Lottoverband warnt vor vorsätzlich falscher Interpretation der Stellungnahme der EU-Kommission
Hamburg 20.03.2012 – In einer soeben veröffentlichten Presseinformation "begrüßt" Ministerpräsident Kurt Beck das "positive Votum aus Brüssel". Damit kann er kaum das heute bei ihm eingegangene Schreiben der EU-Kommission gemeint haben. Denn das bescherte ihm eine Niederlage, die kaum gravierender hätte ausfallen können. Dass eine Staatskanzlei die negative Stellungnahme der Kommission jetzt fälschlich als Zustimmung zum unterschriebenen Staatsvertrag uminterpretiert, bestätigt, dass dahinter taktisches Kalkül steckt.
In der Tat hat die EU-Kommission die 15 Bundesländer in ihrer heutigen Stellungnahme diplomatisch, aber sehr bestimmt in mehreren Punkten kritisiert:
- Die Stellungnahme der Kommission ist keine "abschließend positive Stellungnahme" (eine solche Stellungnahme haben die übrigen Länder zur Voraussetzung gemacht, um den Ratifikationsprozess in den Landtagen einzuleiten).
- Die Kommission kann Gesamtkohärenz des GlüÄndStV noch nicht beurteilen (dazu müssen alle glücksspielrechtlichen Vorschriften, also auch Bundesrecht zu Pferdewetten und Automatenspielen, geändert und notifiziert werden).
- Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die notifizierte Regelung unionsrechtskonform ist, und schließt die spätere Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen den GlüÄndStV nicht aus.
- Die Kommission fordert erneut eine Erklärung dafür, warum gewerbliche Spielvermittler insgesamt 32 Einzelerlaubnisse für eine bundesweite Tätigkeit einholen müssen (Sportwettenlizenzen und Erlaubnisse für Klassenlotterie-Einnehmer gelten dagegen bundesweit).
- Die Kommission weist erneut darauf hin, dass Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen für Sportwettenlizenzen (begrenzte Lizenzanzahl, Einsatzlimits, Werbebeschränkungen und -verbote) nachgewiesen werden müssen.
- Die Kommission erinnert mehrfach daran, dass Erlaubnisverfahren transparent und nichtdiskriminierend ausgestaltet sein müssen und bestehende (= staatliche) Anbieter nicht bevorzugt werden dürfen.
- Die Kommission kann nicht einschätzen, ob die sehr restriktiven Lizenzbedingungen ein wirtschaftlich tragfähiges legales Glücksspielangebot in Deutschland ermöglichen (das ist Voraussetzung für die Geeignetheit des Lizenzsystems).
- Kein Nachweis von besonderen Geldwäsche- und Suchtgefahren bei Online-Kasinospielen und Poker.
- Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit des Totalverbots für Online-Kasinospiele und Poker wurden nicht nachgewiesen.
- Werberichtlinien sollen zur Überprüfung eingereicht werden, sobald diese erstellt sind.
- Die Kommission erinnert die Länder erneut an ihre weiter bestehenden Notifizierungspflichten (z.B. in Bezug auf Ausführungsgesetze zum GlüÄndStV).
- Die Kommission fordert die Länder mehrfach zur zeitnahen Evaluierung des GlüÄndStV auf, die Ergebnisse sind der Kommission mitzuteilen.
Um eine "abschließend positive Stellungnahme" aus Brüssel zu erhalten, müssen die Länder den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüAndStV) und die weiteren Gesetze, die für eine konsistente Lösung erforderlich wären, dort zunächst formell einreichen. Dies ist bislang noch überhaupt nicht geschehen. Die Europäische Kommission nimmt in ihrem heute veröffentlichten Schreiben daher lediglich Stellung zu einem Schreiben der Bundesländer aus dem Dezember vergangenen Jahres. Sie betont, dass ihr für eine Beurteilung der Ausgewogenheit noch nicht einmal alle maßgeblichen Vorschriften vorgelegt worden sind, geschweige denn Nachweise zum Ausmaß der mit dem GlüÄndStV bekämpften Gefahrensituation. Eine offizielle Nachnotifizierung würde wohl das vorzeitige Aus für den neuen Staatsvertrag bedeuten.
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands
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