In Berlin erhält die Schleswig-Holsteinische CDU-Landtagsfraktion landes- und parteiübergreifende Unterstützung für ihren Vorschlag einer verfassungs- und europarechtskonformen Neuregelung des deutschen Glücksspielmarktes. Unter anderem sichert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Deutschen Bundestages, Otto Bernhardt, seine volle Unterstützung zu.
Die Forderung nach einer kontrollierten Liberalisierung des Sportwettenmarktes gewinnt zunehmend an Befürwortern – über die Landesgrenzen hinweg. Dies war das Ergebnis einer vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtags Thomas Stritzl und dem Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp organisierten Veranstaltung in der Schleswig-Holsteinischen Landesvertretung in Berlin. „Sollte der Glückspielstaatsvertrag in der vorliegenden Fassung 2008 in Kraft treten, droht ein Chaos im Glückspielwesen. Wir hoffen, dass dieses Chaos noch abgewendet werden kann“, so Stritzl und Arp nach der Veranstaltung.
Am 21. Mai trafen sich Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – darunter der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz und der Europarechtsexperte Dr. Andreas Rosenfeld, sowie der finanzpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Otto Bernhardt – in Berlin, um über „Politische Optionen für Lotto und Sportwetten“ zu diskutieren.
Die CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein hatte hierzu bereits im März einen eigenen Diskussionsentwurf vorgestellt, der unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage für Lotterien und eines kontrolliert liberalisierten Sportwettenmarkts, eine duale Struktur von Lotterien und Sportwetten vorsieht.
Volle Unterstützung von den finanzpolitischen Sprechern der CDU-Bundestagsfraktion der CDU-Landtagsfraktionen Sachsen-Anhalt und Thüringen, Marco Tullner, finanzpolitischer Sprecher der CDU Sachsen-Anhalt, und Mike Mohring, finanzpolitischer Sprecher der thüringischen CDU-Landtagsfraktion und gleichzeitig Vorsitzender der Sprecherkonferenz der CDU-Landtagsfraktionen der Bundesländer für Haushalt und Finanzen, sprachen sich für den Vorschlag eines dualen Staatsvertragsmodells ebenso aus, wie die Bundestagsabgeordneten Otto Bernhardt und Peter Rauen sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Jörg Bode. „Bislang hat sich der Bund mit diesem Thema kaum befasst, weil nach unserer Auffassung aufgrund des Subsidiaritätsprinzips die Länder dafür zuständig sind. Die Vorträge von Professor Scholz und Dr. Rosenberg haben mich jedoch in der Auffassung bestärkt, dass der vorliegende Staatsvertragsentwurf nicht tragfähig ist. Die Initiative der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins hat meine volle Unterstützung. Ich werde prüfen, inwieweit wir von Seiten des Bundestages dazu beitragen können, sie zum Erfolg zu führen“, so Bernhardt.
Mike Mohring wies besonders darauf hin, dass der von der Schleswig-Holsteinischen CDU-Landtagsfraktion aufgezeigte Weg in einer breiteren öffentlichen Diskussion erörtert werden müsse. Er sei überdies davon überzeugt, dass die Förderung des Breitensports in der Zukunft durch eine Fortsetzung der Monopole im Sportwettenbereich nicht mehr in der bisherigen Höhe möglich sein werde. Dies werde selbst von den Monopolbefürwortern so gesehen.
Er forderte für den Fall der Liberalisierung des Sportwettenmarktes die Einführung einer Lenkungsabgabe auf anfallende Sportwettenumsätze.
Professor Scholz: Vorliegender Staatsvertragsentwurf eindeutig verfassungswidrig
Die Neuordnung des deutschen Sportwettenmarkts muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 bis zum Ende des Jahres erfolgt sein. Der Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2006, den Bereich der Sportwetten einem strikten Staatsmonopol mit einem weit reichenden Internetverbot zu unterwerfen und den bereits liberalisierten Vertrieb im Lotteriebereich zu monopolisieren, begegnet zunehmend erheblichen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken. Professor Rupert Scholz belegte in seinem Vortrag eindrucksvoll seine Auffassung, dass die von der Ministerpräsidentenkonferenz bisher vorgesehene Regelung eindeutig gegen die Verfassung verstoße. Er warnte in diesem Zusammenhang vor Schadensersatzansprüchen der derzeitigen Sportwettenanbieter, da diese nach der durch die Ministerpräsidenten vorgesehene Neuregelung faktisch enteignet würden.
Erste Gerichtsentscheidungen in Deutschland deuten an, wohin der Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz führen könnte: So sprach das Amtsgericht München einem Wettanbieter, dessen Büros auf polizeiliche Anordnung geschlossen wurden, bereits einen Schadenersatzanspruch zu.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Frage der Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols am 07.05.2007 (10 E 13/07) dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. Die EU-Kommission äußerte bereits durchgreifende Kritik und hat die Länder zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Vor diesem Hintergrund regen sich in den Landesparlamenten – ebenso wie im Bundestag und dem Europäischen Parlament - zunehmend Zweifel an dem geplanten Vorhaben. Im April hatten sich die finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen aus Bund und Ländern dafür ausgesprochen, das Sportwettenmonopol abzuschaffen, den Lotteriestaatsvertrag in seiner bisherigen Form zu erhalten und den Wettmarkt kontrolliert zu liberalisieren.
Auf der Tagung in Berlin diskutierten die Teilnehmer daher auch intensiv über das so genannte duale Staatsvertragssystem, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde und den deutschen Glückspielmarkt europarechtskonform regeln könnte. Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein vom 21. Mai 2007
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