Pressemitteilung von 9Live
- BayVGH erklärt wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung für rechtswidrig und damit unwirksam
- Grundsätzliche Berechtigung zum Erlass der Gewinnspielsatzung aus Sicht des Senders weiterhin zweifelhaft / Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 29. Oktober 2009 wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Insbesondere seien die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen rechtswidrig. Die Gewinnspielsatzung hatte unter anderem vorgesehen, dass ein Gewinnspiel nicht länger als 30 Minuten und eine Gewinnspielsendung nicht länger als drei Stunden dauern dürfe. Diese Bestimmungen wurden nun gekippt. 9Live hatte gegen die Gewinnspielsatzung ein Normenkontrollverfahren gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) angestrengt. Schon im vorausgegangenen Eilverfahren hatte der BayVGH deutlich gemacht, dass es fraglich sei, ob die Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar sei; dies würde vielmehr von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängen.
Am 27. Oktober kam es nun zur mündlichen Verhandlung in München, in der auch die grundsätzlichen Zweifel an der Berechtigung der Landesmedienanstalten, eine derart in die Programmfreiheit von Rundfunksendern eingreifende Regelung zu erlassen, intensiv diskutiert wurden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen, so dass diese Frage noch vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden kann.
9Live sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Geschäftsführer Ralf Bartoleit:
"Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist. Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben."
Gleichwohl bedeute die Entscheidung natürlich nicht, dass 9Live seinen sich seit Beginn selbst auferlegten Transparenzpflichten in Zukunft nicht mehr nachkomme, unterstrich Bartoleit: "Selbstverständlich werden wir an den wesentlichen von 9Live initiativ eingebrachten Standards festhalten, das heißt, wir informieren unsere Zuschauer sehr ausführlich über die Modalitäten der Teilnahme. Zudem garantieren wir technisch, dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt die Chance erhält, in das Studio gestellt zu werden, um bei uns mitzumachen und zu gewinnen. Dafür steht 9Live schon immer."
9Live hat 2008 mehr als 125.000 Gewinne ausgespielt und mehr als 10 Mio. Euro an seine Zuschauer ausgezahlt.
Für Rückfragen:
9Live Fernsehen GmbH
Marcus Prosch, Kommunikation & PR
Telefon: 089 - 9507 8920 - Fax: 089 - 9507 98920
E-Mail: marcus.prosch@9live.de
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