Glücksspiel/ Poker/ Entscheidung des VG Neustadt
Das Innenministerium sieht keine Veranlassung, das Verbot öffentlicher Poker-Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz aufzuheben. Zwar habe das Verwaltungsgericht Neustadt in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Untersagung entsprechender Veranstaltungen beanstandet. Die Richter hatten diese Entscheidung aber allein auf Mängel im Verfahren und bei der Ermessensausübung gestützt, dabei aber ausdrücklich offen gelassen, ob der „Poker-Erlass“ des Innenministeriums mit geltendem Recht im Einklang steht. Nach diesem Erlass sind alle öffentlichen entgeltlichen Poker-Veranstaltungen mit Gewinnmöglichkeit als Verstoß gegen den seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag anzusehen und durch die ADD zu untersagen.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt kann zudem schon deshalb keine landesweite Relevanz beigemessen werden, weil eine über einen Gerichtsbezirk hinausgehende Bindungswirkung von Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten nur bei Urteilen oder Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bestehe. Bei diesem Gericht werde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt im Übrigen seitens der ADD Beschwerde eingelegt, teilte das Innenministerium mit.
Pressemitteilung vom 16. Juli 2008
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