Mittwoch, 4. Juni 2014

Nationales Maßnahmenpaket gegen Wettbetrug auf den Weg geschickt - Die Rolle des Play Fair Code

Die Rolle des Play Fair Code im Rahmen des nationalen Maßnahmenpakets gegen Wettbetrug.

Wien - In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Sportminister Mag. Gerald Klug und Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner sowie ÖVP-Sportsprecher Mag. Johannes Rauch und SPÖ-Sportsprecher Hermann Krist wurden gestern im Haus des Sports umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielmanipulation und Wettbetrug präsentiert.

Spielmanipulation ist in der heutigen Sportwelt - auch im Lichte der Entwicklungen der vergangenen Monate - eine der größten Bedrohungen für den Sport. Nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit des Sports steht auf dem Spiel.

Die umfangreichen Aktivitäten des Play Fair Code, insbesondere aber die Schulungstätigkeiten, zielen schwerpunktmäßig auf die Sensibilisierung, Information und Aufklärung der Akteure am und rund um das Spielfeld ab.

Österreich ist mit der Initiative Play Fair Code und der Unterstützung durch das Sportministerium, den ÖFB, die Bundesliga und die weiteren Partner in Österreich und auf europäischer Ebene federführend im Präventionsbereich aktiv geworden.

Als zentrale Maßnahme gegen Spielmanipulation und Wettbetrug wurde seitens Sportminister Mag. Gerald Klug der Ausbau der bewusstseinsbildenden und präventiven Arbeit im Bereich des Kampfs gegen Spielmanipulationen formuliert.

Mit umfangreichen Trainings- und Schulungsprogrammen konnten in den vergangenen Monaten bereits alle Vereine der Bundesliga, die Elite-Schiedsrichter, die ÖFB-Nachwuchsakademien, die ÖFB-Nachwuchsnationalmannschaften und Teile der ÖFB-Landesverbände mit großem Erfolg erreicht werden.

Dieser Weg wird nun kontinuierlich und gewissenhaft weiterverfolgt. Im Sinne der Nachhaltigkeit der präventiven Maßnahmen wird der Play Fair Code daher in Kürze mit einem neuen Schulungsmodul wieder bei allen 20 Bundesligisten zu Gast sein.

Gleichzeitig könnte der Play Fair Code zur "Nationalen Plattform" für die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Ermittlungsbehörden ausgebaut werden. Damit wird schon jetzt eine zentrale Forderung der derzeit in Ausarbeitung befindlichen Europaratskonvention in Angriff genommen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die bereits bestehende ausgezeichnete Kooperation mit dem im Bundeskriminalamt (BKA) eingerichteten Referat "Integrity in Sports Unit".

"Wir bedanken uns bei Sportminister Klug für die Unterstützung und Wertschätzung unserer bisherigen Arbeit. Dieser Rückhalt ist außerordentlich wichtig und Ansporn für uns den eingeschlagenen Weg der Prävention mit Engagement und Leidenschaft weiter zu gehen." sagt Play Fair Code Präsident Günter Kaltenbrunner.

"Die Arbeit des Play Fair Code zeigt national und international, dass wir rechtzeitig das richtige Thema mit den richtigen Inhalten besetzt haben. Die im Play Fair Code vereinten wesentlichen Stakeholder im österreichischen Sport signalisieren damit ganz klar, dass Manipulation im Sport nichts verloren hat. Die Initiative des Sportministeriums ist daher voll zu unterstützen." so Play Fair Code Beiratsvorsitzender Mag. Dietmar Hoscher.

Informationen zum Play Fair Code:
Österreich ist mit der Initiative Play Fair Code und der Unterstützung durch das Sportministerium, den ÖFB, die Bundesliga und die weiteren Partner in Österreich und auf europäischer Ebene federführend im Präventionsbereich aktiv geworden. Die Play Fair Code Familie ist seit ihrer Gründung rasch gewachsen. So zählen mittlerweile der Österreichische Skiverband

(ÖSV), die Bundes-Sportorganisation BSO, die Österreichischen Lotterien, das Österreichische Olympische Comité (ÖOC), der Österreichische Buchmacherverband und Admiral Sportwetten zu den Mitgliedern des Play Fair Code.

Als Service- und Beratungsstelle für Athleten und alle Beteiligten im Sport wurde Anfang Februar die Play Fair Code Ombudsstelle in Betrieb genommen.

Quelle: Verein zur Wahrung der Integrität im Sport (VWIS), Seidlgasse 22/2, 1030 Wien

SCHNIGGEs Fußball-WM 2014 Tippspiel

Auch in diesem Jahr veranstalten wir wieder das beliebte WM-Tippspiel.
 
Insgesamt winken Preise in einem Gesamtwert von über 13.000€!
  1. Platz: 500€ in bar!
  2. Platz: 250€ in bar!
  3. Platz: Ein Goldwäsche-Seminar inkl. Grilljause!
Auch unsere weiteren Gewinne können sich sehen lassen: 2x 1 Tag als Börsenmakler (inkl. Mittagessen mit dem Vorstand), 1 Landrover-Experience für zwei Personen, 15 moderne Uhren sowie 30x2 Kinogutscheine.
 
Des Weiteren haben sich unsere Sponsoren viele weitere Preise für unsere Sonderspiele ausgedacht.
Sie haben keine Ahnung von Fußball? Das macht doch nichts! Unsere Lucky-Loser Auslosung wendet sich an diejenigen Spieler, die kein Glück beim Tippen hatten.
 
Das Tippspiel finden Sie hier. Machen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihren Tipp!
 
Ihr SCHNIGGE-Team

Dienstag, 3. Juni 2014

Lotto informiert: Lotto Niedersachsen behält Recht

Wettbewerbszentrale unterliegt im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle
 
Hannover. Lotto Niedersachsen behält auch vor dem Oberlandesgericht Celle Recht im Streit gegen die Wettbewerbszentrale.
 
Die Wettbewerbszentrale hatte Lotto Niedersachsen abgemahnt und auf Unterlassung wettbewerbs- und kartellrechtswidriger Handlungen durch die für den Deutschen Lotto- und Totoblock betriebenen Internetplattform lotto.de verklagt. Nach dem Landgericht Hannover urteilte nun auch das Oberlandesgericht Celle in der Berufungsverhandlung zugunsten von Lotto Niedersachsen. Der Senat des Oberlandesgerichts Celle stellt in seinem Urteil fest, dass durch die Serviceplattform lotto.de keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliegt.
 
Die wichtigsten Leitsätze des Urteils in Kürze:
  1. Für die Internetseite lotto.de sind wirksame und inhaltlich ausreichende glücksspielrechtliche Erlaubnisse erteilt. Deshalb stellt die Seite keinen Wettbewerbsverstoß dar.
  2. Das Regionalitätsprinzip schließt gegenwärtig und absehbar auch künftig einen Angebotswettbewerb der Landeslottogesellschaften aus. Damit wird durch lotto.de auf diesem Angebotsmarkt keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt.
  3. Aufgrund der ordnungsbehördlichen Genehmigungspraxis ist die bundeslandübergreifende gewerbliche Spielvermittlung unzulässig. Demnach existiert auch nicht ein einheitlicher bundesweiter Nachfragemarkt für gewerbliche Spielvermittlung, sondern es bestehen 16 landesweite Einzelmärkte mit jeweils nur einem Nachfrager, also ohne Nachfragewettbewerb. Daher kann auch hier durch lotto.de keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt werden. Im Gegenteil wird durch lotto.de der sonst bestehende Nachteil regional beschränkter Vertriebsangebote überwunden und der Nachfragewettbewerb um bundesweite Vertriebsplattformen sogar verstärkt.