Samstag, 10. November 2007

Verwaltungsgericht Köln: Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Köln hat das staatliche Monopol für Sportwetten für europarechtswidrig erklärt und aus diesem Grund einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln gewährt (Beschluss vom 7. November 2007, Az. 1 L 1538/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann daher weiterhin Verträge über Sportwetten an einen in der EU (hier Gibraltar) staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Das Gericht folgt damit den Verwaltungsgerichten Mainz und Arnsberg, die kürzlich ebenfalls Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt hatten.

Das Verwaltungsgericht Köln verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die strafrechtliche Sanktionierung der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten ist demnach unverhältnismäßig und damit rechtwidrig, wenn staatlich zugelassene national Einrichtungen zur Teilnahme an Sportwetten ermutigten. Dies sei in Deutschland der Fall.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfasse die Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Wettmonopols auch den Ausschluss der Vermittlung privater Wetten. Durch den Hinweis der Bundesverfassungsgerichts auf die Parallelität der Anforderungen des Verfassungsrechts zu den europarechtlichen Vorgaben ergebe sich zwingend, dass das Sportwettenmonopol auch gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstoße (Art. 43 und 49 EG-Vertrag).

Die rein tatsächlichen Änderungen der Sportwettenpraxis der staatlichen Wettunternehmen sei zur Beseitigung des Gemeinschaftrechtsverstoßes nicht ausreichend. Eine neue rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols sei bislang nicht erfolgt. Die Frage einer Verwirklichung des Straftatbestandes des § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) könne sich erst dann stellen, wenn die Zulassung einer Veranstaltung von Sportwetten im Einklang mit den Grundsätzen des europäischen Gemeinschaftsrechts geregelt worden sei.

Der Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts gelte uneingeschränkt. Eine temporale Durchbrechung des Anwendungsvorrangs, d.h. die zeitweise Nichtanwendung des Europarechts (wie vom OVG NRW versucht), widerspreche der Rechtsprechung des EuGH. Auch gebe es – anders als vom OVG NRW angenommen – keine inakzeptable Gesetzeslücke. Eine Gefährdung wichtiger Allgemeininteressen sei nicht erkennbar. So habe die Spielsucht bei der jahrelangen Duldung privater Wettanbieter nicht in gefährlicher Weise zugenommen. Auch sei für das Gericht nicht erkennbar, dass der Verbraucherschutz bei privaten Wettanbietern nicht gewährleistet gewesen wäre.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 90

Freitag, 9. November 2007

Einigung mit Verkäufern von Ongame befreit bwin von Kaufpreiszahlung in Höhe von 79,9 Millionen EUR inklusive Zinsen

Ad-hoc-Mitteilung von bwin

Im Zusammenhang mit der bwin Games-Transaktion (vormals Ongame Gruppe) haben bwin und die Verkäufer eine im Nachhinein anfallende Kaufpreisverbindlichkeit vereinbart. Diese Verbindlichkeit inklusive Zinsen beläuft sich hochgerechnet auf den Zeitpunkt der Fälligkeit auf rund 83,0 Mio. EUR.

Durch In-Kraft-Treten des so genannten "Safe Port Act", der auch einige Bestimmungen des "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006" zum Inhalt hat, wurde praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen in den USA verboten. Als Reaktion auf dieses Gesetz hat sich bwin im Herbst 2006 dazu entschlossen, das Echtgeld-Glückspielangebot für US-Kunden einzustellen.

Im Frühjahr dieses Jahres ist bwin mit den ehemaligen Haupteigentümern von bwin Games, die 96,3% der Anteile verkauften, in Verhandlungen getreten. bwin einigte sich nun mit dieser Verkäufergruppe auf den Verzicht der ihnen zustehenden Kaufpreisforderung (inklusive Zinsen 79,9 Mio. EUR). bwin beabsichtigt auch mit den übrigen Verkäufern Gespräche hinsichtlich der restlichen Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mio. EUR aufzunehmen.

Sollte bwin das Echtgeld-Glückspielangebot für US-Kunden wieder aufnehmen, erhält die Verkäufergruppe im Gegenzug für den Forderungsverzicht über einen Zeitraum von 5 Jahren einen Anteil in Höhe von 28,89% der mit US-Kunden erzielten jährlichen Netto-Gaming-Erträge (Nettosaldo der Spieleinsätze und der ausgezahlten Spielgewinne abzüglich aller Erlösschmälerungen wie Marketingkosten, Steuern und Gebühren, Kommissionszahlungen an Anbieter von Gaming-Software sowie Kosten des Zahlungsverkehrs inklusive "charge backs" durch US-Kunden), jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 79,9 Mio. EUR. Darüber hinaus werden die Verkäufer von sämtlichen noch bestehenden Verkaufsrestriktionen an bwin Aktien, die sie als Teil des Kaufpreises erhielten, entbunden.

Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Verpflichtungen aus der bwin Games-Transaktion mit dieser Verkäufergruppe abgegolten.

Bundestag will Sportwetten-Monopol nicht aushebeln

Der Deutsche Bundestag hat sich für den Fortbestand des staatlichen Monopols für Sportwetten ausgesprochen. Aktivitäten privater Wettanbieter im Fernsehen bleiben damit verboten. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurden am Donnerstagabend zwei Anträge der FDP abgelehnt, eine Liberalisierung des Sportwettenmarkts in Deutschland einzuleiten und ein europakonformes Konzessionsmodell einzuführen. Das Parlament gab damit den Ländern grünes Licht, auch in den kommenden Jahren lediglich die sogenannte Oddset-Wette des Deutschen Lotto- und Totoblocks zu erlauben. Andere Sportwetten-Anbieter, auch nicht die mit ehemaligen DDR-Lizenzen ausgestatteten Unternehmen, dürfen nach den Bestimmungen des neuen Glücksspiel- Staatsvertrages der Länder, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, auf dem deutschen Markt auch weiterhin nicht tätig werden.

BGH entscheidet erst im Februar im Streit um Internet-Sportwetten

Der Bundesgerichtshof will erst im Februar über die Zulässigkeit von Internet-Sportwetten entscheiden, die vom Ausland aus ohne deutsche Lizenz für Kunden in Deutschland angeboten werden. Ursprünglich war nach der gestrigen Revisionsverhandlung das Urteil bereits heute erwartet worden.

In dem wettbewerbsrechtlichen Streit wollen deutsche Sportwettenveranstalter es den beklagten Unternehmen verbieten lassen, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Geklagte hatten WestLotto, die Bremer Toto- und Lottogesellschaft, der Freistaat Bayern und die Tipp 24AG. Verklagt wurden in ihren Herkunftsländern staatlich lizenzierte private Anbieter aus Großbritannien (London), Österreich (Salzburg), Zypern und der Isle of Man.

Donnerstag, 8. November 2007

VEWU: Kurskorrektur im Bundestag?

Die Zeit läuft und der Kampf um den Glücksspielstaatsvertrag geht in die entscheidende Runde. Trotz massiver europarechtlicher Bedenken gegen den Staatsvertrag, auf die namhafte Juristen und die EU-Kommission selbst hingewiesen haben, bleiben die Ministerpräsidenten bei ihrer harten Linie und wollen noch in diesem Jahr die Gesetze in den Landtagen ratifizieren. Alle rationalen Gründe gegen den Glücksspielstaatsvertrag wie z.B. der Verlust von vielen tausenden von Arbeitsplätzen und von dringend benötigten Finanzmitteln für Gemeinwohlbelange bleiben ungehört und werden ignoriert.

Die Situation ist so verfahren, dass sich nun der Bund in die Debatte einschaltet. Auf Initiative der FDP Bundestagsfraktion findet heute um 16:30 Uhr eine Diskussion im Plenum statt, bei der noch einmal für eine für alle Seiten praktikable Lösung einer Trennung von Lotterien und Sportwetten geworben werden soll.

Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) begrüßt die Initiative. „Eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes bei gleichzeitigem Erhalt des staatlichen Lottomonopols ist die einzig sinnvolle Lösung. Darauf haben wir von Anfang an gesetzt. Es ist traurig, dass die Länder diese Chance besonders auch im Interesse des Sports nicht nutzen wollen. Nun muss der Bund sich einschalten, damit Deutschland nicht gegen die Wand fährt.“, so Markus Maul.

Nach seinem heutigen Aufruf gegen das Wettmonopol in der Bild-Zeitung wäre Franz Beckenbauer heute ein willkommener Gast im Bundestag.

Pressemitteilung des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com

Mittwoch, 7. November 2007

Aktuelle Information der Gemeinschaft der Anonymen Spieler GA – Berlin

Die Gemeinschaft der Anonymen Spieler GA – Berlin, möchten Sie auf Ihr Selbsthilfeprogramm zur Genesung von der Glückspielsucht hinweisen.

Die Gamblers Anonymous (GA) sind eine Gemeinschaft von Frauen und Männern, die sich gegenseitig bei der Genesung von der Glückspielsucht helfen, indem sie Erfahrung, Kraft und Hoffnung miteinander teilen.

Der Vorgehensweise liegt das spirituelle 12-Schritte-Programm der Anonymen Alkoholiker (AA) zugrunde, das vielen von uns zur Spielfreiheitund neuer Lebensqualität verholfen hat. Nach dem Prinzip "Der Mensch braucht den Menschen" reichen wir all denen die Hand, die mit dem zwanghaften Spielen aufhören möchten.

Im Internet finden Sie die Anonymen Spieler unter www.anonymespieler.org

die Anonymen Spieler - Berlin

Anonyme Spieler (GA) – Berlin
c/o Café "Lichtblicke"
Tempelhofer Damm 133
12099 Berlin-Tempelhof
Montag 19.00 – 21.45 Uhr
1.OG Raum 2 (bitte im Cafe nachfragen)
U-Bahnhöfe: Tempelhof und Alt-Tempelhof
S-Bahnhof: Tempelhof Buslinien 184, 246 und M46

sowie
c/o KIS Kontakt- u. Informationsstelle für Selbsthilfe
Fehrbelliner Str. 92 II. Stock
10119 Berlin-Prenzlauer Berg
Freitag 19:00-20:30 jeden 2 + 4 Freitag im Monat
Telefonkontakt: Frank 030-28452893
ga-berlin@anonyme-spieler.org

Anonyme Spieler (GA) - Deutschland
Kontaktstelle Eilbecker Weg 20
22089 Hamburg
Tel.: 040 / 209 90 09
www.anonyme-spieler.org

GamAnon - Deutschland (Anonyme Angehörige von Spielern)
Eilbecker Weg 20
22089 Hamburg
www.gamanon.de

Deutscher Lottoverband: Bundestag diskutiert Länderversagen beim Glücksspielrecht

Der Glücksspielstaatsvertrag erreicht diese Woche den Bundestag: Am Donnerstag wird sich das Parlament auf Antrag der FDP-Fraktion mit der Regelung des deutschen Glücksspielmarktes befassen, nachdem in den Landtagen hinsichtlich der finanziellen und rechtlichen Auswirkungen des geplanten Staatsvertrages zunehmend Bedenken laut werden.

Die Liberalen fordern für Sportwetten eine Teilliberalisierung, z.B. durch ein Konzessionsmodell, während für Lotto und Lotterien der seit 2004 gültige Lotteriestaatsvertrag Gültigkeit behält. "Die Länder haben bislang die verfassungs- und europarechtliche Kritik am Staatsvertrag konsequent ignoriert. Jetzt ist der Bund gefordert", so Jens Schumann, Vorstand des Internetlottoanbieters Tipp24 und Präsidiumsmitglied des Deutschen Lottoverbands. Die EU-Kommission hat soeben erneut deutlich gemacht, dass der Bundesrepublik im Falle der Ratifizierung durch die Länder ein zusätzliches Vertragsverletzungsverfahren droht. Denn die 16 Gesetze wurden nicht ordnungsgemäß in Brüssel notifiziert.

Die Debatte ist für Donnerstag, 8. November 2007, 16.30 Uhr im Plenum angesetzt. Jens Schumann, Präsidiumsmitglied des DLV und Vorstand von Tipp24 steht Ihnen an diesem Tag für ein Gespräch vor Ort in Berlin zur Verfügung.

Pressekontakt: Sharif Thib
presse@deutscherlottoverband.de

Baden-Württemberg: Erste Beratung des Glücksspielstaatsvertrags im Landtag

Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer: "Das staatliche Wettmonopol dient der Bekämpfung der Spielsucht und entspricht verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben"

"Der vorliegende Staatsvertrag verfolgt eine strikte ordnungsrechtliche Zielsetzung hinsichtlich Werbung, Marketing, Vertrieb sowie Jugend- und Spielerschutz. Das staatliche Wettmonopol ist die einzige Alternative, um den ordnungsrechtlichen Vorgaben zur Suchtbekämpfung von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof konsequent Rechnung zu tragen. Ein Konzessions- oder Erlaubnismodell, bei dem naturgemäß mehrere Anbieter im Wettbewerb um die Kunden stehen, ist zur Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft nicht geeignet." Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Mittwoch (7. November 2007) vor dem Landtag in Stuttgart.

Der beabsichtigte Staatsvertrag gilt für sämtliche privat oder staatlich veranstalteten Lotterien, Wetten sowie zum Teil für die Spielbanken gelten. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet wird verboten. Dasselbe gilt für die Werbung in Fernsehen, Internet und Telekommunikationsanlagen. Soweit Werbung zulässig ist, muss sie sich auf Information und Aufklärung beschränken. Der Vertrieb ist gleichfalls an den Zielen des Staatsvertrages auszurichten. Zum Spielerschutz wird ein übergreifendes Sperrsystem geschaffen. Besonders restriktive Vorschriften sind für den Bereich der Sportwetten geplant. Hier werden Banden- und Trikotwerbung, Wetten während laufender Sportereignisse sowie Werbung über Telekommunikationsanlagen, beispielsweise SMS, untersagt. Die Glücksspielaufsicht wird zukünftig getrennt von den fiskalischen Interessen beim Innenministerium angesiedelt sein. Die Auswirkungen des auf vier Jahre befristeten Staatsvertrags werden drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert.

"Es ist der Landesregierung bewusst, dass die EU-Kommission dem Glücksspielstaatsvertrag kritisch gegenüber steht. Ob der Staatsvertrag europarechtlich Bestand haben wird, hängt aber letztlich vom Europäischen Gerichtshof ab. Der EuGH hat bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus ordnungsrechtlichen Gründen beschränkt werden darf. Genau dies ist beim Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages der Fall. Unser Ziel einer konsequenten Bekämpfung der Spielsucht lässt sich am besten mit der Neuregelung des Wettmonopols erreichen und entspricht damit der vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erachteten nationalen Handlungsoption", so Fleischer abschließend.

Finanzministerium - Pressestelle
Pressemitteilung 7. November 2007
Nr. 93/2007

Sonntag, 4. November 2007

Präsident der deutschen Fußballliga kündigt Klage gegen Glücksspielstaatsvertrag an

Die Zeitung DIE WELT interviewte den Präsidenten der deutschen Fußballliga, Herrn Reinhard Rauball, zum Glücksspielstaatsvertrag und dessen wirtschaftliche Konsquenzen sowie einer möglichen Liberalisierung des Wettmarktes.

Auszüge aus dem WELT-Interview:

Rauball: Das Thema ist mir zu ernst für eine Wette. Die Liga setzt sich uneingeschränkt für einen kontrolliert geöffneten Wettmarkt ein. Langfristig ist der geplante Staatsvertrag nicht haltbar. Denn er verstößt eindeutig gegen nationales Verfassungsrecht und europäisches Wettbewerbsrecht. Darauf hat die EU-Kommission schon mehrmals hingewiesen. Wird der Vertrag zum 1. Januar umgesetzt, schaffen wir uns also nur neue Rechtsunsicherheit.

WELT: Sie argumentieren nicht ganz uneigennützig. Der österreichische Wettanbieter Bwin ist ein wichtiger Sponsor der Bundesligavereine.

Rauball: Richtig, wenn der Staatsvertrag umgesetzt wird, könnten Bwin und andere Wettanbieter keine Banden- und Trikotwerbung mehr schalten. Für die Wettbranche würde das den Verlust von Zehntausenden von Arbeitsplätzen bedeuten, für uns ist es auch eine Katastrophe. Wenn die privaten Wettanbieter ihre Sponsorentätigkeiten komplett einstellen müssen, bedeutet das für die Vereine künftig jährlich Mindereinnahmen von 100 bis 300 Mio. Euro.

Rauball kündigte eine mögliche Klage gegen den Glücksspielstaatvertrag an. Dies müsse allerdings noch mit dem Deutschen Fußball-Bund abgesprochen werden.

Im Übrigen sprach er sich für ein Konzessionsmodell aus. Diese Konzessionen für private Wettanbietern sollten strikt an Auflagen zur Suchtprävention geknüpft und mit hohen Gebühren verbunden sein, um die Steuerausfälle auszugleichen.