abschließenden Revisionsurteil entschieden, dass eine Spielbank Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Mitarbeiter insoweit treffen muss, als die Natur ihres Betriebs und die Art der Beschäftigung dies zulässt. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht auch gewürdigt, dass die im Verfahren verklagte Spielbank Bad Homburg ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Minimierung der Gesundheitsgefährdung mit der baulichen Trennung des Raucherraums, seiner Be- und Entlüftung sowie der zeitlichen Begrenzung der Tätigkeit der Mitarbeiter im Raucherraum erfüllt hat.
„Das aktuelle Urteil erlaubt es uns, legales Glücksspiel anzubieten – auch für Raucher“, kommentierte Lutz Schenkel, Geschäftsführer der François-Blanc-Spielbank in Bad Homburg und Mitglied des Vorstands des Spielbankenverbandes BupriS. Dabei sei sich die Spielbank Bad Homburg ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter bewusst, so Schenkel: „So haben wir im Sinne des Mitarbeiterschutzes mehrere entlastende Maßnahmen getroffen. Wir haben nicht nur baulich reagiert, sondern zum Schutz unserer Mitarbeiter auch für regelmäßige Dienstplanwechsel gesorgt, so dass sie möglichst wenig im Raucherbereich arbeiten müssen. Ich meine, dass wir sozial ausgewogen das wirtschaftliche Interesse unseres städtischen Unternehmens und die Belange unserer Mitarbeiter im Auge haben.“
Der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher Spielbanken (BupriS), Martin Reeckmann, wies ergänzend darauf hin, dass staatlich konzessionierte Spielbanken die Nachfrage nach Glücksspielen in überwachte Bahnen kanalisieren sollen. „Das erfordert eben auch die Berücksichtigung von Rauchern, denen sonst nur das Ausweichen in illegale Spielangebote bliebe“, sagte Reeckmann am Mittwoch in Berlin. Er fügte hinzu: „Mit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird die Kundenorientierung in Spielbanken unterstützt, ohne die Belange der Mitarbeiter aus dem Auge zu verlieren“.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Revisionsurteil vom 10. Mail 2016 (Az. 9 AZR 347/15) die beiden vorhergehenden Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Das Revisionsurteil ist rechtskräftig.
Über den Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS)
Der Bundesverband deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e.V. (BupriS) vertritt die Interessen staatlich konzessionierter Spielbanken in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. BupriS tritt ein für eine verantwortungsbewusste Regulierung aller Glücksspiele, ausgerichtet am Verbraucherschutz. Diese Haltung vertritt der Bundesverband Spielbanken auf deutscher und europäischer Ebene gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Staat und Wirtschaft.
Pressekontakt
Presseanfragen richten Sie bitte per E-Mail an presse@bupris.de
oder an Business Network Marketing- und Verlagsgesellschaft mbH
Dr. Ingolf Neunübel, Tel: 030 – 814 64 60 0, in@businessnetwork-berlin.com
Berlin, 13. Mai 2016. Der Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS) begrüßt das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz in einer Spielbank. Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hat am 10. Mai 2016 in einem abschließenden Revisionsurteil entschieden, dass eine Spielbank Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Mitarbeiter insoweit treffen muss, als die Natur ihres Betriebs und die Art der Beschäftigung dies zulässt. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht auch gewürdigt, dass die im Verfahren verklagte Spielbank Bad Homburg ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Minimierung der Gesundheitsgefährdung mit der baulichen Trennung des Raucherraums, seiner Be- und Entlüftung sowie der zeitlichen Begrenzung der Tätigkeit der Mitarbeiter im Raucherraum erfüllt hat.
„Das aktuelle Urteil erlaubt es uns, legales Glücksspiel anzubieten – auch für Raucher“, kommentierte Lutz Schenkel, Geschäftsführer der François-Blanc-Spielbank in Bad Homburg und Mitglied des Vorstands des Spielbankenverbandes BupriS. Dabei sei sich die Spielbank Bad Homburg ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter bewusst, so Schenkel: „So haben wir im Sinne des Mitarbeiterschutzes mehrere entlastende Maßnahmen getroffen. Wir haben nicht nur baulich reagiert, sondern zum Schutz unserer Mitarbeiter auch für regelmäßige Dienstplanwechsel gesorgt, so dass sie möglichst wenig im Raucherbereich arbeiten müssen. Ich meine, dass wir sozial ausgewogen das wirtschaftliche Interesse unseres städtischen Unternehmens und die Belange unserer Mitarbeiter im Auge haben.“
Der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher Spielbanken (BupriS), Martin Reeckmann, wies ergänzend darauf hin, dass staatlich konzessionierte Spielbanken die Nachfrage nach Glücksspielen in überwachte Bahnen kanalisieren sollen. „Das erfordert eben auch die Berücksichtigung von Rauchern, denen sonst nur das Ausweichen in illegale Spielangebote bliebe“, sagte Reeckmann am Mittwoch in Berlin. Er fügte hinzu: „Mit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird die Kundenorientierung in Spielbanken unterstützt, ohne die Belange der Mitarbeiter aus dem Auge zu verlieren“.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Revisionsurteil vom 10. Mail 2016 (Az. 9 AZR 347/15) die beiden vorhergehenden Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Das Revisionsurteil ist rechtskräftig.
Über den Bundesverband deutscher Spielbanken (BupriS)
Der Bundesverband deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e.V. (BupriS) vertritt die Interessen staatlich konzessionierter Spielbanken in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. BupriS tritt ein für eine verantwortungsbewusste Regulierung aller Glücksspiele, ausgerichtet am Verbraucherschutz. Diese Haltung vertritt der Bundesverband Spielbanken auf deutscher und europäischer Ebene gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Staat und Wirtschaft.
Pressekontakt
Presseanfragen richten Sie bitte per E-Mail an presse@bupris.de
oder an Business Network Marketing- und Verlagsgesellschaft mbH
Dr. Ingolf Neunübel, Tel: 030 – 814 64 60 0, in@businessnetwork-berlin.com
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen