Freitag, 18. Juli 2008

VEWU zu dem Glückspielstaatsvertrag: Die Geister die er rief, wird er nicht mehr los

Der seit dem 1. Januar geltende Glückspielstaatsvertrag treibt seine Blüten. Die "5-Millionen-SKL-Show" liegt erst einmal auf Eis. Die Niedersächsische Landsmedienanstalt hat die Ausstrahlung der für den 30.08. geplanten Fernsehshow untersagt. Auch Sendungen wie "Aktion Mensch" und der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" und der Umweltlotterie "Bingo" droht das Aus.

"Wenn man den Glückspielstaatsvertrag konsequent umsetzt, dürfte auch die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr übertragen werden. Denn die Lottofee, die am Samstag zur besten Sendezeit die Ziehung von Millionengewinnen begleitet, ermuntert selbstverständlich die Zuschauer zum Spielen. Mit der Botschaft: "Wenn Sie heute nicht zu den Gewinner zählen, versuchen Sie Ihr Glück doch nächste Woche", wird ein klarer Anreiz geschaffen. Das aber geht eindeutig über die gesetzlich erlaubte Information hinaus." kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettanbieter die derzeitige Situation.

"Genauso wenig hilft es dem deutschen Lotto- und Totoblock seine Anzeigen für die Höhe des Jackpots mit "Lotto Informiert" zu betiteln. Auch Aldi offeriert seine wöchentlichen Angebote mit "Aldi informiert" und niemand wird bezweifeln, dass es sich dabei um Werbung handelt", so Markus Maul.

Aber worum geht es wirklich. Wir erinnern uns. Um die Sportwette tobt seit 1999 ein erbitterter Wirtschaftskrieg zwischen privaten Anbietern und dem staatlichen Monopolisten LOTTO. Um am vorläufigen Ende des juristischen Streits vor dem Bundesverfassungsgerichts das Monopol zu rechtfertigen, zogen die staatlichen Anbieter die Notbremse der Glückspielsucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin in seinem Urteil vom 28.03.2006 fest, dass der Staat bislang die Bewerbung und den Vertrieb seiner Glückspielprodukte nicht genügend an diesem Ziel ausgerichtet hat. Das Monopol wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Entweder wird das staatliche Monopol konsequent und systematisch an den Zielen zur Bekämpfung der Sucht ausgerichtet oder private Unternehmer müssen auf dem Spielfeld der Sportwette mitspielen dürfen. Als Frist für seine Entscheidung wurde dem Gesetzgeber der 31.12.2007 gesetzt.

"Wir haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anderthalb Jahre für ein duales System gekämpft. Unsere Empfehlung ging dahin, die private Sportwette in einem kontrollierten gesetzlichen Rahmen zu erlauben und Lotto unangetastet zu lassen, damit der Staat in diesem Markt, wie seit 50 Jahren gewohnt, seine Produkte allein anbieten und bewerben darf. Leider haben sich die Ministerpräsidenten allzu schnell auf den Erhalt des Sportwettenmonopols festgelegt, obwohl die Sportwette im Lottoblock nur knapp 4% des Umsatzes von rund 7 Milliarden EURO ausmacht. Oddset erwartet dieses Jahr nur noch gut 250 Millionen Umsatz. Unseren und den Bedenken anderer zum Trotz wurde ein Staatsvertrag verabschiedet, der nun seine wirtschaftlichen Folgen zeigt. NKL und SKL kämpfen aufgrund der Werbeverbote des Staatsvertrages ums Überleben. Dort sind die Einnahmen bereits um bis zu 30% gesunken. 35.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und den Bundesländern werden jährlich mehr als 1 Milliarde EURO fehlen. Damit verbunden wird auch dem Breitensport und gemeinnützigen Einrichtungen aus den Lottotöpfen sehr viel weniger Geld zufließen. Mit dem Abschied von Günter Jauch stehen wir erst am Anfang." sagt Markus Maul.

Aber auch juristisch ist nicht die von den Ministerpräsidenten erhoffte Ruhe mit der Verabschiedung des Glückspielstaatsvertrages eingekehrt. Immer noch sind hunderte von Gerichtsverfahren privater Sportwettvermittler bei den Verwaltungsgerichten der Republik anhängig und deren Entscheidungen sind nach wie vor so unterschiedlich, wie in den vergangenen Jahren. Einige Gerichte halten den Glückspielstaatsvertrag für verfassungswidrig, andere bezweifeln, dass ein Verbot privater Sportwetten europarechtskonform ist. Eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus. Der Glückspielstaatsvertrag wird auch von der Europäischen Kommission moniert und ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahrens.

"Angesichts so viel rechtlicher Unsicherheit und den desaströsen wirtschaftlichen Konsequenzen, die der Glückspielstaatsvertrag hervorbringt, sollte der Gesetzgeber den Mut aufbringen, seine Entscheidung zu korrigieren. Mit dem Gesetz wird jeder, der z. B. bei der Sportwette, mit dem Spielen eine Unterhaltung sucht, unter den Generalverdacht gestellt, süchtig zu sein. Der Bürger wird durch die Werbeverbote entmündigt und kann die hysterische Diskussion nicht nachvollziehen. Zumal es absurd ist, wenn auf dem einen Kanal die SKL-Show untersagt werden muss und der Zuschauer auf anderen Kanälen mit Telefongewinnspielen weiterhin abgezockt werden kann. Die Politik sollte sich mit Experten der Suchtprävention, Veranstaltern von Glückspielen und Verbänden wie der VEWU gemeinsam an einen Tisch setzten und in Ruhe darüber nachdenken, wie in einem geordneten, kontrollierten Markt die verschiedensten Glückspiele angeboten werden können. Andere europäische Länder, wie z. B. Österreich oder England, sind da wesentlich weiter als Deutschland. Dort existieren Modelle, in denen Sportwetten neben staatlichem Glücksspielen angeboten werden, ohne dass Heerscharen von Süchtigen behandelt werden müssen – und der Fiskus freut sich" sagt Markus Maul für die VEWU abschließend.


Pressekontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul - Präsident

PARR: Der Glücksspielstaatsvertrag muss weg – er trifft die Falschen und führt in die Irre

BERLIN. Zum Aus der Lotteriesendung „SKL-Show“ auf RTL erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Der Glücksspielstaatsvertrag mit seinen verheerenden Folgen muss weg: Er hat bereits in den ersten sechs Monaten seines Bestehens einen Scherbenhaufen angerichtet. Die Ankündigung von RTL, die populäre Show von Günther Jauch abzusetzen, ist nur das jüngste Puzzlestück in einer Reihe von Fehlentscheidungen durch die Länder und einer absurden Vogel-Strauß-Politik durch den Bund. Weitere werden folgen.

In den einzelnen Ländern sind bereits nach wenigen Monaten dramatische Rückgänge bei den Mitteln aus Lotto- und Sportwetten zu verzeichnen – wie Anfragen der FDP bewiesen haben. Dies hat erhebliche Folgen für die Finanzierung von Sport und Kultur.

Die Bedenken der FDP-Fraktionen in Bund und Ländern bestätigen sich Zug um Zug: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 wurde durch die Länder völlig falsch umgesetzt. Statt den alten Glücksspielstaatsvertrag unangetastet zu lassen und lediglich den Sportwettenmarkt neu zu ordnen, machten sich die Länder an eine Generalüberholung, die mit Verboten und Einschränkungen heute die Falschen trifft.

Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich erneut für eine Teilliberalisierung aus: Nur so können die Rechtsunsicherheit beendet und die Finanzierung von Gemeinwohlbelangen in Bund und Ländern gesichert werden.

Der Bund muss seine Verweigerungshaltung aufgeben und bei den Sportwetten tätig werden, so wie dies explizit im Urteil vorgesehen ist und die einfachste Lösung wäre.

Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom 18. Juli 2008

Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zum Glückspielstaatsvertrag: Unsere Bedenken scheinen sich nun doch zu bestätigen

Zu den Presseberichten, wonach die Niedersächsische Landesmedienanstalt dem Sender RTL die Ausstrahlung der SKL-Show mit Günther Jauch untersagt hat (Süddeutsche Zeitung/Handelsblatt vom 17.Juli2008, BILD vom 18.07.), erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl in einer ersten Stellungnahme:

„Mit einer Untersagung dieser seit 10 Jahren beliebten Sendung und den gemeldeten Überprüfungen und Einschränkungen weiterer Formate scheinen sich unsere vorgetragenen Bedenken an dem seit Anfang 2008 bestehenden neuen Glückspielrecht nun leider doch in ganz erheblichem Umfang zu bestätigen.“

Der sich abzeichnende Zusammenbruch der Staatlichen Klassenlotterien diene niemandem. Schon jetzt klagten unter anderem die durch die Lotterieeinnahmen ganz erheblich geförderten Wohlfahrtsverbände über Einnahmeausfälle.

Da die Neuregelung im Übrigen auch EU-rechtlich nicht bedenkensfrei erscheine (zunehmend mehr Verwaltungsgerichte haben anhängige Verfahren dem EUGH zur Entscheidung vorgelegt, da nach ihrer Auffassung das neue Glückssielrecht EU-Recht verletzt), müsse jetzt dringend eine EU-konforme Novellierung geprüft werden. Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl: „Unser Vorschlag dazu liegt seit dem Frühjahr 2007 auf dem Tisch“.

Die beiden Abgeordneten erinnerten daran, dass auch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, wiederholt vor möglichen negativen Auswirkungen der seit Januar 2008 geltenden Regelungen gewarnt hatte.


Pressesprecher
Dirk Hundertmark

Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Mittwoch, 16. Juli 2008

Rheinland-pfälzisches Innenministerium: Öffentliche entgeltliche Poker-Veranstaltungen mit Gewinnmöglichkeit werden weiterhin untersagt

Glücksspiel/ Poker/ Entscheidung des VG Neustadt

Das Innenministerium sieht keine Veranlassung, das Verbot öffentlicher Poker-Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz aufzuheben. Zwar habe das Verwaltungsgericht Neustadt in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Untersagung entsprechender Veranstaltungen beanstandet. Die Richter hatten diese Entscheidung aber allein auf Mängel im Verfahren und bei der Ermessensausübung gestützt, dabei aber ausdrücklich offen gelassen, ob der „Poker-Erlass“ des Innenministeriums mit geltendem Recht im Einklang steht. Nach diesem Erlass sind alle öffentlichen entgeltlichen Poker-Veranstaltungen mit Gewinnmöglichkeit als Verstoß gegen den seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag anzusehen und durch die ADD zu untersagen.

Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt kann zudem schon deshalb keine landesweite Relevanz beigemessen werden, weil eine über einen Gerichtsbezirk hinausgehende Bindungswirkung von Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten nur bei Urteilen oder Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bestehe. Bei diesem Gericht werde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt im Übrigen seitens der ADD Beschwerde eingelegt, teilte das Innenministerium mit.

Pressemitteilung vom 16. Juli 2008

BITKOM: 2,2 Millionen Deutsche wetten im Netz

- Rund 700.000 Menschen wollen online auf EM-Favoriten setzen

- BITKOM: Staat darf private Anbieter nicht vom Markt drängen


Berlin, 10. Juni 2008 - Rund 2,2 Millionen Deutsche nehmen an Wetten oder Glücksspielen im Internet teil. Das hat der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin mitgeteilt. Grundlage ist eine exklusive Erhebung von Forsa für den BITKOM. „Online-Wetten werden immer beliebter“, sagte BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Dabei geht es meist um kleine Geldbeträge. Allein eine halbe Million Deutsche wetten bisher im Internet auf sportliche Ereignisse. Fußball ist dabei ein wichtiges Thema: 96 Prozent der Teilnehmer von Online-Sportwetten setzen auf Bundesliga-Begegnungen. Jeder sechste gab an, bei Fußball-Großereignissen mitzuwetten.

„Gerade zur Fußball-EM 2008 setzen viele Fans im Netz auf ihre Lieblingsmannschaften“, sagte Berg. Rund 700.000 Deutsche wollen online auf den Ausgang der EM-Spiele wetten. „Die Meisterschaft gibt Internet-Wetten einen zusätzlichen Schub“, erklärte der BITKOM-Vizepräsident. Nicht nur Fußball ist ein Anlass für Glücksspiele im Netz. Weitere Themen aus dem Sport sind unter anderem Pferderennen, Tennisturniere und die Formel 1. Auch außerhalb des Sports gibt es zahlreiche Angebote. So spielen mehr als 700.000 Deutsche Lotto und rund 430.000 Einwohner Poker im Internet.

„Privaten Anbietern in diesem wachsenden Markt legt der Staat zu Unrecht Steine in den Weg“, kritisiert BITKOM-Vizepräsident Berg. So untersagt es der seit diesem Jahr geltende neue Glücksspiel-Staatsvertrag deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die Bundesländer zementieren damit ihr althergebrachtes Lotto-Monopol“, so Berg. „Das verstößt klar gegen EU-Recht – ein unhaltbarer Zustand für privatwirtschaftliche Anbieter.“ Wegen des umstrittenen Verbots von Online-Wetten betreibt die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Für die Kunden hat das Verbot keine rechtliche Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt.

Den derzeit im Internet aktiven deutschen Unternehmen drohen allerdings schon jetzt individuelle Verbotsverfügungen. Der BITKOM fordert von den Bundesländern, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „In der digitalen Welt hat das Wettmonopol faktisch ausgedient“, erklärt Vizepräsident Berg. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern müssen dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln.“ Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für junge Unternehmen mit neuen Geschäftsideen im Internet. „Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland“, so Berg. „Der Staat, der nur an seine Pfründe denkt, gefährdet hier auch Arbeitsplätze.“

Zur Methodik: Bei der repräsentativen Umfrage von Forsa wurden im Juni 2008 mehr als 1.000 Einwohner befragt.

Dienstag, 15. Juli 2008

Verwaltungsgericht Neustadt: Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

Pokerturniere dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vorerst weiterhin stattfinden. Der Veranstalter darf von den Teilnehmern aber keinen Spieleinsatz, sondern nur einen Unkostenbeitrag bis max. 15 Euro verlangen; zudem sind keine Geldpreise, sondern nur Sachpreise im Wert von höchstens 250 Euro zulässig.

Im entschiedenen Fall veranstaltet die Antragstellerin seit Jahren Pokerturniere, u. a. auch in Rheinland-Pfalz. Nachdem am 1. Januar 2008 der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz in Kraft getreten waren, untersagte die – landesweit zuständig gewordene - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Veranstaltung von entgeltlichen Pokerturnieren im gesamten Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.

Hiergegen erhob die Veranstalterin Widerspruch und beantragte zugleich beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz.

Der Antrag hatte Erfolg: Es könne offen bleiben, ob es sich – wie von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angenommen – bei den von der Antragstellerin durchgeführten Pokerturnieren um unerlaubtes Glücksspiel handele. Die sofortige Untersagung sei jedenfalls im Hinblick auf die erheblichen finanziellen Folgen für die in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung betroffene Veranstalterin weder erforderlich noch verhältnismäßig. Sie habe bisher als Unkostenbeitrag nur ein sog. Startgeld von 15 Euro verlangt, und es gebe auch keine besonders wertvollen Sachpreise. Die von ihr durchgeführten Turniere seien deshalb in den vergangenen Jahren von den zuvor zuständigen kommunalen Behörden als erlaubnisfähig bzw. sogar als erlaubnisfrei angesehen worden. Bei Fortführung der Turniere in der bisherigen Weise seien daher keine konkreten Gefahren erkennbar, denen mit einem sofortigen Verbot begegnet werden müsste.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 9. Juli 2008 – 5 L 592/08.NW –

Die Entscheidung kann per E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt angefordert werden.

Verwaltungsgericht Neustadt
- Medienstelle -

Pressemitteilung vom 15. Juli 2008