Dienstag, 24. Februar 2009

Schweiz: Bundesgericht bestätigt Lotterieverbot für natürliche und juristische Personen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer aktuellen Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts dürfen Lotterien weiterhin nicht von natürlichen und juristischen Personen, sondern nur von Vereinen an gelegentlichen Unterhaltungsabenden durchgeführt werden (Az. 6B_690 vom 9.2.2009). Für Vereine gibt es in der Schweiz nach Artikel 2 des Lottogesetzes (LG) eine - nach dieser Entscheidung eng auszulegende - Ausnahme vom Lotterieverbot. Nach dieser Regelung sind Lotterien, die an einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden und bei denen es keine Geldpreise gibt, vom Lottogesetz ausgenommen. Nach Ansicht des Bundesgerichts betrifft dies nur zur Finanzierung von Vereinszwecken veranstaltete gelegentliche Unterhaltungsabende. Darüber hinaus seien allenfalls Lotterien im Zusammenhang mit Familien- und Beriebsfesten oder Ähnlichem zulässig. Der Verein dürfe sich zur Durchführung eines Lottoabends jedoch durchaus eines professionellen Veranstalters bedienen, soweit dies nach dem dann geltenden kantonalen Recht zugelassen sei. Begründet wurde die enge Auslegung der Ausnahme vom Bundesgericht mit dem Zweck des LG, Auswüchse im Lottowesen zu bekämpfen.

Sonntag, 22. Februar 2009

Maier: Spielsucht führt zu mehr Kriminalität

Pressemitteilung des SPÖ-Parlamentsklubs

Maier fordert internationale Aktivitäten gegen "Wettmafia"


Wien (SK) - "Die massiven Kriminalitätsprobleme im Zusammenhang mit Wett-, Spielsucht und Verschuldung sind seit vielen Jahren gleich. In vielen Fällen handelt es sich bei den Tätern um wett- bzw. spielsüchtige Personen, die das verwettete und verlorene Geld zurückholen wollen. Das hat das Innenministerium (BMI) Anfang 2009
bestätigt", erklärte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier am Sonntag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In ursächlichem Zusammenhang mit diesem Problem stünden die tausenden Wettcafes und Spielhallen in Österreich. Maier bedauerte, dass die Kriminalstatistik keine Auskunft über die Motive von Verdächtigen bzw. Tätern geben könne. Auch gebe es keine rechtssoziologischen Untersuchungen dazu.

Eine aktuelle parlamentarische Anfrage des SPÖ-Abgeordneten an das Innenministerium ergab folgende Zahlen: Im Jahr 2008 gab es 79 Raubüberfälle auf Wettbüros (2007: 77, 2006: 97, 2005: 67). Österreichweit wurden im Jahr 2008 28 Fälle mit 45 ermittelten
Tatverdächtigen geklärt(2007: 28 geklärte Fälle mit 54 Tatverdächtigen; 2006: 38 geklärte Fälle mit 66 Tatverdächtigen).

"Um ihre Spielsucht finanzieren zu können, begehen immer mehr Spielsüchtige Überfälle, Einbrüche oder Diebstähle. Die Schulden pro Betroffenen betragen durchschnittlich rund 40.000 bis 50.000 Euro. Etwa 90 Prozent der pathologischen Glücksspieler leiden - zumindest zeitweise - an einer weiteren psychischen Erkrankung", erklärte Maier.

Ein besonderes Problem stellen, so das BMI in der Anfragebeantwortung, die Manipulations- und Betrugsmöglichkeiten im Bereich der Sportwetten dar. Diese können vielfältig sein: "Terminals, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, bieten generell weniger Angriffsmöglichkeiten für Manipulationen. Um das Einlösen von gefälschten Wettscheinen zu verhindern, ist vor allem das Personal gefordert, diese geeignet zu überprüfen. Bei Verdacht von Manipulationen oder Betrügereien jeglicher Art ist umgehend Anzeige zu erstatten. Auch der Buchmacherverband legt ein erhöhtes
Augenmerk auf 'Auffälligkeiten' bei Sportwetten und ist angehalten, solche Wetten unverzüglich aus dem Programm zu nehmen und bei begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige zu erstatten."

Der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher forderte daher abschließend internationale Aktivitäten gegen jede "Wettmafia", insbesondere im Sportbereich.

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Österreich, Glücksspielrecht, Wettrecht, Spielsucht, Wettbetrug